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Solara
23.03.2010, 12:08
@jolante: Du hattest 182 Punkte, oder? Da würd ich mal sagen abwarten (auch wenns schwerfällt) vielleicht sinkt die Grenze ja nach unten und notfalls kann man immer noch schauen ob man noch gerichtliche Wege beschreiten sollte.
Viel Glück.

Wenn mich nicht alles täuscht, muss man klagen BEVOR die Ergebnisse/Bestehensgrenze feststeht, danach ist man chancenlos.

Oder worauf/wogegen willst du nach Bekanntgabe der Ergebnisse klagen?

Coxy-Baby
23.03.2010, 12:20
Wenn mich nicht alles täuscht, muss man klagen BEVOR die Ergebnisse/Bestehensgrenze feststeht, danach ist man chancenlos.

Oder worauf/wogegen willst du nach Bekanntgabe der Ergebnisse klagen?

Man klagt gegen einzelne Fragen von denen man weiß/denkt das die eigene Antwortmöglichkeit auch richtig ist. Das kann man aber erst nachdem man weiß welche Lösungen das IMPP als richtig gewertet hat.

sayeh
23.03.2010, 12:23
aber in diesem fall, wegen der panne, kann man doch auch gegen anderes als nur die fragen klagen... oder`?

Coxy-Baby
23.03.2010, 12:25
aber in diesem fall, wegen der panne, kann man doch auch gegen anderes als nur die fragen klagen... oder`?

Wogegen denn? Und dann darf man nicht vergessen viel Zeit und Geld mitzubringen.

sayeh
23.03.2010, 12:28
nee keine ahnung, frage auch nicht für mich, sondern aus interesse.... geld und zeit hab ich nich, aber mein physikum in der tasche, von daher :-))

ok das impp hat fehlerhafte hefte gedruckt, dagegen wird man wohl nicht klagen können

also müsste man bei den lpas klagen können, wegen ungleicher handhabung des problems beim schriftlichen

Mart_Bot
23.03.2010, 14:46
also müsste man bei den lpas klagen können, wegen ungleicher handhabung des problems beim schriftlichen

also meiner meinung nach kann man nich gegen ungeleiche handhabung klage.. aber wenn jemand in gruppe b war und keinen zeitzuschlag bekommen hat (wie z.b. in homburg) und demjenigen dann 2-5 punkte fehlen.. dann hat man glaub ich gute chancen die prüfung anzufechten... die frage is dann wie die LPA`s damit umgehen.. entweder sie lassen einen bestehen ode rdie prüfung wird nicht gewertet... bei letzteren könnten aber folgeklagen kommen.. z.b. is man ja länge rstudent.. und kann ein halbes jahr im prinzip nix machne.. also könnte man ja auch kostenausgleich für das halbe jahr klagen...
aber das sidn nur meine gedankenspiele die ich in den ferien so hab.. :D

erstmal abwarten und schauen wenn die lösungen bekanntgegeben werden....

MalteK87
23.03.2010, 15:58
Also hab grad mit nem anwalt für prüfungsrecht telefoniert. Der meinte das man das impp schon verklagen kann, weil die Bestehensgrenze ja aus der referenzgruppe gebildet wird und diese ja alle unis miteinschließt also die die mehr zeit hatten und die die weniger hatten. Das heißt man muss selber noch nich mal betroffen sein um klagen zu können. Denn die gruppe A hat ja an den betroffenen Unis auch mehr zeit gekriegt obwohl bei ihnen kein Fehler vorlag. Der Punkt is eigentlich das es sich um ein Staatsexamen handelt und das für alle in Deutschland die gleichen Bedingungen herrschen müssen. Es hätte also überall (ob fehler oder nicht) eine Prüfungsunterbrechung geben müssen! Er meinte eine Klage hätte sehr wahrscheinlich erfolg. Hab auch mit ner Rechtsschutz versicherung gesprochen und die übernimmt die Kosten! Also zu verlieren hätte man (wenn man eine hat) nichts!!

Coxy-Baby
23.03.2010, 16:14
Nein wer hätte das gedacht, ein Anwalt der das Klagen rät........klar kann man klagen aber wie gesagt Zeit sollte man auf alle Fälle mitbringen..
aber man kann ja mal nach Veröffentlichung der Zahlen schauen, ob das was ändert...

goeme
23.03.2010, 17:00
da die Unis die einen Großteil der Bestehensgrenze im Frühjahr ausmachen, Göttingen und Tübingen (hier wurde ja klar gesagt man habe das Problem VOR der Prüfung erkannt und gebannt), nicht betroffen waren, wird sich durch die Schreibverlängerung an den bekannten Standorten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine nennenswerte Änderung ergeben haben...

jolante
23.03.2010, 18:08
Wenn mich nicht alles täuscht, muss man klagen BEVOR die Ergebnisse/Bestehensgrenze feststeht, danach ist man chancenlos.

Oder worauf/wogegen willst du nach Bekanntgabe der Ergebnisse klagen?

