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woLfcrY
23.08.2011, 11:45
Hi Leute,

vielleicht kann mir jemand einen Tip geben der den Sonderantrag A schon mal genehmigt bekommen hat.
Ich habe vor mich zum SS (dann 13 Wartesemester) an der von mir aus gesehen nächsten Uni (Münster) zu bewerben. Ich bin 25 und z.Z. als Rettungsassistent tätig und mein Vertrag läuft noch bis zum 31.3.2012. Ich habe allerdings von meinem Arbeitgeber schon gesagt bekommen, dass ich danach weiter beschäftigt werde. Es ist in dem Betrieb so üblich, dass jeder neue Mitarbeiter zunächst nur einen Jahresvertrag bekommt. Er würde mir das mit Sicherheit auch bescheinigen bzw. dass ich während des Studiums in Teilzeit weiterarbeiten könnte.
In dem Merkblatt von Hochschulstart.de steht allerdings nur, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis bestehen muss. Brauche ich dann also nur eine Bescheinigung darüber das ich wenn ich den Antrag stelle (also wahrscheinlich im November oder so) dort beschäftigt bin? Würde das schon reichen?
Was genau ist eine Lohn- und Gehaltsbescheinigung? Reiche ich da einfach eine aktuelle Gehaltsabrechnung ein?
Und was verstehe ich unter sonstige geeignete Nachweise über die wirtschaftliche Situation? Muss ich belegen, dass ich keine 50.000€ oder sowas auf dem Konto habe? Wenn ja wo ist dort die Grenze? Nicht das ich über soviel Geld verfüge aber wäre ja trotzdem gut zu wissen.
Mit 25 sind meine Eltern ja nicht mehr unterhaltspflichtig und somit bräuchte ich über ihre wirtschaftliche Situation ja keine Angaben machen oder?
Gibt es eine Möglichkeit vor dem Versand der Bescheide zu erfahren ob der Antrag anerkannt wurde? Ich mein, ggf. könnte man ja noch Unterlagen nachschicken oder sowas. Oder bekommt man Bescheid von Hochschulstart.de ob zur Anerkennung noch Unterlagen fehlen?

Viele Fragen ^^ ich hoffe mir kann jemand helfen.

Roke
23.08.2011, 15:29
Hi Leute,

vielleicht kann mir jemand einen Tip geben der den Sonderantrag A schon mal genehmigt bekommen hat.
Ich habe vor mich zum SS (dann 13 Wartesemester) an der von mir aus gesehen nächsten Uni (Münster) zu bewerben. Ich bin 25 und z.Z. als Rettungsassistent tätig und mein Vertrag läuft noch bis zum 31.3.2012. Ich habe allerdings von meinem Arbeitgeber schon gesagt bekommen, dass ich danach weiter beschäftigt werde. Es ist in dem Betrieb so üblich, dass jeder neue Mitarbeiter zunächst nur einen Jahresvertrag bekommt. Er würde mir das mit Sicherheit auch bescheinigen bzw. dass ich während des Studiums in Teilzeit weiterarbeiten könnte.
In dem Merkblatt von Hochschulstart.de steht allerdings nur, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis bestehen muss. Brauche ich dann also nur eine Bescheinigung darüber das ich wenn ich den Antrag stelle (also wahrscheinlich im November oder so) dort beschäftigt bin? Würde das schon reichen?
Was genau ist eine Lohn- und Gehaltsbescheinigung? Reiche ich da einfach eine aktuelle Gehaltsabrechnung ein?
Und was verstehe ich unter sonstige geeignete Nachweise über die wirtschaftliche Situation? Muss ich belegen, dass ich keine 50.000€ oder sowas auf dem Konto habe? Wenn ja wo ist dort die Grenze? Nicht das ich über soviel Geld verfüge aber wäre ja trotzdem gut zu wissen.
Mit 25 sind meine Eltern ja nicht mehr unterhaltspflichtig und somit bräuchte ich über ihre wirtschaftliche Situation ja keine Angaben machen oder?
Gibt es eine Möglichkeit vor dem Versand der Bescheide zu erfahren ob der Antrag anerkannt wurde? Ich mein, ggf. könnte man ja noch Unterlagen nachschicken oder sowas. Oder bekommt man Bescheid von Hochschulstart.de ob zur Anerkennung noch Unterlagen fehlen?

Viele Fragen ^^ ich hoffe mir kann jemand helfen.

