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Rettungshase
18.08.2018, 14:23
Hin und wieder taucht dann aber noch das "fit to flight"-Äquivalent auf: Wenn ich mich nach der Ruhezeit nicht fit genug fühle, um adäquat zu arbeiten, muss ich auch nicht kommen.

FirebirdUSA
19.08.2018, 11:59
@Autolyse: danke für die Begründung

@Rettungshase: zwei Sachen solltest du bedenken:
1. Wenn das bei eich tatsächlich die Regel ist, müsste man sehen ob die Definition von RD noch erfüllt ist.
2. Wenn du am nächsten Tag nicht zur Arbeit kommst, hast du 8 bzw 8,4 Minusstunden die nur z.T. in der Regel durch deinen Einsatz im RD verrechnet werden können. Deshalb hast du viele Minusstunden die nachgearbeitet werden müssen oder mit den nächsten RD Einsätzen verrechnet werden.

Rettungshase
16.09.2018, 16:16
Nein, es wird arbeitszeitrechtlich nicht nach Kalendertagen gezählt, sondern es zählt zum alten Arbeitstag und Du bist insgesamt über 12 Stunden Arbeitszeit gekommen.

Habt ihr keine Dienstvereinbarung dazu? Wir dürfen beim Einsatz nach Mitternacht am nächsten Tag zu Hause bleiben. :-)

Danke.
Im Intranet mitarbeiteröffentlich finde ich dazu nichts.
Wer hat denn bei euch diese Dienstvereinbarung erstellt? Ist das abteilungsintern oder über die Personalabteilung?

Brutus
16.09.2018, 18:20
Kennt ihr euch in Sachen Rufbereitschaft aus?
Ehrlich gesagt blicke ich das alles nicht so richtig. Grundlage sei das Arbeitszeitgesetz.
- Wenn ich z.B. nach dem normalen Tagdienst (8 - 17 Uhr) noch in der Klinik bleiben muss: Sind das dann Überstunden oder fällt das unter geleistete Stunden während der Rufbereitschaft?
Damit Stunden unter die Rufbereitschaft fallen, musst Du wenigstens einmal das Haus "verlassen" haben und "gerufen" werden. Nur dann hast Du auch Anspruch auf z.B. die 3 Stunden, die beim kürzesten Einsatz angerechnet werden. Wenn Du pauschal bezahlt wirst, ist das eh alles Hupe.
Bleibst Du nach 17 Uhr noch in der Klinik, weil z.B. ein Saal mal wieder nicht fertig wird, dürfte das unter Mehrarbeit fallen. Überstunden sind das nicht, Rufbereitschaft aber eben auch nicht. :-nix
Wir haben das in meiner alten Klinik dann so gelöst, dass der BD nach Hause gegangen ist und die anderen Kollegen die Regelarbeit zu Ende gemacht haben. Erst wenn dann ein "Notfall" kam, oder das Regelprogramm dann ausgeartet ist, wurde der RD wieder reingerufen...


- Wann darf ich am Folgetag fehlen? Wann muss ich am Folgetag fehlen?
Die Beispiele gelten beispielhaft für die Nacht Dienstag auf Mittwoch, wenn ich jeweils tagsüber von 8 - 17 Uhr arbeiten müsste und dazwischen Rufbereitschaft von 17 - 8 Uhr habe.
Da gibt es durchaus widersprüchliche Aussagen. Ganz sicher fehlen solltest Du, wenn Du Dich nicht in der Lage fühlst, zu arbeiten. Es werden 5,5 Stunden ununterbrochene Ruhezeit gefordert. Jetzt gibt es Menschen, die sagen, wenn Du von 17 Uhr bis 23:30 Uhr Ruhe hattest, dann ist diese Ruhezeit eingehalten worden und damit kannst Du bis morgens weiterarbeiten und danach sogar den Regeldienst machen. Da gibt es aber mittlerweile doch GSD einige Meinungen, die sagen, dass dies nicht geht. Wir hatten die Regelung, dass Du nach 01:30 die Ruhezeit haben musstest. Da wir um 7 Uhr angefangen haben, war damit die Ruhezeit gewährt. Bist Du nach 01:30 Uhr aus dem KH gegangen, hattest Du frei...


