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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bestehensgrenze Stand 31.8.06, 14:00 Uhr



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Purpurtentakel
25.08.2006, 11:15
Wenn in der Prüfungsordnung steht, dass man für z.B. n 2 75 von 100 Fragen richtig haben muß also 75%, wieso ist dann die Grenze zur 2 bei 250? Mein Taschenrechner, den ich ja jetzt wieder benutzen darf sagt mit, dass 240/320=0,75 ist.... verstehe ich nicht so ganz.

Gruß Purpurtentakel

psychonudel
25.08.2006, 11:29
danke, da habe ich mich schon eingetragen. ich dachte nur, es gibt noch was, wo man sich das gesamtergebnis von beiden tagen ausrechnen kann, bzw wo man seine gesamtpunktzahl eintragen kann.

lg

Kostas
25.08.2006, 11:39
*** Notengrenzenberechnung (Originaltext der AO):
"Hat der Prüfling die für das Bestehen der Prüfung (...) erforderliche Mindestzahl zutreffend beantwortet, so lautet die Note
sehr gut, wenn er 75 vom Hundert
gut, wenn er 50, aber weniger als 75 vom Hundert
befriedigend, wenn er mindestens 25, aber weniger als 50 vom Hundert
ausreichend, wenn er keine oder weniger als 25 vom Hundert der darüber hinaus gestellten Fragen richtig beantwortet hat."

Zitat erste Seite des Threads hier

Sprich Bestehungsgrenze und vom Rest 75% brauchst du.
60% = 192 Punkte, bleiben 128 Punte bis 320 über.
von den 128 Punkten musst du dann 75% haben, also 96 Punkte.
Also hast du eine 1 ab 192+96= 288 Punkten!
Eine 2 ab 192+64=256 Punkten

Unregistriert
25.08.2006, 13:53
Jetzt macht euch mal nicht ins Hemd, wenn ihr mal schaut wie sich die Punkte im Durschnitt waehrend des letzten Jahres entwickelt haben (als ich Physikum gemacht habe waren es durschnittlich 205 Punkte, inzwischen sind es fast 230 Punkte (das ist eine ganze Note!) kann es doch nicht sein dass man behauptet dass wird von Jahr zu Jahr schwieriger, weil sich die Bestehensgrenze nach oben verschiebt.

Unregistriert
25.08.2006, 13:54
Wenn in der Prüfungsordnung steht, dass man für z.B. n 2 75 von 100 Fragen richtig haben muß also 75%, wieso ist dann die Grenze zur 2 bei 250? Mein Taschenrechner, den ich ja jetzt wieder benutzen darf sagt mit, dass 240/320=0,75 ist.... verstehe ich nicht so ganz.

Gruß Purpurtentakel

Am einfachsten geht es mit der Rechnerei wenn man diese Internetseite aufruft: http://www.streeck.com/studmed/physikum.html

Aber kann mir jemand sagen wie sich dies verhält: Wie wird die Gesamtnote fürs Physikum mit berechnet? Beispiel 202 Punkte liegen ja im oberen Bereich einer 4. Wird das Schriftliche wie auch das Mündliche mit Komma berechnet?
Beispiel: 3,6 schriftlich und 3,3 wäre ja dann eine 3 gerundet. Was steht auf dem Schein letztendlich? Einzelnoten in schriftlich und mündlich mit Komma-Zahl? Oder eine einstellige Gesamtnote? Wer kann helfen?

rosamandibula
25.08.2006, 14:03
Könnt ihr mir sagen wieviel Studenten insgesamt (4.Semester und Erstversuch)(ungefähr nur) am Physikum teilgenommen haben???
Das muessten doch Tausende sein...und in der Statistik haben gerade mal 800 Studenten teilgenommen...also ehrlich ...ich wiess nicht ob ich darauf soviel geben werde.
lasst euch jetzt bloß nicht einschuechtern und euch die motivation fuers muendl. physikum nehmen....jetzt nur noch vorne sehen und soviel wie moeglich fuers muendliche rausholen.

viel glueck euch allen

lina

Solara
25.08.2006, 14:07
Es werden im Schriftlichen wie Mündlichen nur (!!) ganze Note verteilt, es ist also vollkommen egal, ob man grad die Mindestpunktzahl zum Bestehen erreicht hat, oder knapp an der 3 vorbei ist, für das Schriftliche steht dann auf jeden Fall "ausreichend" im Zeugnis, die Punktezahl im Schriftlichen steht auf dem Zeugnis nicht mit drauf! (die bekommt man mit einer extra Ergebnismitteilung ... )!

Auch das Mündliche hat nur eine Note "sehr gut" :-D oder so ... und das dann einfach zusammengezählt und durch 2 dividiert:

XX hat den 1.Abschnitt der ärztl. Prüfung mit der Note gut (2,5) am XX.XX.2006 bestanden.

