Thomas24
05.05.2023, 21:57
Ok also was genau halten die Verfechter der Eheverträge dann in diesen fest? Dass der andere nicht mehr bekommt als er gesetzlich muss? Was er aber sowieso muss selbst wenn kein gesonderter Vertrag besteht?
Sorry wir weichen vom Thema ab.
Da wir schon sehr weit OT sind, nur kurz:
Mir erscheint es so, als ob der Begriff "Ehevertrag" irgendwie negative Assoziationen von Scheidung/ Konfliktbehaftete Trennung usw hervorruft. Darum geht es aber nicht. Der Ehevertrag ist einfach ein juristisches Instrument, das man flexibel einsetzen kann, wenn man keinen Bock auf die staatlich festgesetzten Regeln hat.
Man kann einen Ehevertrag schließen, der dem Schutz von unbeteiligten Dritten (z.B. Geschäftspartnern in einer BAG) dient.
Man kann einen Ehevertrag schließen, um steuerliche Gestaltungen zu nutzen.
Man kann einen Ehevertrag schließen, um dem Partner und sich langwierige und emotional belastende Auseinandersetzungen zu vermeiden. usw.
Beispiel zu 1
Schutz unbeteiligter Dritter zu schützen. Z.B. im Falle von Betriebsvermögen (z.B. Besitz an einem größeren MVZ) zu - damit eine BAG im Falle einer Trennung eines signifikant beteiligten Partners nicht auszahlen muss, was erhebliche Liquiditätsprobleme zulasten der BAG (und indirekt im worst Case natürlich für die Beschäftigten) verursachen kann.
Ein Beispiel zu 2
Man kann z.B. einen Ehevertrag sehr gut einsetzen, um Schenkungssteuerfrei (!) größere Vermögenswerte auf den Ehepartner zu übertragen, bzw. späteren hohen Erbschaftssteuern vorzubeugen. Stichwort "Güterstandsschaukel", hierbei wird der Güterstand -notariell beglaubigt- von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung geändert, und nach dem finanziellen Ausgleich, dann wieder zurückgeschaukelt. Simple Erklärung hier: https://www.ra-knoop.de/gueterstandschaukel.html
Eine Güterstandschaukel kann hervorragend eingesetzt werden, um Vermögen innerhalb der Familie hin- und herzutransferieren.
Beispiel zu 3
Es kann auch darum gehen, langwierigen Auseinandersetzungen im Falle einer emotionalen Scheidung zu vermeiden, wenn man bereits im Vorfeld klare Absprachen trifft zu Themen wie der selbst bewohnten Familien- Immobilie (Stichwort: Vermeidung eines Notverkaufs bei noch laufender Finanzierung, weil man sich nicht einigen kann- aber den Ex auszahlen muss!), Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder, Versorgungsausgleich usw.
Es geht also mitnichten darum, den ehemaligen Ehepartner mittels Ehevertrag klein zu halten. Das lässt die inhaltliche Kontrolle durch das Familiengericht auch gar nicht mehr zu.
Sorry wir weichen vom Thema ab.
Da wir schon sehr weit OT sind, nur kurz:
Mir erscheint es so, als ob der Begriff "Ehevertrag" irgendwie negative Assoziationen von Scheidung/ Konfliktbehaftete Trennung usw hervorruft. Darum geht es aber nicht. Der Ehevertrag ist einfach ein juristisches Instrument, das man flexibel einsetzen kann, wenn man keinen Bock auf die staatlich festgesetzten Regeln hat.
Man kann einen Ehevertrag schließen, der dem Schutz von unbeteiligten Dritten (z.B. Geschäftspartnern in einer BAG) dient.
Man kann einen Ehevertrag schließen, um steuerliche Gestaltungen zu nutzen.
Man kann einen Ehevertrag schließen, um dem Partner und sich langwierige und emotional belastende Auseinandersetzungen zu vermeiden. usw.
Beispiel zu 1
Schutz unbeteiligter Dritter zu schützen. Z.B. im Falle von Betriebsvermögen (z.B. Besitz an einem größeren MVZ) zu - damit eine BAG im Falle einer Trennung eines signifikant beteiligten Partners nicht auszahlen muss, was erhebliche Liquiditätsprobleme zulasten der BAG (und indirekt im worst Case natürlich für die Beschäftigten) verursachen kann.
Ein Beispiel zu 2
Man kann z.B. einen Ehevertrag sehr gut einsetzen, um Schenkungssteuerfrei (!) größere Vermögenswerte auf den Ehepartner zu übertragen, bzw. späteren hohen Erbschaftssteuern vorzubeugen. Stichwort "Güterstandsschaukel", hierbei wird der Güterstand -notariell beglaubigt- von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung geändert, und nach dem finanziellen Ausgleich, dann wieder zurückgeschaukelt. Simple Erklärung hier: https://www.ra-knoop.de/gueterstandschaukel.html
Eine Güterstandschaukel kann hervorragend eingesetzt werden, um Vermögen innerhalb der Familie hin- und herzutransferieren.
Beispiel zu 3
Es kann auch darum gehen, langwierigen Auseinandersetzungen im Falle einer emotionalen Scheidung zu vermeiden, wenn man bereits im Vorfeld klare Absprachen trifft zu Themen wie der selbst bewohnten Familien- Immobilie (Stichwort: Vermeidung eines Notverkaufs bei noch laufender Finanzierung, weil man sich nicht einigen kann- aber den Ex auszahlen muss!), Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder, Versorgungsausgleich usw.
Es geht also mitnichten darum, den ehemaligen Ehepartner mittels Ehevertrag klein zu halten. Das lässt die inhaltliche Kontrolle durch das Familiengericht auch gar nicht mehr zu.