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htc92snn89
16.10.2022, 17:25
Auflage A, Tag 1, Frage 35
Art der Kommentierung: Inhaltlich, formal
Darstellung: Ich bitte die Frage aus der Wertung zu nehmen, da hier formal mehr als eine Lösung möglich ist.
Begründung: Hier ist die Antwortmöglichkeit E gleichwertig anzusehen mit der Antwortoption B:
Der Ausfall von Harnsäurekristallen im Rahmen von systemischen Entzündungsreaktionen ist die Erklärung für die akute Gicht. Wenn die Harnsäurekonzentration so stark ansteigt, dass die Stoffwechselfunktion die ansteigenden Produkte nicht abbauen kann, kommt es zur Präzipitation von Harnsäurekristallen, die im Rahmen einer systemischen Entzündungsreaktion -mediiert durch das Immunsystem- aufgenommen werden. Die Ausdrucksweise der Aufgabe, (..) bei systemischen Entzündungsreaktionen ist hier irritierend da hier bei als „im Rahmen von“ zutreffender gewesen wäre.
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/9446414/

Auflage A, Tag 1, Frage 65
Inhaltlich
Aufgrund der Fallschilderung des Patienten mit vorhergehender Behandlung mit Prednisolon über 4 Monate und einer Abklärungsmöglichkeit des frühen Stadiums der Hüftkopfnekrose gefragt wird, wäre die DXA hier angebracht. Das MRT Verfahren ist die konventionelle Methode, aber Spezifizierungen der Aufgabenstellung lassen auch Antwortmöglichkeit B zu. Die Hüftkopfnekrose wird ca zu 30% eine Osteoporose bedingt. Die DEXA Methode ermöglicht die Knochenflächendichtemessung des Patienten in einem sehr frühen Stadium der Hüftkopfnekrose unter geringer Strahlenbelastung.
https://deutsches-zentrum-fuer-orthopaedie.de/diagnostik/knochendichtenmessung
https://epub.ub.uni-greifswald.de/frontdoor/deliver/index/docId/538/file/diss_mohr_juliane.pdf#

Auflage A, Tag 1, Frage 70
Inhaltlich
Der Röntgenthorax ist die initiale Methode der Wahl eine pulmonale Metastase auszuschließen. „Die Thoraxübersicht wird als initiales radiologisches Verfahren in der Abklärung eines Lungenkarzinoms empfohlen. Sowohl bei positivem Befund als auch bei negativem Befund und Diskrepanz zur Klinik sollte eine weitergehende Diagnostik folgen.“
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/020-007OL_l_S3_Lungenkarzinom_2018-03.pdf S.83

Auflage A, Tag 1, Frage 76
Inhaltlich
Ich bitte die Frage aus der Wertung zu nehmen, da hier formal mehr als eine Lösung möglich ist.

Der Duplexsonografischer Nachweis einer Flussumkehr ist eine gleichwertige Antwortmöglichkeit, die rein physikalisch erklärt werden kann: Das Blut folgt dem geringsten Widerstand. Durch die vorhandene Thrombose wird das Gefäß blockiert und das Blut kehrt an der Engstelle um. Insbesondere bei Klappeninsuffizienzen ist die Flussumkehr sehr wahrscheinlich. Die Klappeninsuffizienz kann durch dilatierte Gefäße und ein erhöhtes Blutvolumen in den Gefäßen durch die wahrscheinliche Thrombose erklärt werden.
Hach-Wunderle V, Kopp I et al. Interdisziplinäre S2k-Leitlinie – Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und der Lungenembolie. VASA 2016; 45 (suppl 90): 1–48
Amann-Vesti B, Thalhammer C. Hrsg. Kursbuch Doppler- und Duplexsonographie: Ultraschalldiag - nostik venöser Gefäßerkrankungen. Stuttgart: Thieme; 2016
https://www.kup.at/kup/pdf/3950.pdf S. 12


Auflage A, Tag 1, Frage 79
Inhaltlich
Der Enterokokkus faecialis ist hier eine gleichwertige Lösung wie die Antwortoption C anzusehen. Insbesondere im Zusammenhang mit der schweren Sepsis, die auf einer komplizierten Divertikulitis basierte kann hier auch von einer Verschleppung der Infektion insbesondere mit dem E. Faecialis angenommen werden. Die E. Faecialis ist eine der häufigsten Erreger der nosokomialen Infektionen.
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Antibiotikaresistenz/nosokomiale_Erreger/NI_Tab_gesamt.html
https://link.springer.com/article/10.1007/s00735-021-1390-x

Auflage A, Tag 1, Frage 92
Inhaltlich
Ich bitte die Frage aus der Wertung zu nehmen, da hier formal mehr als eine Lösung möglich ist.

Die kartilaginäre Exostose betrifft zumeist junge Männer zwischen 10-20 Jahren, ist meist asymptomatisch und sieht in der Bildgebung aus wie eine pilzartige Vorwölbung. Die Fallbeschreibung betrifft einen 16 jährigen Jungen, bei dem die Schwellung nicht druckschmerzhaft ist. Die Bildgebung entspricht die der kartilaginären Exostose. Auch durch die Häufigkeit von ca 40% aller gutartigen Tumoren ist diese Antwortoption statistisch wahrscheinlich.
Entsprechend ist aufgrund der gegeben Informationen und Bildmaterials die Antwortoption E gleichwertig richtig anzuerkennen.
https://next.amboss.com/de/article/7Q04xf?q=kartilagin%C3%A4re%20exostose#Z68f6c2146a d71e8352590799ee22f5c4
https://www.lmu-klinikum.de/mum-lmu/schwerpunkte/tumororthopadie/kartilaginare-exostosen/11f5f4455ebc2df8

Auflage A, Tag 1, Frage 98
Inhaltlich
Die Metformin Einnahme beeinflusst die Ergebnisse der FDG-PET CT Untersuchung laut bereits mehrerer Studien. Insbesondere wurde in der randomisierten Studie herausgefunden, dass „Metformin discontinuation for 48 hours prior to PET/CT was associated with lower accumulation of fluorodeoxyglucose in the bowel, compared to when there was no discontinuation (control group) or 24-hour discontinuation of metformin.“ (Hadmidizadeh et al.). Somit kann die Antwortmöglichkeit E zumindest nicht stimmen.
https://pubs.rsna.org/doi/full/10.1148/radiol.2018180078
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/30106348/
https://pubs.rsna.org/doi/full/10.1148/radiol.2018181566
https://www.nuklearmedizin.de/leistungen/leitlinien/html/tumo_pet_ct.php?navId=53

Auflage A, Tag 1, Frage 103
Inhaltlich
Ein Patient mit einer Stanford- Typ B- Dissektion und steigendem Katecholamin Bedarf sollte nicht unnötig hohen Risken eines Eingriffs ausgesetzt werden. Da hier eine Stentimplantation vorgenommen und ein eine portalvenöse Gasembolie resultiert ist und nach der Fallbeschreibung die Schocksituation noch nicht eingetreten ist, sollte hier eine weniger invasive Diagnostik eingesetzt werden, um das Problem zu beheben- evtl dennoch mit einer OP Bereitschaft. Eine explorative Laparotomie würde den bereits erschöpften Patienten weiteren postoperativen Risiken aussetzen.
https://eref.thieme.de/ebooks/560322#/ebook_560322_SL7345970