Also nur bei der Gesamtnote steht da ne Kommazahl dabei!

jan81
25.08.2006, 19:09
179 Punkte, so hoch wie noch nie!!!!
So ne ....
Gibt es denn noch eine weitere "Hochrechnung", stimmt es dass das IMPP am 3.9. die Lösungen und die Punktgrenzen veröffentlicht?
So viel gelernt... und doch vergebens!


jan

hod
26.08.2006, 01:51
Moin!

das problem ist, dass man eine 5 nicht mehr ausgleichen kann, d.h. du kannst den mist nächstes jahr nochmal schreiben.
in mündliche kannst du aber ohne probleme gehen, da man die prüfungen ja einzeln wiederholt. also wenn du schriftlich druchgefallen bist, aber mündlich bestanden hast dann brauchst du nur das schruftl. nochmal machen.

LG
im http://www.medi-files.de/files/Unterschiede_AO.pdf steht:
"eine 5 kann nicht ausgeglichen werden. aber es muss nur noch der nicht bestandene Teil widerholt werden."
komische Formulierung. ist mann auch mit eine 6 zur mündlich zugelassen, auch wenn kein ausgleichung mit dem schriftlich möglich ist, oder ist es so dass im Fall eines 6 wird das mündlich überhaupt nicht bewertet?
weiss jemand?

*Sihaya*
26.08.2006, 07:23
Hallo,

mal eine blöde Frage,
aber wo finde ich die Medi-Learn Vorabeinschätzung der Bestehensgrenze?
Ich klick hier echt schon ewig rum, und bei der statistischen Auswertung stehts nicht, bei den Examens-FAQ nicht, bei der Literaturauswertung nicht..
bin ich blind oder wo muss ich gucken?

elli2222
26.08.2006, 07:36
Na, direkt hier auf Seite 1 , oder vertue ich mich jetzt?

LG

Rudi78
26.08.2006, 08:05
im http://www.medi-files.de/files/Unterschiede_AO.pdf steht:
"eine 5 kann nicht ausgeglichen werden. aber es muss nur noch der nicht bestandene Teil widerholt werden."
komische Formulierung. ist mann auch mit eine 6 zur mündlich zugelassen, auch wenn kein ausgleichung mit dem schriftlich möglich ist, oder ist es so dass im Fall eines 6 wird das mündlich überhaupt nicht bewertet?
weiss jemand?

Generell gilt erstmal: Zu einen Prüfung, für die du einmal zugelassen wurdest (ohne irgendwelche Vorbehaltsformulierung), darf man immer antreten. Stichwort begünstigender Verwaltungsakt. Das ist bei allen, die zur mündlichen Zugelassen werden der Fall, sofern sie nichts falsches vortäuschen.

Im Falle der ÄAppo: Mündlich und Schriftlich sind getrennte Prüfungen, die beide zwar bestanden werden müssen, aber keinen Einfluß aufeinander haben.

Also: Bestanden in der Mündlichen wird auf jeden Fall nach neuer ÄAppo so gewertet, egal ob man einen 1, einen 5 oder eine 6 im schriftlichen hat.

*Sihaya*
26.08.2006, 08:21
Seite 1 wovon?
Home? Da seh ich nix.
Forum? Seh ich auch nix.

Kannst dus mir vielleicht verlinken und mir sagen, wo ich gucken muss (oben links, unten recht in der mitte...) ?

EDIT: Ach verdammt, JETZT!!! :-blush
Hier auf Seite eins! :-oopss

Goose
26.08.2006, 09:29
die erste seite von dem thread wo du grade deine frage gestellt hast :-P aber hier der link http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=32110&page=1&pp=5

novalis
26.08.2006, 10:30
Hi Leute,

Mache mir mit 184 Punkten zwar nicht ganz so viele Sorgen, aber weiß ich
nicht, inwieweit diese MEDILEARN- Rankings aussagekräftig sind.

Hier posten die meißten Punktzahlen, wo es um die Noten 3,2 oder sogar
1 geht. Habe hier noch niemanden entdeckt, der bspw. 150 Punkte hatte.
Also, wie zuverlässig ist das ganze hier?

Dazu müßte man erst mal wissen, wieviele Studenten bundesweit das Physi-
kum geschrieben haben (hier haben ca. 800 Studenten ihre Punkte einge-
geben). Ich kann beispielsweise überhaupt nicht nachvollziehen, wie ein
Kanidat bei 50 % richtig eine "Sechs" bekommt. Die Spanne für eine "Fünf"
liegt dann bei 162 -179 Punkten. "Ungenügend" wäre meiner Meinung nach
ein Physikum, daß unter einem Drittel (oder höchstens 1/3 ) richtig beant-
worteter Fragen läge. Die halbe Miete bei "mangelhaft" anzusiedeln, wäre
noch verständlich. Wünsche jedenfalls allen, daß sie nicht resignieren und
das die Grenze nicht ganz so hoch sein wird. Habe selbst auch erst beim
zweiten mal (hoffentlich...) bestanden.