Beispiel 1:
Wenn ich >5.5h während meiner Rufbereitschaft arbeite und mein Arbeitseinsatz geht nachts von 22:00 Uhr - 3:35 Uhr: Darf/soll/muss ich dann am Folgetag um 14:35 Uhr (nach 11 h Ruhezeit) noch mal arbeiten kommen?
Tja, im Prinzip ja. Aber Wenn Du Dir den Wecker auf 14:35 stellst, und dann fertig machst für die Arbeit, wann kommst Du dann an? Ich würde anrufen und sagen, dass Du um 15:30 da sein könntest, und fragen, ob Du kommen sollst... Für die halbe Stunde... ;-)


Beispiel 2:
Wenn ich nachts um 3 reingerufen werde (vorher hatte ich ununterbrochene Ruhezeit) und mein Arbeitseinsatz geht bis 8:00 Uhr -> Muss ich dann noch bleiben? Wenn ja, wie lange?
Da gibt es ein Urteil zu: ging um einen Mitarbeiter des Winterdienstes. Da ist im Winter doch einfach so Schnee gefallen. Und er wurde um 3 Uhr gerufen, um mit der Schneeräumung zu beginnen. Er hat gedacht, dass er dann bis 8 Uhr räumt und dann nach Hause geht... Hat er gedacht. Sein AG sah das anders. Das Gericht auch, allerdings auch anders als der AG. Der wollte nämlich, dass er bis 16 Uhr räumt. Nee hat das Gericht gesagt: Für den MA beginnt um 3 Uhr seine Regelarbeit für den nächsten Tag. Sprich: er darf und muss von 3 Uhr bis 8,5 Stunden später räumen ==> also hat er um halb zwölf Feierabend. So handhabe ich das i.d.R auch wenn ich mit den Youngsters dienste und tief in der Nacht ins KH kommen muss... Entweder ist die Personaldecke so gut, dass man wirklich morgens nach Hause kann, oder man bleibt halt noch bis die Säle alle laufen und die Regionalen fertig sind und geht dann...


Beispiel 3:
Ich gehe um 17 Uhr nach Hause, werde um 23 Uhr angerufen und bleibe bis 2:30 Uhr: Muss ich dann um 8 Uhr wieder arbeiten kommen?
Ja. 5,5 Stunden eingehalten. Fertig.
Bei uns machen viele Pflegenden sogar eine zumindest fragwürdige Regelung mit: wenn bis z.B. 4/5 Uhr gearbeitet wurde, dann kommen sie ganz einfach später. Also z.B. 10/11 Uhr. Gut, dass hat Gründe: damit wird eben wenig bis kein Gehalt für den FZA abgezogen / Minusstunden gemacht. Wobei es eben auch einige gibt, die nach einer durchgemachten Nacht mit Kopfschmerzen / Migräne zu Hause bleiben... :-nix


Beispiel 4:
Ich bleibe nach 17 Uhr noch bis 2:30 Uhr in der Klinik -> Muss ich dann um 8 Uhr wieder arbeiten kommen? Oder um 13:30Uhr? Oder gar nicht?
Nach 11 Stunden Ruhezeit. Aber sowas ist eigentlich was für eine Dienstvereinbarung. Denn Ihr habt ja mit 18 Stunden durchgehender Arbeitszeit DEUTLICH gegen das ArbZG verstoßen. Das sind ja 2 komplette Schichten, die da mal eben gewechselt haben, während ihr weitergemacht habt... Da sollte es eine Regelung geben, ob jetzt Abteilungsintern oder als Dienstvereinbarung für das ganze Haus sei mal dahingestellt. Ich hätte da eine relativ klare Meinung zu:
13:30 Uhr? Dann hätte ich noch 2,5 Stunden Arbeitszeit. Und gehe mit 6 Stunden Minus raus. Habe ich nicht doch Kopfschmerzen oder Migräne? :-nix