Hi, ich hatte eingereicht:
-Abi Zeugnis und RA Urkunde (Nachweis abgeschl. Berufsausbildung und Alter-> keine Unterhaltspflicht mehr)
-Arbeitsvertrag
-3 letzte Gehaltsabrechnungen
-sowie eine Bescheinigung, dass mein Arbeitsvertrag unbefristet und ungekündigt ist
(alles amtlich beglaubigt!)
-Meldebescheingung im Original (wg. Nähe zu nächster Uni, Arbeitsplatz etc)

Achtung: Jeder befristete Arbeitsvertrag ist zugleich auch gekündigt, nämlich zum Ende des Vertrages (in deinem Fall: 31.03.2012)
Also ohne unbefristeten Vertrag wirds wohl nichts...
Kontoauszüge etc. brauchst du nicht einreichen... Hatte halt noch ein schönes Anschreiben formuliert...

Lizard
23.08.2011, 16:04
Achtung: Jeder befristete Arbeitsvertrag ist zugleich auch gekündigt, nämlich zum Ende des Vertrages (in deinem Fall: 31.03.2012)
Also ohne unbefristeten Vertrag wirds wohl nichts...
Kontoauszüge etc. brauchst du nicht einreichen... Hatte halt noch ein schönes Anschreiben formuliert...

Ich hatte eingereicht:
-blah blah über Unabhängigkeit von den Eltern
-Bescheinigung meines Arbeitgebers über ungekündigtes Arbeitsverhältnis, befristet bis 2009 (Beginn des Studiums SS 2008)
-3 Gehaltsbescheinigungen

Der Antrag ging durch. Anscheinend braucht man also kein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Roke
23.08.2011, 18:00
hm ok, das handhabt wohl jeder Mitarbeiter der ZVS dann anders... ;-)
Mein Sachbearbeiter vertrittt eben diese Meinung... aber die kennen ihre eigenen Regeln oft selbst nicht.

woLfcrY
24.08.2011, 23:04
Entscheidet denn Hochschulstart.de selber darüber ob ein Antrag durchkommt oder senden die das an irgend jemanden weiter?

woLfcrY
02.09.2011, 14:42
Ich hatte eingereicht:
-blah blah über Unabhängigkeit von den Eltern
-Bescheinigung meines Arbeitgebers über ungekündigtes Arbeitsverhältnis, befristet bis 2009 (Beginn des Studiums SS 2008)
-3 Gehaltsbescheinigungen

Der Antrag ging durch. Anscheinend braucht man also kein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Stand bei dir denn auf der Arbeitsbescheinigung drauf, dass der Vertrag befristet ist?
Ich mein ich könnte doch eine Bescheinigung einreichen auf der einfach steht, dass ich dort beschäftigt bin und das ich bei Studienbeginn in Teilzeit weiterarbeiten kann.

Absolute Arrhythmie
15.10.2012, 00:48
*uralt-Thread reanimier*
Wielange vorher habt ihr, die das SK 3 bekommen haben, das denn vorher beim Arbeitsgeber beantragt? Also die Bestätigung, dass ihr ungekündigt usw angestellt seid?
Mein AG ist leider als Großbetrieb ziemlich lahm in der Verwaltung, ich wollte also gern bereits im März oder April dort anfragen, ob die mir sowas ausstellen können, damit das nach Möglichkeit dierekt im Mai '13 an HSS mit rausgehen kann. Ist das zu früh, also macht HSS da Probleme wenn das terminlich zu weit vom Studium weg ist?

jElle6
08.11.2012, 13:57
Juhu ihr Lieben,
mal so eine Frage- gibt es hier jemanden der SK 3 aufgrund eines 400€-Jobs zugesprochen bekommen hat? (Wir gehn natürlich davon aus, dass die Stelle im Arbeitsvertrag als unbefristet deklariert ist und die anderen formalen Kriterien der ZVS auch zutreffen).

...Immerhin gibt es in manchen Bundesländern keine Studiengebühren sodass je nach Lebensumständen auch ein 400€-Job zur Finanzierung des Studiums unersetzlich sein könnte!? Was denkt ihr?
Bitte schreibt jetzt nicht- das geht nicht weil man ESt-Erklärungen/Bescheide mitschicken muss- das stimmt nämlich so nicht, da ich von Leuten weiss, die nur die Steuererklärungen ihrer Eltern, nicht aber ihre eigenen eingereicht haben und der Antrag bewilligt wurde.

Freu mich über Antworten,

liebe Grüße JElle6

LotF
08.11.2012, 14:33
400€-Job reicht vollkommen, Befristung spielt keine Rolle, da ungekündigt nicht gleich unbefristet ist. Solange das Arbeitsverhältnis bei Antragsstellung besteht ergibt das SK3. Arbeitsvertrag und Lohnnachweis der letzten 1-2 Monate reicht aus.

jElle6
08.11.2012, 15:09
400€-Job reicht vollkommen, Befristung spielt keine Rolle, da ungekündigt nicht gleich unbefristet ist. Solange das Arbeitsverhältnis bei Antragsstellung besteht ergibt das SK3. Arbeitsvertrag und Lohnnachweis der letzten 1-2 Monate reicht aus.