Auflage A, Tag 1, Frage 104
Inhaltlich
Eine infektion mit Toxoplasmose kann auch zu einer auditiven Funktionsstörung bei Neugeborenen führen. Die Infektion wird zumeist mütterlich übertragen wie auch die CMV. In Experimenten wurde die Labyrinthitis als Folge für die Hörminderung nach einer Toxoplasmose Infektion genannt. Entsprechend gibt es hier mindestens zwei gleichwertige Antwortoptionen.
https://www.thieme-connect.de/products/ebooks/lookinside/10.1055/b-0035-107998 S.185
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/049-010l_S2k_Periphere_H%C3%B6rst%C3%B6rungen_im_Kinde salter_2013-09_abgelaufen.pdf
https://www.msdmanuals.com/de-de/heim/gesundheitsprobleme-von-kindern/infektionen-bei-neugeborenen/toxoplasmose-bei-neugeborenen#:~:text=(angeborene%20Toxoplasmose)&text=Eine%20Toxoplasmose%20ist%20eine%20Infektion, Immunsystem%20zu%20einer%20schweren%20Erkrankung.


Auflage A, Tag 2, Frage 8
Inhaltlich
Beschrieben wird ein Älterer Patient, bei dem eine Schlaganfallsymptomatik beschrieben wird. Zudem wird in der Fallbeschreibung explizit auf eine nicht vorhandene kardiale Arrhythmie hingewiesen. Außerdem wird im Falltext auf einen leicht erhöhten Blutzucker hingewiesen. So kann die Blutzusammensetzung und ein Gefäßendothelschaden zu einer Thrombose geführt haben (Virchow Trias). Aufgrund der Hinweise im Text ist die Antwortoption E demnach mindestens als gleichwertige Möglichkeit anzusehen.
https://www.dzd-ev.de/aktuelles/news/news/article/mechanismen-bei-der-entstehung-von-fettleberkrankungen-und-diabetes/index.html

Auflage A, Tag 2, Frage 9
Inha
Hier ist die Depression als Folge des Schlaganfalls genannt. Die Antwortoption B ist auch korrekt. Laut der AWMF kommt es nach dem Schlaganfall zu Vasospasmen mit neurologischen Defiziten, die sowohl medikamentös als auch durch endovaskuläre Maßnahmen versucht werden zu verhindern.
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/030-073l_S1_Subarachnoidalblutung_2012_abgelaufen.pdf S. 5

Auflage A, Tag 2, Frage 12
Inha
Die transurethrale Prostataresektion erfolgt insbesondere bei Patienten, die unter den Symptomen einen Leidensdruck erfahren.
Bei dem beschriebenen Patienten hat sich laut Aufgabenstellung außer der Nykturie-aus Sicht des Patienten- nichts geändert. Sein Leidensdruck resultiert also aus der Nykturie. Wenn das Restharnvolumen nicht zu der beschriebenen Symptomatik geführt hätte, würde eine TURP weiterhin nicht empfohlen werden. Die Nykturie hat die Lebensqualität des Patienten maßgeblich beeinflusst. Die TURP ist eine sehr gute Therapieoption insbesondere auch hinsichtlich der Zunahme des Restharnvolumens.
Somit ist diese Antwortmöglichkeit mindestens gleichwertig richtig wie Antwortoption B.
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/30086589/
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/23659522/
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/043-034l_S2e_Benignes_Prostatasyndrom_Diagnostik_Diffe renzialdiagnostik_abgelaufen.pdf

Auflage A, Tag 2, Frage 20
Inhalt und formal
Laut den veröffentlichten vorläufigen Lösungen ist Antwortoption C korrekt. Allein durch die gemachte Angabe von der Größe und dem Gewicht bei einem BMI Index von 22,4 kg/qm ist diese Antwortoption nicht plausibel, zumal die Information gegeben wird, dass es sich bei dem BMI Wert um die 94. Perzentile handelt. Ein BMI von 22 entspricht dem Normalgewicht. Somit wäre unter Anbetracht der Angaben auch die Option B korrekt zu werten.

Auflage A, Tag 2, Frage 28
Inhalt
Hier ist laut IMPP die Antwortoption B korrekt. Der Leichenschauschein wird unverzüglich durchgeführt. Diese Antwortoption entspricht nicht den Vorgaben zum Ausfüllen eines Leichenschauscheins.
„In der überwiegenden Anzahl der landesrechtlichen Bestimmungen hat die ärztliche Leichenschau "unverzüglich" stattzufinden (nach juristischem Sprachgebrauch bedeutet das "ohne schuldhaftes Zögern", d. h. nur dringende nicht aufschiebbare Maßnahmen dürfen noch durchgeführt werden). In einigen Ländern werden aber Fristen genannt, innerhalb derer die Leichenschau zu erfolgen hat. Das macht jedoch keinen Sinn, wenn man sich vergegenwärtigt, dass die erste und wichtigste Aufgabe bei der ärztlichen Leichenschau die sichere Feststellung des eingetretenen Todes ist. Bis zur sicheren Feststellung des Todes muss der Arzt helfen, will er sich nicht der Gefahr aussetzen, wegen unterlassener Hilfeleistung strafrechtlich belangt zu werden. Bundesrecht bricht Landesrecht, so dass entsprechende Regelungen wertlos sind. Der Arzt sollte sich deshalb auf schnellstem Wege nach Erhalt der Anzeige über einen vermutlichen Todesfall zur Leichenschau begeben, denn nur er kann die Differentialdiagnosen lebend oder tot stellen und über eine ggf. erforderliche Reanimation entscheiden. Kann ein Arzt aus zwingenden Gründen, insbesondere zum Schutz eines höherwertigen Gutes (Pflichtenkollision) nicht oder nicht unverzüglich die Leichenschau vornehmen, so sollte er einen in der Nähe befindlichen Arzt oder den Notarzt alarmieren. Er muss sicher sein, dass dieser die Aufgabe übernimmt“ (AWMF)
Entsprechend muss hier zunächst eine nichtnatürliche Todesart aufgrund der unmittelbar vorangehenden Operation bescheinigt werden um das primäre Ziel, die Festellung des Todes, zu erfüllen. Hier ist die Zielsetzung nicht, die genaue Todesursache herauszufinden um den Leichenschauschein zu erstellen. Im zweiten Schritt kann der Ursache, wie bspw Behandlungsfehler, nachgegangen werden. Falls kein Zweifel an einem natürlichen Tod besteht, kann der Leichenschauschein auch entsprechend ausgefüllt werden. Aus den gemachten Angaben im Falltext ist das aber nicht möglich.
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/054-002l_S1_Regeln-zur-Durchfuehrung-der-aerztlichen-Leichenschau_2018-02_01.pdf

Parnia
16.10.2022, 18:50
Hey,

zu der ersten Frage (16, Tag1) hätte ich eine gute Literatur:
https://www.rosenfluh.ch/media/gynaekologie/2017/03/Abklaerung-und-Therapie-bei-unerfuelltem-Kinderwunsch.pdf

