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Olive86
15.04.2023, 09:06
40 eur/Std plus Fahrtpauschale oder 40 eur/Std Punkt?

Ersteres durchaus denkbar, letzteres ein schlechter Witz.

HonMed +/- 50 pro Stunde, variiert je nach Wache und dortiger Auslastung
DIFKM ebenfalls +/- 50 pro Stunde

alphamethyldopa
16.04.2023, 08:52
HonMed +/- 50 pro Stunde, variiert je nach Wache und dortiger Auslastung
DIFKM ebenfalls +/- 50 pro Stunde

Honorarärzte verdienen zB über Dienstleister wie d...ari 90/100 eur pro Std, so dass man sich nicht fragen muss, wieso relativ wenige Notärzte tatsächlich auch fahren.

Die blaulichtsüchtigen unter uns würden es auch umsonst machen (dazu bekenne ich mich auch) aber nun mal so nebenbei.

Matzexc1
16.04.2023, 10:50
Honorarärzte verdienen zB über Dienstleister wie d...ari 90/100 eur pro Std, so dass man sich nicht fragen muss, wieso relativ wenige Notärzte tatsächlich auch fahren.

Die Frage ist natürlich wo du mehr arbeitest: Honorararzt an einer Klinik oder Notarzt auf einer ländlichen Wache mit 1-2 Einsätzen in 24h.

pashtunwali
16.04.2023, 12:07
Wie handhabt ihr es mit den Klinikdiensten zb 3-4 im Monat und den freiberuflichen NEF Diensten, da hat man doch keine Freizeit mehr?

Matzexc1
16.04.2023, 12:57
Kommt darauf an. Wenn die Rettungswache direkt an deinem Kh angebaut ist und du in der Regelarbeitszeit sowieso NEF über den Arbeitgeber fährst hängst du halt ein bisschen was dran und fährst über den Honorardienst. Ich hab außerdem Freizeitausgleich und Urlaubstage die ich dann zum Fahren nutzen kann.

ich habe auch Kollegen die im Kh reduziert haben und dafür mehr NEF fahren

alphamethyldopa
16.04.2023, 19:43
Die Frage ist natürlich wo du mehr arbeitest: Honorararzt an einer Klinik oder Notarzt auf einer ländlichen Wache mit 1-2 Einsätzen in 24h.
Ja das ist wohl wahr.

dadüdada123
19.04.2023, 04:04
40 eur/Std plus Fahrtpauschale oder 40 eur/Std Punkt?

Ersteres durchaus denkbar, letzteres ein schlechter
Witz.

Letzteres sehr oft verbreitet.

Ich frage mich nur warum die Notarzt Börse ihr Honorar deckelt. Und überall wird gejammert, dass es keine Notärzte gibt.

Hantago
21.04.2023, 19:57
Letzteres sehr oft verbreitet.

Ich frage mich nur warum die Notarzt Börse ihr Honorar deckelt. Und überall wird gejammert, dass es keine Notärzte gibt.

Finde 40-50€ auf meinen zwei Stammwachen ok. 20-30Min Anfahrtsweg, Klamotten im Schrank, man kennt alles. Bei der NAB gibt es inzwischen selbst für dringend zu besetzende Dienste am nächsten oder übernächsten Tag kaum mehr. Dafür fahre ich dann nicht > 1h und packe mir das Auto mit Klamotten und Essen voll. Fand das eigentlich immer ganz spannend mal andere Bereiche/Wachen/Leute zu sehen, aber zu diesen Konditionen nicht mehr.

Jukka666
22.04.2023, 12:24
Ich finde auch, dass man erst mal darüber reden muss, was wir hier unter der Definition „Honorar“ verstehen.

Ich habe mir vor langer Zeit die Mühe gemacht, eine sehr detaillierte Excel-Tabelle zu erstellen, in der ich minutiös die Anzahl meiner Dienste (definiert als einmal hinfahren), die Anzahl der Stunden, die ich auf der Rettungswache verbringe, die Anzahl der Einsätze, und eben auch die Erlöse eintrage, getrennt nach GKV und privatVersicherten.

D.h. das Honorar hängt ja auch davon ab, wie pünktlich die kassenärztliche Vereinigung oder der Träger zahlt, wie pünktlich und ob privatversicherte zahlen, wie die Höhe der Rechnungen ausfällt, wie der Anteil der privatversicherten am Gesamtkollektiv ist etc.

