Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notarzt freiberuflich FAQ
Ich meinte damit, wenn du einen Großteil deiner Einnahmen über die Sozialversicherungsträger Notarzttätigkeit generierst, dann fehlen dir später die Rentenbeiträge.
Für die Arbeitgeber wird eine Anstellung teurer, weil sie Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Deshalb ist das Model mit einem externen Notarztpool mehr verbreitet. Ich sehe aber immer mehr Angebote für Notärzte in Festanstellung.
Das mit dem Zusatz „außerhalb“ des Rettungsdienstes war mir bisher nicht so bewusst. Ich dachte immer, dass (irgendeine) SV-pflichtige Beschäftigung ausreicht. Glaube ich habe das auch mal in einem Rechtskommentar gelesen.
Hallo, zusammen!
Es geht darum, daß auf Einkünfte aus einer Tätigkeit als Notarzt keine Sozialversicherungsabgaben fällig werden, solange man noch irgendetwas anderes als Notarztdienst (mehr als 15 h/Woche) macht. Das ist übrigens unabhängig davon, ob die Notarzttätigkeit selbständig / auf Honorarbasis oder im Rahmen einer Anstellung erfolgt. Wenn man also z.B. für 15 h/Woche fest irgendwo ausschließlich für Notarztdienste angestellt ist und zusätzlich noch mehr als 15 h/Woche irgendeiner anderen ärztlichen Tätigkeit nachgeht, muß man auf den "Notarzt-Anteil" seines Einkommens keine SV-Abgaben abführen.
Wenn man jedoch ausschließlich oder überwiegend als Notarzt tätig ist (andere Tätigkeiten also weniger als 15 h/Woche ausmachen), dann ist die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig.
Hintergrund ist, daß man bewußt die nebenberufliche Tätigkeit als Notarzt privilegieren wollte, um hier einem (drohenden?) flächendeckenden Mangel an Personal zuvorzukommen. Und die Mehrzahl aller Notarztdienste in Deutschland wird vermutlich nebenberuflich erbracht.
Grüße!
Jukka666
16.03.2024, 10:36
Hallo, zusammen!
Es geht darum, daß auf Einkünfte aus einer Tätigkeit als Notarzt keine Sozialversicherungsabgaben fällig werden, solange man noch irgendetwas anderes als Notarztdienst (mehr als 15 h/Woche) macht. Das ist übrigens unabhängig davon, ob die Notarzttätigkeit selbständig / auf Honorarbasis oder im Rahmen einer Anstellung erfolgt. Wenn man also z.B. für 15 h/Woche fest irgendwo ausschließlich für Notarztdienste angestellt ist und zusätzlich noch mehr als 15 h/Woche irgendeiner anderen ärztlichen Tätigkeit nachgeht, muß man auf den "Notarzt-Anteil" seines Einkommens keine SV-Abgaben abführen.
Wenn man jedoch ausschließlich oder überwiegend als Notarzt tätig ist (andere Tätigkeiten also weniger als 15 h/Woche ausmachen), dann ist die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig.
Hintergrund ist, daß man bewußt die nebenberufliche Tätigkeit als Notarzt privilegieren wollte, um hier einem (drohenden?) flächendeckenden Mangel an Personal zuvorzukommen. Und die Mehrzahl aller Notarztdienste in Deutschland wird vermutlich nebenberuflich erbracht.
Grüße!
Von meiner Seite eine Frage: wenn man hauptsächlich als Angestellter Notarzt tätig ist, und diese Tätigkeit dann sozialversicherungspflichtig ist und man Beiträge abführen muss. Wird die Tätigkeit dann auch automatisch sozialversicherungspflichtig FÜR DEN ARBEITGEBER? D.h. kann man sich darauf verlassen, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Anteile abgeführt werden oder betrifft das immer nur den Arbeitnehmer?
Es betrifft BEIDE. Aber das ist dem Auftraggeber auch klar.
Die Frage ist immer: wer beauftragt dich zu fahren? Wie sehen die vertraglichen Regelungen aus?
DocBrown77
19.03.2024, 12:28
Hallo, zusammen!