DonaldTrumpf
16.10.2022, 19:27
Auflage, Tag, Heftnummer: B, 2, 96
Art der Kommentierung: Inhaltlich
Darstellung:
Ich bitte darum, Frage aus der Wertung zu nehmen bzw. um die Mehrfachanerkennung der Antworten B u. E, da formal zwei korrekte Lösungen vorliegen / zur Auswahl gestellt wurden.
Begründung:
Antwort B „Das Krampfereignis dauerte ca. 10 Minuten an“ ist ebenso wie Antwort E richtig. Ich zitiere hierfür die aktuelle S1-Leitlinie Fieberkrämpfe im Kindesalter: „Durch die medikamentöse Unterbrechung nach spätestens 5 Min. Anfallsdauer ist die bisherige Zeitangabe von 10 Min. bzw. > 15 Min. als Kriterium für einen komplizierten FK überholt. Vielmehr sind in Bezug auf die Dauer für einfache FK ≤ 5 Min. und komplizierte FK ≥ 5 Min als Definitionskriterium zu veranschlagen. Hessdorfer et al. schlagen für komplizierte FK eine Anfallsdauer > 10 Min. vor (57).“ Folglich sollte Antwort B Antworten als korrekt gewertet werden.
Literatur:
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/022-005l_S1_Fieberkraempfe-im-Kindesalter_2021-09.pdf

DonaldTrumpf
16.10.2022, 19:28
Sehe ich genauso bezüglich der TURP! :)

Le Serge Landry
16.10.2022, 19:31
Prüfungstag 1, Frage 21, Gruppe B

Warum ist die Antwort L4 statt L3?

Der Patellarsehnenreflex, kurz PSR, ist ein Eigenreflex, der nach Schlag auf die Patellarsehne eine Kontraktion der Streckmuskulatur des Oberschenkels (Musculus quadriceps femoris) und damit eine Streckung im Kniegelenk auslöst. Er wird über den Nervus femoralis vermittelt und in Motoneuronen des Segments L3, sowie der Nachbarsegmente L2 und L4 verschaltet. ( Laut Doccheck ). Diese Frage muss angefochten werden.



Prüfungstag 1, Frage 61 Gruppe B

Warum ist nicht die Antwort B richtig? 4-6 TagenDer Verlauf einer Infektion gliedert sich in die ca. 8 bis 12 Tage lange Inkubationszeit, gefolgt von Prodromalstadium und exanthematischem Stadium. Komplikationen können die generell gute Prognose der Erkrankung verschlechtern. Die Übertragung der Masern ist vom 5. Tag der Inkubationszeit bis zum 4. Tag nach Beginn des Exanthems möglich.( Laut Doccheck ). Die Übertragung der Masern ist vom 5.Tag der Inkubationszeit bis zum 4.Tag nach Beginn des Exanthems möglich. Also Antwort muss richtig sein, statt D. Diese Frage muss angefochten werde


Prüfungstag 1 Frage 4 Gruppe B Warum inhalierbares Glucokortikoid falsch ist ?
Prüfungstag 1 Frage 7 Gruppe B Warum Verblindung der Patienten gegenüber Studienmedikation falsch ist ?
Prüfungstag 1 Frage 16 Gruppe B Warum Verdacht auf Mediasklerose falsch ist?
Prüfungstag 1 Frage 23 Gruppe B Warum Phototherapie und Optimierung des Stillmanagements falsch ist ?
Prüfungstag 1 Frage 24 Gruppe B Warum Antwort muss lebenslang mit einer Diät behandelt werden nicht die Antwort ist?
Prüfungstag 1 Frage 25 Gruppe B Warum Antwort Myositis Ossificans nicht die richtige ist?
Prüfungstag 1 Frage 38 Gruppe B warum Antwort Präeklampsie nicht die richtige ist ?
Prüfungstag 1 Frage 47 Gruppe B Warum Offene Lungentuberkulose nicht die richtige ist ?
Prüfungstag 1 Frage 53 Gruppe B Warum Genetische Unterschung des Paares nicht die richtige ist?
Prüfungstag 1 Frage 55 Gruppe B Warum in Vitro Fertilisation auch nicht richtig ist?
Prüfungstag 1 Frage 57 Gruppe B Warum bilaterale Ptosis nicht die richtige Antwort ist?

Le Serge Landry
16.10.2022, 19:45
Prüfungstag 1 Frage 59 Gruppe B Warum Antwort subkortikale Demenz falsch ist ?
Prüfungstag 1 Frage 62 Gruppe B Warum ist Antwort Masernvirus per RT-PCR aus Urin Falsch ?
Prüfungstag 1 Frage 63 Gruppe B Warum ist Antwort Murphyzeichen falsch ?
Prüfungstag 1 Frage 71 Gruppe B Warum ist die normale Serumkonzentration der Harnsäure nicht die richtige Antwort ?
Prüfungstag 1 Frage 74 Gruppe B Warum ist die Antwort Allopurinol die Antwort zur Therapie des Gichts
Prüfungstag 1 Frage 77 Gruppe B Warum Oberarm rechts mit Ellenbogen rechts a.p. und seitlich nicht die richtige Antwort ist ?
Prüfungstag 1 Frage 86 Gruppe B Warum ist die Antwort es besthet keine Erfordernis einer besonderen Vorberitung nicht die richtige Antwort ?

Prüfungstag 1 Frage 103 Gruppe B Warum Octenidindihydrochlorid mit 0,04% Polihexanid 0,1% nicht die richtige Antwort ist ?

geez
16.10.2022, 19:58
Tag 2 Frage 72A/ 17B

Darstellung: In der Fallbeschreibung wird eine Extrauteringravidität (EUG) bei einer 36-Jährigen adipösen Frau beschrieben. Die Vitalzeichen der Frau im Falltext sprechen für einen hämorrhagischen Schock (HF 110/min, Blutdruck 90/45mmHG). In Frage 72 wird nach einer geeigneten Maßnahme gefragt, die bei einer Bestätigung der Verdachtsdiagnose als Nächstes durchgeführt werden solle. Als richtige Antwort soll laut IMPP- Musterlösung Antwort C) Laparoskopie gelten. Jedoch ist die Antwort B) Laparotomie ebenfalls als richtig anzuerkennen.

Begründung:
Zwar gilt die Laparoskopie bei einer EUG gemeinhin als Standard, allerdings findet sich an diversen Stellen in der Literatur ausdrücklich beschrieben, dass bei hämodynamisch instabilen Patientinnen oder bei starken Blutungen eine Laparotomie erfolgen soll. Für eine hämodynamische Instabilität sowie eine starke Blutung sprechen hier jeweils sowohl die Vitalzeichen mit einem positiven Schockindex nach Allgöwer >1,2 als auch der niedrige Hämoglobinwert von 68g/L.

