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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Würzburg
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    7
    Hi Leute!

    Kennt sich jemand mit der Approbationsordnung aus?
    Da braucht man ja sicher ein polizeiliches Führungszeugnis, was darf da drin stehen bzw nicht drinstehen damit man dier Approbation erhält?
    Ich würde nämlich gerne an verschiedenen Aktionen gegen den Irakkrieg teilnehmen. Unter anderem an einen Go In auf einen Truppenübungsplatz, was aber, glaub ich nicht legal ist. Allerdings will ich auch nicht meine Approbation auf´s Spiel setzten.
    Vielen Dank für Eure Hilfe!



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  2. #2
    Heinz Wäscher
    Guest
    Also,das Führungszeugnis muß sehr aktuell sein,außerdem mußte versichern,daß kein (Straf-)Gerichtsverfahren läuft
    Wenn Du was gegen den Krieg machst:
    Laß Dich nicht erwischen
    Sieh zu,daß Du im Falle eines Falles mit ner "freien Meinungsäußerung" durchkommst
    auch Bewährungsstrafen tauchen im Führungszeugnis auf,werden nach Ablauf aber gelöscht

    Ich wußte es,diese Richtersendungen sind doch zu was gut

    Sollteste doch neBewährung kriegen,dann exmatrikulier Dich nicht

    Mach ne Diss. oder n Aufbaustudium...



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  3. #3
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Also meines Wissens kann Dich so ein Eintrag ins Führungszeugnis ziemlich überraschend ereilen : Wenn Du z.B. in der Fußgängerzone ungünstigerweise in eine Demomenge gerätst und von den Ordnungshüter dann mitabgeschleppt wirst. Da machen die kein langes gezeter mit "aber ich bin doch bloß...."
    So ist jedenfalls mein Kenntnisstand und den hab ich von einem hiesigen Polizisten mit ein paar silbernen Sternchen auf der Schulter, der sollte sich da halbwegs auskennen.

    Wenn Du nun also auf einem Truppenübungsplatz wegen sowas aufgegriffen wirst, ist es wohl noch unwahrscheinlicher, sich mit "Aber ich war nur zufällig da" rauszureden....

    Was die "Freie Meinungsäußerung" angeht :
    Die steht im Grundgesetz. Ebenso wie die Versammlungsfreiheit. Wenn allerdings eine angekündigte Demo gerichtlich untersagt wurde und das bekannt ist, hebt sich da rechtlich das Grundgesetz auf und Du hast leider Pech gehabt.

    Abgesehen davon ist ein Truppenübungsplatz Bundeseigenes Gelände. Wenn Dich also jeamd drankriegen wollte, könnte er Dich zumindest wegen unerlaubten betretens verarschen wollen.
    Ach und nochwas : Wenn Du hingehst, nicht auf die Panzerschießbahn stellen
    Geändert von Froschkönig (07.02.2003 um 01:56 Uhr)
    KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !
    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



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