Es geht darum, daß auf Einkünfte aus einer Tätigkeit als Notarzt keine Sozialversicherungsabgaben fällig werden, solange man noch irgendetwas anderes als Notarztdienst (mehr als 15 h/Woche) macht. Das ist übrigens unabhängig davon, ob die Notarzttätigkeit selbständig / auf Honorarbasis oder im Rahmen einer Anstellung erfolgt. Wenn man also z.B. für 15 h/Woche fest irgendwo ausschließlich für Notarztdienste angestellt ist und zusätzlich noch mehr als 15 h/Woche irgendeiner anderen ärztlichen Tätigkeit nachgeht, muß man auf den "Notarzt-Anteil" seines Einkommens keine SV-Abgaben abführen.
Wenn man jedoch ausschließlich oder überwiegend als Notarzt tätig ist (andere Tätigkeiten also weniger als 15 h/Woche ausmachen), dann ist die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig.
Hintergrund ist, daß man bewußt die nebenberufliche Tätigkeit als Notarzt privilegieren wollte, um hier einem (drohenden?) flächendeckenden Mangel an Personal zuvorzukommen. Und die Mehrzahl aller Notarztdienste in Deutschland wird vermutlich nebenberuflich erbracht.
Grüße!
Hallo,
danke für deine Antwort. Tatsächlich bin ich in Vollzeit als NA angestellt, ein normaler Tarifvertrag, AG/AN Beiträge zur Sozialversicherung, Versorgungswerk. Meistens wird der Satz "außerhalb des Rettungsdienstes" so definiert, dass neben einer NA Anstellung keine Möglichkeit der NA-Tätigkeit auf Honorar möglich sei. Trifft dies so zu?
Das ist so gedacht, ja.
Man wollte explizit den Sozialbetrug durch Scheinselbständigkeit beenden, so dass eine andere Tätigkeit bestehen muss.
Gerüchten zufolge kann man aber einfach eine Privatpraxis anmelden, dort gibt es keinerlei Kontrollen ob dort auch nur ein Patient im Quartal behandelt wird - et voila man kann zusätzlich Honorardienste machen
Das habe ich auch mal gedacht. Das ist aber definitiv nicht so. Um in die Regelung zu fallen, musst du auch selbstständig in deiner Privatpraxis mind. 15h/Woche arbeiten
Nicht näher bestimmt ist, wann eine Tätigkeit als Arzt in privater Niederlassung im Sinne des Abs 2 ausgeübt wird und ob hierfür ein bestimmter Zeitumfang erforderlich ist. Da die Beitragsbefreiung wohl nur für diejenigen Ärzte in Betracht kommen soll, die nicht ausschließlich als Notärzte arbeiten und bereits anderweitig eine soziale Absicherung haben, muss ein Mindestumfang der privatärztlichen Tätigkeit gefordert werden. In Betracht kommt eine analoge Anwendung von Abs 2 S 1 Nr 1 (regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich). Erforderlich ist, dass der Arzt selbst als Privatarzt tätig ist und so auch gegenüber Patienten abrechnet. Von der zweiten Alternative nicht erfasst sind abhängige oder selbstständige Tätigkeiten für einen Privatarzt.
Quelle: KassKomm/Zieglmeier, 114. EL Mai 2021, SGB IV § 23c Rn. 10
Archiviert Ihr Eure Einsatzprotokolle? Wenn ja, wie? Ich hab das bisher nicht gemacht, nach Lektüre eines aktuellen A&I Artikels scheint das aber nicht so schlau zu sein...
Archiviert Ihr Eure Einsatzprotokolle? Wenn ja, wie? Ich hab das bisher nicht gemacht, nach Lektüre eines aktuellen A&I Artikels scheint das aber nicht so schlau zu sein...
Nach §630f, Abs. 3, des BGB ist man verpflichtet, Behandlungsunterlagen 10 Jahre lang zu archivieren. Für bestimmte Bereiche (Röntgen / Anwendung von Strahlung, Anwendung von Blutprodukten usw.) gelten tlw. längere Aufbewahrungsfristen.
Solange man Notarzt im Rahmen einer Anstellung ist bzw. als Dienstaufgabe Notarztdienste macht, ist der Arbeitgeber für die Archivierung verantwortlich.
Sofern man selbständig als Notarzt tätig ist, muß man halt irgendwo im Keller ein Regalbrett freihalten für ein paar Aktenordner.