Literatur:

Allgöwer, M. & Burri, C. (1967, Oktober). „Schockindex”. DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift, 92(43), 1947–1950. https://doi.org/10.1055/s-0028-1106070
Eileiterschwangerschaft - Therapie. (o.*D.). Gesundheitsportal. Abgerufen am 16. Oktober 2022, von https://www.gesundheit.gv.at/leben/eltern/schwangerschaft/beschwerden/eileiterschwangerschaft-therapie.html
Extrauteringravidität. (2022, 28. September). MSD Manual Profi-Ausgabe. Abgerufen am 16. Oktober 2022, von https://www.msdmanuals.com/de-de/profi/gyn%C3%A4kologie-und-geburtshilfe/schwangerschaftsanomalien/extrauteringravidit%C3%A4t
Rana, P., Kazmi, I., Singh, R., Afzal, M., Al-Abbasi, F. A., Aseeri, A., Singh, R., Khan, R. & Anwar, F. (2013, 21. Juni). Ectopic pregnancy: a review. Archives of Gynecology and Obstetrics, 288(4), 747–757. https://doi.org/10.1007/s00404-013-2929-2



Tag 2 Frage 28A/ 45B
Darstellung: Ein alleiniger Ausschluss eines Behandlungsfehlers lässt nicht direkt auf einen natürlichen Tod schließen, da sich im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts auch andere Todesursachen ergeben können, die einen nicht natürlichen Tod bedingen.

Begründung:
Im Falltext zu Frage 28A ist beschrieben, dass ein Patient nach Bypass-OP mit völlig komplikationslosem Verlauf am 2. PostOP Tag direkt wieder auf Normalstation verlegt werden kann. Am 3. postoperativen Tag wird der Patient am Morgen unerwartet tot auf dem Boden liegend aufgefunden. Die Schwester gibt an, dass es dem Patienten als sie ihn das letzte mal gesehen habe noch gut gegangen sei. Laut IMPP gilt für die Todesursache und Todesart am ehesten Antwort B). Dem muss ich widersprechen, da es noch weitere mögliche Ursachen für einen Tod gibt, die hier in Betracht gezogen werden müssen. Beispielsweise könnte der Patient nachts versucht haben aufzustehen und hierbei gestürzt oder über diverse Kabel, beispielsweise von Drainagen, gestolpert sein. Bei geschlossener Zimmertür würde dies allgemein nicht von einer Pflegekraft bemerkt. Dies wäre ein Unfall und damit ein nichtnatürlicher Tod. Ein Hinweis hierfür wäre, dass der Patient auf dem Boden liegt. Zwar wäre die Herzkrankheit des Patienten eine mögliche Ursache für einen natürlichen Tod, der ausgesprochen gute postoperative Verlauf und der bis zum Tode unauffällige Zustand des Patienten (sonst wäre er am Monitoring angeschlossen gewesen) müssen jedoch auch an eine andere Ursache für den Tod des Patienten denken lassen. Da der Arzt „zu der Feststellung eines natürlichen Todes nur berechtigt [ist] , wenn er Kenntnisse von einer lebensbedrohlichen Erkrankung hat und der Tod nach dem Krankheitsverlauf zu erwarten war“ kann die Todesart hier nicht als natürlich eingeordnet werden, selbst wenn keine Behandlungsfehler vorliegen. Viel mehr sollte daher Antwort D) als Richtig anerkannt werden. In dieser unklaren und überraschenden Situation ist die Festlegung der Todesursache (natürlich oder nichtnatürlich) ohne Durchführung einer Obduktion nicht möglich. Die Todesursache sollte bis dahin als ungeklärt angegeben werden.

Literatur

Schelling, Dr. iur. P. & Weis, Ass. iur. E. (2020). Leichenschau: Forensische Risiken beim Ausfüllen der Todesbescheinigung. Anästh Intensivmed, 61.

Pflugmacher, I. (2008, 23. Juli). GASTBEITRAG : Die Angabe der Todesart ist mitunter folgenschwer. AerzteZeitung.de. Abgerufen am 16. Oktober 2022, von https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Die-Angabe-der-Todesart-ist-mitunter-folgenschwer-356139.html

UniversitätsKlinikum Heidelberg. (o.*D.). Bestimmung der Todesart bei der Leichenschau [Vorlesungsfolien; PDF]. https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/. https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/fileadmin/inst_rechts_verkehrsmed/pdfs/NNTod.pdf

hgwsr
16.10.2022, 20:58
Auflage, Tag, Heftnummer: B, 2, 45
Art der Kommentierung: Formal und Inhaltlich
Darstellung:
Antwortmöglichkeit "B" ist nicht korrekt. Ich möchte Sie bitten Antwortmöglichkeit "D" als richtige Lösung anzuerkennen, bzw. die Frage aus der Bewertung zu nehmen.

Begründung:
Sie haben die Prüfungsfrage ohne Ortsangabe an Prüflinge aus dem gesamten Bundesgebiet gestellt und erheben so zumindest implizit den Anspruch die von Ihnen als richtig angesehene Lösung „B“ („Wenn sich kein Hinweis auf einen Behandlungsfehler ergibt, ist die Todesursache als natürlich einzuordnen“) sei in ganz Deutschland zutreffend. Dies ist jedoch nicht der Fall. Sowohl in Bremen als auch in Sachsen stehen dieser Antwort klare gesetzliche Vorgaben entgegen. Das Sächsische Bestattungsgesetz Regelt in Paragraph 13 Absatz 3 explizit, dass der Tod „aufgrund von Komplikationen medizinischer Behandlungen“ als nicht natürlich zu qualifizieren ist. Dies gilt also für jede Form des Auftretens von Komplikationen medizinischer Behandlungen unabhängig vom Vorliegen von Behandlungsfehlern. Ein Vorgehen wie in Antwortmöglichkeit „B“ wäre also im gesamten Bundesland Sachsen rechtswidrig. Mindestens für alle Prüflinge mit Prüfungsort im Bundesland Sachsen kann somit Antwort „B“ unmöglich als verbindliche, einzig korrekte Prüfungsantwort gelten. Auch in Bremen wäre ein ein Vorgehen wie in Antwort „B“ nicht korrekt. Im bremischen „Gesetz über das Leichenwesen“ heißt es in Paragraph 10 Absatz 3: „Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass der Tod in ursächlichem Zusammen- hang mit operativen oder anderen therapeutischen oder sonstigen medizinischen Maßnahmen eingetreten ist, hat der Leichenschauarzt oder die Leichenschauärz- tin umgehend die zuständige Behörde zu benachrichtigen und ihr die Leichen- schaubescheinigung zu übergeben.“ Ein simples Bescheinigen des Todes als „natürlicher Tod“ wäre also auch in diesem Bundesland nicht korrekt. Auch nach einschlägigen medizinischen Leitlinien ist ein Vorgehen wie in „B“ nicht richtig. Nach den „Regeln zu Durchführung der ärztliche Leichenschau“ sind „ Todesfälle im Krankenhaus mit unklarer Wechselwirkung zwischen einem Eingriff (ohne Fehlerzuweisung!) und einem Grundleiden“ als unklar zu klassifizieren. Also auch wenn keine Hinweise auf Behandlungsfehler vorliegen. Darüber hinaus ergeben sich aus der Fallbeschreibung Verdachtsmomente, die sowohl ein Tötungsdelikt als auch eine mangelnde Versorgung zumindest in den Rahmen des Möglichen rücken. Alleine deswegen halte ich in diesem Fall ein Todesermittlungsverfahren einschließlich Obduktion für angezeigt und damit Antwortmöglichkeit „D“ für korrekt. Laut Fallbeschreibung wurde um 5.30 eine vollständig ausgebildete Leichenstarre festgestellt. Dies ist nach gängiger rechtsmedizinischer Fachliteratur erst 8 Stunden nach dem Tod zu erwarten. Der Patient ist also mindestens seit 21.30 Uhr des Vortages tot. Es darf demnach stark bezweifelt werden, dass der Patient um 4.15 noch gelebt hat und „alles in Ordnung“ gewesen sei. Somit ist die Aussage der Krankenschwester falsch. Dies kann zwei Mögliche Gründe haben: 1. Die Krankenschwester hat bewusst gelogen 2. Sie hat den Patienten um 4.15 fälschlicherweise für lebend gehalten. Möglichkeit 1 kann zum einen bedeuten, dass hier ein Tötungsdelikt vertuscht werden soll. Spätestens nach der spektakulären Mordserie des Krankenpflegers Nils Högel sollte ein noch so kleiner Verdacht in diese Richtung vorbehaltlos aufgeklärt werden und eine Obduktion erfolgen bevor „natürlicher Tod“ bescheinigt wird. Auch um die Krankenschwester im Falle ihrer Unschuld vollumfänglich entlasten zu können. Zum anderen kann Möglichkeit 1 bedeuten, dass vorgeschriebene nächtliche Kontrollen nicht stattgefunden haben, somit also mindestens eine mangelnde pflegerische Versorgung vorlag. Nach derzeitiger Auffassung müssen Patienten in der Nacht mindestens zwei Mal kontrolliert werden. Bei besonderen Risikofaktoren (wie in unserem Fall hohes Lebensalter und Zustand nach Bypass-OP) sogar noch öfter. Der Tod des gegen 21.30 verstorbenen Patienten hätte also deutlich früher erkannt werden müssen als 5.30 Uhr des folgenden Tages. Es liegt also nahe das die Kontrollen nicht erfolgt sind oder nicht fachgerecht durchgeführt wurden. Eine fehlerhafte Durchführung der Kontrollen würde auch Möglichkeit 2 („Sie hat den Patienten um 4.15 fälschlicherweise für lebend gehalten“) erklären. Diese mangelnde nächtliche Überwachung des Patienten würde eine mangelnde medizinisch/pflegerische Behandlung des Patienten bedeuten und damit einen Behandlungsfehler. Dessen eventuelle Auswirkungen auf den Tod des Patienten durch eine Obduktion zu klären wären.
Literatur:
1. Sächsisches Bestattungsgesetz https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4526-Saechsisches-Bestattungsgesetz#p13
2. Bremisches Gesetz über das Leichenwesen https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2017-04-26_Drs-19-1029_22464.pdf
3. Burkhard Madea, Reinhard Dettmeyer, "Basiswissen Rechtsmedizin"
4. Juristische Bewertung der mindestens erforderlichen nächtlichen Kontrollen https://www.rechtsdepesche.de/wie-viele-rundgaenge-muss-ich-im-nachtdienst-machen/
5. https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/054-002l_S1_Regeln-zur-Durchfuehrung-der-aerztlichen-Leichenschau_2018-02_01.pdf