Sobald man die eigenen Ergebnisse mitgeteilt bekommt hat man einen monat zeit den bescheid anzufechten.

airmaria
23.03.2010, 18:19
da die Unis die einen Großteil der Bestehensgrenze im Frühjahr ausmachen, Göttingen und Tübingen (hier wurde ja klar gesagt man habe das Problem VOR der Prüfung erkannt und gebannt), nicht betroffen waren, wird sich durch die Schreibverlängerung an den bekannten Standorten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine nennenswerte Änderung ergeben haben...
richtig, man sollte sich vorher genau überlegen, ob man als nicht-betroffener ne chance hat...
möglicherweise lässt sich am ende sogar vorrechnen, dass mit rausnahme der betroffenen prüfungsgruppen die bestehensgrenze nicht niedriger, sondern höher liegen müsste, wäre nen recht peinlicher aha-effekt bei ner klage ;-)
das impp - sollte es wirklich so entscheiden, dass sich nichts ändert - wird sich das schon recht gut überlegt haben. ich denke, es macht für die masse auch sicherlich sinn so.
auf der anderen seite bleiben allenfalls ne handvoll "berechtigter" klagen von direkt betroffenen übrig, welche keine oder "zu wenig" zusatzzeit bei falschem heft hatten und nur ganz knapp vorbeigerauscht sind. diesen wird man dann im verfahren wohl recht zackig nen extraversuch einräumen...
airmaria

Ehemaliger User 05022011
23.03.2010, 18:47
Oder worauf/wogegen willst du nach Bekanntgabe der Ergebnisse klagen?
na näher liegt doch die Frage worauf du vor Bekanntgabe der Ergebnisse klagen willst ?

Denkst du z.B. an ein Klageantrag der folgender maßen lauten soll: "Es wird festgestellt, dass die Klägerin das Pysikum 2010 unabhängig von der tatsächlich von ihr erreichten Punktzahl erfolgreich bestanden hat."?:-))

jolante
25.03.2010, 17:19
puh - habe heute nochmal beim impp und beim lpa angerufen - ergebnisse gibts wahrscheinlich erst nach ostern :/

malt
25.03.2010, 17:49
Na super, das wird ja immer später. Gut, dass ich mein Mündliches eh erst in zwei Wochen hab :-oopss

abi07
26.03.2010, 08:06
puh - habe heute nochmal beim impp und beim lpa angerufen - ergebnisse gibts wahrscheinlich erst nach ostern :/
Das wird ja immer besser - hoffen die, dass bis dahin alle vergessen, was vorgefallen ist?

jolante
26.03.2010, 09:23
@abi07:

ehrlich gesagt sieht es wirklich danach aus. ich finds unmöglich...

Solara
26.03.2010, 10:29
na näher liegt doch die Frage worauf du vor Bekanntgabe der Ergebnisse klagen willst ?

Denkst du z.B. an ein Klageantrag der folgender maßen lauten soll: "Es wird festgestellt, dass die Klägerin das Pysikum 2010 unabhängig von der tatsächlich von ihr erreichten Punktzahl erfolgreich bestanden hat."?:-))

Ungleiche Prüfungsbedingungen.
Was sonst? o_O

Oder soll das etwa erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgen - huch, ich habe nicht bestanden, jetzt klage ich, dass die Bedingungen beim Examen ungleich waren. Geht nicht.

Nachher Bekanntgabe der Ergebnisse könnt ihr nur noch gegen einzelne Fragen klagen, nicht gegen die Umstände bei der Prüfung.

bik15
26.03.2010, 13:10
Hallo Ihr,
könnt ihr mir vielleicht sagen, wie eine formelle Beschwerde beim IMPP aussehen muss, ohne dass ich gleich einen Rechtsanwalt konsultieren muss?
Die Beschwerde soll, wie ihr ja denken könnt, die Arbeitsunterbrechung, keine Zeitzugebe etc. beinhalten. Vielleicht hat ja von euch schon jemand Erfahrung (leider) damit gemacht. Wäre sehr dankbar, l.G.:-dance

Coxy-Baby
26.03.2010, 13:16
ähmm müßte die Beschwerde nicht beim LPA eingelegt werden?

tatti07
26.03.2010, 16:55
Erst nach Ostern och menno was machen die nur mit uns ?! Naja ich hoffe ja noch auf nächste Woche, denn so langsam müssten Sie ja fertig sein mit auswerten... Oder die schieben es nachher auf die Deutsche Post die die Ergebnisse nicht schnell genug ans LPA überbracht hat hohoho. Bei uns geht Uni erst am 12.4 wieder los daher geht es bei mir, aber für euch die wechseln wollt und auch noch auf Wohnungssuche gehen müsst echt doof, oder dann schon angefangen habt und dann heißt es ne sie müssen wieder gehen. Echt blöd. Naja ich hoffe das ich mit meinen 185 punkten durch bin. An euch anderen noch viel Glück und durchhaltevermögen bis zu der Ergebnissbekanntgabe.
Schönes We Euch allen. :-party