Milana
16.09.2018, 18:26
Damit Stunden unter die Rufbereitschaft fallen, musst Du wenigstens einmal das Haus "verlassen" haben und "gerufen" werden. Nur dann hast Du auch Anspruch auf z.B. die 3 Stunden, die beim kürzesten Einsatz angerechnet werden. Wenn Du pauschal bezahlt wirst, ist das eh alles Hupe.
Bleibst Du nach 17 Uhr noch in der Klinik, weil z.B. ein Saal mal wieder nicht fertig wird, dürfte das unter Mehrarbeit fallen. Überstunden sind das nicht, Rufbereitschaft aber eben auch nicht. :-nix
Wir haben ja auch eine Rufbereitschaft, bei uns gelten aber alle Stunden nach regulärer Dienstzeit als RD-Einsatz, spart dem Arbeitgeber natürlich Überstunden, wird ja alles direkt ausbezahlt. Ich persönlich hätte ja lieber mehr frei...

freak1
16.09.2018, 18:37
Ist Mehrarbeit nicht das gleiche wie Überstunden? Und hast du 'ne Quelle zu dem 3h als "kürzester" Einsatz Brutus?

Brutus
16.09.2018, 18:38
^^ So ist es eigentlich auch korrekt:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitszeit-234-abgrenzung-ueberstunden-zu-rufbereitschaft-und-bereitschaftsdienst_idesk_PI13994_HI1931087.html

Sehen viele AG aber anders... ;-)
Denn Überstunden sind halt teurer als RD/BD.

Brutus
16.09.2018, 18:41
Ist Mehrarbeit nicht das gleiche wie Überstunden? Und hast du 'ne Quelle zu dem 3h als "kürzester" Einsatz zählen Brutus?

Nein, Mehrarbeit ist eigentlich die Zeit, die ein TZ-MA bis zur vollen Arbeitszeit eines VZ-MA arbeitet. Dafür werden keine Überstundenzuschläge bezahlt...
S.o.: wenn man in den RD reinarbeitet sind es eigentlich Überstunden und keine RD-Stunden. Muss man sich aber wahrscheinlich erkämpfen, wenn die Personalabteilungen das anders sehen.
Zu der 3h-Garantie: guck mal in Deinen TV. ;-)

freak1
16.09.2018, 18:41
Meinst du weil viel dann Freizeit ausgleich haben wollen? Monetär sollten sich Überstunden und "Einsatz in RD" doch nicht unterscheiden, soweit ich mich erinnere ist doch beides nach TV-Ärzte der Stundenlohn?

Brutus
16.09.2018, 18:45
Überstunden sollten eigentlich mit 130%? 135% vergütet werden?
Überstunden in FZA soll angeblich gehen. Aber da werden gerne mal die 35% Aufschlag "vergessen"...

freak1
16.09.2018, 18:49
Also zumindest im TV-Ärzte finde ich so ad hoc nichts von 3h und monetär sollte sich das eigentlich auch nicht unterscheiden:

"Für die Inanspruchnahme wird das Entgelt für Überstunden sowie etwaiger Zeitzuschläge bezahlt."

Und was ich mich schon öfter gefragt habe - Was heißt "auf Anordnung geleisteten Arbeitsstunden" genau? Muss der Arbeitgeber explizit sagen "Herr freak, sie bleiben jetzt länger!" oder reicht die generelle Ansage das (in der Radio zB) alle Untersuchungen befundet werden müssen und wenn das in der Regelarbeitszeit nicht möglich gewesen ist sind das automatisch angeordnete Überstunden?

Überstunden sind beim TV-Ärzte 115%.

