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Ich habe auch mein Erststudium mit dem Gedanken aufgenommen, dass ich danach noch Medizin ranhänge (heute hätte ich zuerst Medizin studiert) und ohne Medizinstudium hätte ich auch den Bereich, den ich anvisiert habe (Forschung + Krankenversorgung) nicht wahrnehmen können. Meine Vorstellung meiner "Erstausbildung" ist also auch erst mit Abschluß des Zweitstudiums erreicht, nur leider ist der erste berufsqualifizierende Abschluß nicht nötigerweise das Wunschziel, sondern der erfolgreiche Abschluß in einem anerkannten Beruf.
Bei Dir ist es hart, weil man zuvor wirklich davon ausgehen konnte, dass es klappt (und zum Winter wird es klappen). MKGler müssen sich aber in Zukunft darauf einstellen, mit anderen Absolventen die Plätze zu teilen, da auch hier die ZVS denkt, dass beide Studiengänge erforderlich sind (sonst wären es keine besonderen beruflichen Gründe). Insofern sehe ich da auch keinen besonderen Anspruch der MKGler.
LotF: In einer alternden Gesellschaft mit einer immer besseren medizinischen Versorgung die Anzahl der Ärzte nicht zu erhöhen, halte ich für einen Fehler. Ich habe im Moment eher den Eindruck, dass die Ärzteschaft bewusst sich gegen mehr Absolventen der Medizin sperrt, um den Markt weiterhin "günstig" zu halten - jedenfalls geht es den Ärzten unter den Akademikern meiner Ansicht noch am besten und die Arbeitslosigkeit ist marginal.
Rabbit, ich sehe das ein wenig so wie Ulle. Auch andere Studiengänge kann man mit einem klaren Ziel angefangen haben.
Ulle,
ältere Personen und immer bessere medizinische Versorgung rechtfertigen keine Aufstockung der Ärztezahl. Guck dir doch die Statistiken an. Die durchschn. Bettenbelegung und Ärzte/1000 Einwohner sind im internationalen Verhältnis enorm hoch. Man verbessert ein Gesundheitswesen nicht notgedrungen damit, dass man mehr Resourcen dafür aufwendet. Viel mehr muss man am Gesundheitssystem arbeiten und die Effizienz steigern, was am Ende wesentlich mehr bringt als die Resourcen zu erhöhen und das tolle daran: ökonomisch kostet das keinen Cent - Resourcen schon.
Ich glaube aber, dass wir vom Thema hier abkommen...
Paradise
17.02.2010, 16:48
Hallo Zusammen,
tut mir leid wenn ich eure Diskussion unterbreche, aber ich hätte mal eine andere Frage. Auch ich habe mich zum Zweitstudium beworben und bin mit glorreichen 4 Punkten abgelehnt worden. Für die Begründung wurde mir nur ein Punkt zugesprochen.
Für mich stellt sich nun die Frage ob die ZVS eigentlich jedes Semester die Begründungen neu begutachtet oder ob man nach einmaliger Vergabe von nur "einem" Punkt überhaupt keine Chance auf mehr hat? Angenommen ich schreibe jetzt eine neue Begründung fürs WS 2010/11, die eventuell besser ankommt, werde ich dann trotzdem aufgrund meiner Bewerbung vom SS 2010 automatisch wieder zurückgestuft? Vll sehen die Leutchen bei der ZVS nochmal die Unterlagen von der vorherigen Bewerbung ein?!
Falls jemand Bescheid weiss würde ich mich über eine Antwort freuen !
hmn, soweit ich das noch im Kopf habe muss man bei einer erneuten Bewerbung für das darauf folgende Semester keine neuen Beglaubigungen einreichen. Das heißt die ZVS verwart die Unterlagen wohl für 6 Monate. Ob die allerdings nochmal Einsicht nehmen in deine alte Begründung... ich wage es zu bezweifeln.
airmaria
17.02.2010, 18:25
also ich weiss nicht, ob es heute noch so ist... aber früher (in den 90ern ;-) ) wurde die punktzahl für die begründung nicht von der zvs festgelegt, sondern von der jeweiligen gutachterkommission der uni des angegebenen erstwunsches. somit konnte man einfach die erstwunschuni bei bedarf (also zu wenigen punkten) bei der nächsten bewerbung wechseln und somit eine neue (oder die gleiche) begründung von einer anderen komission beurteilen lassen. wenn man jedoch genügend punkte hatte, konnte man den erstwunsch wechseln und einfach keine erneute begründung einreichen, so blieben die punkte.
