Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuererklärung....
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Boah, ich könnte gerade soooo kotzen!
MEINE Steuererklärung habe ich so weit fertig. Wollte eigentlich heute auch alles abgeben, damit ich den Kram endlich hinter mir hab und am Wochenende frei habe... soweit der Plan.
Dann heute erfahren, dass diese ganze Insolvenzgeschichte vom letzten Jahr nicht an die Finanzverwaltung geschickt wurde (an mich natürlich auch nicht) und ich jetzt warten darf, bis ich den Bescheid vom Arbeitsamt bekomme...
Und dann fehlt noch die Nebenkostenabrechnung vom Wohnungsverein...
Dass die Targobank es (wie in den letzten 10 Jahren auch nicht) wieder mal nicht schafft, Steuerbelege unaufgefordert zu verschicken ist ja schon Normalität....
Maaaaaaaaan. Ich wollte fertig werden... kriege ja auch genug wieder... ;-)
Schick sie ab! Angeblich dauert die Bearbeitszeit dieses Jahr mal wieder länger. Belege nachreichen kann man später immer noch ohne Verluste (bis 30 Tage nach Erhalt des Bescheides vom FA).
vanilleeis
25.05.2016, 09:11
Das mit der Bearbeitungsdauer kann ich bestätigen. EST elektronisch und persönlich am 4.4. abgeben, bisher nicht mal die Belege zurück
Habe Ende Februar eingereicht und bekam Ende März Geld zurück :-nix
PS - vielleicht hätte ich erwähnen sollen - bereits mit dem ersten Bescheid kommt die erste Rückerstattung.
Reicht man fristgerecht in dem Moment weitere Belege nach - kommt dieses restliche Geld halt später. Also mor wär es egal, ob ich alles als Einmalbetrag oder geteilt bekomme. Hauptsache - es kommt und zwar rasch :-)
Habe meine auch abgegeben ;-)
Aber da ich sicher viel nachzahlen muss, ist mir die schnelle Bearbeitung auch nicht so wichtig.
Wahrscheinlich wird es aber gerade dann beim FA eilig bearbeitet, wenn es was zu holen gibt. ;-) BIn mal gespannt, wie lange es geht. Sonst ging es immer 6-10 Wochen.
Sebastian1
30.05.2016, 21:14
Ist aber echt unterschiedlich. Selber Zeitpunkt der Abgabe, dasselbe FA...einmal Bescheid innerhalb 5 Wochen, einmal 4 Monate. Beides mal dicke Nachzahlung, und das erste mal ging schneller...keine Ahnung, was das beeinflusst.
wischmopp
22.06.2016, 14:59
Hat evtl. jemand einen Tipp für mich bzw. meinen Mann, da er unsere Steuer machen darf?
Ich bin angestellt in einem MVZ und bekomme für jeden Hausbesuch einen Pauschalbetrag, der sich im Vertrag "Wegegeld" schimpft.
Jetzt habe ich bei meinen Recherchen gefunden, dass es steuerlich davon abhängig ist, ob mein AG mir damit a) Fahrtkosten oder b) Fahrtzeit erstattet. Ersteres wäre steuerfrei, zweiteres steuerpflichtig (???).
Mein AG hat sich dazu nicht genauer geäußert, ich würde ihm aber auf jeden Fall unterstellen wollen, dass er mir natürlich Kosten erstatten will :-)
Ich fahre mit den Öffentlichen und ich mache diese Hausbesuche hauptsächlich während der Arbeitszeit, also nicht auf meinem sonstigen Arbeitsweg, falls das eine Rolle spielt...
Würde mich sehr über Aufklärung freuen!
FirebirdUSA
23.06.2016, 09:04
Hat evtl. jemand einen Tipp für mich bzw. meinen Mann, da er unsere Steuer machen darf?
Ich bin angestellt in einem MVZ und bekomme für jeden Hausbesuch einen Pauschalbetrag, der sich im Vertrag "Wegegeld" schimpft.
Jetzt habe ich bei meinen Recherchen gefunden, dass es steuerlich davon abhängig ist, ob mein AG mir damit a) Fahrtkosten oder b) Fahrtzeit erstattet. Ersteres wäre steuerfrei, zweiteres steuerpflichtig (???).
Mein AG hat sich dazu nicht genauer geäußert, ich würde ihm aber auf jeden Fall unterstellen wollen, dass er mir natürlich Kosten erstatten will :-)
Ich fahre mit den Öffentlichen und ich mache diese Hausbesuche hauptsächlich während der Arbeitszeit, also nicht auf meinem sonstigen Arbeitsweg, falls das eine Rolle spielt...
Würde mich sehr über Aufklärung freuen!
Wenn du einen Pauschalbetrag bekommst wird es aus meiner Sicht (bin aber kein Steuerberater ;-) ) schwierig das als reine Erstattung der Fahrtkosten durchzubekommen (es sei denn es ist weniger wie deine tatsächlichen Fahrtkosten). Hast du für deine Hausbesuche schön alle Quittungen/Fahrkarten/etc. aufbewahrt?
Dann bleibt dir nichts anderes übrig als jeden Hausbesuch als Auswärtstätigkeit anzugeben, die Fahrtkosten abzurechnen und die Erstattung davon abzuziehen. Erstattungen die über deine Kosten hinausgehen müssen versteuert werden. Falls du Hausbesuche am Stück machst kannst du ggf. noch Verpflegungspauschale ansetzen.
wischmopp
24.06.2016, 12:31
Ok, ich schätze auch eher, dass es schlecht aussieht... :-)
Ich hab ja ein Jahresticket für die Öffentlichen, da müsste ich ja die Kosten prozentual ausrechnen oder so.
