Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab SS 04 - Steigende Bewerberzahlen- weniger Studienplätze !



Seiten : 1 2 3 4 [5]

Contradoc
15.01.2004, 11:26
Wie ein jetzt veröffentlichtes neues Rechtsgutachten zeigt,ist Kündigung des ZVS Staatsvertrages und Vergabe der Studienplätze durch die Unis möglich ,so wie es verschiedene Bundesländer schon beschlossen hatten.Die Vergabekriterien an den Unis richten sich dann nach Abitur und der Kombination aus Abitur/Auswahlgespräch bei Wegfall der Wartelisten.
Das BVG hatte ja bereits in dem zitierten Grundsatzurteil entschieden,daß ein Anspruch auf Zulassung nach Wartezeit nicht besteht.

Nachstehend die Veröffentlichung zum Rechtsgutachten:

" Aktuelles :
Frankenberg fordert Abschaffung der ZVS

Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) fordert die Abschaffung der zentralen Studienplatzvergabe ZVS.

Das System der ZVS sei vom Grundgesetz nicht mehr gedeckt, sagte Frankenberg unter Berufung auf ein aktuelles Rechtsgutachten. Wenn die entsprechende politische Initiative des Landes an den Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat scheitern sollte, so werde der 2005 auslaufende Staatsvertrag gekündigt und zur Absicherung eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben, so Frankenberg.

NRW und Rheinland-Pfalz leisten Widerstand

Offenbar stellen sich die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz quer. Nach Angaben des Ministers scheitert die stufenweise Abschaffung der zentralen Verteilerstelle an den beiden Ländern. Dagegen würde Baden-Württemberg von Sachsen und Bayern unterstützt, Hessen und das Saarland hätten Zustimmung signalisiert.

Wie Frankenberg erklärte, werde spätestens in eineinhalb Jahren die Klage eingereicht, wenn es zu keiner parlamentarischen Einigung kommen sollte.

Veränderte Situation der Hochschulen

Frankenberg nannte die veränderte Situation der Hochschulen bei den Studienangeboten und der Nachfrage als Grund für das Ende der ZVS. Seiner Einschätzung nach werde die Weiterentwicklung des Hochschulsystems zu mehr Wettbewerb und Profilbildung der Einrichtungen von der Zentralstelle unzulässig behindert. Das Studienplatzvergaberecht des Bundes habe sich als verfassungswidriges Relikt aus alten Hochschul-Planwirtschaften herausgestellt, so Frankenberg. Dies gehe auch aus dem Gutachten des Rechtswissenschaftlers Kay Hailbronner hervor.

Hochschulen sollen ihre Studenten selber aussuchen

Nach Einschätzung von Frankenberg würde sich die Betreuung der Studierenden verbessern, wenn die Hochschulen ihre Studenten selber aussuchen könnten. Es sei zudem mit weniger Studienabbrechern und kürzeren Studienzeiten zu rechnen " :-)

Contradoc
18.01.2004, 13:06
Zum Oktober diesen Jahres wird der Zivildienst auf 9 Monate verkürzt.Dadurch kann in diesem Jahr jeder,der am 1.7. als Zivi anfängt, sich rechtzeitig zum SS 05 einschreiben,so daß die Bewerberzahl zu diesem Semester erheblich höher sein wird als in vorigen SS,zumal zum jetzigen SS 04 aus bekannten Gründen nur ca. 1500 Med. Studienplätze zur Verfügung stehen und weitere Unis auf Studienjahrregelung umstellen ,d.h. auch zum SS 05 keine Bewerber mehr aufnehmen.

Contradoc
20.01.2004, 09:53
Bundestagsdrucksache 463/03
. . .

- 2 -

a) In der Überschrift wird das Wort “Allgemeines” gestrichen.
b) Absatz 3 erhält folgende Fassung:
“(3) Die verbleibenden Studienplätze werden vergeben:
1. bis zur Hälfte der Studienplätze an jeder Hochschule von der Hochschule selbst
nach dem Grad der Eignung für das gewählte Studium. 2Das Landesrecht regelt
jeweils die Höhe dieser Quote , die Auswahlkriterien im einzelnen und das Verfahren.
3Das Landesrecht bestimmt jeweils auch, ob die Studienplätze aus dieser
Quote vor oder nach den Studienplätzen aus der Quote nach Nummer 2
vergeben werden. 4Die Zahl der Hochschulen, bei denen eine Bewerberin
oder ein Bewerber in einem Vergabeverfahren an diesem Verfahren teilnehmen
darf, kann beschränkt werden;

