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SuperSonic
03.01.2010, 08:53
Nutzt jemand von euch ELSTER oder macht ihr das auf den Formularen?
Ich nutze Elster, find ich viel praktischer. :-top Auf ein Steuerprogramm wie WISO kann ich noch verzichten, weil ich unregelmäßige, sehr gut überschaubare Einkünfte neben dem Studium habe.

Muriel
03.01.2010, 16:48
Nutzt eigentlich irgendwer einen Steuerberater? Bisher hatten wir immer die denkbar einfachsten Steuererklärungen (beide Klasse I, keine Nebeneinkünfte, kein Grundbesitz etc., ein bisschen Werbungskosten, Kongresse, Literatur, Fahrtkosten und das war's). Aber da sich einiges getan hat im letzten Jahr, überlegen wir gerade, ob ein Steuerberater sinnig sein könnte. Freunde von uns haben einen, der das, da Bekannter, für einen Freundschaftspreis (50% des normalen Preises) macht, aber die zahlen immer noch 500€, das sehe ich absolut nicht ein, macht ja fast die Hälfte dessen aus, was bisher zurück gezahlt wurde. Wieviel zahlt Ihr denn, falls Ihr einen habt?

synovia
04.01.2010, 15:34
Mir hat mal ein Angestellter im Steuerbüro (kein Steuerberater) mit der Erklärung geholfen, das hat 30 Euro gekostet.
Ein Freund von mir hat für den Steuerberater 150 Euro bezahlt.
500 Euro finde ich eine ganze Menge - in Anbetracht der Tatsache, was nachher bei rum kommt.

Gibt es so etwas wie eine Gebührenordnung für Steuerberater?

hennessy
04.01.2010, 16:00
es kommt natürlich immer darauf an, was der Steuerberater zu tun hat. Für die Steuererklärung sind 150 € sicher zu teuer. Falls sich aber eine umfangreiche Beratung und Steuerung der Finanzen ergibt, dann sind auch 500 € u.U. gut angelegtes Geld.

Thema Gebührenordnung für Steuerberater:
Hier (http://www.stbkammer-berlin.de/klcms2/mediathek/files/PDFs/berufsrecht_StBGebV.pdf) werden Sie geholfen.

Espressa
04.01.2010, 17:23
Hat jemand Erfahrung mit der Lohnsteuerhilfe (http://www.lohi.de/index.php?id=leistungen)?


Ausgezeichnetes Preis-Leistungsverhältnis
Sie zahlen lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zwischen 52 und 236 Euro - je nach Höhe Ihrer Einnahmen - plus einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 15 Euro.
Dadurch sind alle Leistungen abgegolten.

hennessy
04.01.2010, 18:10
noch ein kleiner Tipp:
wenns nur um die Lohnsteuer geht: Das Finanzamt ist verpflichtet, dem Steuerzahler bei der Steuererklärung behilflich zu sein. Kostenlos!:-))

lara162
07.01.2010, 16:13
Wie ist das eigentlich mit Einnahmen aus Minijobs und deren Versteuerung, weiß das jemand?

Habe als Studentin nebenbei für ca. 190 Euro im Monat gejobbt, das ganze ging bis Mai, dann habe ich meine erste Stelle angefangen und demnach ein volles Gehalt bekommen.

Mein letzter Arbeitgeber (Minijob) meinte, das Gehalt müsste ich nicht mehr versteuern, das wäre im Minijob vollkommen abgegolten. Ich selbst kann mir das irgendwie nicht vorstellen, dass ich das NICHT auf mein Jahresgehalt aufsummieren muss. Denn dem FA ist es doch sicher egal ob ich in einem Monat 200 und im nächsten 4000 verdient habe, dachte der Jahresschnitt zählt?

In der gleichen Situation waren hier doch sicher schon andere. Wäre klasse, wenn da jemand weiß, wie das gehandhabt werden muss!

hennessy
07.01.2010, 16:19
ohne es genau zu wissen: Ich denke, der Arbeitgeber des Minijobs führt eine pauschalisierte Steuer ans FA ab. Wenn Du dann in einer Voll-Stelle bist, ändert sich dies natürlich.

lara162
07.01.2010, 16:23
Danke für die Antwort! Habe auch gerade selbst noch mal etwas gegoogled und es scheint wirklich so zu sein, dass das Minijob-Gehalt nicht mehr versteuert werden muss. Ich schließe damnach also auch daraus, dass ich es nicht auf mein Vollzeitangestelten-Arbeitsgehalt drauf schlage.

