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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Avatar von Pünktchen
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    Huhu


    Hat von euch schon einmal jemand einen Antrag auf Befangenheit gegen einen Prüfer in einer mdl Prüfung gestellt?

    Wie macht man das?
    Wann macht man das? Bevor die Prüfer zugelost werden oder erst danach???



    Gruß
    Pünktchen

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  2. #2
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
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    Klingt nach einer spannenden Geschichte...erzählt mal!

    gruesse, die niere
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  3. #3
    Avatar von Pünktchen
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    @dieniere
    mich betrifft es noch nicht....nur ist seit kurzem ein Prof hier wieder prüfungsberechtigt aus Personalgründen, der mal gesperrt wurde....


    Ich hab einige Studenten hier gefragt, die wussten gar nicht, daß sie einen solchen Antrag stellen können...somit hab ich mal die Frage aufgeworfen....hab keinen Bock mich da nach 2 Minuten nur noch fertigmachen zu lassen und wahrscheinlich nur weil ich die Dosierungstabelle von Parkinsonmedikamentennicht auswendig kann und wenn dann nur die neusten die auf dem Markt und nicht nur eins sondern alle...



    Also nochmal die Frage....kennt sich jemand damit aus???
    Geändert von Pünktchen (02.08.2003 um 21:27 Uhr)

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  4. #4
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
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    Aber das ist dann doch eigentlich kein Befangenheitsantrag, oder ? Ich meine der Typ ist ja nicht Dein Onkel oder der Vater Deines Ex-Freundes...

    Ich meine solche Fälle gibt es leider immer wieder wohl an jeder Uni und leider werden diese Typen alle paar Jahre wieder für eine Prüfung aktiviert und danach wieder gesperrt zu werden...das Argument, der war schon immer ein Ar*** zählt nicht, denn sonst hätte man ihn ja nicht wieder zur Prüfung zugelassen.

    Aber Du merkst schon, Du sprichst hier nicht mit jemanden der sich damit wirklich auskenntaber ein schönes Beispiel hätte ich da noch: Bei uns gab es mal einen recht frischen Prüfer, der wirklich ein Arsch war - der hat in Anatomie nur unmögliche Sachen gefragt und hat fast alle durchrasseln lassen. Nach einer Beschwerde eines Studenten (der komischerweise danach in fast allen Anatomieprüfungen der nächsten 12 Monate durchgefallen ist) beim Obermufti wandelte sich eben dieser Prüfer zu einem der nettesten und angenehmsten Prüfer der Anatomie - so kann es auch gehen, aber der war ja noch jung und frisch und nicht so ein Alteingesessener Sack...

    gruesse, die niere, die sich langsam Postings mit wenig Informationsgehalt verkneifen sollte, aber was tut man nicht alles um sich abzulenken
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  5. #5
    Avatar von Pünktchen
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    Genau dann stellt sich die Frage....

    Wann könnte ich einen solchen Antrag denn stellen???

    So einfach ist das, glaub ich, nicht. Ich finde, ein Prüfer, der einmal gesperrt wurde für Examinaprüfungen sollte das auch bleiben und man sollte nicht irgendwann sagen ok wir haben ihn für eine Prüfung gesperrt...nun darf er wieder...denn um einmal gesperrt zu werden, muss ja schon einiges passieren.

    Der Prüfer hat die Eigenschaft an sich die Noten nach Gruppenleistung zu verteilen...also einer ist schlecht somit fällt eine Gruppe durch. Die Leute, die schon einmal bei ihm durchgefallen sind, haben garantiert ne gute Chance, den Prüfer ablehnen zu dürfen.

    Nächste Frage, wenn es nicht klappt: hab ich dann nen Nachteil, weil der Prüfer davon weiß?

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