Rettungshase
16.09.2018, 18:57
Bei uns machen viele Pflegenden sogar eine zumindest fragwürdige Regelung mit: wenn bis z.B. 4/5 Uhr gearbeitet wurde, dann kommen sie ganz einfach später. Also z.B. 10/11 Uhr. Gut, dass hat Gründe: damit wird eben wenig bis kein Gehalt für den FZA abgezogen / Minusstunden gemacht. Wobei es eben auch einige gibt, die nach einer durchgemachten Nacht mit Kopfschmerzen / Migräne zu Hause bleiben... :-nix

Hab ich hier aber auch schon gehört.


Jetzt muss ich mich selbst noch mal zitieren:
"Beispiel 1:
Wenn ich >5.5h während meiner Rufbereitschaft arbeite und mein Arbeitseinsatz geht nachts von 22:00 Uhr - 3:35 Uhr: Darf/soll/muss ich dann am Folgetag um 14:35 Uhr (nach 11 h Ruhezeit) noch mal arbeiten kommen?"

Darf ich hier theoretisch nicht auch schon nach 5,5h wieder kommen?


Manche Kollegen sind ganz scharf darauf, sich Stunden als RD aufzuschreiben.
Also... Arbeit bis 17:00 Uhr und es geht ein Punkt über die Zeit, den der Kollege machen soll, der Rufdienst hat. Dann schreiben sich viele 17:01 als Beginn RD auf. Hab jetzt aber leider vergessen, was der Vorteil sein soll (FZA gibt es selten). Es gibt keine RD-Pauschalen, außer dass halt auf die Stunde aufgerundet wird.

Brutus
16.09.2018, 19:02
Gut, ich werde bei Gelegenheit mal nachsehen.
Überstunden waren mal 30 oder 35%. Kann aber sein, dass das geändert wurde in den jetzigen TV.

Im AVR habe ich es direkt gefunden:

(6) 1Zum Zwecke der Vergütungsberechnung wird die Zeit der Rufbereitschaft mit 12,5 v.H. als Arbeitszeit gewertet und mit der Überstundenvergütung (§ 1 Abs. 3 Unterabs. 2 der Anlage 6a zu den AVR) vergütet.
2Für angefallene Arbeit einschließlich einer etwaigen Wegezeit wird daneben die Überstundenvergütung gezahlt. 3Für eine Heranziehung zur Arbeit außerhalb des Aufenthaltsortes werden mindestens drei Stunden angesetzt. 4Wird der Mitarbeiter während der Rufbereitschaft mehrmals zur Arbeit herangezogen, wird die Stundengarantie nur einmal, und zwar für die kürzeste Inanspruchnahme, angesetzt. 5Überstundenvergütung für die sich nach Unterabsatz 2 ergebenden Stunden ent-
fällt, soweit entsprechende Arbeitsbefreiung erteilt wird (Freizeitausgleich). 6Für den Freizeitausgleich gilt Absatz 5 Sätze 3 und 4 entsprechend.
vgl: http://schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage05.htm#7

Im TVÄ steht das tatsächlich nicht mehr drin: da werden Pauschalen angegeben und stundengenaue Abrechnung:

§ 9
Ausgleich für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
(1) 1
Für die Rufbereitschaft wird eine tägliche Pauschale je Entgeltgruppe gezahlt.
2
Für eine Rufbereitschaft von mindestens zwölf Stunden wird für die Tage Montag
bis Freitag das Zweifache, für Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das
Vierfache des tariflichen Stundenentgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe
(individuelles Stundenentgelt) gezahlt. 3
Maßgebend für die Bemessung der
Pauschale nach Satz 2 ist der Tag, an dem die Rufbereitschaft beginnt. 4
Für
Rufbereitschaften von weniger als zwölf Stunden werden für jede angefangene
Stunde 12,5 v.H. des individuellen Stundenentgelts nach der Entgelttabelle gezahlt.
5
Hinsichtlich der Arbeitsleistung wird jede einzelne Inanspruchnahme innerhalb
der Rufbereitschaft mit einem Einsatz im Krankenhaus einschließlich
der hierfür erforderlichen Wegezeiten auf eine volle Stunde gerundet. 6
Für die
Inanspruchnahme wird das Entgelt für Überstunden sowie etwaiger Zeitzuschläge
bezahlt. 7
Für die Zeit der Rufbereitschaft werden Zeitzuschläge nicht
gezahlt.
In diesem Fall TVÄ - Unikliniken...