2. ein Viertel der Studienplätze an jeder Hochschule durch die Zentralstelle nach
dem Grad der gemäß § 27 nachgewiesenen Qualifikation für das gewählte
Studium. 2Qualifikationsgrade, die nur geringfügig voneinander abweichen,
können als ranggleich behandelt werden. 3Die Länder tragen dafür Sorge, dass
die Nachweise innerhalb eines Landes und im Verhältnis der Länder untereinander
hinsichtlich der jeweiligen Anforderungen und Bewertungen vergleichbar sind.

4Solange die Vergleichbarkeit im Verhältnis der Länder untereinander nicht gewährleistet
ist, werden für die Auswahl der Studienbewerberinnen und –bewerber
Landesquoten gebildet. 5Die Quote eines Landes bemisst sich zu einem Drittel
nach seinem Anteil an der Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber für den
betreffenden Studiengang (Bewerberanteil) und zu zwei Dritteln nach seinem
Anteil an der Gesamtzahl der Achtzehn- bis unter Einundzwanzigjährigen (Bevölkerungsanteil);
für die Länder Berlin, Bremen und Hamburg werden die sich danach
ergebenden Quoten um drei Zehntel erhöht. 6Bei der Berechnung des Bewerberanteils
werden nur Personen berücksichtigt, die eine Hochschulzugangsberechtigung
besitzen, die von allen Ländern gegenseitig anerkannt ist;

3. im Übrigen(d.h. nur die restlichen 25% ) durch die Zentralstelle
a) nach dem Grad der gemäß § 27 nachgewiesenen Qualifikation für das gewählte
Studium. 2Nummer 2 Satz 2 bis 6 wird angewendet;
b) nach der Dauer der Zeit seit dem Erwerb der Qualifikation für den gewählten
Studiengang nach § 27 (Wartezeit). . . .

Anm.: dies bedeutet,daß von der jeweiligen Landesquote 50% der Studienplätze vorab abgezogen werden und nur die restlichen 50% noch an die ZVS gelangen.
Da nach 2. (s.o.) bereits weitere 25 % vergeben werden,verbleiben für die Quote nach 3. (s.o.) nur noch 25% ,wovon nach 3a) die Hälfte nach Qualifikation und die andere Hälfte nach Wartezeit vergeben wird. :-(( D.h.,die Hälfte von diesen 25 % macht gerade mal nur noch 12,5% an Plätzen aus ,die ab WS 04 nach Wartezeit vergeben werden ! Die Warteliste wird also bereits zum WS 04 halbiert !
Das Ganze ist bereits vom Bundestag so beschlossen ( Drucksache 463/03,s.o.)und auch politisch als Übergangsregelung bis zur Kündigung des ZVS Staatsvertrages zum Jahr 2005 so gewollt.

harlekyn
20.01.2004, 10:55
Obiges ist Modell 1.

Es gibt noch ein 2 Modell. Die Bunesländer könen es sich aussuchen welches sie anwenden!

Modell 2

Es werden

25 % der Gesamtzahl der Studienplätze durch die ZVS an die "Abiturbesten" entsprechend ihren Ortswünschen (maximal drei Ortswünsche),
25 % der Gesamtzahl der Studienplätze durch die Hochschulen nach dem Grad der Eignung der Bewerber für den gewählten Studiengang und
die verbleibenden Studienplätze durch die ZVS nach den Kriterien Wartezeit und Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
vergeben.


Was sagt uns das? Es könnte für Warte aiuch alles fast beim Alten bleiben und die NC-lern mal ein bißchen geschröpft werden.
Und da immernoch keien wirkliche Antwort darauf gegeben wurde, warum die meisten Unis ihre 24% die sie selsbt aussuchen könnten, von der ZVS aussuchen lassen, schließe ich daraus, dass sie einfach zu faul oder zu arm sind. DAs ändert sich dann bestimmt acuh 2004/05 net...

harlekyn
20.01.2004, 10:56
Wenns weiter oder die ganze Meldung interessiert:

Da gibts die Info! (http://www.zimmerling.de/informationen/infos/info-mandatserteilung.htm)

