Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strittige Fragen - Sammelthread
Wohin muss man die Fragen denn richten? Hab das Heftchen jetzt nicht zur Hand und bekommes es auch erst wieder in 3 Tagen zu Gesicht?
Email, Adresse???
In den Prüfungsheften kann ich nichts dazu finden. Allerdings sollte es sicherlich auf der Homepage vom IMPP ( http://www.impp.de/ ) eine Möglichkeit geben herauszufinden, an wen man sich da wenden muss.
Beim schnellen Überfliegen der Seite habe ich allerdings noch nichts entdecken können.
In den Prüfungsheften kann ich nichts dazu finden. Allerdings sollte es sicherlich auf der Homepage vom IMPP ( http://www.impp.de/ ) eine Möglichkeit geben herauszufinden, an wen man sich da wenden muss.
Beim schnellen Überfliegen der Seite habe ich allerdings noch nichts entdecken können.
IMPP
Postfach 25 28
55015 Mainz
Tel. (06131) 2813-0
Fax (06131) 2813-800
Ich denke, das sollte schon reichen!
Michi5880
18.10.2007, 17:43
Ah, ok. Danke euch beiden!!!
Aber schon irgendwie komisch, daß man keine Möglichkeit hat das IMPP per E-Mail zu kontaktieren.
Wahrscheinlich fürchten die dann von Rügen überschwemmt zu werden. :-D
Die Frage ist kann auf verschiedene Art verstanden werden. Entweder es wird ein charakteristisches Symptom ("Leitsymptom") für das idiopathische Parkinson-Syndrom gesucht - dann ist es Antwort D, der Tremortyp.
Oder es geht um die Abgrenzung von idiopathischem Parkinson-Syndrom gegenüber sekundären Parkinsonsyndromen/der Multisystematrophie. Dann ist die Familienanamnese wegweisend (Antwort A).
Hallo,
ich hätte einige Fragen, die meines Erachtens strittig sind und die mir evtl. bei Rausnahme das Bestehen retten könnten.
Wie ist da nun das Procedere?
Einfach einen Brief ans IMPP in Mainz schicken und schreiben:
" Hiermit erhebe ich Enpruch zu folgenden Fragen:
Tag1 Gruppe A Frage xx, Tag 2 Gruppe A Frage xy etc."
Muss ich auch noch eine Begründung bzw. meine erachtete Lösung dazu fügen? Muss ich den gesamten Fragentext zitieren?
Bis wann muss das beim IMPP eingehen?
Danke schon mal
:-party
Faust601
18.10.2007, 18:26
Wie ist da nun das Procedere?
Einfach einen Brief ans IMPP in Mainz schicken und schreiben:
" Hiermit erhebe ich Enpruch zu folgenden Fragen:
Tag1 Gruppe A Frage xx, Tag 2 Gruppe A Frage xy etc."
Muss ich auch noch eine Begründung bzw. meine erachtete Lösung dazu fügen? Muss ich den gesamten Fragentext zitieren?
Bis wann muss das beim IMPP eingehen?
Schreib einfach einen Brief ans IMPP im Stile von "Ich halte Frage xy für nicht eindeutig lösbar wegen dem und dem." Begründen musst du das schon. Eine Vorgabe für eine besondere Form gibt es nicht. Und den Fragentext werden die hoffentlich selbst wissen.
Wichtig ist nur: Je schneller, desto besser. Das IMPP spricht von "etwa" einer Woche.
Bakerdude
18.10.2007, 18:46
Kann man auch gleichlautende Rügen dem IMPP senden?
hmg hat zur dd oberbauchschmerz quasi meinen Gedankengang in eine druckreife Version überführt und auch noch Quellen beigefügt. Wüsste nicht was ich hier treffender formulieren könnte und würde das gerne genau so faxen. Die Argumentation ändert sich ja net.
Also natürlich auch nur wenn hmg mich nicht wegen "Diebstahl geistigen Eigentums" verklagt... ;-)
Also natürlich auch nur wenn hmg mich nicht wegen "Diebstahl geistigen Eigentums" verklagt... ;-)
Keine Sorge, so kleinlich bin ich da nicht ;-)
Wer meine Formulierung übernehmen möchte, kann das gerne tun - je mehr Einsprüche gegen Fragen beim IMPP eingehen, desto eher wird man die Fragen vielleicht herausnehmen.
Bakerdude
18.10.2007, 19:07
Aber meint ihr dass das "rechtlich" ok ist wenn die alle gleichlautend sind?
Man kann es ja leicht umformulieren, kann ja nicht schaden.