hgwsr
16.10.2022, 21:02
Auflage, Tag, Heftnummer: B, 2, 50
Art der Kommentierung: Formal und Inhaltlich
Darstellung:
Ich bitte darum die Frage aus der Wertung zu nehmen, weil es sich bei keiner der angebotenen Antwortmöglichkeiten um eine Ursache eines präganglionären Horner-Syndroms handelt. Insbesondere nicht bei der von Ihnen als richtig gewerteten Antwortmöglichkeit "Wallenberg-Syndrom".
Begründung:
Nach Definition des Pschyrembel handelt es sich bei einem präganglionären Horner-Syndrom um eine Zitat "Läsion des präganglionären sympathischen Neurons im Verlauf vom Centrum ciliospinale über die Lungenspitze zum Ganglion cervicale superius" Diese Struktur ist beim Wallenberg-Syndrom nicht betroffen. Folgerichtig wird das Wallenberg-Syndrom auch nicht als Beispiel für ein präganglionäres Horner-Syndrom genannt. Im Rahmen des Wallenberg-Syndroms kommt es nämlich zu einem zentralen Horner-Syndrom und nicht zu einem präganglionären Horner-Syndrom. Daher wird das Wallenberg-Syndrom korrekterweise auch als mögliche Ursache eines zentralen Horner-Syndroms explizit genannt.
Literatur:
Pschyrembel Klinisches Wörterbuch, 267. Auflage, Eintrag "Horner-Syndrom", Seite 802

BULLRICHSALZ
16.10.2022, 21:19
Auflage, Tag, Heftnummer: B, 1, 40
Art der Kommentierung: Inhaltlich
Darstellung:
Antwort A und C sind richtig.
Begründung:
Die Anfechtung der Frage basiert auf folgendem Zitat von Speer, C.P. (2020). Lungenkrankheiten bei Früh- und Neugeborenen. In: Hoffmann, G.F., Lentze, M.J., Spranger, J., Zepp, F., Berner, R. (eds) Pädiatrie. Springer Reference Medizin. Springer, Berlin, Heidelberg.

"Bei deutlicher Dyspnoe und ersten Anzeichen einer Ventilations- und Oxygenierungsstörung (FiO2 >0,4) ist unverzüglich eine intermittierende oder kontrollierte positive Druckbeatmung nach nasotrachealer Intubation angezeigt. Ziel ist es, eine Normoventilation herzustellen (arterieller Kohlendioxidpartialdruck, PaCO2: 45–55 mmHg, pH >7,25). In der folgenden Übersicht ist eine praktikable initiale Einstellung der maschinellen Beatmung vor Surfactantsubstitution dargestellt."

Unter den genannten Einstellungen findet sich u. a. folgender Punkt:

"- PEEP 5–8 cmH2O. Stabilisiert die Alveolen. Cave! Bei inadäquat hohem PEEP akute Lungenüberblähung mit Drosselung der pulmonalen Perfusion; Entwicklung eines pulmonalen interstitiellen Emphysems und Pneumothorax"

Desweiteren wird in diesem Kapitel zur Behandlung mit Surfactant geschrieben:

„Empfehlungen zur postnatalen Surfactantbehandlung
Nach initialer Stabilisierung Frühgeborener durch ein binasales CPAP-System, möglichst frühzeitige Surfactantapplikation bei klinischen Zeichen eines RDS, einem Sauerstoffbedarf ≥30 % (FiO2 ≥0.3) und einem PEEP ≥ 6 cm H2O. Bei ausreichender Erfahrung kann eine sog. minimal invasive Surfactantapplikation bei spontan atmenden Frühgeborenen indiziert sein.“

Laut Examensfrage zeigt das Neugeborene deutliche Zeichen der Atemnot mit Tachypnoe und Einziehungen sowie Sauerstoffbedarf, sodass die Entscheidung zur Intubation gefällt wird. In dem Zitat steht „Bei deutlicher Dyspnoe und ersten Anzeichen einer Ventilations- und Oxygenierungsstörung (FiO2 >0,4) ist unverzüglich eine intermittierende oder kontrollierte positive Druckbeatmung nach nasotrachealer Intubation angezeigt.“, wobei unter den empfohlenen Einstellungen der maschinellen Beatmung ein „PEEP 5-8 cmH2O“ angegeben wird. Damit ist die Beatmung mit einem PEEP laut diesem Autor bei dem Neugeborenen aus der Examensfrage definitiv indiziert. Die Surfactantbehandlung wird von dem Autor zudem erst „Nach initialer Stabilisierung“ empfohlen.
Möglicherweise sieht das IMPP Antwort A deshalb als falsch an, weil von „Beatmung mit hohem PEEP“ die Rede ist. Vom Autor wird tatsächlich vor einem zu hoch eingestellten PEEP wegen Gefahr einer Lungenüberblähung gewarnt. In der Frage des IMPP ist jedoch nicht von einem „zu hohen“, sondern nur von einem „hohen“ PEEP die Rede. Wie hoch ein „hoher“ PEEP ist, ist relativ, und nicht eindeutig festgelegt. Mir ist kein allgemeiner Konsens darüber bekannt, ab welchem Druck ein PEEP als „hoch“ zählt, somit hätte das IMPP wenn dann als Antwort A schreiben müssen „Beatmung mit einem PEEP über 8 cmH2O“ oder „Beatmung mit einem zu hohen PEEP“, dies wäre dann laut Autor tatsächlich eine falsche Vorgehensweise.