also mein erststudium war maschbau (3 punkte für die note 2), da ich bis mitte sommer 96 aber noch zu arbeiten hatte, habe ich folgende runde gedreht:
bewerbung ws 95/96: die erste gutachteruni (münster) befand meine begründung mal gerade für einen punkt gut, machte gesamt ne 4, zu der zeit brauchte man aber mindestens 7, besser 8
bewerbung ss 96: neuer erstwunsch düsseldorf, jetzt für die geiche begründung 4 punkte bekommen. machte also 7 punkte, dafür hab ich nen halben studienplatz (bis physikum) im nachrückverfahren in marburg bekommen, den hab ich abgelehnt (hatte ja eh noch keine zeit).
bewerbung ws 96/97: erstwunsch auf hannover gewechselt, aber keine neue begründung eingereicht. punktzahl behalten und studienplatz in hannover bekommen.
das konnte man damals nirgends nachlesen, hat mich nen haufen telgespräche mit der zvs gekostet ;-)
...ich denke, es müsste heute immer noch so funktionieren.
airmaria
sodbrennen
17.02.2010, 18:26
Nein!
Hab mit der Idee des Mkg mit dem Zahnmedizinstudium angefangen und diese Idee während des ZM-Studiums definitiv gefestigt. Sonst hätte ich nicht schon als Zahnmediziner die ganzen Medizinerscheine neben dem Studium gemacht. Es war nie meine Absicht als Zahnarzt tätig zu werden und ist es nach wie vor nicht. Rekonstruktionschirurgie im Gesicht darfst du als einfach Approbierter leider nicht.
...wie du schon sagtest: Wenn es schon gesetzlich gregelt ist, ...!
Wie auch immer...ich schließe für mich persönlich dieses Thema hier.
Ab in die nächste Bewerbungsrunde :peace:
warum hast du dich dann eigtl. nich schon während des ZM-studiums für med beworben? wär doch viel einfacher. :-nix
airmaria, nein das ist heute nicht mehr so. Die Punkte werden von der ZVS vergeben nur noch bei wissenschaftlichen Gründen (vielleicht hattest du diese aber auch angestrebt - würde zu 7 Punkten passen) prüft die Uni das und schlägt der ZVS die Punkte vor (die aber auch da immer noch anders entscheiden kann).
Sodbrennen, vielleicht weil der Abischnitt nicht gereicht hat?
warum hast du dich dann eigtl. nich schon während des ZM-studiums für med beworben? wär doch viel einfacher. :-nix
Einfach mal bei einem x-beliebigen Dekanat nachfragen. Hat man nicht so gerne, denke mal, dass sonst vermehrt HM-Interessenten über die ZM einsteigen würden. Geht schon, aber nur, wenn Plätze frei werden [was natürlich nie passiert]. Früher ging das noch...darüberhinaus ist es organisatorisch kaum zu realisieren.
, dafür hab ich nen halben studienplatz (bis physikum) im nachrückverfahren in marburg bekommen, den hab ich abgelehnt (hatte ja eh noch keine zeit).
Ein sehr sehr sehr sehr sehr sehr kluge Entscheidung!
Apropos: hab'nen Zweitstudienplatz. Ob ich ihn annehme, malsehen :-wow
.. Stehen nirgends Punkte im Bescheid übrigens...
airmaria
17.02.2010, 20:27
airmaria, nein das ist heute nicht mehr so. Die Punkte werden von der ZVS vergeben nur noch bei wissenschaftlichen Gründen (vielleicht hattest du diese aber auch angestrebt - würde zu 7 Punkten passen) prüft die Uni das und schlägt der ZVS die Punkte vor (die aber auch da immer noch anders entscheiden kann).
o.k., hab doch jetzt tatsächlich nach 15 jahren nochmals das zvs-info rausgekramt (ähm, online als pdf geladen, das gabs damals noch net ;-) ): es ist immer noch das gleiche prinzip!
klar musste wissenschaftliche gründe angeben für irgendne kombi (ausser anerkannte zwingende berufliche gründe), was sonst?
natürlich erkennen dir das die unis fast nie an, aber die beurteilen die begründung je nach gutachterkommission individueller, als die zvs. die guckt nur in ihre liste, da steht: maschbau/medizin 1punkt, informatik/medizin 1 punkt, bwl/medizin 1 punkt usw. usw.
also meine begründung war in etwa so: ich möchte im bereich entwicklung endoprothetik arbeiten.
dafür gibts von der zvs 1 punkt (sonstige gründe, also nix)
dafür gab es in münster 1 punkt (sonstige gründe, also nix)
...und immerhin dann in düsseldorf 4 punkte (sonstige berufliche gründe, also nix besondere berufliche gründe und nix wissenschaftliche gründe)
auch wenn man vom gefühl her meint, die ein odere andere kombi wäre gut und würde recht sinnvoll sein, heisst das noch lange nicht, dass es bei der zweitstudienplatzbewerbung auch so gesehen wird, meistens eher im gegenteil! in meinem beispiel bin ich in der besten beurteilung der fallgruppe 4 zugeordnet worden: heisst explizit, dass medizin keine sinnvolle ergänzung zu maschbau ist.
