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FirebirdUSA
27.04.2023, 07:28
Bei der bayerischen Versorgung steht „Diese Anpassung erfolgt in Angleichung an die mit Wirkung vom 11. April 2017 in Kraft getretene Regelung in § 23 c Abs. 2 SGB IV“

Also müsste das eigentlich für alle Bundesländer gelten, oder?

Nein. Ob das Versorgungswerk angleicht oder nicht steht ihm frei. Die Versorgungswerkabgaben sind in drm Fall ja eben keine Sozialabgaben nach SGB IV.
Da gibt es noch ganz andere Sachen...

mkw44
27.04.2023, 07:56
In Nordrhein wird am Ende jedes Jahres vom Versorgungswerk abgefragt, welche Einkünfte man aus selbstständiger, ärztlicher Tätigkeit hatte. Davon werden 14% gefordert!
Allerdings zählte Tätigkeit im (Kinder-)Impfzentrum tatsächlich nicht, das war ja auch (mir zumindest) nicht ganz klar, ob das Versorgungswerk die Ausnahmeregelungen für SarsCov2 Impftätigkeit da anerkennt.
Vertretungsdienst, KV Dienste, etc wurden aber immer voll gerechnet. Wie schaut das denn mit Notarztdiensten in Nordrhein aus, weiß das jemand?

Matzexc1
27.04.2023, 18:30
Mal was zum Thema maximale Dienstdauer:

Weiß irgendjemand wie lange man maximal fahren darf bevor es haftungsrechtlich schwierig wird?
Ich hab jetzt unterschiedliches gehört und finde aber nichts dazu

mediman404
28.04.2023, 07:28
In Nordrhein wird am Ende jedes Jahres vom Versorgungswerk abgefragt, welche Einkünfte man aus selbstständiger, ärztlicher Tätigkeit hatte. Davon werden 14% gefordert!
Allerdings zählte Tätigkeit im (Kinder-)Impfzentrum tatsächlich nicht, das war ja auch (mir zumindest) nicht ganz klar, ob das Versorgungswerk die Ausnahmeregelungen für SarsCov2 Impftätigkeit da anerkennt.
Vertretungsdienst, KV Dienste, etc wurden aber immer voll gerechnet. Wie schaut das denn mit Notarztdiensten in Nordrhein aus, weiß das jemand?

Das würde mich auch interessieren, bei Google habe ich auf die Schnelle nichts gefunden…

crossie
30.04.2023, 08:48
Ich weiß es nicht genau, habe aber immer wieder von 24h gehört. Bei uns in der Klinik wird auch ganz genau auf diese 24h Grenze geachtet.

crossie
30.04.2023, 08:51
Macht Ihr Eure Steuererklärung selbst oder lasst Ihr das eine steuerberatende Person (gut gegender-rettet :D) machen? Ich habs bisher immer selbst gemacht, frage mich nun aber, ob die vielleicht mehr Spitzfindigkeiten kennen und sich das am Ende auszahlt.

Teevee
30.04.2023, 09:24
Wobei es da ja auch einen Unterschied macht, ob man auf einer gemütlichen landwache mit 3 Einsätzen pro 24h fährt oder in der Großstadt. Interessant wäre, unter welchen Voraussetzungen man rechtlich Schwierigkeiten bekommen könnte. Reicht allein das überschreiten einer gewissen Zeit oder muss im Fall von fraglichen Fehlern nachgewiesen werden, dass man aufgrund von Übermüdung Fehler gemacht hat

anignu
30.04.2023, 12:51
Wobei es da ja auch einen Unterschied macht, ob man auf einer gemütlichen landwache mit 3 Einsätzen pro 24h fährt oder in der Großstadt. Interessant wäre, unter welchen Voraussetzungen man rechtlich Schwierigkeiten bekommen könnte. Reicht allein das überschreiten einer gewissen Zeit oder muss im Fall von fraglichen Fehlern nachgewiesen werden, dass man aufgrund von Übermüdung Fehler gemacht hat
Du meinst das Thema Beweislastumkehr? Das hat Autolyse hier beschrieben https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?109261-MPG-Einweisung-Honorarnotarzt&p=2259624&viewfull=1#post2259624

Wobei das schon wieder spannend wäre: wenn man Notarzt als "Selbständiger" fährt, dann gilt nach meinem Verständnis ja das Arbeitszeitgesetz nicht, ebenso wie bei Chefärzten, und man könnte ja theoretisch auch 700h am Stück fahren. Das wäre zumindest rechtlich erstmal nicht verboten, ob's Sinn macht ist ein anderes Thema. Aber in dem Fall müsste man ja erstmal eine Übermüdung an sich nachweisen, oder?

