Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notarzt freiberuflich FAQ
Der Begriff „Übungsleiterpauschale“ ist etwas irreführend, da auch andere Arten von Tätigkeiten mit eingeschlossen sind:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/heimat/ehrenamt/ehrenamt-und-steuern/wofuer-gilt-die-uebungsleiterpauschale.html#:~:text=Die%20Übungsle iterpauschale%20stellt%20Einnahmen%20bis,Zahlungen %20für%20Verdienstausfall%20und%20Zeitverlust.
Hier eine Aufzählung, „Notärzte im Rettungsdienst“ sind seit paar Jahren explizit dabei ;)
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Ehrenamt/Steuerfreiheit-nebenberufliche-Taetigkeit-21-03.pdf
Matzexc1
04.05.2023, 07:25
Der Begriff „Übungsleiterpauschale“ ist etwas irreführend, da auch andere Arten von Tätigkeiten mit eingeschlossen sind:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/heimat/ehrenamt/ehrenamt-und-steuern/wofuer-gilt-die-uebungsleiterpauschale.html#:~:text=Die%20Übungsle iterpauschale%20stellt%20Einnahmen%20bis,Zahlungen %20für%20Verdienstausfall%20und%20Zeitverlust.
Hier eine Aufzählung, „Notärzte im Rettungsdienst“ sind seit paar Jahren explizit dabei ;)
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Ehrenamt/Steuerfreiheit-nebenberufliche-Taetigkeit-21-03.pdf
Vielen Dank für die Quellen
Rypper2K
04.05.2023, 20:09
Der Begriff „Übungsleiterpauschale“ ist etwas irreführend, da auch andere Arten von Tätigkeiten mit eingeschlossen sind:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/heimat/ehrenamt/ehrenamt-und-steuern/wofuer-gilt-die-uebungsleiterpauschale.html#:~:text=Die%20Übungsle iterpauschale%20stellt%20Einnahmen%20bis,Zahlungen %20für%20Verdienstausfall%20und%20Zeitverlust.
Hier eine Aufzählung, „Notärzte im Rettungsdienst“ sind seit paar Jahren explizit dabei ;)
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Ehrenamt/Steuerfreiheit-nebenberufliche-Taetigkeit-21-03.pdf
Genau dieses PDF des Bayrischen Finanzministeriums habe ich damals bei einem Einspruch dem Finanzamt geschickt, seitdem geht die Pauschale jedes Jahr problemlos durch.
Reislord
05.06.2023, 22:35
Nochmal Thema legale Steueroptimierung: hat jemand schon probiert die Dienste für die ersten 3000€ bei der ÜL-Pauschale anzugeben und den Rest als EÜR mit den anfallenden Kosten als „Betriebskosten“? Es fallen ja zum Teil schon höhere Ausgaben bei langen Anfahrtswegen an etc…
Nochmal Thema legale Steueroptimierung: hat jemand schon probiert die Dienste für die ersten 3000€ bei der ÜL-Pauschale anzugeben und den Rest als EÜR mit den anfallenden Kosten als „Betriebskosten“? Es fallen ja zum Teil schon höhere Ausgaben bei langen Anfahrtswegen an etc…
Genau so hab ich’s gemacht. Walter jetzt schon seit ü3 Monaten auf den Steuerbescheid..
Reislord
06.06.2023, 07:15
Genau so hab ich’s gemacht. Walter jetzt schon seit ü3 Monaten auf den Steuerbescheid..
Oh da würde ich mich sehr um eine Rückmeldung freuen ob es geklappt hat :-)
Oh da würde ich mich sehr um eine Rückmeldung freuen ob es geklappt hat :-)
So, endlich ist er da. Wurde alles so akzeptiert wie angegeben:-top
Reislord
21.08.2023, 23:56
So, endlich ist er da. Wurde alles so akzeptiert wie angegeben:-top
Oha danke für die Rückmeldung das ist ja extrem spannend. Hatte mich innerlich schon damit abgefunden dass das Finanzamt hier sagt mit der Pauschale sind die ersten 3000€ Abgaben abgegolten. Somit ist das Honorar-Notarztwesen noch ein bisschen attraktiver
:rock:
Wobei man natürlich nicht weiß, ob das ein anderer Sachbearbeiter anders gesehen hätte aber ja, ich finde das auch sehr erfreulich :)
Jukka666
22.08.2023, 06:52
So, endlich ist er da. Wurde alles so akzeptiert wie angegeben:-top
Mein Steuerbescheid ist auch neulich gekommen. Die 3000 € wurden ebenfalls anerkannt, danke an das Forum für den Tip!
Das mit den Diensten habe ich aber noch nicht ganz kapiert…wie meinst du das, Dienste angeben für die 3000€ ? Stehe hier konkret etwas auf dem Schlauch… 😀😀😆
JohnossonJoe
22.08.2023, 21:03
Ich bin Internist und an meiner Klinik darf nur die ANÄ fahren. Kann ich meine Fahrten auf einer x-beliebigen Rettungswache fahren? Ich bin dort dann ja nicht angestellt.. wie mache ich das versicherungstechnisch? Und wer unterschreibt mir dann das Logbuch für die ÄK?
Ich habe die Fahrten über den NEF-Standort einer anderen Klinik gemacht. Unfallversichert bin ich über meine eigentliche Klinik, die Personalabteilung hat mir das ein Schreiben ausgestellt, dass ich im Rahmen dieser Notarzteinsätze weiter über die Klinik versichert bin. Haftpflicht läuft über die private Berufshaftpflicht.
