Angenommen, man hat sich verpflichtet, um den Führerschein machen zu dürfen, einem schmierigen Gebrauchtwagenhändler einen Wagen abzukaufen. Die Zuteilung des Autos liegt ausschließlich im Ermessen des Autohändlers. Bekommt man da den besten oder den schlechtesten Wagen auf dem Hof?
"Zuweisung" heißt es im Vertrag, und das ist doch eindeutig. Kein Mitspracherecht.
Das sind genau die Punkte, die ich vor ein paar Monaten aufgeführt habe. Und es werden eher die prekären Praxen sein, dort wo schon der Alteigentümer gescheitert ist und professionelle Sitzaufkäufer abgewunken haben.
Für den Vertrag ist das egal, pacta sunt servanda.
Wenn die Landarztverträge nicht kassiert werden wg. Sittenwidrigkeit, wird dem Aspiranten nur die Wahl zwischen 250.000 Strafzahlung oder Kreditaufnahme in erheblicher Höhe bleiben (die "Praxis" wird entweder leer sein oder mit Sperrmüll und Elektroschrott eingerichtet) , sofern es überhaupt Kredit gibt. Somit ist die Privatinsolvenz zum Greifen nahe und, da es mit 250.000 EUR Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzverwaltung dann auch kein "certificate of good standing" der Ärztekammer geben wird, ist auch eine Flucht ins Ausland nicht mehr möglich.
Der feuchte Traum von Politik und Krankenkassen wird wahr- "leibeigene" Ärzte!
Wer sowas unterschreibt, dem ist nicht mehr zu helfen, da aber immer mehr Bundesländer nachziehen und die Quote von den "normalen" Studienplätzen abgezwackt wird, sinken für alle die Chance auf einen "normalen" Studienplatz, was dann wiederum die Nachfrage nach derartigen Verträgen in die Höhe treibt.
Wenn sich in NRW keiner beworben hätte, dann wäre das ganze sang- und klaglos eingestampft worden.
Aber so...danke für nichts.
Übrigens, was hält die Politik denn nach diesem Dammbruch von einer Quote von sagen wir mal 30% ab? Oder 50%. Oder 100%?