Aber vielen Dank für Deine Antwort!
FirebirdUSA
24.06.2016, 14:25
Ok, ich schätze auch eher, dass es schlecht aussieht... :-)
Ich hab ja ein Jahresticket für die Öffentlichen, da müsste ich ja die Kosten prozentual ausrechnen oder so.
Aber vielen Dank für Deine Antwort!
Nö, du setzt einfach die gesamten Kosten für dein Jahresticket ab und rechnest die Erstattungen dagegen.
FirebirdUSA
24.06.2016, 14:27
Wie gesagt, falls du z.B. alle Hausbesuche an einem Tag in der Woche machst und auf 8h Abwesenheit kommst kannst du noch 6 Euro Verpflegungspauschale/Tag ansetzen.
cervello
28.08.2016, 18:07
Setzt Ihr als angestellte Ärzte im KH die Reinigung von Berufswäsche ab?
Setzt Ihr als angestellte Ärzte im KH die Reinigung von Berufswäsche ab?
Habe ich abgesetzt, bei WiSo kann man Wäscheladungen etc. eintragen. Wurde auch nicht beandstandet (habe am Ende mehr als vom Programm berechnet zurück bekommen). Da wir aber Kittel, Hemd und Hose aus dem Automaten, optional Kasack aus dem Lager bekommen, habe ich auch nur 1-2 Wäscheladungen angegeben (für die paar Male, wo ich mit eigenen Sachen rumgelaufen bin...).
Interessante Idee ;-) Wieviel setzt man pro Wäscheladung ab? Gibt da ne Waschpauschale in Analogie zur Pendlerpauschale? ;-)
Ja. Gibt eine Pauschale. Wiso kennt die. M.E. 150€/Jahr oder Du kennst Deine Waschladungen. Dann einzeln ansetzen...
Hipp0campus
17.09.2016, 17:12
Da ich dieses Jahr meine erste Arbeitsstelle antrete, steht nächstes Jahr natürlich auch meine erste Steuererklärung an.
Prinzipiell hab ich mich schon eingelesen was man alles absetzen kann und was nicht. Aber irgendwie gabs nie eine zufriedenstellende Antwort wie man den Rest seines PJ einbringt.
Die Zahlen sind jetzt mal nicht auf den € genau, da das das Internet ja auch nichts angeht...
Im PJ habe ich dieses Jahr von Januar bis Mitte April pro Monat 550€ Bruttogehalt (SV-Frei) inkl 200€ Essensgeld erhalten. Dabei wurde keine Lohnsteuer abgezogen.
Im Oktober endet meine Einschreibung an der Uni und ich fange eine neue Stelle an (inkl Umzug in eine andere Stadt), in der ich etwa 4000€ Brutto verdiene.
Nun darf ich wahrscheinlich das PJ Einkommen schön vollständig aufs Jahreseinkommen draufrechnen und dafür Lohnsteuer nachzahlen.
Wenn dem so ist, kann ich denke ich wenigstens die Entfernungspauschale für diesen Zeitraum noch absetzen.
Wie schauts denn aber mit dem Semesterbeitrag aus? Kann ich den komplett als Werbungskosten absetzen oder geht das nur für die Monate in denen ich Einkommen hatte? Oder kann ich die gar nur als Sonderausgaben verbuchen? (Wobei ich auch im letzten Fall deutlich unter 6000€ bleiben werde für 2016).
Da ich natürlich (Student halt) bisher keine Erklärung gemacht habe, kann ich auch nur die Beiträge von diesem Jahr absetzen, damit habe ich mich abgefunden ;).
Ich hoffe mal die für 2017 wird einfacher wenns einfach ein durchgehendes Gehalt gibt und auch kein Umzug und Bewerbungen und pi-pa-po eingetragen werden wollen.
1) gibt es hier noch Kollegen, die die Zinsen eines STudienkredits Jahr für Jahr erfolgreich als Sonderausgaben absetzen, oder geht das nur in dem Jahr des STudienabschlusses und gleichzeitigem Berufsanfang?
2) Ich habe Wiso Steuer Sparbuch und habe jetzt angegeben 5 Tage woche aber auch Sa/So berufstätig (wegen Diensten). Muss man im zweifelsfall einen Dienstplan vorlegen? Ich denke im Finanzamt sehen die ja schon dass es sich höchster Wahrscheinlichkeit nach um Bereitschaftsdienste eines Arztes handelt.
Danke!
HippOcampus: Ja du kannst das absetzen. Ich empfehle Wiso Steuer Sparbuch. Da kannste dann die Ausbildungskosten alle unter Sonderabgaben eintragen. Das geht eben in dem Jahr, wo sich Berufsbeginn und Studium überschneiden besonders gut.
Hi, ich habe eine Frage zum absetzen von Fortbildungskosten. Ich hoffe es kennt sich jemand aus, denn ich habe dazu nun schon diverse Meinungen :D
Mein Problem ist Folgendes: Ich habe dieses Jahr einige Fortbildungen gebucht und (vor allem) bezahlt, welche aber erst 2017 stattfinden. Nun ist die Frage in welchem Jahr die absetzbar sind. 2016 (wegen Zufluss/Abflussprinzip) oder 2017 (weil die Fortbildungen noch gar nicht stattgefunden haben)?
Und wenn 2016, wie ist das dann mit Reisekosten, die erst 2017 dazugebucht werden :-nix
Vielleicht kann jemand Licht ins Dunkle bringen :D
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