Brutus
16.09.2018, 19:12
Und was ich mich schon öfter gefragt habe - Was heißt "auf Anordnung geleisteten Arbeitsstunden" genau? Muss der Arbeitgeber explizit sagen "Herr freak, sie bleiben jetzt länger!" oder reicht die generelle Ansage das (in der Radio zB) alle Untersuchungen befundet werden müssen und wenn das in der Regelarbeitszeit nicht möglich gewesen ist sind das automatisch angeordnete Überstunden?
Im Zweifel sollte man die Überstunden dokumentieren und vom OA/CA abzeichnen lassen. Das haben wir in meinem alten Haus tatsächlich so durchgezogen. Jede Überstunden mit Datum, Zeit und Patientenkürzel/Fachbereich dokumentiert und unterschreiben lassen einmal im Monat. Da unsere Verwaltung auf dem Standpunkt stand, nur angeordnete Überstunden werden bezahlt / eingepflegt...
Aber auch das wäre was für eine Dienstvereinbarung oder abteilungsinterne Vereinbarung. Wenn der Chef sagt, er gibt die Stunden frei im Dienstplaner auch ohne vorherige tägliche Anordnung, dann ist doch alles gut...
Wir hatten einen Kollegen, der JEDEN Tag den GF / Verwaltungschef angerufen hat und um Anordnung der Überstunden gebeten hat. :-nix
Die waren halt irgendwann genervt und haben den Ball an den Chef weitergegeben... Und daraus resultierte dann eben die nachträgliche Anordnung auf den dokumentierten Zetteln...


Jetzt muss ich mich selbst noch mal zitieren:
"Beispiel 1:
Wenn ich >5.5h während meiner Rufbereitschaft arbeite und mein Arbeitseinsatz geht nachts von 22:00 Uhr - 3:35 Uhr: Darf/soll/muss ich dann am Folgetag um 14:35 Uhr (nach 11 h Ruhezeit) noch mal arbeiten kommen?"
Darf ich hier theoretisch nicht auch schon nach 5,5h wieder kommen?
Da Du weder vor der Inanspruchnahme, noch danach 5,5 Stunden ununterbrochene Ruhezeit hattest, MUSS vor Deinem nächsten regulären Arbeitstag eine 11 stündige Ruhezeit liegen. :-nix
Übrigens: es zählt die Zeit vom Anruf bis zur erneuten Ankunft zu Hause. ;-)

FirebirdUSA
16.09.2018, 19:22
Nein, Mehrarbeit ist eigentlich die Zeit, die ein TZ-MA bis zur vollen Arbeitszeit eines VZ-MA arbeitet. Dafür werden keine Überstundenzuschläge bezahlt...

Gilt nicht mehr. Gab wohl ein Urteil dazu. Bei uns wurden alle TZ Kräfte vom Personalrat aufgefordert die Zuschläge rückwirkend einzufordern.

Rettungshase
16.09.2018, 20:12
Okay. Danke allen für die hilfreichen Antworten bislang!


Was ist eigentlich so schlimm am Arbeitszeitverstoß?
Wenn das oft genug passiert, kann es sein, dass meine Abteilung Ärger bekommt i.S.v. Strafzahlungen?

Theoretische Überlegung: Ich muss im Regeldienst 12h bleiben wegen eines extrem langen Eingriffs und kann auch nicht ausgelöst werden von der Dienstmannschaft.
Jetzt ist es ausnahmsweise (!) für mich okay, im Rahmen der Patientenversorgung länger zu bleiben. Mein primäres Ziel ist es, dass ich meine gearbeiteten Überstunden bezahlt bekomme. Für meinen AG wäre natürlich angenehmer, wenn ich keinen Arbeitszeitverstoß aufschreibe. Ist es akzeptabel, die 2h über Arbeitszeitverstoß auf einen anderen Tag zu schieben oder sind wir dann im Betrugsfall?