Den Großteil des Logbuches muss in meinem Bundesland mittlerweile von Chef der ITS, auf der man tätig war, unterschrieben werden bzw. braucht man ein Zeugnis. Den Rest unterschreibt mein Chef, ist ja das ganze allgemeinen Blabla, was man auch für den Internisten braucht .
Ich bin Internist und an meiner Klinik darf nur die ANÄ fahren. Kann ich meine Fahrten auf einer x-beliebigen Rettungswache fahren? Ich bin dort dann ja nicht angestellt.. wie mache ich das versicherungstechnisch? Und wer unterschreibt mir dann das Logbuch für die ÄK?
Bei uns in Bayern gibts für den NA nur das Zeugnis und die Fahrtenbestätigung(en). Das sind dann zwei paar Schuhe. Das Zeugnis unterschreibt dein Chef in der Klinik, das Logbuch derdie Notarzt.
Und ja, du kannst bei jedem beliebigen Notarzt mitfahren, egal ob Wache, Klinik sonst wo. Da du ja nur Mitfahrer bist und keine „aktive“ Verantwortung hast, spielt das mit der Haftpflicht mMn keine Rolle (es sei denn, du bist ein Cowboy, der heimlich tätig wird, wenn die anderen kurz wegschauen). Und mit der Unfallversicherung war es bei mir so, dass ich mich bei der Wache angemeldet habe, dass ich mitfahre. Dann musste ich einen Wisch unterschreiben, dass ich auf SchadensAnsprüche verzichte. Es gab aber auch Wachen, da hat der Verantwortliche es vergessen bzw es hat keinen gejuckt und man ist halt einfach mitgefahren.
dadüdada123
06.03.2024, 13:56
Anschaffungen als Werbungskosten oder EÜR?
Anschaffungen als Werbungskosten oder EÜR?
Du meinst, als Werbungskosten der hauptberuflichen Angestelltentätigkeit zugeordnet versus in der EÜR der nebenberuflichen Notarzttätigkeit zugeordnet?
Kommt meines Erachtens letztlich aufs gleiche hinaus. Wenn du bei der Angestelltentätigkeit ohnehin über die 1200 € Pauschale drüber kommst (z.B. sehr große Pendelstrecke), wird doch alles weitere ja auch direkt angerechnet. Wenn nicht, dann lohnt es sich mMn allerdings mehr, alles, was geht in die EÜR zu packen und bei der Angestelltentätigkeit dann noch die volle 1200 € Pauschale „für umme“ dazuzubekommen.
So verstehe ich das jedenfalls. Vorbehaltlich, dass ich da etwas übersehe oder nicht richtig verstanden habe.
Anschaffungen als Werbungskosten oder EÜR?
Aus meiner Sicht sind Anschaffungen für die Tätigkeit als Notarzt ganz klar bei der EÜR zu sehen. Als Werbungskosten würde ich nur Sachen für meine Angestelltentätigkeit machen.
Ich ordne sachlich nach jeweiliger Zugehörigkeit zu. Steuerlich macht es denke ich auch, keinen Unterschied. Mindert ja beides das zu versteuernde Einkommen (vorausgesetzt man ist bei der nicht selbständigen Einkommensart über der Pauschale).
DocBrown77
15.03.2024, 09:32
Ich möchte nochmal kurz auf den SGB IV 23c eingehen. Hier steht ja "eindeutig":
(2) Einnahmen aus Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst sind nicht beitragspflichtig, wenn diese Tätigkeiten neben
1. einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes oder
2. einer Tätigkeit als zugelassener Vertragsarzt oder als Arzt in privater Niederlassung
Mich würde interessieren, aus welchem Grund "außerhalb des Rettungsdienst" mit eingefügt ist. Man könnte sich vorstellen, dass verhindert werden soll, dass sich NA für 15 Stunden bei einem RD-Träger anstellen lassen, und den Rest in der gleichen Firma über ein Honorar verdienen. Dennoch ergeben sich Fragen:
a) Kann man 15h ausserhalb einer ärztlichen Tätigkeit angestellt sein?
b) Kann man sich in Vollzeit als NA anstellen lassen, und bei anderen RD-Trägern auf Honorar arbeiten?
c) Relevant, wenn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze?
Konkret, kann man sich hauptberuflich als "Arzt für Notfallmedizin/Notarzt" anstellen lassen und gleichzeitig vereinzelt Honorardienste bei anderen Trägern durchführen?
Konkret reicht eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Umfang von mindestens 15h/Woche - ob du als Notarzt, Stationsarzt, ZNA-Arzt etc angestellt ist zweitrangig.
Aber: der Verdienst als "hauptsächlicher" Notarzt relativiert sich, wenn man die Altersvorsorge mitberücksichtigt.
1. Es ist möglich
2. Finanziell auf lange Sicht lohnt es sich nicht
DocBrown77
15.03.2024, 09:53
Danke für deine Antwort. Dann nochmal die Nachfrage, was bedeutet der Teilsatz "ausserhalb des Rettungsdienstes"?
Und, warum finanziell nicht lohnend? Es kommt doch auf die Verhandlung mit dem Arbeitgeber/RD-Träger an, Tarifvertrag, aussertariflicher Vertrag etc?
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