Aber angeben muss ich das doch sicher irgendwo in der Steuererklärung...vielleicht liest das ja im Laufe der nächsten Zeit noch jemand, der die gleiche Situation schon hinter sich hat. :)

hennessy
07.01.2010, 16:30
also:
Wenn der Minijob über die Lohnsteuerkarte gelaufen ist, dann musst Du dies in der Steuererklärung angeben und auf Dein Vollzeitangestellten-Arbeitsgehalt draufschlagen. Falls jedoch der Minijob bereits bei Deinem früheren Arbeitgeber pauschal versteuert wurde, dann brauchst Du dies in der Steuererklärung nicht mehr anzugeben.

lara162
07.01.2010, 16:46
Super, danke! :-top

Soweit ich weiß, lief das nicht auf Lohnsteuerkarte (obwohl ich die immer abgegeben habe...), aber ich erkundige mich diesbezüglich lieber noch mal!

Papa Patient
09.01.2010, 19:31
Hallo,
hier noch einige grundsätzliche Bemerkungen:
Das Programm Elster, das von der Finanzverwaltung angeboten wird, ist kein Steuerberatungsprogramm. Es dient lediglich zur "sicheren" online-Übertragung der Daten vom Steuerbürger zum Finanzamt und erspart somit das Ausfüllen der Papier-Einkommenssteuer-Formulare.

Ein Steuerberatungsprogramm dagegen nimmt den "Steuerbürger " an die Hand und führt ein Interview durch und geht Schritt für Schritt (meist) idiotensicher vor und schafft die Möglichkeit des Durchspielens von Varianten, nach dem Motto, was wäre wenn...

Ergo: Also, Steuererkärung erstellen mit einem Steuerberatungs-Programm und Übertragen (wenn man zu faul ist zum Finanzamt zu gehen um die Erklärung abzugeben) mit Elster.
Übrigens kann ich das ALDI-Programm empfehlen (4,99 €), kostet sonst (von Fa. LEXWARE) so um die 30 Euronen im Fachhandel. Aber man darf den Termin bei ALDI nicht verpennen, da verständlicherweise schnell vergriffen.

lara162
09.01.2010, 23:12
Wie ist das eig. mit der Approbation und Co., die kann man ja auch absetzen. Habe diese Ende 2008 beantragt, aber erst 2009 mit der ersten Stelle angefangen. Ich meine mal gelesen zu haben, dass Dinge aus dem Jahr vor der ersten Stelle auch nachträglich absetzen kann.

Unter was führt man das dann, Werbungskosten?

sodbrennen
10.01.2010, 18:33
Nutzt eigentlich irgendwer einen Steuerberater? Bisher hatten wir immer die denkbar einfachsten Steuererklärungen (beide Klasse I, keine Nebeneinkünfte, kein Grundbesitz etc., ein bisschen Werbungskosten, Kongresse, Literatur, Fahrtkosten und das war's). Aber da sich einiges getan hat im letzten Jahr, überlegen wir gerade, ob ein Steuerberater sinnig sein könnte. Freunde von uns haben einen, der das, da Bekannter, für einen Freundschaftspreis (50% des normalen Preises) macht, aber die zahlen immer noch 500€, das sehe ich absolut nicht ein, macht ja fast die Hälfte dessen aus, was bisher zurück gezahlt wurde. Wieviel zahlt Ihr denn, falls Ihr einen habt?

Wie wär's, wenn ihr euch einfach mal gezielt bzgl. eurer Änderungen beraten lasst, aber die Erklärung selbst macht? Oft hilft das ja schon. Da solltet ihr dann mit 50€ die Stunde oder so dabei sein, denk ich.

Papa Patient
10.01.2010, 19:28
@lara162 Also die im Vorjahr angefallenen Kosten sind meines Erachtens nicht übertragbar. Ansetzbar ist immer das, was im Steuerjahr angefallen ist. Wenn du Ende 2008 die Approbation beantragt hast und 2009 die Gebühr bezahlt hast, so wäre das in Ordnung.
Ich glaube nicht, daß es da bei JungÄrzten eine Ausnahme gibt. vor der Steuer sind alle gleich. Am besten, im Zweifelsfall lieber beim Finanzamt nachfragen.

Anders wär´s vielleicht bei niedergelassenen Ärzten. Jahr vorher Praxis einrichten und so.
Die niedergelassenen sind sog. "Freiberufler" und entrichten die Steuer auf den Betrag , der nach der Einnahme-Ausgaben-Überschußrechnung ermittelt wird. Hier werden die eingenommenen Honorare den entstandenen Kosten für Praxis, Personal, Fremdleistungen usw. gegenübergestellt und der Differenzbetrag dann versteuert.

Achtung! Viele von euch schreiben schon Gutachten auf nebenberuflicher Basis. Diese Honorare sind (im ureigensten Interesse) steuertechnisch extra zu behandeln und nicht einfach voll der Jahreseinkommensumme als angestellter Arzt zuzuschlagen.