Grüße!
P.S.: Daß eine Nachfrage zu einem Notarzteinsatz (von Versicherungen / Kostenträgern, ggf. Polizei / Staatsanwaltschaft oder Gerichten) später als ein Jahr nach dem Einsatz kommt, habe ich aber noch nicht erlebt.
Nach §630f, Abs. 3, des BGB ist man verpflichtet, Behandlungsunterlagen 10 Jahre lang zu archivieren. …
P.S.: Daß eine Nachfrage zu einem Notarzteinsatz (von Versicherungen / Kostenträgern, ggf. Polizei / Staatsanwaltschaft oder Gerichten) später als ein Jahr nach dem Einsatz kommt, habe ich aber noch nicht erlebt.
Ich schon. Mehrmals. Und da gings durchaus auch um Mord, Totschlag und sehr genaue Dokumentation.
macht Ihr das tatsächlich physisch/analog? Mir widerstrebt das 2024 wirklich sehr, aber digital zu speichern, insb. in einer Cloud scheint jetzt auch nicht sooo trivial zu sein, wenn man die ganzen Anforderungen bezüglich Datensicherheit beachten möchte.
Von Einsätzen wo ich den Eindruck hatte bzw. klar war, dass da noch was kommt hab ich mir die Protokolle auch aufgehoben aber nicht bei Oma Hilde mit Ihrer hypertensiven Entgleisung nach 20 Mal Blutdruckmessen.
freestyler
26.03.2024, 21:21
Archiviert Ihr Eure Einsatzprotokolle? Wenn ja, wie? Ich hab das bisher nicht gemacht, nach Lektüre eines aktuellen A&I Artikels scheint das aber nicht so schlau zu sein...
Würde ich auf jeden Fall empfehlen. Früher (bin von 2010-2016 gefahren) gab es ja noch die Durchschläge. Diese habe ich mir abgeheftet. Die ein oder andere Nachfrage kam da schon.
Jukka666
26.03.2024, 21:41
Würde ich auf jeden Fall empfehlen. Früher (bin von 2010-2016 gefahren) gab es ja noch die Durchschläge. Diese habe ich mir abgeheftet. Die ein oder andere Nachfrage kam da schon.
Ich persönlich mache es folgendermaßen, wen es interessiert:
- ich hefte alle Durchschläge in einem Ordner ab. Und zwar ganz pauschal jeden einzelnen Einsatz. Man weiß nie.
- ich scanne alle Einsatz Durchschläge als PDF und speichere diese in einem verschlüsselten Ordner auf meiner Festplatte. Dieser verschlüsselte Ordner ist geschützt mit einem ausreichend langen Passwort und wird dann auf jeden Fall auf verschiedene Festplatten gebackupd.
- Einsätze werden online bei der kassenärztlichen Vereinigung (in meinem Fall Bayern) dokumentiert.
Bisher hat sich zwar noch nie eine Nachfrage mit einem Nachspiel ergeben. Aber ich fühle mich so auf jeden Fall wohler. Abgesehen davon, dass die Papierdurchschläge nach einiger Zeit tatsächlich auch anfangen, völlig unleserlich zu werden.
Einsätze werden online bei der kassenärztlichen Vereinigung (in meinem Fall Bayern) dokumentiert.
Aber du machst da ja wohl nicht die Langversion, oder? Da wäre man ja 5-10 Minuten pro Einsatz beschäftigt...
Ich behalte mir auch alle Durchschläge auf. 10 Jahresfrist und so. Falls die unleserlich werden sollten dann wäre es halt so.
Jukka666
30.03.2024, 05:27
Aber du machst da ja wohl nicht die Langversion, oder? Da wäre man ja 5-10 Minuten pro Einsatz beschäftigt...
Ich behalte mir auch alle Durchschläge auf. 10 Jahresfrist und so. Falls die unleserlich werden sollten dann wäre es halt so.
🤣🤣 jahrelang habe ich die Langversion tatsächlich gemacht… 🤣🤣 irgendwann wurde mir das zu blöd…ich hatte das halt als zusätzliche Dokumentationsmöglichkeit (falls cloud/festplatte/aktenschrank explodieren) gesehen. 😬 (völlig übertrieben)
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