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sheep
13.05.2013, 16:21
-Blabla vom Arbeitgeber (ungekündigt, unbefristet, Dienststempel)
-3 Gehaltsbescheinigungen
-Arbeitsvertrag
-Krankenpflegeexamensurkunde
-Meldebescheingung

wie bitte, die wollen allen ernstes arbeitsvertrag + 3 gehaltsabrechnungen + examensurkunde??

hab bisher nur den wisch aus der perso sowie eine abrechnung angedacht (meldebescheinigung natürlich auch) - reicht das etwa nicht aus?

Absolute Arrhythmie
13.05.2013, 17:18
wie bitte, die wollen allen ernstes arbeitsvertrag + 3 gehaltsabrechnungen + examensurkunde??

hab bisher nur den wisch aus der perso sowie eine abrechnung angedacht (meldebescheinigung natürlich auch) - reicht das etwa nicht aus?

Laut HSS.de nicht ^^

sheep
13.05.2013, 18:13
Laut HSS.de nicht ^^
hast du vielleicht ne quelle für mich? bzw. magst mir verraten, wo ich entsprechende infos auf hss.de finden kann?

und müssen dokumente wie die examensurkunde auch als beglaubigte kopie vorliegen?

Absolute Arrhythmie
13.05.2013, 19:06
hast du vielleicht ne quelle für mich? bzw. magst mir verraten, wo ich entsprechende infos auf hss.de finden kann?

und müssen dokumente wie die examensurkunde auch als beglaubigte kopie vorliegen?

http://www.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe833#c3616

Hat jetzt ungefähr drei Minuten gedauert das zu recherchieren...

Zum Thema beglaubigte Kopie steht außerdem dort:


Bescheinigungen von Stellen, die zur Führung eines Dienstsiegels amtlich ermächtigt sind, müssen mit einem Dienstsiegelabdruck versehen sein. Kopien müssen amtlich beglaubigt sein.
Quelle: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=779

jElle6
14.05.2013, 08:34
Also lt HSS steht da nichts von 3 beglaubigten Lohnabrechnungen und auch nichts vom einer Examensurkunde.
Da ich mir wegen den Angaben hier im Forum jedoch auch unsicher war, hab ich auf Nachfrage eine E-Mail an HSS geschrieben (die ich dir gerne weiterleiten kann) und als Antwort bekommen, dass 1 Lohnabrechnung sowie (wenn du über 25 bist) der Nachweis deines AG das du in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis stehst reichen.

Was die Meldebescheinigung betrifft steht übrigens auf HSS sowie bei Anton, dass du die NICHT brauchst wenn du deinen Ortsantrag auf Wirtschaftliche Gründe / 3.3 Ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis beziehst.
Ach ja- wenn du grade eine beglaubigte Kopie des Examens hast, schicks halt mit...?!

...Das sind meine Angaben lt HSS- die Email hab ich natürlich schön meinem Ortsantrag beigefügt...

LG

Absolute Arrhythmie
14.05.2013, 15:42
Das Geile bei den Auskünften von HSS.de ist ja, dass die je nachdem mit welchem Sachbearbeiter du Kontakt hast, die Infos unterschiedlich sind :D

Also ich hab alle oben genannten Unterlagen inkl Meldebescheinigung hingeschickt (die wurde mir auch beim Antrag mit ausgedruckt). Ich hoffe dass mir mit zuvielen Unterlagen weniger passieren kann, als mit zu wenigen ;)

Und da ich Glück hatte und für die Beglaubigungen nicht bezahlen musste, ärger ich mich jetzt auch net, falls ich die Sachen überflüssigerweise abgeschickt hab.

Meine Denke war halt, dass ich mit Examenszeugnis und co "beweisen" kann, dass ich selbst für meinen Unterhalt sorgen muss, weil meine Eltern eben nicht mehr unterhaltspflichtig waren.