Bei mir persönlich, so viel kann ich verraten, kommt ein gemittelter Wer von ca. 37€/h bzw. 43€/h über die letzten 5 Jahre raus, Tendenz durch die angepasste NA-Vergütung hier in Bayern, steigend.

Ich fahre ganz regulär für die kassenärztliche Vereinigung.

Davon abziehen muss man natürlich die Fahrtkosten, das trifft aber auf jeden Arbeitnehmer zu, Kosten für Wäsche, Essen etc.

Für mich ist das in Ordnung, da man, wie gesagt, auch nebenher Dinge erledigen kann, die man in einem regulären Klinikdienst nicht schafft(zum Beispiel Vorträge, Computerarbeiten, lesen) und eben auch mal schlafen kann.

Weiterhin muss man diese Kosten nicht durch Sozialabgaben schmälern.

Allerdings sehe ich es auch nicht ein, eine viele hundert km entfernte Rettungswache zu exakt dem selben Preis oder ein paar Euro mehr aufzusuchen.
Im Springer Pool hab ich das öfter gemacht. Mache das nur noch, wenn mich eine ganz bestimmte Gegend interessiert.

Teevee
22.04.2023, 14:02
Wenn man so vergleicht, was ähnlich hochausgebildete akademische Berufe verdienen (zB Honorare im Gutachterbereich, Stundenhonorare für Anwälte etc) ist der Lohn hier natürlich schon sehr mau. Klar, arbeitet man nicht durch, jedoch muss man Zeit auf der Wache verbringen und steht bereit. Für 50€/Stunde kriegst du keinen Fotografen/Sänger/Architekten, auch wenn er sich nur am Ort deiner Wahl „bereithalten“ und auf Verlangen tätig werden muss. Und von den Zuschlägen, die man zahlen muss, wenn zB Handwerker, Sachverständige u.a. Am Wochenende oder in der Nacht tätig werden müssen ganz zu schweigen.

Und wenn man Pech hat, muss man tatsächlich auch mal viele Einsätze am Stück abarbeiten. Dann ist dann das Einsatzpauschalensystem dem fixer-Stundenlohn-System überlegen, aber dennoch zu wenig. Va wenn man überlegt, wie viel Wissen und Fähigkeiten (und Verantwortung) man mitbringen muss und welch hohe Dringlichkeit und damit noch höheren Wert das (not)ärztliche Tun hat.

Aber wie dem auch sei, die Bezahlung richtet sich (wie in vielen Branchen) nunmal nicht nach dem, was „angemessen“ wäre, sondern an dem, was Vertragspartner oder Tarifpartner aushandeln. Das Angebot an Notärzten ist gegenüber der Nachfrage scheinbar noch zu groß, sodass sich die Honorarbedingungen nur schleichend besser werden.. Es muss halt jeder klinisch Tätige für sich entscheiden, wie der finanzielle Bedarf und die Verdienstmöglichkeiten in Klinik/Praxis/Rettungsdienst so sind und wie viel man dann wo tätig werden möchte.

Manche fahren zusätzlich ein bisschen, manche reduzieren, um mehr zu fahren und dann gibt es diejenigen, denen es so heftig Spaß macht, dass sie ungeachtet des Honorars möglichst viel im NEF sitzen möchten.

Hängt natürlich auch von den persönlichen beruflich-medizinischen Vorlieben ab..

Was auf jeden Fall ein (aus unserer Sicht) Vorteil an den löchrigen Dienstplänen mit vielen unbesetzten Diensten ist: man kann je nach Bock und finanziellem Bedarf spontan Dienste übernehmen und es an seine privaten und beruflichen Termine und Planung anpassen. Je nach Region durchaus auch von Woche zu Woche und ohne dass man sich weit im Voraus festlegen muss



Und was den Punkt angeht, dass man als Notarzt in Nebentätigkeit nicht in Sozialversicherung und Rente einzahlen muss: Ja das stimmt und wenn man nur ein bisschen nebenher fährt, um sich ein bisschen was dazuzuverdienen, ist das auch ganz praktisch. Generiert man allerdings einen großen Teil seines gesamten Einkommens durchs Notarztfahren, sollte man anderweitig fürs Alter vorsorgen, sonst gibt es irgendwann unter Umständen ein böses Erwachen. Und das schmälert die Einkünfte natürlich weiter.

FirebirdUSA
22.04.2023, 14:52
In Rentenkasse (sprich Versorgungswerk) musst du natürlich einzahlen...