Contradoc
20.01.2004, 11:02
Die CDU und CDU/FDP,aber auch SPD geführte Bundesländer,die diese Gesetzesänderung ausdrücklich so durchgesetzt haben,vergeben nach dem Modell 1. Damit können,wie von diesen Ländern gewünscht,50% der Plätze von den Unis/Ländern direkt vergeben werden ,so daß lt. vorangegangenem Artikel bzw. Zitat des Bundestagsbeschlusses Punkt 3. nur noch 12,5 % der Plätze in die Wartelistevergabe gelangen.

harlekyn
20.01.2004, 11:14
Frag mich echt wie das gehen soll. Das Saaralnd hat den Eta für die Uni Saarbrücken eingefroren! Sollten sie das Modell 1 wirklich einführen, müßten sie wieder Geld locker machn und es sit mehr als fraglich,. woher das kommen soll!

Außerdem:

"Zwar war geplant, das Vergabeverfahren zum WS 2004/2005 erneut zu "reformieren" und die sog. "Hochschulquote" zu erhöhen. Hierzu ist jedoch eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes des Bundes erforderlich. Dieser kann sich jedoch - so unserer gegenwärtiger Informationsstand - nicht mit den Bundesländern einigen, so dass es wahrscheinlich im Jahr 2004 bei den genannten Quoten bleiben wird."


Mir ist immer noch net klar, wie das ganze finanziert und organisiert werde soll. Wer soll das bitte bezahlen? Und wie soll jede Uni für sich mit 1048 Biologie, 1429 Pharmazie, 4234 Psychologie, 2022 Zahnmedi, 7525 BWL und 12734 Medizinbewerbern, also Rund 30.000 Anfragen allein zum SS fertig werden?

Contradoc
20.01.2004, 12:00
Das Modell 2 entspricht im Wesentlichen der jetzigen Vergabepraxis der ZVS. Das Modell 1 bzw. die vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung kam jedoch genau deshalb zustande,weil einige Bundesländer 50% der Studienplätze in Eigenregie vergeben wollten,so wie dies ja zum WS 04 möglich ist.
Gerade,wie gesagt,die CDU und CDU/FDP ,aber auch SPD Länder werden damit ausdrücklich 50% in Eigenregie vergeben,womit die Wartequote,wie bereits im Vorartikel dargestellt, auf nur noch 12,5 % gekürzt wird ! :-((
Der höhere Verwaltungsaufwand stellt sicher kein Argument dar.
In den meisten anderen Fächern,die nicht über die ZVS laufen,vergeben die Unis ja schon in Eigenregie .Im Ausland,wie z.B. Italien oder Frankreich ,gibt es ja bekanntlich keinen NC f. Medizin und die Unis dieser Länder werden mit der Vergabe ja auch fertig.
Da du ,Harlekin,im Saarland wohnst,schreibst du dich am besten im benachbarten Frankreich ein und erreichst somit deine sofortige Zulassung in der Medizin ! Viel Glück dabei ! :-top

harlekyn
20.01.2004, 12:09
würd ich ja gern aber mein Franz sit mehr als mies! Naja..wir werden es erleben...

Hellequin
20.01.2004, 12:18
Original geschrieben von Contradoc
In den meisten anderen Fächern,die nicht über die ZVS laufen,vergeben die Unis ja schon in Eigenregie .
In den Fächer stellt sich aber das Verhältnis von Bewerbern und vorhandenen Studienplätzen völlig anders dar. Und in den Fächern sind die einzelnen Unis auch nur mit einigen 100 Bewerbern konfrontiert und nicht mit 25.000 .


Im Ausland,wie z.B. Italien oder Frankreich ,gibt es ja bekanntlich keinen NC f. Medizin und die Unis dieser Länder werden mit der Vergabe ja auch fertig.
In Frankreich wird ja auch keine Vorauswahl getroffen, sondern die lassen einfach alle zum Studium zu. Und während der ersten 2 Semester werden dann halt ein Großteil der Leute wieder rausgeprüft. Diese Variante ist aufgrund der deutschen Studienorganisation gar nicht möglich.