airmaria
was heißt "klar muss man wissenschaftliche Gründe angeben" - muss man nicht, alle anderen 4 (?) Gruppen werden von der ZVS bewertet und solange man nichts wissenschaftliches vorzuweisen hat (z.B. irgendwelche Veröffentlichungen) bekommt man auch keine Punkte von der Uni. Die meisten Fälle werden von der ZVS abgearbeitet, außer man gibt wissenschaftliche Gründe an und nur DANN mag es stimmen, was du geschrieben hast. Das sollte man schon präzisieren.
Recall, es gibt auch ne Editfunktion ;)
Und das Dekanate das nicht gerne sehen ist ja irrelevant, wenn man sich über die ZVS beworben hat. Dumm ist natürlich, wenn man zwar Scheine anerkannt bekommt, aber keine weiteren Fächer belegen kann, weil man nicht Hochgestuft wird und sich die Uni ******* verhält. Immerhin darf man als MKG zwei zulassungsbeschränkte Fächer studieren, manche Unis/Bundesländer verbieten das gleich mal pauschal für alle weiteren Fächer. Auch ziemlich bescheiden.
airmaria
17.02.2010, 20:51
was heißt "klar muss man wissenschaftliche Gründe angeben" - muss man nicht, alle anderen 4 (?) Gruppen werden von der ZVS bewertet und solange man nichts wissenschaftliches vorzuweisen hat (z.B. irgendwelche Veröffentlichungen) bekommt man auch keine Punkte von der Uni. Die meisten Fälle werden von der ZVS abgearbeitet, außer man gibt wissenschaftliche Gründe an und nur DANN mag es stimmen, was du geschrieben hast. Das sollte man schon präzisieren.
ich dachte, ich hätte mich präzise ausgedrückt...
in kurzform und auf deutsch: wer leiden möchte und sich von der zvs einteilen lassen will, darf das gerne tun...
wer seine chancen verbessern will (ausser fallgruppe 1, die ist klar definiert), führt fallgruppe 2 an und versucht das auf diesem level zu begründen... und selbst wenn du kein paper hast, wirst du von der uni beurteilt und ggf. passend runtergstuft.
airmaria
Ich wüsste aber nicht, warum die ZVS schlechter bewerten sollte als die Uni. Schließlich hast du es ja nie direkt über die ZVS versucht und vielleicht haben die dir nachher sogar die 4Pkt gegeben, denn soweit mir bekannt sagt die Uni nur "ja für uns liegen keine wissenschaftliche Gründe vor, teilt den Herrn mal das zu, was ihr für richtig haltet" und gibt keine weiteren Punktvorschläge, ausser es sind eben wissenschaftl. Gründe.
Klar kann man sich die Arbeit machen und es immer mit der höchsten Gruppe probieren, ist nur wenig sinnvoll, wenn man wirklich weiß, dass das überhaupt nichts bringt.
Und das Dekanate das nicht gerne sehen ist ja irrelevant, wenn man sich über die ZVS beworben hat. Dumm ist natürlich, wenn man zwar Scheine anerkannt bekommt, aber keine weiteren Fächer belegen kann, weil man nicht Hochgestuft wird und sich die Uni ******* verhält.
Ja, aber ich wollte darauf hinaus, dass die ZVS in keinem Fall ein Doppelstudium in zulassungsbeschränkten Fächern (HM/ZM etc.) ermöglicht. Theoretisch kannst Du dich aber direkt bei deiner Uni für den 2.Studiengang,also HM oder ZM, bewerben - i.d.R.erfolglos :) Und genau spielt eben das Dekanat eine Rolle.
Und was wolltest DU mir mit der Edit-funktion sagen :D
die ZVS hat aber überhaupt nichts mit dem Doppelstudium zutun. Die gucken ja nur, ob du das studieren darfst. Ob die Uni dich dann einschreiben lässt, das ist in der Einschreibeverordnung, basierend auf dem Landeshochschulgesetz, geregelt und da heißt es ganz klar, wenn man 2 zulassungsbeschränkte Studiengänge für einen berufsqualifizierten Abschluss studiert haben muss, dann ist auch eine Einschreibung in zwei zulassungsbeschränkte Fächer möglich.
Da kann dir die ZVS rein gar nichts.