Gefragt ist, welche Vorgehensweise "am ehesten sinnvoll" ist.
Ob ein „hoher“ PEEP nun mehr, weniger, oder gleich 5-8 cmH2O ist, ist nicht festgelegt, definitiv ist aber eine Beatmung mit einem PEEP indiziert und sinnvoll. Somit ist Antwort A „Beatmung mit hohem PEEP“ meines Erachtens als richtig zu werten.
Literatur:
Speer, C.P. (2020). Lungenkrankheiten bei Früh- und Neugeborenen. In: Hoffmann, G.F., Lentze, M.J., Spranger, J., Zepp, F., Berner, R. (eds) Pädiatrie. Springer Reference Medizin. Springer, Berlin, Heidelberg.

geez
16.10.2022, 21:21
Tag 1 Frage 70A
Darstellung: Um eine pulmonale Metastasierung auszuschließen kommen sowohl Röntgen als auch CT in Betracht.

Begründung: Es lassen sich diverse Quellen finden, die eine Röntgenthoraxbild zum Ausschluss von Lungenmetastasen bei Nephroblastom VOR dem CT anweisen oder diese beiden diagnostischen Verfahren auf die selbe Stufe stellen. Unter anderem das Uniklinikum Münster und das Stanford Medicine Childrens Health beschreibt auf seiner Website, dass bei Ihnen das Röntgen vor dem CT erfolgt. Artikel wie etwa Wootton-Georges et al. (2000) weisen darauf hin, dass ein CT statt eines Röntgen nicht unbedingt das Outcome verbessert. Unter der Berücksichtigung der erhöhten Strahlenbelastung eines Kleinkindes im CT sowie des Risikos gutartige pulmonale Noduli als Metastasen zu klassifizieren (Smets et al., 2012), ist die Indikation so einer Untersuchung kritisch zu stellen und ein heiß diskutiertes Thema, sodass zuerst eine Röntgenthoraxuntersuchung erfolgen sollte beziehungsweise die Frage ob CT oder Röntgenthorax jeweils für den Einzelfall beantwortet werden sollte. Anwtort a) ist somit ebenfalls als korrekt zu werten.

Literatur:

Orphanet. (o.*D.). Orphanet: Nephroblastom. orpha.net. Abgerufen am 16. Oktober 2022, von https://www.orpha.net/consor/cgi-bin/OC_Exp.php?lng=DE&Expert=654

Siewert, J. R., Allgöwer, M., Bartels, H., Becker, H. M., Biemer, E., Bumm, R., Coerper, S., Daschner, F. & Detter, B. (2001). Chirurgie. Springer Publishing. S. 967

Smets, A. M., Tinteren, H. V., Bergeron, C., Camargo, B. D., Graf, N., Pritchard-Jones, K. & Kraker, J. D. (2012, Mai). The contribution of chest CT-scan at diagnosis in children with unilateral Wilms’ tumour. Results of the SIOP 2001 study. European Journal of Cancer, 48(7), 1060–1065. https://doi.org/10.1016/j.ejca.2011.05.025

Stanford Medicine Childrens Health. (o.*D.). Stanford Medicine Children’s Health. Abgerufen am 16. Oktober 2022, von https://www.stanfordchildrens.org/en/topic/default?id=wilms-tumor-90-P02747

Universitätsklinikum Münster. (o.*D.). Kinder- und Neugeborenenchirurgie: Nephroblastom. web.ukm.de. Abgerufen am 16. Oktober 2022, von https://web.ukm.de/index.php?id=7662

Wootton-Gorges, S. L., Albano, E. A., Riggs, J. M., Ihrke, H., Rumack, C. M. & Strain, J. D. (2000, 28. Juli). Chest radiography versus chest CT in the evaluation for pulmonary metastases in patients with Wilms’ tumor: a retrospective review. Pediatric Radiology, 30(8), 533–539. https://doi.org/10.1007/s002470000204

Le Serge Landry
16.10.2022, 21:36
Prüfungstag 1, Frage 21, Gruppe B

Warum ist die Antwort L4 statt L3?

Der Patellarsehnenreflex, kurz PSR, ist ein Eigenreflex, der nach Schlag auf die Patellarsehne eine Kontraktion der Streckmuskulatur des Oberschenkels (Musculus quadriceps femoris) und damit eine Streckung im Kniegelenk auslöst. Er wird über den Nervus femoralis vermittelt und in Motoneuronen des Segments L3, sowie der Nachbarsegmente L2 und L4 verschaltet. ( Laut Doccheck ). Diese Frage muss angefochten werden.



Prüfungstag 1, Frage 61 Gruppe B

Warum ist nicht die Antwort B richtig? 4-6 TagenDer Verlauf einer Infektion gliedert sich in die ca. 8 bis 12 Tage lange Inkubationszeit, gefolgt von Prodromalstadium und exanthematischem Stadium. Komplikationen können die generell gute Prognose der Erkrankung verschlechtern. Die Übertragung der Masern ist vom 5. Tag der Inkubationszeit bis zum 4. Tag nach Beginn des Exanthems möglich.( Laut Doccheck ). Die Übertragung der Masern ist vom 5.Tag der Inkubationszeit bis zum 4.Tag nach Beginn des Exanthems möglich. Also Antwort muss richtig sein, statt D. Diese Frage muss angefochten werden.

Anne1970
16.10.2022, 21:40
Und was meinst du, wer anfechten soll/wird? :grins:

StMei92
16.10.2022, 21:42
in 1h und 15min ist die Tür beim IMPP zu.. :)

Feuerblick
16.10.2022, 21:44
@Le Serge Landry: Da ich dir auf deine PN nicht antworten kann, hier nochmal die Erklärung: Fragen werden ausschließlich von euch, den Prüfungsteilnehmern, angefochten. Nach dem Schema, wie du es hier im Thread lesen kannst. Und nur noch für sehr begrenzte Zeit, wie StMei92 schreibt.

Wenn dir die Lösungen einzelner Fragen unklar sind, dann kannst du in den Threads zu den einzelnen Fragen (Titel: Tag x, Frage AxxByy - Thema, z.B. https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?108124-Tag-2-A66-B11-Turner-Syndrom-Schwester) diskutieren. Sollte es noch keinen Thread zu der jeweiligen Frage geben, dann (und nur dann!) kannst du nach dem Schema einen eigenen Thread eröffnen. Schau doch einfach mal das Unterforum durch. https://www.medi-learn.de/foren/forumdisplay.php?4-Klinik-Stex-M2-(5-10-Sem-).