Aber wenn man das net beweisen muss über 25, dann ist meine Überlegung ja hinfällig und ich nehme alle szurück, was ich jemals gesagt habe :D

jElle6
14.05.2013, 16:06
Jup im Endeffekt sollte es dir der Aufwand Wert sein von daher halte ichs wie Absolute Arrhythmie: schick alles mit was geht;)

bei mir war halt nur das Ding, dass ich Bundesland und Arbeitgeber erst vor kurzem gewechselt habe und somit nur zwei Gehaltsnachweise hätte einreichen können. Da ich Panik hatte, dass es aber unbedingt 3 sein müssen, hab ich mir das Ganze dann schriftlich von HSS bestätigen lassen (man muss sie mit ihren eigenen Waffen schlagen;D) )

Also dann mal Daumen drücken, dass unsere Anträge durch gehn!!!

sheep
23.05.2013, 14:50
Das Geile bei den Auskünften von HSS.de ist ja, dass die je nachdem mit welchem Sachbearbeiter du Kontakt hast, die Infos unterschiedlich sind :D

ich bin jetzt bezüglich art und umfang der einzureichenden unterlagen so verunsichert, dass ich heute mittag nochmal bei hss nachgefragt hab.

die dame am telefon konnte mich leider zu keinem sachbearbeiter durchstellen - teilte mir jedoch mit, dass 3 gehaltsabrechnungen sowie der arbeitsvertrag mit eingereicht werde müssten. und das alles bitte in beglaubigter form!

so, nachdem mich das einwohnermeldeamt weggeschickt hat (begründung: sie dürften keine privatrechtlichen dokumente beglaubigen), war ich beim notar. die nfa teilte mir dann nach kurzer schilderung der situation mit, dass sie mir gehaltsabrechnungen nicht beglaubigen könne - da sie ja weder über eine unterschrift, noch über ein siegel verfügen. spätestens jetzt bin ich gänzlich verwirrt =( in welcher form habt ihr eure abrechnungen beigefügt? als original? (beglaubigte) kopie? -> und wenn beglaubigt: wo habt ihr's machen lassen?

am montag bereits weggeschickt hab ich:

* den unterschriebenen antrag + beigefügte meldebescheinigung (als original)
* mein beglaubigtes abiturzeugnis
* krankenpflege-prüfungsurkunde / -zeugnis (amtl. beglaubigt)
* wisch aus der personalabteiung, welche mir ein ungekündigtes beschäftigungsverhältnis sowie meine funktion im hause bestätigt (originaldokument)
* gehaltsabrechnung april (als einfache kopie)

in "vorbereitung":
* notariell beglaubigter arbeitsvertrag
* abrechnungen märz/april/mai 2013 (die der notar jedoch nicht beglaubigen kann? - demnach nur als einfache kopie beigefügt)

und nu?? reicht das jetzt?

und gibt das kontrollblatt später auskunft darüber, ob/inwiefern dem ortsantrag stattgegeben wurde?

wie lange dauert es ca., bis das kontrollblatt vorliegt/einsehbar ist?

fragen über fragen ;-)

lg - sheep

Absolute Arrhythmie
24.05.2013, 10:49
Hi shepp,
das wundert mich jetzt, dass das Amt dich weggeschickt hat. Also ich hab drei Gehaltsbarechnungen als beglaubigte Kopien abgeschickt, zusammen mit dem aktuellen Arbeitsvertrag (beglaubigte Kopie), dem Wisch der Personalabteilung (Original), meinem Examenszeugnis (beglaubigte Kopie), meiner Urkunde (beglaubigte Kopie), und meinem Abizeugnis (beglaubigte Kopie).
Die Kopien habe ich bei meinem zuständigen Bürgeramt beglaubigen lassen. Das war gar kein Problem, ist nur unter Umständen relativ teuer!
Ob dein Ortsantrag durchgeht, wird erst nach deiner Zulassung entschieden. Also vorher gibts da keine Auskunft drüber :(
Das Kontrollblatt konnte ich ca 14 Tage nach Einsenden der Unterlagen einsehen.

Jaybeearr
11.06.2013, 21:22
Die Damen beim Bürgeramt haben sich auch gewundert, als ich meine Verdienstnachweise beglaubigen lassen wollte. Aber letztendlich haben sie es gemacht und mir noch viel Glück gewünscht.

Habe gefühlte 3 kg Unterlagen zusammengesucht und hoffe es geht durch.

Habt ihr noch eine lange Begründungsstory beigefügt?