Autolyse
30.04.2023, 14:20
Wobei das schon wieder spannend wäre: wenn man Notarzt als "Selbständiger" fährt, dann gilt nach meinem Verständnis ja das Arbeitszeitgesetz nicht, ebenso wie bei Chefärzten, und man könnte ja theoretisch auch 700h am Stück fahren. Das wäre zumindest rechtlich erstmal nicht verboten, ob's Sinn macht ist ein anderes Thema. Aber in dem Fall müsste man ja erstmal eine Übermüdung an sich nachweisen, oder?
Für reine Selbständige gilt kein Arbeitszeitgesetz, sondern die Grenze ergibt sich aus der subjektiven Leistungsfähigkeit. Es kommt nur darauf an, ob ein Fehler gemacht wurde, der Grund ist prinzipiell egal.

Matzexc1
30.04.2023, 15:11
Ich weiß es nicht genau, habe aber immer wieder von 24h gehört. Bei uns in der Klinik wird auch ganz genau auf diese 24h Grenze geachtet.

Ich muss sagen das ich hier einige Freelancer erlebe die 36-48h Dienste machen, teilweise erst 12 bei Wache A und dann 24-36 bei Wache B.
Edit: Freelancer NFS dürfen bei unseren Wachen maximal 36h fahren.

An Urteilen wegen Fehlbehandlung habe ich bisher nur was zu Fehlintubationen gefunden die unbemerkt blieben und deshalb achte ich immer darauf schnell die Kapnometrie zu bekommen

Zum Thema Steuern, ich allse aktuell alles den Steuerberater machen, will aber mal schauen ob es gemäß dem Konz noch was zu optimieren gibt. Mein einer Broker hat denen auch erst Kopfzerbrechen bereitet

Teevee
30.04.2023, 15:22
Für reine Selbständige gilt kein Arbeitszeitgesetz, sondern die Grenze ergibt sich aus der subjektiven Leistungsfähigkeit. Es kommt nur darauf an, ob ein Fehler gemacht wurde, der Grund ist prinzipiell egal.

Inwiefern ist es egal? Ob ich einen Fehler aufgrund (selbstverschuldeter) übermüdung mache oder ob einem was unterläuft, das im rahmen des „normalen“ menschlichen versagens (=pech) liegt und passieren darf, macht doch bestimmt rechtlich einen unterschied, oder?

Autolyse
30.04.2023, 15:23
Inwiefern ist es egal? Ob ich einen Fehler aufgrund (selbstverschuldeter) übermüdung mache oder ob einem was unterläuft, das im rahmen des „normalen“ menschlichen versagens (=pech) liegt und passieren darf, macht doch bestimmt rechtlich einen unterschied, oder?
Nein.

Teevee
30.04.2023, 15:24
Nein.

Und wieso :-nix
Bzw gibt es da beispiele aus der rechtsprechung dazu?

Autolyse
30.04.2023, 18:26
Und wieso :-nix
Bzw gibt es da beispiele aus der rechtsprechung dazu?
Die vertragliche Haftung aus Pflichtverletzung im Behandlungsvertrag (§ 630a BGB) folgt den allgemeinen Regeln des §280 I 1 BGB und dafür reicht schon jede Form von Fahrlässigkeit (siehe dazu § 276 I 1 BGB). Das eine ist zwar ein mehr an Schuld, aber das weniger reicht schon aus. Also im Prinzip ganz einfach: Verstoß gegen den Standard? Dann Haftung.

Teevee
30.04.2023, 19:52
Die vertragliche Haftung aus Pflichtverletzung im Behandlungsvertrag (§ 630a BGB) folgt den allgemeinen Regeln des §280 I 1 BGB und dafür reicht schon jede Form von Fahrlässigkeit (siehe dazu § 276 I 1 BGB). Das eine ist zwar ein mehr an Schuld, aber das weniger reicht schon aus. Also im Prinzip ganz einfach: Verstoß gegen den Standard? Dann Haftung.

„ Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.“

Inwieweit verstößt es denn gegen einen fachlichen Standard, wenn der Notarzt zB 48h am Stück auf einer Wache im ländlichen Raum fährt und (um obiges Beispiel aufzugreifen) 3 Einsätze pro Tag hat? Dann wären ja auch Ruhezeiten mehr als Gewährleistet.

Verrückte, die mehr als 24h am Stück in München durchballern gibt es bestimmt auch. Aber dass das fahrlässig ist, daran besteht glaube ich kein Zweifel..

Autolyse
30.04.2023, 21:05
„ Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.“

Inwieweit verstößt es denn gegen einen fachlichen Standard, wenn der Notarzt zB 48h am Stück auf einer Wache im ländlichen Raum fährt und (um obiges Beispiel aufzugreifen) 3 Einsätze pro Tag hat? Dann wären ja auch Ruhezeiten mehr als Gewährleistet.

Verrückte, die mehr als 24h am Stück in München durchballern gibt es bestimmt auch. Aber dass das fahrlässig ist, daran besteht glaube ich kein Zweifel..
Der Arbeitszeitgesetzverstoß, so es denn überhaupt anwendbar ist, ist per se kein Fehler. Die Übermüdung steigert die Wahrscheinlichkeit von Fehler, aber die Fehler sind justiziabel und nicht die Übermüdung selbst.

Jukka666
01.05.2023, 07:53
Bei uns auf ländlichen Wachen wäre eine Begrenzung jeder Art letal (für die Wache).
Wir haben Kollegen, die sind als Selbstfahrer zT 7 Tage am Stück im Dienstplan, also 7x24h.
Ich mache selten, auch aus Zeitmangel, mehr als 24h, aber 36 und 48 habe ich mehrfach pro Jahr, 96h habe ich auch schon mal gemacht.
Im SCHNITT ca 0,2 Einsätze pro Stunde, was nicht heisst dass die klassiche 3-Uhr früh Rea nicht jede Nacht kommt. Ist megaanstrengend und deshalb versuche ich es zu vermeiden, aber gerade über Weihnachten will nie jemand und das decke ich dann öfter ab.
Als „freiberuflicher“ NA hat bisher noch nie jemand was gesagt. Ist wie immer auch Einzelfallbetrachtung.

Reislord
02.05.2023, 23:21
Ich gebe die freiberuflichen Einnahmen bei der Übungsleiterpauschale an und nehme so 3000€ Freibetrag mit. Das würde ich mit den reellen Aufwendungen nicht erreichen. Die tatsächlichen Aufwendungen dann beim Hauptjob und komme hier über 1200€.


Das klingt tatsächlich auch sehr sinnvoll, wenn das zuständige FA das auch anerkennt. Muss man sich weniger Mühe bei der EÜR geben. Wie halten dass die anderen steueroptimierenden Nebenberufs-NÄ hier so?

Rypper2K
03.05.2023, 11:05
Das klingt tatsächlich auch sehr sinnvoll, wenn das zuständige FA das auch anerkennt. Muss man sich weniger Mühe bei der EÜR geben. Wie halten dass die anderen steueroptimierenden Nebenberufs-NÄ hier so?

Ich mache es genauso und inzwischen erkennt mein Finanzamt die Pauschale problemlos an.

Jukka666
04.05.2023, 05:26
Ich mache es genauso und inzwischen erkennt mein Finanzamt die Pauschale problemlos an.

Wär ich nie draufgekommen, Interesse!
Nach meinem Verständnis handelt es sich bei der NA-Tätigkeit ja nicht um eine Lehrtätigkeit oder Übungsleitung in dem gemeinten Sinne oder?
Es sind ja Einnahmen aus einer direkten Patientenbehandlung.
Mir ein Rätsel wie ein FA das anerkennen kann. 😆
Ich werds nächstes Jahr probieren, glaube aber nicht dass die das plötzlich akzeptieren wenn ich es jahrelang nicht gemacht habe.
Danke für den Tip