Die Tatsache, dass du die Lösung nicht nachvollziehen kannst, bedeutet nicht, dass irgendwas angefochten werden muss. Und MediLearn übernimmt auch das Anfechten nicht. Das ist euer Job!

minion1
16.10.2022, 22:11
1) Frage: Tag 2 A 107/B 83
2) Art: Inhaltlich und formal
3) Darlegung: Frage aus der Wertung zu nehmen bzw. Mehrfachanerkennung der Antworten C u. D, da formal zwei korrekte Lösungen vorliegen / zur Auswahl gestellt wurden.
4) Begründung:
Der Frage A107 lag das Bild eines pigmentierten Augenbefundes bei. Dieser stammte von einem sechzehnjährigen Jungen mit der Frage nach der wahrscheinlichsten Diagnose. Laut den vorläufigen Lösungsbefunden soll bei dieser Frage die Antwortmöglichkeit C (ein Nävus) die gesuchte Lösung sein. Der Befund in der Bildbeilage ist jedoch nicht eindeutig von einer primär erworbenen Melanose (Antwortmöglichkeit D) zu unterscheiden, die sich laut Fachliteratur nahezu identisch wie ein Nävus präsentiert: brauner, flacher, pigmentierter, unifokaler Befund, ohne Zysten, Atypien und Neovaskularisationen [1].
Als Unterscheidungsmerkmale können das Alter des Patienten sowie die Begrenzung des Befundes dienen. Klinisch soll sich die primär erworbene Melanose eher unscharf begrenzt präsentieren. Das Begrenzungsmerkmal ist in der Bildbeilage allerdings nicht eindeutig zuzuordnen, da sich insbesondere lateral und inferior auch unscharf begrenzte Anteile darstellen, die für eine primär erworbene Melanose sprechen würden. Das Alter reicht ebenso nicht als hinreichendes Unterscheidungskriterium, da die primär erworbene Melanose ebenso im jüngeren Alter auftreten kann [2]. So wurde beispielsweise in einer prospektiven Studie mit 276 Studienteilnehmern ein Auftreten der primär erworbenen Melanose ab dem 15. Lebensjahr dokumentiert, lediglich der Median befindet sich im Alter von 56 Jahren [2]. Ferner sind konjunktivale Nävi per definitionem angeboren und erfahren bei hormoneller Umstellung, wie beispielsweise in der Pubertät, einen Wachstumsschub [3]. Der Fallbeschreibung fehlt jedoch jegliche Angabe über die Dynamik der Entstehung dieses Befundes, was eine Zuordnung weiterhin erschwert [3].
Angesichts der Tatsache, dass sich die beiden benignen Befunde derart ähnlich präsentieren, ist eine definitive Klärung nur histopathologisch möglich [4]. Diese Tatsache wird in Fachkreisen immer wieder betont [4]. Der zitierten Fallstudie ist außerdem das Bild einer primär erworbenen Melanose beigelegt, das kaum zu unterscheiden ist von der Bildbeilage im Examen [4].

Literatur:
[1] Burk A, Burk R. Bindehauttumoren. In: Burk A, Burk R, Hrsg. Checkliste Augenheilkunde. 6., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Stuttgart: Thieme; 2018.
[2] Shields JA, Shields CL, Mashayekhi A, Marr BP, Benavides R, Thangappan A, Phan L, Eagle RC Jr. Primary acquired melanosis of the conjunctiva: experience with 311 eyes. Trans Am Ophthalmol Soc. 2007;105:61-71; discussion 71-2. PMID: 18427595; PMCID: PMC2258121.
[3] Schlote T, Grüb M, Mielke J, Rohrbach J, Gelisken F, Holland D, Schneider U, Walter H, Weckerle P. Tumoren. In: Schlote T, Grüb M, Mielke J, Rohrbach J, Hrsg. Taschenatlas Augenheilkunde. 1. Auflage. Stuttgart: Thieme; 2004. doi:10.1055/b-0034-9272
[4] Bennett OM, Rao RC. A pigmented lesion on the eye. BMJ. 2020;368:l6810












1) Frage: Tag 1 A A71/B33
2) Art: Inhaltlich und formal
3) Darlegung: Frage aus der Wertung zu nehmen bzw. Mehrfachanerkennung der Antworten B u. E, da formal die Lösung E am ehesten die korrekte Antwort ist.

4) Begründung:
In der Frage A71 wurde nach dem Laborbefund gefragt, der am ehesten in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer CIDP steht. Laut den vorläufigen Lösungen soll die Antwortmöglichkeit B (monoklonale Gammopathie Typ IgM Kappa) die gesuchte Antwort sein. Laut der Leitlinie „Therapie akuter und chronischer immunvermittelter Neuropathien und Neuritiden – Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie“ soll bei Auftreten einer paraproteinämischen Neuropathie nicht automatisch von einem kausalen Zusammenhang ausgegangen werden [1].

Siehe hierzu: „Der Begriff „paraproteinämische Neuropathie“ ist irreführend, da er suggeriert, dass es sich beim gleichzeitigen Auftreten einer Paraproteinämie und einer Neuropathie automatisch um eine kausale Verknüpfung handelt, was nicht der Fall ist [1]. Folgende Konstellationen können auftreten [1]:

„A) Chronische axonale Polyneuropathie unklarer Genese und Zufallsbefund einer IgG- oder IgA MGUS: Hier kann kein Zusammenhang angenommen werden. Die Polyneuropathie ist meist mild ausgeprägt und hat üblicherweise einen benignen Verlauf wie die chronisch axonale idiopathische Polyneuropathie (Zis et al. 2016). Es besteht nur die Möglichkeit der symptomatischen Therapie (Expertenkonsens). Sollte sich in dieser Konstellation eine schwer ausgeprägte Polyneuropathie oder eine deutliche Verschlechterung ergeben, kann probatorisch eine an die CIDP-Therapie angelehnte Behandlung erfolgen (Expertenkonsens) (Stork et al. 2015). Die Abklärung des Paraproteins soll nach evidenzbasierten Empfehlungen erfolgen (van de Donk et al. 2016).

B) Demyelinisierende Neuropathien mit IgG- oder IgA-Paraprotein: Diese unterscheiden sich im klinischen Bild und im Therapieansprechen oft nicht von der CIDP und können daher nach den Grundsätzen für CIDP behandelt werden (PNS/EFNS Guideline 2010, Stork et al. 2015) (B).