Okese. vielen lieben Dank schonmal! Das wäre ja prima! Hast du das zufällig aus erster Hand od ist das deine Interpretation aus dem was bei hochschulstart steht;)

Liebe Grüße

LotF
08.11.2012, 17:13
mündl. Aussage von HS am Telefon, ob mein Antrag (mit den Daten) so durchgegangen sei und für die Zulassung dieses Semester brauchte ich ein SK3, wird wohl also offensichtlich stimmen.

jElle6
08.11.2012, 23:06
mündl. Aussage von HS am Telefon, ob mein Antrag (mit den Daten) so durchgegangen sei und für die Zulassung dieses Semester brauchte ich ein SK3, wird wohl also offensichtlich stimmen.
:-dafür

PrinzessinAmygdala
21.11.2012, 19:34
Ich hoffe auch es über SK3 zu schaffen an meinem Wunschort. Ist schon alles kompliziert.

Absolute Arrhythmie
22.11.2012, 12:04
Ich hoffe auch es über SK3 zu schaffen an meinem Wunschort. Ist schon alles kompliziert.

Bewirbst du dich für Köln? Da wär SK3 ja auf jeden Fall eher auf der sicheren Seite als zB 4 -.-

PrinzessinAmygdala
22.11.2012, 14:37
Ja genau. Schön wärs. Ich bin richtig froh, wenn ich irgendwann mal endlich einen Platz habe und alle Hürden der Zulassung geschafft habe.

Absolute Arrhythmie
12.02.2013, 11:34
Hallo Leute,
ich möchte nochmal meine Frage von weiter oben in diesem Thread reanimieren:
wie lange vor Bewerbung habt ihr bei euren Arbeitgebern die bescheinigung geholt? Ich hab etwas Sorge, dass das HSS zu früh sein könnte, wenn ich das im März mache, aber wenn ich es erst später mache, hab ich Angst dass meine Klinik zu langsam ist und alles nicht rechtzeitig klappt. Dass SK3 ist echt mein Sargnagel, wenn ich nochmal deshalb keinen Platz kriege, weiß ich echt nicht mehr weiter... Also bitte, baut mich mit euren Erfahrungsberichten auf!

LotF
12.02.2013, 11:38
Ich habs zu Beginn des Bewerbungszeitraumes gemacht und konnte die Bescheinigung immer am selben Tag mitnehmen.

Absolute Arrhythmie
13.02.2013, 09:29
Vllt. ruf ich einfach mal in der Personalabteilung an und frage, wie lange sowas dauert, statt mir den Kopf zu zerbrechen. Danke!

Absolute Arrhythmie
19.03.2013, 18:11
Hach, die freundliche Dame in der Personalabteilung hat mir erstmal gar nicht abnehmen wollen, warum da unbedingt "ungekündigt" drauf stehen muss, aber als ich ihr die Bürokratie der Studienplatzvergabe erklärt habe, musste sie nur Lachen und meinte dass wir das schon hinkriegen ;)
Das erleichtert mich echt, in den nächsten Tagen müsste mir dann der Wisch des Arbeitsgebers in die Hände flattern, was mich echt monumental entlastet...
Ich weiß, ich geh allen damit auf die Nerven, aber ob ich dieses blöde SK3 kriege oder nicht, macht mich echt verrückt. Ich kann und will und werde auf keinen Fall nochmal so dastehen wie letztes WiSe, ich glaub dann kann man mich zwangseinweisen -.-

Also ich fasse nochmal für Blöde (wie mich) zusammen, man korrigiere mich, falls ich was vergessen hab:

-Blabla vom Arbeitgeber (ungekündigt, unbefristet, Dienststempel)
-3 Gehaltsbescheinigungen
-Arbeitsvertrag
-Krankenpflegeexamensurkunde
-Meldebescheingung

Habe ich irgendwas essentielles vergessen? Man, ich bin so nervös, und das jetzt schon, wo noch nicht mal das SoSe angefangen hat -.-

alo87
08.05.2013, 08:22
Ich habe mal eine Frage zum Sozialkriterium 3.

Ich arbeite hier seit 2 Wochen als Ergotherapeutin in Köln. Ich würde naturlich auch sehr gern hier in Köln studieren.
Wenn mir die Arbeit das jetzt bescheinigen würde, dass ich da angestellt bin, geht das dann als SK 3 durch?

Danke euch