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Moorhühnchen
25.05.2022, 23:15
Falls die Schenkung von Deinen Eltern kommt und nicht €400T pro Elternteil überschreitet, musst Du ja keine Steuern zahlen, sondern nur die Schenkung innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt (für Dich meine ich Fulda) anzeigen.
Naja.... das Ganze ist etwas komplizierter (finde ich - offiziell vielleicht nicht...), von daher würde ich das doch lieber jemand anderes machen lassen, nicht dass ich am Ende doch irgendeinen Fehler mache. ;-)
Vielleicht traue ich mich im Jahr drauf wieder selber.

Ja, das Aldi-Programm ist Gold wert. Lustigerweise hat mich die Woche jemand gefragt, warum ich das nicht direkt über ELSTER mache, das sei doch umsonst. Aber die 5€ für ein paar gute Tipps, die ich jetzt auch eingebaut habe (zB. Home Office Pauschale für ne online-Fortbildung für meine Zusatzbezeichnung), lohnen sich wirklich.

Was hast Du alles in der Excel-Liste drin, Arrhythmie? Auf so ne glorreiche Idee bin ich bisher nie gekommen, und ich hab schon so einiges an Listen angelegt... :-oopss
(Gerne auch per PN)

ybu26
06.10.2022, 16:17
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage: ich habe einer Freundin bei Ihrer Steuererklärung geholfen und verstehe nicht ganz, warum das Steuerprogramm (in dem Fall Wiso) einen Betrag von unter 1000 € als Rückerstattung ausgespuckt hat. Wenn die Werbungskosten unter 1000 € sind und jedem Arbeitnehmer 1000 € Werbungskostenpauschale zustehen, müsste die mögliche Rückzahlung doch dem entsprechen? Oder werden die 1000 € automatisch über die Auszahlungen durch den Arbeitgeber vorgenommen?

Vielen Dank!

Coxy-Baby
06.10.2022, 16:20
???? natürlich entsprechen die 1000 € Werbepauschale nicht einer 1000 € Rückzahlung.....es mindert quasi deinen zu versteuernden Lohn...

ybu26
06.10.2022, 16:32
Danke Coxy-Baby! Mein Denkfehler...

Coxy-Baby
06.10.2022, 16:36
Wäre geil wenn es so laufen würde .... :-)

OldBones
10.10.2022, 14:45
Danke Coxy-Baby! Mein Denkfehler...
Vielleicht nochmal zur Erläuterung, wie das genau abläuft:

Die einbehaltene Einkommensteuer (auch: Lohnsteuer) wird auf Basis deines monatlichen Einkommens arbeitgeberseits berechnet.
Sagen wir dein zu versteuerndes Einkommen beträgt X Euro, dann sind darauf Y Euro Steuern zu zahlen.
Den Betrag Y kannst du in der sog. Einkommensteuertabelle nachschlagen. Bei Einzelveranlagung in der Grundtabelle, bei Verheirateten mit gemeinsamer Veranlagung in der Splittingtabelle.

Beispielsweise hier:
https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/

Die Tabellen werden für jedes Jahr neu gestaltet.

In der Steuererklärung gibst du an, dass du mehr Kosten hattest als die 1200 Euro Pauschale (ab 2022), die bereits in der Steuerberechnung berücksichtigt sind (!).

Damit verringert sich dein zu versteuerndes Einkommen, nennen wir es X minus 1.

Du schlägst dann in der Einkommensteuertabelle nach und siehst zu X minus 1 eine geringere zu zahlende Einkommensteuer.

Diese Differenz bekommst du erstattet.

Andere Faktoren beeinflussen die Steuerberechnung ebenso, wie z.B. Kinderfreibeträge und vieles anderes mehr.
Daher lässt sich von den Werbungskosten/Sonderausgaben/Außergewöhnliche Belastungen in der Gesamtheit nicht auf die Rückzahlungshöhe unmittelbar schließen.

ybu26
10.10.2022, 17:33
Danke für die ausführliche Erklärung! :-)

Moorhühnchen
29.04.2023, 20:14
Ich mache gerade meine Steuererklärung für 2022...... :-kotz

Folgende Meldung wird mir beim Punkt "Altersvorsorge und Rentenversicherung" angezeigt:

Der Höchstbetrag von 25.639€ für gesetzlich oder berufsständische Rentenversicherungen und Basisrenten ist noch nicht ausgeschöpft. Bis zu 9956€ können 2022 noch zu 94% berücksichtigt werden.

Die grandiose Personalabteilung meines intermittierenden Arbeitgebers hatte ja von Oktober bis Dezember "vergessen" meine Beiträge ans Versorgungswerk abzuführen. Das habe ich leider erst am 29.12. bemerkt und es wurde erst mit der Januar-Abrechnung korrigiert.