C) Demyelinisierende Neuropathien mit IgM-Paraprotein: Hier ist eine kausale Rolle des Paraproteins in der Verursachung der Neuropathie wahrscheinlicher als bei IgA und IgG, insbesondere wenn Anti-MAG-Antikörper vorliegen. Die IgM-assoziierte Neuropathie hat häufig einen charakteristischen Phänotyp mit distal betonter sensomotorischer Beteiligung der Hände und Füße, sehr langsamen Nervenleitgeschwindigkeiten und verlängerten distal motorischen Latenzen (s. Leitlinie zur Diagnostik von Polyneuropathien). IgM-assoziierte Neuropathien sprechen schlechter auf die Standardtherapie der CIDP an als die CIDP selbst. IVIG, Plasmapheresen oder Immunsuppressiva können angewendet werden (PNS/EFNS Guideline 2010, Lunn & Nobile-Orazio 2016) (Expertenkonsens). Eine kleine RCT sowie unkontrollierte Studien belegen eine mäßige Wirkung von Rituximab (Campagnolo et al. 2017; Lunn & Nobile-Orazio 2016; Svahn et al. 2017) (IIb), diese ist möglicherweise besser in einer Subgruppe (Gazzola et al. 2017).“ [1]

Die demyelinisierende Neuropathie mit IgM-Paraprotein sei zwar wahrscheinlicher in einer kausalen Kette als das IgA- oder IgG-Paraprotein, allerdings wird in den einleitenden Sätzen grundsätzlich sehr stark betont, dass ein kausaler Zusammenhang als insgesamt sehr unwahrscheinlich gilt [1].

Ferner ist die Fragestellung irreführend, da nicht eindeutig hervorgeht, ob die CIDP die Ursache der Laborwerte sein soll oder umgekehrt. Dies ist von Bedeutung, weil die Antwortmöglichkeit E „hypochrome mikrozytäre Anämie mit einer Hb-Konzentration von 100 g/l“ eine CIDP als Ursache haben könnte. In der Fachliteratur ist das gehäufte Vorkommen einer Anemia of chronic disease im Zusammenhang mit einer CIDP beschrieben [2].




Literatur:
[1] Prof. Dr. Claudia Sommer et al. AWMF Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie. „Therapie akuter und chronischer immunvermittelter Neuropathien und Neuritiden“. AWMF-Registernummer: 030/130. 2018.
[2] Abraham A, Albulaihe H, Alabdali M, Qrimli M, Breiner A, Barnett C, Katzberg HD, Lovblom LE, Perkins BA, Bril V. Frequent laboratory abnormalities in CIDP patients. Muscle Nerve. 2016 Jun;53(6):862-5. doi: 10.1002/mus.24978. Epub 2016 May 9. PMID: 26576014.

geez
16.10.2022, 22:13
Tag 2 Frage 66A/ 11B

Darstellung: In dem Fall besteht nur eine Vermutung auf das Turner-Syndrom, aber keine bestätigte Diagnose, sodass vor einer Chromosomenanalyse der Schwester erst der Befund abgewartet werden muss. Des Weiteren tritt das Turner-Syndrom bei Gewschwistern nur in Einzelfällen auf. Eine Diagnostik bei der Schwester erübrigt sich daher.

Begründung: In dem Fall besteht nur eine Vermutung auf das Turner-Syndrom, aber eine Bestätigung der Diagnose wird nirgendwo, auch nicht im Verlauf der weiteren Fragen, erwähnt, sodass vor einer Chromosomenanalyse der Schwester erst der Befund abgewartet werden muss. Formal ergibt sich also keine Bestätigung der Diagnose und damit auch keine Indikation zur genetischen Untersuchung klinisch beschwerdefreier Verwandter. Deshalb ist eine Untersuchung der Schwester nicht indiziert. Auch inhaltlich ist die Frage mit Anwtort B) nicht korrekt beantwortet. Das Wiederholungsrisiko bei einem Kind mit William-Turner-Syndrom ist bei einem Geschwisterkind in der Regel nicht erhöht. Dies wird nur in Einzelfällen beschrieben. In der Regel kann das Turner-Syndrom nicht vererbt werden, da die Frauen unfruchtbar sind.
Da die Schwester gesund und klinisch unauffällig ist, ist keine weitere Diagnostik indiziert. Ein unerfüllter Kinderwunsch, der ganz eventuell auf ein Turner-Syndrom hindeuten könnte, wird nicht geschildert. Daher ergibt sich daraus, dass sowohl formal und inhaltlich Antwort E) korrekt sein muss und die Frage somit aus der Wertung genommen werden muss.

Literatur:

Kienreich, K. (2011). Mädchen mit Ullrich-Turner-Syndrom an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde Graz [Diplomarbeit]. Medizinische Universität Graz.

Turner-Syndrom. (o.*D.). via medici: leichter lernen - mehr verstehen. Abgerufen am 16. Oktober 2022, von https://viamedici.thieme.de/lernmodul/8676209/subject/p%C3%A4diatrie/genetisch+bedingte+fehlbildungen+und+syndrome/turner-syndrom

Turner-Syndrom-Vereinigung. (2021, 21. Juni). Das Syndrom. Turner-Syndrom-Vereinigung Deutschland e.V. Abgerufen am 16. Oktober 2022, von https://turner-syndrom.de/das-syndrom/

JonnyBanana69
17.10.2022, 08:19
Auflage, Tag, Heftnummer: A, 1, 35
Art der Kommentierung: Formal und Inhaltlich
Darstellung:
Frage aus der Wertung zu nehmen bzw. Mehrfachanerkennung der Antworten C und E, da formal zwei korrekte Lösungen vorliegen bzw. zur Auswahl gestellt wurden.
Begründung:
Eine zentrale Rolle in der Pathophysiologie des akuten Gichtanfalls spielt die Ausfällung der Uratkristalle bei Übersteigen des Löslichkeitsproduktes in der Gelenkflüssigkeit [1,2]. Da das Löslichkeitsprodukt für Urat mit der Temperatur zunimmt, ergibt sich im Umkehrschluss, dass niedrigere Temperaturen, wie sie vor allem in den Gicht-typischen, stammfernen Gelenken vorzufinden sind, einen prädisponierenden Faktor des akuten Gichtanfalls darstellen [1,3]. Die Antwort C "Erhöhung des Löslichkeitsproduktes der Harnsäure durch Temperaturanstieg" stellt explizit diesen physikochemischen Zusammenhang zwischen Temperatur und Löslichkeitsprodukt her und impliziert somit, dass im Umkehrschluss bei niedrigen Temperaturen das Löslichkeitsprodukt sinkt und das Ausfällen von Urat begünstigt wird. Dieser Mechanismus ist folglich typischerweise in der Entstehung des akuten Gichtanfalls involviert.
Literatur:
[1] Schlee, S., Bollheimer, L.C., Bertsch, T. et al. Crystal arthritides – gout and calcium pyrophosphate arthritis. Z Gerontol Geriat 51, 453–460 (2018). https://doi.org/10.1007/s00391-017-1197-3 [2] Schlesinger N, Thiele RG. The pathogenesis of bone erosions in gouty arthritis. Ann Rheum Dis. 2010 Nov;69(11):1907-12. doi: 10.1136/ard.2010.128454. Epub 2010 Aug 12. PMID: 20705636. [3] Reinders MK, Jansen TL. Management of hyperuricemia in gout: focus on febuxostat. Clin Interv Aging. 2010 Feb 2;5:7-18. doi: 10.2147/cia.s5476. PMID: 20169038; PMCID: PMC2817937.

hgwsr
17.10.2022, 18:39
Weiß jemand bis wann etwa das IMPP bekannt gibt welche Anfechtungen es akzeptiert?

rescue99
17.10.2022, 18:44
Welche Fragen rausgenommen wurden, wird erst im Rahmen der Ergebnisse bekannt gegeben.
Uns wurde gesagt, dass die Auswertung ca. 3 Wochen dauert.