Und was die ZVS-Abschaffung angeht, wir werden sehen...... :-music

Contradoc
20.01.2004, 12:38
Die Unis können den Verwaltungsaufwand schon bewältigen,da viele Fächer,wie gesagt,ohnehin schon direkt an den Unis vergeben werden.Die EDV lesbaren Bögen sind schnell eingescanned und über die PCs schnell nach Noten sortiert.
Die Unis haben z.B. Jura, Architektur und BWL wieder von der ZVS zur Vergabe zurück übernommen.
Wie gesagt,die Unis in F und I schaffen es sogar,bei freier Bewerbung ohne jeden NC mit der Bewerberzahl gut fertig zu werden.
Wenn der Verwaltungsaufwand die jeweiligen Länder ,die die Gesetzesänderung durchgesetzt haben,abgeschreckt hätte, so hätte man auch alles beim Alten lassen können.
Für harlequin ist es trotzdem empfehlenswert,sich im benachbarten Frankreich einzuschreiben und das Franz eben ein bißchen aufzupeppen.Werr vor Prüfungen ,auch in F, Angst hat,sollte lieber nicht medizin studieren ! : :-((

hibbert
20.01.2004, 12:46
Was für einen Sinn hatte dieser Anti-Thread eigentlich nochmal? :-music

stez
20.01.2004, 14:34
Also ich finde, contradoc macht seine Arbeit richtig gut! Wir sollten ihm ein eigenes Forum mit dem Titel "Warum ihr auf keinen Fall Medizin studieren solltet!" ins Netz stellen. Dann bekommt hoffentlich jeder, der vorher den Wunsch hatte, Med. zu studieren, die Krise und geht ganz fix was anderes studieren. :-D Mich würds freuen und den Hibbert sicherlich auch... :-))
Aber mal im Ernst: So mies sich contradocs Beiträge auch anhören, die ganze "Studienplatz"- und "ZVS"- Angelegenheit wird in Zukunft sicher nicht besser. Das muss man einfach realisieren und sich auf ein mögliches verlängertes Warten o.ä. einstellen. Ich hoffe nicht, daß es so kommt, aber man sollte sich wirklich seine Gedanken machen, was man im schlimmsten Fall tun wird...

Gruss Pete Sahad :-music

Contradoc
24.01.2004, 09:56
Nachdem mehrere Bundesländer die Kündigung des ZVS Staatsvertrages beschlossen hatten,wird auch der Wissenschaftsrat Ende Jan. die Möglichkeit zur Anwendung des "Modell 1" bereits ab WS 04/05 beschliessen,was als Übergang bis zur ZVS Staatsvertragskündigung 2005 gedacht ist.
Wie an anderer Stelle ausgeführt ,sinkt die Wartequote damit bekanntlich ab WS 04 auf 12,5% ab.
Nachstehend der Artikel aus der netzeitung:
"
Teufel will Rahmengesetz und Vergabestelle für Studienplätze abschaffen ( netzeitung)

18. Jan 2004 17:26

Erwin Teufel
Foto: ddp
Baden-Württembergs Regierungschef Teufel fordert, dass Universitäten ihre Studenten selbst aussuchen dürfen. Andernfalls werde sein Land den Staatsvertrag kündigen.


Der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) hat die Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes und der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) verlangt. Den Universitäten müssten endlich nachlaufende Studiengebühren erheben und ihre Studenten selbst auswählen dürfen, sagte Teufel am Sonntag in Stuttgart.


Falls die Bundesregierung nicht die Initiative ergreife, werde Baden-Württemberg den ZVS-Staatsvertrag kündigen, drohte Teufel. Die Hochschulen müssten gegeneinander um Finanzmittel und Studenten konkurrieren können.


Strukturelle und gezielte Förderung

Der Ministerpräsident hob hervor, Baden-Württemberg habe bereits weit überdurchschnittlich in seine Hochschulen und Forschungseinrichtungen investiert. Dabei erfolge ihre Förderung schon seit langem strukturell und thematisch gezielt.

Damit forderte Teufel den Bund auf, sich aus der Hochschulregulierung völlig zurückzuziehen. Eine weniger radikale Änderung plant laut einem Bericht des Magazins «Focus» der Wissenschaftsrat mit Vertretern aus Lehre, Bund und Ländern.


ZVS soll die Hälfte der Plätze zuweisen

Er werde voraussichtlich Ende Januar beschließen, dass die Hochschulen die Hälfte ihrer Studenten selbst aussuchen dürfen, schreibt das Wochenblatt. Damit wäre die ZVS nur mehr für die Vergabe von 50 Prozent der Studienplätze zuständig. . . .
:-((