Extrabehandlung heißt : den erzielten Honoraren sind die bei der Erstellung der Gutachten euch entstandenen Kosten voll gegenzurechnen. (Papier, Tinte, anteilig Drucker, Telefonkosten, Buch, Fahrtkosten usw. wie beim Freiberufler). Nur der Differenzbetrag ist dann zu versteuern.

Der größte Aufwand bei einer Steuererklärung ist der Zeit-Aufwand für die Dokumentation. Solch ein Finanzbeamter will nun mal wissen, wie die Zahlen entstanden sind. Es muß nachvollziebar gestaltet und mit Belegen untermauert sein. Aber in der Dokumentation kennt ihr euch ja als Ärzte aus. Darum sollte man schon früh mit dem ordnen der Belege beginnen... Viel Spaß und besorgt euch ein Steuerprogramm. Beim Abarbeiten des Interviews keine Fragen schnell überspringen, nur weil man sie nicht sofort verstanden hat. Das kostet dann Geld, weil weniger Steuererstattung.....
Ich hoffe ein paar Denkanstöße gegeben zu haben. Steuererklärung ist eine ganz wichtige Sache, insbesondere bei denen, die was von der Steuer "abzusetzen " haben.
Man sollte unbedingt die Steuererklärung mit Programm selbst mal machen, um zu wissen worum´s eigentlich geht. Das wird euch euer ganzes Leben verfolgen . Es gibt kein Entrinnen
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,393345,00.html
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,406910,00.html

Espressa
10.01.2010, 19:29
Frage: Wenn man z.B. als Ausländer in D arbeitet, und der "Lebensmittelpunkt" aber im Ausland liegt, kann man sich dann die Fahrten dahin irgendwie anrechnen lassen?
Also wenn ich als Ösi in D arbeite, aber häufig nach Ö (zu Parnter, Familie) fahre, wo kann ich dann diese Fahrtkosten geltend machen?

Papa Patient
10.01.2010, 19:43
Frage: Wenn man z.B. als Ausländer in D arbeitet, und der "Lebensmittelpunkt" aber im Ausland liegt, kann man sich dann die Fahrten dahin irgendwie anrechnen lassen?
Also wenn ich als Ösi in D arbeite, aber häufig nach Ö (zu Parnter, Familie) fahre, wo kann ich dann diese Fahrtkosten geltend machen?

Also wenn du Ösi bist und dein Lebensmittelpunkt im Ausland also in Ösi-Land liegt, dann versteuerst du wo?

Versuchs mal google mit dem Termin "doppelte Haushaltsführung"

Papa Patient
10.01.2010, 19:52
Zwischen D und A gibt es bestimmt auch ein "Abkommen über die Vermeidung von Doppelbesteuerung". Das würde ich mir an deiner Stelle auch mal zu Gemüte ziehen

Purpurello
20.01.2010, 19:05
Ich hab mir ebenso das Aldi-Programm Steuer zugelegt und die Fragen beantwortet.

Ich hab 2009 insgesamt 4 Monate gearbeitet und bin erstaunt, da mir das Programm ausgerechnet hat, dass ich 7800€ zurück bekommen sollte???
Das kann doch nicht stimmen, an Einkommenssteuer wurden bisher "nur" etwa 3800€ einbehalten.
Sonstige gesetzliche Abzüge sind Solizuschlag, Kirchensteuer, KV, Arbeitslosen-V, Pflege-V - die werden doch nicht erstattet.
Netto Abzüge: VBL-Umlage Arbeitgeber, AG-Zusch Befreiende RV (???), abz. Beitrag BV (wofür steht das?).

Ich verstehe meinen Lohnzettel wie ihr sieht nicht wirklich, mich würde einfach nur interessieren was ich in etwa an Lohnsteuer zurück erstattet bekommen könnte. Und ob ich das, was mir das Programm ausrechnet bedenklos an das Finanzamt schicken kann oder würdet ihr doch einen Steuerberater drüber schauen lassen?

Vielen Dank!

hennessy
21.01.2010, 07:40
warum geht Ihr nicht einfach zum Finanzamt? Wenn Ihr Arbeitnehmer seid, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten, dann könnt Ihr beim Finanzamt Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung erwarten. Die Zahlen sind ja durch den elektronischen Datenaustausch bereits von Eurem Arbeitgeber beim Finanzamt angekommen, also ist das Übertragen schnell erledigt. Ich glaube sogar, zu wissen, dass das Finanzamt dazu verpflichtet ist. Aber 100%-ig sicher weiß ichs leider nicht.