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Ich habe gelesen, dass andere Fakultäten (wie z B. die Juristen) für die Klausuren im Corona Semester einen Freiversuch erhalten haben. Sprich: Fehlversuche gelten als nicht unternommen. Jens Spahn meinte, dass den Medizinstudierenden durch die Corona Krise keine Nachteile entstehen dürfen - wäre es da nicht fair diese Regelung auch den Medizinstudierenden zukommen zu lassen? Denn selbst wenn man nicht zum Einsatz in der Coronahilfe kam, gab es ja doch gehörige Einschnitte in diesem Semester und die Physikumsklausur wurde auch vor Corona schon erfasst, so dass hier kein Nachteilsausgleich stattfand...
Hat da schon jemand versucht etwas zu erreichen, bzw. an wen wendet man sich denn mit diesem Anliegen?