Absolute Arrhythmie
12.06.2013, 05:50
Habt ihr noch eine lange Begründungsstory beigefügt?

Nö, ich hab ein kurzes Anschreiben mit knapper Schilderung meines Lebenslaufes geschickt.
Also nach dem Motto:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

weil ich erst X und dann Y gemacht habe, möchte ich jetzt Z beantragen,
blablupp"

Katharina
06.08.2013, 15:35
Mein Ortsantrag für Oldenburg mit SK3 wurde genehmigt. Aber nicht, dass sie mir zu viel verraten :-) ahhhh...ich will jetzt unsere Bescheide!!!!

Nurbanu
06.08.2013, 20:56
Hast du per Mail oder telefonisch angefragt?

jElle6
06.08.2013, 21:12
aaaah woher weisst du das schon?!?!


Mein Ortsantrag für Oldenburg mit SK3 wurde genehmigt. Aber nicht, dass sie mir zu viel verraten :-) ahhhh...ich will jetzt unsere Bescheide!!!!

el suenio
04.11.2016, 21:43
Ich muss diesen Faden nun auch noch mal nach oben holen. Also, irgendwie hab ich auch nach all den Jahren Wartezeit einiges noch nicht so ganz durchblickt und hoffe auf Hilfe.
Nun wurde hier jetzt schon mehrfach danach gefragt, aber eine Antwort gab es nicht so richtig. Wie sieht es denn aus, wenn ich mich beispielsweise im April bewerbe und zu diesem Zeitpunkt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis habe, was ich aber zum 31.August (also vor Studienbeginn) kündige? Kann ich damit SK 3 geltend machen oder nicht?
Auch würde mich interessieren, wie das mit der nächstgelegenen Uni gewertet wird. Ich habe bei HSS in die Tabelle geschaut und in meinem Bundesland wäre Leipzig (85km) näher als Dresden (122km). Allerdings liegt Jena auch nur 85km entfernt, ist aber nicht in meinem Bundesland. Falls ich nun also SK 3 kriegen würde, könnte ich das für Dresden nicht geltend machen?
Irgendwie ist das alles ein bisschen verwirrend, weil es nirgendwo klar formuliert ist (oder ich es nicht finde). Würde mich über eine Aufklärung an der Stelle freuen.

Absolute Arrhythmie
04.11.2016, 21:54
Was du nach dem Antrag machst, ist HSS egal :-)
Und ja, du kannst das SK nur für die nächstgelegene Uni in deinem Bundesland beantragen.

el suenio
04.11.2016, 21:57
Okay, danke dir. Hmm, schade, dann kann ich mir das dennoch direkt sparen und nur hoffen. Aber ist ja eh noch Zeit.

kay-bro
04.06.2017, 22:15
Ob dein Ortsantrag durchgeht, wird erst nach deiner Zulassung entschieden. Also vorher gibts da keine Auskunft drüber :(
Das Kontrollblatt konnte ich ca 14 Tage nach Einsenden der Unterlagen einsehen.

1) Ist das so?
2) Mir sagte die Sachbearbeiterin, dass nur 3 Gehaltsabrechnungen und der Arbeitsvertrag notwendig seien. Braucht man den Wisch der Personalabteilung über die ungekündigte Anstellung tatsächlich?
3) Zählt nur der Zeitpunkt der Antragstellung für den Ortsantrag? Was passiert, wenn man Anfang August kündigt und dann am 10.08. die Zulassung über den Ortsantrag erhält? Muss man zum Zeitpunkt der Zulassung Mitte August nochmal das ungekündigte Beschäftigungsverhältnis nachweisen?

Absolute Arrhythmie
04.06.2017, 22:49
1.) Ja. Kannst du auch auf der Seite von Hochschulstart nachlesen.
2.) Keine Ahnung. Ich hab den Wisch eingereicht, aber ich geh auch gern auf Nummer sicher.
3.) Es zählt nur der Zeitpunkt der Antragsstellung. Was du zwei Tage später machst, ist dein Bier.

klump3n
07.06.2017, 13:24
mal kurz so zwischendurch:

kann ich eigentlich selbst eidesstattlich versichern, dass mein arbeitsverhältnis ungekündigt ist oder muss ich da was von der personalabteilung haben?