Brutus
16.09.2018, 20:38
Das ArbZG ist ja ein Schutzgesetz für die Arbeitnehmer. Es hat schon seinen Grund, warum die maximal zulässige Arbeitszeit von 10 Stunden am Tag existiert. Diese kann übrigens im "Notfall" auf 11 Stunden verlängert werden, aber die Hürden an die Anforderung dazu sind extrem hoch. Denn mal ganz ehrlich: Du kannst nicht abgelöst werden von der Dienstmannschaft? 4 STUNDEN LANG? Dann habt Ihr ein ganz anderes Problem. Nennt sich OP-Management. Wie kann es denn sein, dass mehr Säle in den Dienst laufen, über 4 Stunden lang? Ja, es kann mal passieren, dass ein Saal länger dauert. Aber mehrere? Und dann so lange? Ich kenne es so, dass dann der erste Saal, der nach 16 Uhr fertig wird, geschlossen wird, das Team entweder nach Hause geht oder den verbliebenen Saal als Dienstteam übernimmt und der Rest entweder nach dem Punkt gemacht wird, oder verschoben wird...
Daher wird auch nach 14 Uhr immer erst geguckt, was man noch einleitet, weil wir genau wissen, dass sonst 2 Säle länger laufen. Und es macht so überhaupt keinen Sinn, das Rektum um 14 Uhr einzuleiten, während die Umfaller noch Stäbe in den Rücken einbauen...
Verschieben würde ich auf gar keinen Fall. Du kannst hinterher nie wieder nachweisen, wo und wann Du die Überstunden geleistet hast. Und die Dokumentenfälschung kommt auch noch dazu, wenn die Gewerbeaufsicht mal prüfen kommt. Dir als Arbeitnehmer passiert da erstmal nichts. Der AG ist dafür zuständig, dass Du pünktlich nach Hause gehst / das ArbZG eingehalten wird.
Verstöße werden richtig teuer. Beim ersten Mal waren es mal 5000€, die bei Wiederholung aber ganz schnell hoch schnellen (15000/25000€ PRO Übertretung). ;-)
Da sollte es im Interesse des AG sein, dass die Übertretungen selten bis gar nicht auftreten...

Rettungshase
16.09.2018, 20:44
Hm... da haste auch wieder Recht.

Das sind die Spätfolgen, wenn man während des Studiums immer nur lernt, ALLES möglich machen zu müssen... :p

freak1
16.09.2018, 23:05
Im Zweifel sollte man die Überstunden dokumentieren und vom OA/CA abzeichnen lassen. Das haben wir in meinem alten Haus tatsächlich so durchgezogen. Jede Überstunden mit Datum, Zeit und Patientenkürzel/Fachbereich dokumentiert und unterschreiben lassen einmal im Monat. Da unsere Verwaltung auf dem Standpunkt stand, nur angeordnete Überstunden werden bezahlt / eingepflegt...

Also wir können die Zeiten selbst eintragen und haben den Vorteil, dass durch die Uhrzeit des letzten Befundes ganz klar dokumentiert wird bis wann man gearbeitet hat.

Brutus
17.09.2018, 07:18
^^ Dann ist ja alles gut. Wie werden denn die Zeiten, die ihr eintragt, kontrolliert? Setzt sich da der Chef oder OA hin und guckt nach, ob ich wirklich bis dahin befundet habt? Oder werden die von Euch eingetragenen Zeiten einfach so akzeptiert und freigegeben?
War bei uns ja nicht anders: Ich kann ja mit dem OP-Protokoll bis zum AWR ALLE Zeiten lückenlos nachweisen. Trotzdem gibt es halt verhaltensoriginelle Menschen, die meinen, trotzdem müsse jede Überstunde gesondert dokumentiert und angeordnet und abgezeichnet werden... ;-)