Teevee
22.04.2023, 17:25
In Rentenkasse (sprich Versorgungswerk) musst du natürlich einzahlen...

Nicht wenn du nebentätig fährst neben einer Haupttätigkeit von mind 15h/Woche (siehe § 23c Abs. 2 Satz 1 SGB IV)

dadüdada123
23.04.2023, 13:31
Nicht wenn du nebentätig fährst neben einer Haupttätigkeit von mind 15h/Woche (siehe § 23c Abs. 2 Satz 1 SGB IV)

Ist das wirklich so? Dachte immer man müsste die Einnahmen nach 2 Jahren angeben.

Teevee
23.04.2023, 20:16
Ist das wirklich so? Dachte immer man müsste die Einnahmen nach 2 Jahren angeben.


https://www.bayerische-aerzteversorgung.de/Aktuelles/Meldung/id/16277

Matzexc1
24.04.2023, 07:49
In Bawü gilt das wissens nach nicht, hier gibst du nach 2 Jahren alle Einkünfte an

Teevee
26.04.2023, 10:16
Ist es nicht eigentlich die Ärztekammer, die für den Kammerbeitrag die Einkünfte und den Steuerbescheid von vor 2 Jahren verlangt?
Die Ärzteversorgung schickt immer nur Anfang des Jahres einen Fragebogen. Den muss man allerdings nur zurückschicken, wenn sich Änderungen am Vorjahreseinkommen ergeben haben (das Angestelltengehalt haben die bereits, da der AG monatlich Beiträge abführt).

Da man als nebentätiger Notarzt ja keine Beiträge zahlen muss, muss man den Fragebogen mMn dann auch nicht zurückgeben. Oder man gibt halt an, dass die Nebeneinkünfte aus einer Nebentätigkeit als Notarzt stammen, wenn man es ganz genau machen will

FirebirdUSA
26.04.2023, 12:17
Offensichtlich sind hier die Versorgungwerke mal wieder anders... in BW musst du tatsächlich für sämtliche ärztlichen Einnahmen Abgaben abführen, hier ist der RD nicht wie in Bayern ausgenommen (oder ich hab die Satzungsänderung nicht mitbekommen). ... es gilt die höhere Summe aus: Normaler RV Beitrag auf Einnahmen aus einem Angstelltenverhältnis ODER 12% aus allen ärztlichen Einnahmen vor 2 Jahren, wobei du keine Wahl hast sondern der höhere Beitrag automatisch verlangt wird.

Teevee
26.04.2023, 12:38
Bei der bayerischen Versorgung steht „Diese Anpassung erfolgt in Angleichung an die mit Wirkung vom 11. April 2017 in Kraft getretene Regelung in § 23 c Abs. 2 SGB IV“

Also müsste das eigentlich für alle Bundesländer gelten, oder?

crossie
26.04.2023, 13:33
Hallo zuammen,

bisher bin ich nur für meine Klinik oder für eine andere Wache im gleichen Bundesland gefahren. Demnächst fahre ich (vermittelt über eine einschlägige Internetbörse) für eine Wache in einem anderen Bundesland und hab mich heute Nacht so gefragt, ob ich da irgendwas besonderes beachten muss, z.B. dort bei der Landesärztekammer anmelden? Und bisher habe ich, wenn ich auf der anderen Wache hier in meinem Bundesland gefahren bin, die behandelten Patienten/Chipkarten eingelesen, auf ein Portal hochgeladen und dann mein Geld pro Patient gekriegt, da weiß ich auch noch nicht, wie das in den anderen Bundesland funktioniert.

Also falls jemand Tips hat, woran ich noch denken muss, dann gern und vielen Dank!

Teevee
26.04.2023, 13:48
Wie das funktioniert, hängt stark vom jeweiligen Bundesland bzw. Auftraggeber ab. Wenn du über eine Börse fährst, bekommst du vermutlich deine stundenpauschale und das war’s dann. Ob du oder dein Auftraggeber private abrechnet, das kann unterschiedlich geregelt sein. Todesbescheinigungen kann man selber in Rechnung stellen (du behältst ja auch den Durchschlag für die vorläufige Leichenschau, dh nur du kannst sie abrechnen)

Was die Kammer angeht: die pragmatische Lösung wäre wohl, einfach weiter den Beitrag bei deiner „Haupt“Ärztekammer zu zahlen ind ansonsten die Füße still zu halten