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WackenDoc
27.05.2015, 18:02
Mist.Ok, dann bringt mir das aber wenigstens für letztes und dieses Jahr ja noch was.
Evtl. können die mir aber ein paar Sachen verklickern, die ich für´s Notarztfahren absetzen kann- dürften aber eigentlich nur Klampotten, Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung und Anteil für Internet, Rechner und Arbeitszimmer sein.

Oder können die einem noch nen Steuerberater für den Rest empfehlen?

Sebastian1
27.05.2015, 18:10
Für den (nebenberuflich tätigen) Notarzt ist im Übrigen §3 Abs 26 des EstG eine feine Sache, wo die Tätigkeit als begünstigte Pflegetätigkeit gewertet wird. Heisst, dass hier bis zu €2400/Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. (Quelle: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Zielgruppen/Vereine/Ehrenamt.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x ). Ist bisher jedesmal problemlos anerkannt worden.

WackenDoc
27.05.2015, 18:13
Ich denke mal, dass mein aktueller Steuerberater das nicht wusste. Aber der hatte auch schon Probleme mit der Berechnung meiner Auslandseinsätze, was wohl auch die Rechnung hoch getrieben hat.

Lustig wird´s aber wenn ich ab 1.7. hauptberuflich Notarzt fahre.

mainzer
28.05.2015, 12:21
Ja, ich seit Jahren. Wobei die ausschliesslich den Teil für die nichtselbständige Arbeit machen dürfen, also alles was freiberuflich als Notarzt geschieht, muss ich selbst machen - ist aber überhaupt kein Problem.


hatte auch mal einen vom Lohnsteuerhilfeverein...der sagte mir dann aber, dass er die KOMPLETTE Steuererklärung nicht mehr machen könne, wenn ich auch Einnahmen aus selbstständiger Arbeit und/oder Vermietung/Verpachtung hätte...hat mich dann eine befreundete Steuerberaterin "abgegeben" :-((
Weißt du da Genaueres?!

Weil, nur den Teil mim selbstständigen NEF-Fahren würd ich glaub ich auch hinkriegen, wenn mir jemand den ganzen anderen Kram macht...

mainzer
28.05.2015, 12:26
Für den (nebenberuflich tätigen) Notarzt ist im Übrigen §3 Abs 26 des EstG eine feine Sache, wo die Tätigkeit als begünstigte Pflegetätigkeit gewertet wird. Heisst, dass hier bis zu €2400/Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. (Quelle: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Zielgruppen/Vereine/Ehrenamt.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x ). Ist bisher jedesmal problemlos anerkannt worden.

hilf mir auf die Sprünge...was bringt mir das?! Ich steh grad auf dem Schlauch..

Sebastian1
28.05.2015, 13:31
hatte auch mal einen vom Lohnsteuerhilfeverein...der sagte mir dann aber, dass er die KOMPLETTE Steuererklärung nicht mehr machen könne, wenn ich auch Einnahmen aus selbstständiger Arbeit und/oder Vermietung/Verpachtung hätte...hat mich dann eine befreundete Steuerberaterin "abgegeben" :-((
Weißt du da Genaueres?!
Weil, nur den Teil mim selbstständigen NEF-Fahren würd ich glaub ich auch hinkriegen, wenn mir jemand den ganzen anderen Kram macht...

Theoretisch ist das so, praktisch handhaben die Vereine das unterschiedlich. Einige weisen dich dann ganz ab, sobald ein Euro aus selbständiger Tätigkeit dazukommt. Andere machen den nichtselbständigen Teil trotzdem, wenn er der wesentliche Anteil des Einkommens ist - was dann aber passieren kann, ist, dass das Finanzamt dann die ignoriert und den Bescheid direkt an dich schickt.



hilf mir auf die Sprünge...was bringt mir das?! Ich steh grad auf dem Schlauch..

2400 Euro die du pauschal auf der Anlage EÜR von deinem freiberuflichen Bruttoarbeitslohn abziehen kannst.

mainzer
28.05.2015, 14:09
2400 Euro die du pauschal auf der Anlage EÜR von deinem freiberuflichen Bruttoarbeitslohn abziehen kannst.

coole Sache...merk ich mir

Brutus
29.05.2015, 22:02
Moahhh. Endlich fertig, der Dreck! :-kotz
Jetzt hoffe ich mal, dass die Sebs Tipps von oben auch alle schön anerkennen, und dann freu ich mich auf eine satte Rückzahlung. ;-)

Mal abwarten. Aber zumindest kann ich mich jetzt wieder ein Jahr zurücklehnen... :D

FirebirdUSA
31.05.2015, 12:38
Ich denke mal, dass mein aktueller Steuerberater das nicht wusste.

Dann haftet er für die dafür zuviel bezahlte Steuer und muss sie dir erstatten. Ggf. muss man das aber vor Gericht erstreiten, was sich ggf. bei der kleinen Summe nicht lohnt?