Edit: Dass man nicht 3-4 Posts hintereinander schreiben muss, sondern den einen editieren kann ;P
airmaria
17.02.2010, 21:03
Ich wüsste aber nicht, warum die ZVS schlechter bewerten sollte als die Uni. Schließlich hast du es ja nie direkt über die ZVS versucht und vielleicht haben die dir nachher sogar die 4Pkt gegeben, denn soweit mir bekannt sagt die Uni nur "ja für uns liegen keine wissenschaftliche Gründe vor, teilt den Herrn mal das zu, was ihr für richtig haltet" und gibt keine weiteren Punktvorschläge, ausser es sind eben wissenschaftl. Gründe.
Klar kann man sich die Arbeit machen und es immer mit der höchsten Gruppe probieren, ist nur wenig sinnvoll, wenn man wirklich weiß, dass das überhaupt nichts bringt.
ähm, scheint wirklich schwierig zu sein: meine ausführungen bezogen sich auf diese konkreten fragen von paradise:
...aber ich hätte mal eine andere Frage. Auch ich habe mich zum Zweitstudium beworben und bin mit glorreichen 4 Punkten abgelehnt worden. Für die Begründung wurde mir nur ein Punkt zugesprochen.
Für mich stellt sich nun die Frage ob die ZVS eigentlich jedes Semester die Begründungen neu begutachtet oder ob man nach einmaliger Vergabe von nur "einem" Punkt überhaupt keine Chance auf mehr hat?
...und ich bin der meinung, hier eine lösung aufgezeigt zu haben, dass man nicht bis ans ende seiner tage mit dem einen punkt von der zvs verschimmeln muss ;-)
immer noch unverständlich?
airmaria
die ZVS hat aber überhaupt nichts mit dem Doppelstudium zutun. Die gucken ja nur, ob du das studieren darfst. Ob die Uni dich dann einschreiben lässt, das ist in der Einschreibeverordnung, basierend auf dem Landeshochschulgesetz, geregelt und da heißt es ganz klar, wenn man 2 zulassungsbeschränkte Studiengänge für einen berufsqualifizierten Abschluss studiert haben muss, dann ist auch eine Einschreibung in zwei zulassungsbeschränkte Fächer möglich.
Da kann dir die ZVS rein gar nichts.
Das kann ich leider nicht so stehen lassen. Richtig, die ZVS hat nichts mit dem Doppelstudium zu tun oder eben genau so viel, dass sie keine 2 Zulassungen für ZVS-NC-Studiengänge gibt. Wenn Du z.b. für HM einen Studienplatz bekommst, ist es nicht möglich während dieses Erststudiums nochmals einen Antrag für ZM bei der ZVS zu stellen bzw. zugelassen zu werden. Ein Zulassung zum Doppelstudium erfolt dann nur direkt bei der Uni, was IMHO zu 99,99999% aussichtslos ist. Nach bestandenem Erststudium kannst Du dich dann fürs Zweitstudium bewerben.
airmaria,
nein nicht unverständlich. Die Frage war allerdings nur, ob man die Punkte behält. Du hast ausschweifend beantwortet, dass dem nicht so ist - die Ausschweifung haben wir jetzt präzisiert. Ist doch alles super [-::-]
Recall, das ist nicht richtig. Du kannst dich bei der ZVS bewerben, auch wenn du in einem anderen Studiengang eingeschrieben bist (z.B. ZM) bekommst deinen Zulassungsbescheid (darauf steht sogar der Hinweis, dass du dich laut dem geltenen Hochschulgesetz dieser Uni nicht für 2 beschränkte Studiengänge immatrikulieren kannst und dies berücksichtigen musst) musst dich mit diesem dann immatrikulieren. Dabei musst du dein laufendes Studium angeben und eben den Antrag auf Doppelstudium stellen. Dieses schließt zwei zulassungsbeschränkte Fächer gleichzeitig aus. Außnahme: du brauchst diese für den qualifizierten Abschluss (Hochschulgesetz NRW §48 Abs. 2 - gibts so auch in Berlin, ich nehme an das ist überall sehr ähnlich formuliert).
Dieses schließt zwei zulassungsbeschränkte Fächer gleichzeitig aus. Außnahme: du brauchst diese für den qualifizierten Abschluss (Hochschulgesetz NRW §48 Abs. 2 - gibts so auch in Berlin, ich nehme an das ist überall sehr ähnlich formuliert).
Den 1.zitierten Satz verstehe ich im Kontext nicht.
Im Übrigen formulierst auf der Basis von NRW und vermutlich Berlin. Beispielsweise gibt es im hess. Hochschulgesetz einen solchen Passus überhaupt nicht, ebenso nicht in der hess. Immatrikulationsverordnung. Ich beziehe mich einfach auf meinen Erfahrungsschatz und einigen Studienberatungen. Und da wurde das so unmissverständlich deutlich gemacht. Keine Bewerbung über die ZVS, sondern direkt bei der Uni - als Bewerbung für ein höhere Fachsemester in aufnahmebeschränkten Studiengängen.
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