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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Zitat Zitat von medstudthings Beitrag anzeigen
    Ist Mainz wirklich die einzige Uni in ganz DE, die das so eingeführt hat? Ich denke mir wirklich wer da so auf die Idee kommt.. Kommt lasst uns mal die Promotionsordnung ändern, wir hassen Medizinstudenten und jetzt zeigen wir es ihnen so richtig.
    Ich habe es zumindest von keiner anderen Uni in Deutschland gehört.

    Es soll wohl der Mainzer Beitrag zu einer Aufwertung der medizinischen Wissenschaft und auch der Promotion in der Medizin sein und angeblich würden andere Unis irgendwann nachziehen. Also im Sinne eines MD/PHD.

    Solange es aber keinen MD nach Abschluss des Medizinstudiums in Deutschland gibt oder gar ein Dr. med. univ. wie in Österreich ist das in meinen Augen ungerecht und eine Ungleichbehandlung der Studierenden.

    Aber was ist im Leben schon gerecht..



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  2. #12
    Registrierter Benutzer
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    Man könnte es halt auch leicht anklagen, wenn es tatsächlich die einzige Uni ist. Ich sehe ehrlich gesagt keinen Sinn dahinter und war schon überrascht als ich das in der Promotionsordnung las. In den Promotionsordnungen anderer Unis stand tatsächlich nichts davon. Scheint weit und breit die einzige Uni zu sein.



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  3. #13
    SOS H20 Tatütata Avatar von Dooly
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    Ha ha ha WTF hat sich Mainz denn dabei gedacht, hab ich ja noch nie gehört. Der Thread ist schon 4 Jahre alt und sehr wahrscheinlich ist niemand nachgezogen. Wobei die das doch mittlerweile sicher evaluiert und für gut befunden haben, sonst würden die das doch nicht 4 Jahre so durchziehen. Wäre auch mal interessant zu erfahren. Mind. ne 3 als Gesamtnote dürften doch aber sowieso die weitaus meisten erfüllen oder?



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  4. #14
    formerly known as Leoline95 Avatar von fovea
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    ich zitiere aus §4 der Promotionsordnung:

    "Die Zulassung zum Promotionsverfahren zur Erlangung des akademischen Grades „Dr. med.“ oder „Dr. med. dent.“ setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber
    a) die Ärztliche Prüfung mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ (bis 3,0) oder die Zahnärztliche Prüfung mindestens mit der Gesamtnote „gut“ (bis 2,0) an einer Universität in Deutschland bestanden hat. 2 In begründeten Einzelfällen, bei Vorliegen außergewöhnlicher wissenschaftlicher Leistungen der Bewerberin oder des Bewerbers und wenn befürwortende Gutachten von zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern oder habilitierten Mitgliedern der Universitätsmedizin über die wissenschaftliche Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers vorgelegt werden, kann der Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung von dem Erfordernis der Note nach Satz 1 absehen.
    ..."
    "b) mindestens zwei Semester an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg- Universität Mainz im Studiengang Medizin oder Zahnmedizin als ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender studiert hat oder mindestens ein Jahr als wissenschaftliche Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter an der Universitätsmedizin Mainz beschäftigt war." (auch hier nur begründeten Einzelfällen Ausnahme)

    falls es wen interessiert und zu faul ist es rauszusuchen Denke auch, dass besser als 3 bei den meisten drin sein wird, die zweite Voraussetzung ist dann doch schwieriger, aber machbar, wenn man es wirklich will.



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  5. #15
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,

    mein Doktorvater (auch Uni Mainz) meinte, dass es auch möglich wäre, dass er 'nen Schrieb verfasst, warum die Diss trotzdem veröffentlicht werden sollte (aus wissenschaftlichen Gründen), sollte die Note nicht erreicht werden. Da geht sicher was, wenn die Betreuung stimmt.



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