Sebastian1
31.05.2015, 13:31
Mal eine blöde Frage: Wenn ich irgendwo ehrenamtlich als NA gearbeitet habe, kann ich dann zumindest die Fahrtkosten absetzen?

la Valentina
31.05.2015, 13:50
Einige Krankenkassen haben ja letztes Jahr einen kleinen Beitrag zurückerstattet oder ausgeschüttet. Jetzt muss man das ja in der Ankage Vorsorgeaufwand geltend machen, oder? Wenn ich das in meinem Steuerprogramm eingebe, zieht es mir den Betrag allerdings direkt von der zu erstattenden Summe (also von der Steuerrückzahlung) ab. Ist das richtig so? Kommt mir etwas viel vor, denn dieser Betrag, der von der KK zurückerstattet wurde, ist doch eigentlich nur eine Minderung der über das Jahr gezahlten KK-Beiträge. Das dürfte sich doch dann nicht so immens auf die Rückzahlung auswirken, oder?
Weiß da jemand was zu?

FirebirdUSA
31.05.2015, 20:02
Einige Krankenkassen haben ja letztes Jahr einen kleinen Beitrag zurückerstattet oder ausgeschüttet. Jetzt muss man das ja in der Ankage Vorsorgeaufwand geltend machen, oder? Wenn ich das in meinem Steuerprogramm eingebe, zieht es mir den Betrag allerdings direkt von der zu erstattenden Summe (also von der Steuerrückzahlung) ab. Ist das richtig so? Kommt mir etwas viel vor, denn dieser Betrag, der von der KK zurückerstattet wurde, ist doch eigentlich nur eine Minderung der über das Jahr gezahlten KK-Beiträge. Das dürfte sich doch dann nicht so immens auf die Rückzahlung auswirken, oder?
Weiß da jemand was zu?

Ich musste es in meinem Programm als negative Krankenkassenbeiträge eintragen, hat damit gut funktioniert.

Brutus
31.05.2015, 21:04
Hmm. Du bekommst doch am Anfang des Jahres eine Bescheinigung von der PKV für das Finanzamt. Da steht eigentlich alles drauf, und da sollten die Erstattungen eigentlich mit eingerechnet sein. ;-)
Also einfach in die Steuererklärung eingeben (die Zeilen sind ja sogar vorgegeben) und zurücklehnen...

FirebirdUSA
01.06.2015, 15:58
Hmm. Du bekommst doch am Anfang des Jahres eine Bescheinigung von der PKV für das Finanzamt. Da steht eigentlich alles drauf, und da sollten die Erstattungen eigentlich mit eingerechnet sein. ;-)
Also einfach in die Steuererklärung eingeben (die Zeilen sind ja sogar vorgegeben) und zurücklehnen...

Hört sich für mich eher nach der GKV Erstattung an.

la Valentina
01.06.2015, 18:52
Hört sich für mich eher nach der GKV Erstattung an.

Jep, Firebird hat recht, es geht um diese Erstattung, die manche GKV letztes Jahr durchgeführt hat. Hätte ich dazuschreiben müssen. Ist ja im Vergleich zu unseren Beiträgen eh nur ein Minibetrag, aber dass dieser dann in voller Höhe die Steuerrückzahlung mindert (laut WiSo Steuerprogramm) will ich einfach nicht wahr haben :-)) und hoffe daher, dass mir jemand sagt, dass ich das einfach falsch eingetragen habe :-))

Sebastian1
01.06.2015, 22:12
Mal eine blöde Frage: Wenn ich irgendwo ehrenamtlich als NA gearbeitet habe, kann ich dann zumindest die Fahrtkosten absetzen?

Weiß keiner?

FirebirdUSA
02.06.2015, 12:16
Weiß keiner?

Ich weiß es nicht, würde es im Zweifel aber einfach mal versuchen. Rausstreichen können sie es immernoch falls es ihnen nicht passt.

smanpodg
02.06.2015, 16:04
Aber sicher:

Aufwendungsersatz: Unabhängig davon, ob Sie für Ihr Ehrenamt Geld bekommen oder nicht, haben Sie laut § 3 ESTG immer Anspruch darauf, Aufwendungen für das Ehrenamt ersetzt zu bekommen. Dabei geht es zum Beispiel um Reisekosten, Gebühren für Telefongespräche oder auch Ausgaben für Materialien.

Muriel
02.06.2015, 17:37
Laut unten stehendem Link ist das aber nur ggf. so, wenn das Ehrenamt für bestimmte Institutionen geleistet wird. Ansonsten entspricht alles der Liebhaberei wie ein Hobby und fällt unter "Pech gehabt".
http://www.tagesspiegel.de/verbraucher/rechtsfrage-ehrenamt-von-der-steuer-absetzen/1561430.html

mainzer
07.06.2015, 20:47
nur mal für mich, weil ich anscheinend zu blöd bin....
kennt sich jemand von euch aus mit der Versteuerung eines Auto's, dass man least...
Angenommen das Auto kostet 70.000€ (nur mal hypothetisch; meine Freundin bringt mich um!!), was versteuer ich wie?!
irgendwie 1% des BLP/Monat als geldwerter Vorteil?! Welchen Unterschied macht es steuerlich und in der Anschaffung, wenn ich das Auto privat kaufe oder als Gewerbetreibender (was ich als z.T. selbstständiger Notarzt wohl bin).. wie sieht es mit der Nutzung aus (überwiegend beruflich/freiberuflich/privat?)...
Wäre hier dankbar für einen kurzen Crashkurs...gern auch als PN oder mit Verlinkung, damit ich das endlich (!!) mal verstehe.
Vielen Dank im Voraus.