Bis zum 31. Mai müssen die Anträge bei HSS (die Gutachten typischerweise noch früher) gestellt sein und am 12. August gibts dann die Bescheide.
Bis zum 31. Mai müssen die Anträge bei HSS (die Gutachten typischerweise noch früher) gestellt sein und am 12. August gibts dann die Bescheide.
"This sentence contains ten words, eighteen syllables, and sixty-four letters."- Wolfram|Alpha
Fuer den Ortsantrag??
Beglaubigte Kopie Deines Schwerbehindertenausweises reicht und wird immer anerkannt.
Facharzt/aerztin kann auch was schreiben, das muss aber nicht anerkannt werden.
http://www.hochschulstart.de/fileadm...drucke/S07.pdf
Mit dem Schwerbehindertenausweis hast Du gute Chancen bei der Ortswahl, ohne großen Aufwand. Ohne muss Dein Facharzt/aerztin Dir ein Gutachten ausstellen, dass Deine genannte Krankheit nur in Unistadt X (und nicht an Uniklinik Y, Z) behandelt werden kann. In anderen Worten, Deine Krankheit kann in gewissen Staedten (= Unikliniken) nicht behandelt werden. Dass Du einen "Facharzt des Vertrauens" in Stadt X und nicht in Y hast und den Arzt nicht wechseln moechtest, reicht nicht aus. Sie/Er kann ja auch in Elternzeit/Ruhestand gehen und dann muesstest Du auch wechseln.
Im Originaltext (Quelle s.o.):
"Zwingende Bindung an den gewünschten Studienort
aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen, so-
weit nicht bereits Schwerbehinderung vorliegt. Diese
zwingende Bindung muss mit einem fachärztlichen
Gutachten begründet werden, aus dem sich nachvoll-
ziehbar ergibt, aus welchen Gründen eine ärztliche
Behandlung zwar am gewünschten Studienort, nicht
aber an einem anderen Studienort möglich ist; einfa-
che ärztliche – auch fachärztliche – Bescheinigungen
und Atteste reichen nicht aus. Das fachärztliche Gut-
achten muss die Bezeichnung der Krankheit, unter der
die Bewerberin/der Bewerber leidet, enthalten.“
Viel Erfolg!
Geändert von fMRI (07.02.2016 um 16:32 Uhr)
Messzahlen gibts da erst ab April und die wird bei 11-12 liegen. Ich denke nicht dass da viele eine Chance haben...
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Ja.
Ne - die Zulassungsbescheide für Abi- und Wartezeitquote (damit auch für Zweitstudienbewerber, Härtefälle, etc.) kommen am 10.02. und die Ablehnungsbescheide am 12.02. Die Messzahl sollte dann auch zeitnah zur Verfügung stehen.
Bei der Messzahl der Vorjahre würde ich für alle, die weniger als 12 Punkte erzielen konnten, die Chancen auch schlecht einschätzen.
LG