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Keine Sorge so schnell bringt man bei mir nix durcheinander. Ich melde mich schon wen nix mehr geht. Danköö :-)
stella_1
25.06.2010, 01:07
Okay. Ich hatte Sorge, mich doch zu weit aus dem Fenster gelehnt zu haben. Auf der anderen Seite geht mir immer der Hut hoch, wenn ich so was 'höre'. Unnötige Stressmacherei. :-dagegen
Linda.1001
25.06.2010, 08:54
Khiri? Woher weißt Du so etwas? Gerade die ArGe legt häufig auch falsche Dinge fest, die dann eben nicht einfach per Anruf aus der Welt zu schaffen sind. Und Szaf wird sich schon durch ihr Programm telefoniert haben. Trotzdem läuft da was schief ... vllt. lohnt sich ein Beratungsschein für einen Anwalt doch. In besonderen Lebenslagen braucht man eine extra Portion Schutz.
Hi Stella, find ich klasse dass du dich da hinter klemmen willst. :-top
Aber ich habe mal ne andere Frage: Anstatt RA, wäre es da nicht einfacher einen Brief an den Teamleiter zu schicken? Ich meine, in jedem Tarifvertrag ist es geregelt, dass man beim Tod eines nahen Verwandten Urlaub bekommt. Gilt das nicht für ALG II Empfänger?
@ Szaf: kann dich dein HA nicht krankschreiben?
lg
stella_1
25.06.2010, 13:24
@Linda
Daran, dass ein normaler Arbeitnehmer an so einem Tag nicht arbeiten gehen muss, habe ich auch gedacht. Wie genau das jetzt genau bei ALG2 geregelt ist, weiß ich nicht, zum Glück hatte ich den Fall noch nicht. Ich geh aber, wie ihr auch davon aus, dass da ein Tag (Termin-) 'frei' möglich sein sollte.
Das mit dem Brief kann man zwar machen, das daaauuuueeert aber, bis der in der Hierarchie 'oben' ankommt. Es kommt auch reichlich häufig vor, dass gerade solche Unterlagen dann einfach mal nicht gefunden werden o.ä. ... Oder die Teamleitung wechselt..., macht Urlaub... usw.
So wie ich das kenne, ist das Problem ja gerade, dass die ArGe eine straff geregelte Organisationskette hat, an die man sich beim Austausch von Infos zwingend halten muss. Weicht man aus irgendeinem Grund davon ab, hat man sofort Theater an der Backe.
Das einfachste ist das Servicetelefon. Danach muss der zuständige SB innerhalb von zwei Tagen zurückrufen. (Daran halten die sich auch..., was dann schon mal zu spät sein kann... ) Eine emailadresse oder gar eine Durchwahl zum SB kriegt man halt gerade nicht. Es wird immer eine Instanz vorgeschaltet.
Und den Anwalt, für den man (auch nicht immer) einen Beratungskostenschein erhält, halte ich in allen Fällen für sinnvoll, die sofort sanktioniert werden. (Und die man nicht selbst verschuldet hat...)
Und bei z.B. Ungereimtheiten in Sachen Krankmeldung, geht das janz fix. Falls da z.B. ein Tag nicht vernünftig abgedeckt worden ist, o.ä. kann das sofort nach hinten losgehen. (Das ist ja aber bei einem Arbeitnehmer auch so. Da darf keiner Fehler machen.)
Wobei auch da der Weg vorgezeichnet ist. Wirst du zu Unrecht sanktioniert, kannst du schriftlich Widerspruch (das kann man auch alleine) einlegen, die ArGe hat dann auch wieder wieder zwei oder drei Monate Zeit zu reagieren. Bis so etwas dann ausgeräumt ist, vergehen sinnlose Monate ... deswegen Profi. Die können so einen Quatsch schon mal abkürzen. Allein schafft man das in der Regel nicht.
Beim Szäfchen laufen grad mehrere Sachen gleichzeitig schief. Warum, weiß ich nicht, aber die muss man aufdröseln und einzeln lösen, damit anschließend auch wirklich Ruhe im Karton ist, bis sie wieder gesund ist. Das kriegt sie aber, glaub ich, schon hin.
Warum sie nicht sowieso krankgeschrieben ist, und schon alleine deswegen (beinahe) gar nichts muss, versteh ich allerdings auch nicht.
- Naja. Wird schon.
stella_1
25.06.2010, 13:25
Huch, das ist lang geworden. :-wow
Könntet Ihr bitte Eure weitere Kommunikation sofern sie sich weiterhin um diesen ArGe-Termin dreht, bitte per PN oder auf sonstigem Wege klären, damit wir hier zum Thema zurückkommen können? Danke!
stella_1
25.06.2010, 14:41
Ja. Entschuldigung.
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