DICKundDOOF
18.10.2007, 19:10
ich denke schon! Petitionen sind auch gleichlautend und rechtlich
H. Rössler, W. Rüther („Orthopädie und Unfallchirurgie“, Verlag Urban & Fischer, 19. Auflage 2005, S. 20) geben für die normale Hüftgelenkbeweglichkeit folgende Werte an:
Extension/Flexion 10-20°/0°/130-140°
Außenrotation/Innenrotation 40-50°/0°/30-40°
Im Fallbeispiel ist für Extension/Flexion eine Beweglichkeit von 0°/0°/100° angegeben, d.h. eine Extension ist nicht mehr möglich. Somit ist die Extensionsfähigkeit der Patientin im Vergleich zum Normbereich "stark eingeschränkt", wie in Antwortmöglichkeit C angegeben. Ein Ausfallschritt nach hinten ist der Patientin nicht mehr möglich, was auch im Alltag einschränkend sein kann. Antwort C ist somit als richtig zu werten.
Für die Außenrotation/Innenrotation der Patientin ist im Fallbeispiel ein Bewegungsumfang von 80°/0°/70° angegeben. Dies entspricht einer vermehrten Innen- und Außenrotation, wie in Antwortmöglichkeit B angegeben. Auch diese Antwort ist somit als richtig zu werten; eine eindeutige Beantwortung der Aufgabe ist damit nicht möglich.
Bakerdude
18.10.2007, 20:28
Leider glaube ich dass hier wenig Aussicht auf Erfolg besteht.
Bei Festellung einer Extension von 0 im HG wird das einfach hingenommen. Das ist im Prinzip Normvariante, v.a. in ihrem Alter. Wirkliche Einschränkungen entstehen dadurch im Alltag nicht. In gar keinem Fall handelt es sich um eine stark eingeschränkte Extension. Formal könnte man ja vielleicht von einer aufgehobenen Extension im HG sprechen, würde aber keiner. Vor allem ist aber die Angabe "vermehrte IR/AR" absolut zutreffend. (Passt im Übrigen auch sehr gut zu den sonstigen Befunden)
Wie bereits in der Fragendiskussion erwähnt denke ich, dass es wie so oft beim IMPP auf die Formulierung ankommt. Sie ist aufgehoben nicht eingeschränkt. :-nix
Ich brauch nochmal kurz Unterstützung zu der Silofrage mit dem Hausarzt!
Wo finde ich den passenden Beleg, dass ich erst der Frau helfen sollte?
Hier hat ein Unbekannter so toll was zitiert....nur woher????
mister_medewiwin
19.10.2007, 10:21
hallo zusammen !
nachdem es nun einige strittige fragen gibt, wäre meine frage an euch, wie viele schon von euch oder bei medi-learn ein schreiben an das impp aufgesetzt haben ? vielleicht sollten wir hier nochmals kurz zusammen alles zusammentragen, dann wird es übersichtlicher und es muss nicht jeder einzeln seine paar fragen schicken.
viele grüße !
mister_medewiwin
19.10.2007, 10:36
zur silo frage habe ich folgenden link gefunden:
http://www.stbg.de/fa/aktiv05/bgr117-1.html
leider habe ich hier nichts unmittelbar zur notfallsituation gefunden, es heißt aber: "Bei diesen Messungen wird auch der Sauerstoffgehalt der Atemluft im Silo bestimmt. Entspricht dieser nicht exakt dem der Umgebungsluft ist besondere Vorsicht geboten, da bei einem zu niedrigen Sauerstoffgehalt z.B. giftige Gase den Sauerstoff zum Teil verdrängt haben können. Einige Gase (wie Kohlenmonoxyd) sind schon in geringer Konzentration für den Menschen tödlich! Aber auch ein zu hoher Sauerstoffgehalt birgt große Gefahren, da hierdurch Verbrennungsvorgänge stark beschleunigt werden."
dagegen stehen die komplikationen der hyperventilation: "Normalerweise kommt es bei der Hyperventilation nicht zu schwerwiegenden Komplikationen. Im Extremfall kommt es, bedingt durch die Verkrampfung der Hirngefäße, zu einer Sauerstoffminderversorgung im Gehirn und dadurch zu einer Synkope. Die Hauptgefahr besteht also in der Aspiration bzw. Verlegung der Atemwege durch den Zungengrund."
Agamemnon
19.10.2007, 10:38
Hi zusammen!
ich habe noch eine Frage zu Tag 2 B 77. Findet ihr nicht auch, dass ein Herzinfarkt relativ unwahrscheinlich ist? Sie hat seit 5 Tagen zunehmende Beschwerden. Das finde ich sehr lang, da müsste sie sich doch schon die Radieschen von unten angucken, oder? Demnach wären noch mehr Möglichkeiten falsch. Bin dafür, die Frage loszuwerden ;-)
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