Was genau bedeutet das für mich und gibt es irgendeine Möglichkeit, diese Beiträge doch noch in 2022 unterzubringen?

So wie ich das sehe, schöpfe ich die Beträge für 2022 nicht aus und für 2023 komme ich dann wegen der Vierfachbelastung im Januar 2023 evtl. drüber! Aber um wieviel Kohle geht es hier eigentlich?
Am liebsten würde ich das ja der Personalabteilung in Rechnung stellen.... :-))

Nefazodon
29.04.2023, 20:32
Was genau bedeutet das für mich und gibt es irgendeine Möglichkeit, diese Beiträge doch noch in 2022 unterzubringen?


Soweit ich weiß leider nicht. Es gilt das Zufluss- Abflusssystem.
Beiträge werden für das Steuerjahr wirksam, in dem sie entrichtet wurden. Leider:-nix

Moorhühnchen
29.04.2023, 20:49
Hmmm, wenn ich es mal grob überschlage müsste es bei >9000€, die noch nicht ausgeschöpft sind nächstes Jahr auch noch hinhauen. Hoffentlich.... sonst müsste ich jetzt echt nochmal Amok laufen.

Aber es scheint, als wäre ich jetzt fertig! Juppiiiiieh!
Wieder einen sehr netten Urlaub rausgekriegt! :-)

Ich warte jetzt noch bis Ende nächster Woche, ob mir noch was einfällt, was dringend in die Steuererklärung rein muss - ansonsten schick ich sie ab!

anignu
30.04.2023, 12:43
Oh mann. Und ich hab dieses Jahr noch nicht mal angefangen. Ich werd da jedes Jahr schlechter. 2020 die fürs Vorjahr noch im März abgegeben, 2021 im April, 2022 Anfang Mai und nun noch nicht mal angefangen. Wenn die ToDo-Liste nicht gar so lang wäre...

Moorhühnchen
30.04.2023, 12:48
Hier war das Wetter gestern mäßig, daher hab ich den Impuls genutzt! :-))
Heute scheint die Sonne und ich freu mich wie ein Keks, dass ich es nur noch prüfen muss. Sogar die Belege hab ich schon eingescannt. :-)

anignu
30.04.2023, 13:02
Das Wetter bei uns ist gut genug dass wir in ca. 15 Minuten mit den Kindern in ein Outdoor-Hüpfburgenland starten. Aktuell ist noch Mittagsruhe. Noch wenige Minuten. Ich warte grad drauf dass es lauter wird im Haus...

Moorhühnchen
30.04.2023, 16:36
Hach, damit ich's aus dem Hirn hab, hab ich sie doch tatsächlich schon heute abgeschickt! :-dance

FirebirdUSA
30.04.2023, 22:25
Oh mann. Und ich hab dieses Jahr noch nicht mal angefangen. Ich werd da jedes Jahr schlechter. 2020 die fürs Vorjahr noch im März abgegeben, 2021 im April, 2022 Anfang Mai und nun noch nicht mal angefangen. Wenn die ToDo-Liste nicht gar so lang wäre...

Mir geht es genauso.... hab heute nach lesen hier zumindest mal das Steuerprogramm aktualisiert

Moorhühnchen
14.05.2023, 20:53
Gestern war der Bescheid auch schon in der Post und ich kriege ein hübsches Sümmchen zurück! :-)) :-dance

Matzexc1
15.05.2023, 09:20
Glückwunsch

Ich muss mich mal an 2022 machen, das Impfzentrum hat sich 2021 auch bezahlt gemacht und ich bekam noch was raus :-)

Bille11
15.05.2023, 20:49
Gestern war der Bescheid auch schon in der Post und ich kriege ein hübsches Sümmchen zurück! :-)) :-dance

Hier heute ähnlich. Aufgrund von bestimmten Faktoren gefällt mir diese Summe echt :-))

Moorhühnchen
24.03.2024, 14:44
Hat hier jemand mehrere Tätigkeitsstätten?

Meinen Vertrag habe ich ja mit der Praxis A, angegliedert an Krankenhaus A - 18 km Fahrtweg (zwischen dem KH und mir besteht kein Vertrag).
Im Rahmen meiner Tätigkeit mit Praxis A muss ich tageweise bei Krankenhaus B arbeiten - 25 km Fahrtweg (auch hier besteht kein Vertrag, daher alles Steuerklasse I)

Sehe ich das richtig, dass ich die Tage, wo ich in KH B arbeite über die Reisekostenabrechnung abrechnen muss?
Welche Vor- oder Nachteile hat das?

FirebirdUSA
24.03.2024, 16:05
Nur Vorteile... Hin- und (!) Rückfahrt absetzbar und Verpflegungspauschale