Ciao

JulesGi
26.08.2006, 10:57
Hi Zusammen,
leider kann ich was medi-learn angeht aus erfahrung sprechen :-( , aber sie sind eigentlich letzes mal sehr genau gewesen! Sie lagen am Anfang 7 Punkte daneben,... aber nach einer Woche hat es ziehmlich genau gepasst!!!
Wünsch uns allen aber trotzdem das die Bestehnsgrenze möglichst tief liegt :-stud

Hellequin
26.08.2006, 11:13
"Ungenügend" wäre meiner Meinung nach
ein Physikum, daß unter einem Drittel (oder höchstens 1/3 ) richtig beant-
worteter Fragen läge. Die halbe Miete bei "mangelhaft" anzusiedeln, wäre
noch verständlich.
In der Approbationsordnung sind die Notengrenzen genau definiert.;-)
Und die Note "Ungenügend"(6) gibt es nach der neuen AO nicht mehr. Liegts du unterhalb der Bestehensgrenze hast du die Note "nicht ausreichend"(5) und musst den Prüfungsteil weiderholen.

KaiP
26.08.2006, 11:14
Ich denke (und hoffe) auch, daß viele, die sehr schlecht abgeschnitten haben, tendenziell eher nicht hier ihre Ergebnisse posten, und daß die, die gut abgeschnitten haben, tendenziell eher hier posten - was den Schnitt etwas höher als real ausfallen lassen würde.

Außerdem darf man ja noch hoffen, daß Fragen gestrichen werden, die man falsch hat :) Im Endeffekt kann man eh nur abwarten.

mediV
26.08.2006, 12:02
Wie wird das alles eigentlich berechnet, ich habe 170 Punkte gezählt- nach dieser Rechnung bin durchgefallen - baer wie können sie den Mittelwert von allen Studenten die jetzt mitgechriben haben berechnen, wenn doch nur das IMPP unsere Daten hat?

Bitte helft mir, ich verzweifle!!!

Ahmed_Ffm
26.08.2006, 12:07
Bestehensgrenzen

Wenn keine Fragen herausgenommen werden,
leiten sich folgende Notengrenzen *** ab:

Note 5:.................................ab 162
Note 4 ( Bestehensgrenze):......ab 179
Note 3:.................................ab 215
Note 2:.................................ab 250
Note 1:……………………….............ab 285

Die Angaben sind mit einem Schätzfehler von + 2,5 Punkten behaftet.
D.h. die Bestehensgrenze liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von
68% in einem Konfidenzintervall (** Erklärng, s.u.) von +2,5 Punkten und mit
96% in einem Konfidenzintervall von +5 Punkten
um die angegebene Bestehensgrenze, wenn keine Fragen eliminiert werden.

Die Schätzfehler ergeben sich durch folgende Fehlerquellen:
1) Die Repräsentativität der MEDI-LEARN Statistik
2) Die abweichenden Lösungen zwischen IMPP und MEDI-LEARN (zwischen 0-4 Fragen)

Fußnoten:

** Ein Konfidenzintervall gibt das Intervall an, in dem der wahre Wert mit einer definierten Wahrscheinlichkeit liegt. Er errechnet sich aus dem Erwartungswert und dem Standardschätzfehler.
Mit 68%iger Wahrscheinlichkeit wird die Bestehensgrenze plus minus einem Standardschätzfehler (2,5 Punkte) um den Erwartungswert liegen,
mit 96%iger Wahrscheinlichkeit wird die Bestehensgrenze plus minus zwei Standardschätzfehlern (5 Punkte) um diesen Erwartungswert liegen.

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Liebes Medilearn-Team,

die obige Betrachtung zum Konfidenzintervall (68% bzw 96%) gilt nur, wenn die Streuung der Betrachteten Ereignisse tatsächlich einer Normalverteilung unterliegt. Wenn es einen systematischen Fehler gibt - also z.B. wenn vorwiegend gute Prüflinge ihre Daten in die Statistik eingeben - ist dieser Teil der Fehlerbetrachtung hinfällig. Ich würde an dieser Stelle eher Erfahrungswerte darüber auflisten, wie zielsicher und wie schnell Ihr zu den vorangehenden Prüfungen die Bestehensgrenze vorhergesagt habt.
Der Rest der Tipps und Informationen ist allerdings sehr hilfreich, hierfür vielen Dank und weiter so!
Viele Grüße
Ahmed