Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen
ich musste grade feststellen, dass ostern gar nicht in den semesterferien ist :-(
das war dieses jahr so fein. das wochenende war sowieso mein freies wochenende und dafür dass ich karfreitag und ostermontag gearbeitet habe, habe ich 2 tage extra frei bekommen.
mensch das klappt dies jahr ja gar nicht...
weiß jemand als was es zählen würde, wenn man geld fürs praktikum bekäme? gilt das als aufwandsentschädigung oder als richtiges Gehalt? wird das gemeldet? zahlen die rv-beiträge dafür?
ich frage, weil ich nebenbei nen minijob habe und über die 400 euro käme, wenn es als gehalt zählen würde... von daher würd ich mir gar nich die mühe machen was bezahltes zu suchen sondern meine letzten 30 tage eben wieder umsonst malochen (bzw was heißt umsonst, ich hab ja auch noch rund 80 euro fahrtkosten für den monat)
papiertiger
14.12.2008, 22:12
Ich habe eine Ausbildung als Medizinische Fachangestellte (= Arzthelferin) gemacht.... gilt das als Pflegepraktikum? Wohl kaum, oder?!
Eine Kommilitonin von mir (auch MFA) hat diesbezüglich auf Nachfrage beim zuständigen LPA die Auskunft erhalten, dass da nichts angerechnet würde. Aber es schadet sicher nicht, wenn du selbst nochmal nachfragst, gibt da da ja doch hin und wieder ausgeprägte regionale Unterschiede ;-)
Hamburgerin
08.01.2009, 15:44
Hey!
Hat hier zufällig jemand Erfahrungen mit dem Thema Krankenpflegepraktikum im Ausland?
Kommt darauf an, was du wissen willst. ;)
Erebrandir
14.01.2009, 10:18
Hallo,
ich mache auch gerade meine Pflegepraktikum (60 Tage geplant) und habe ein paar Fragen, die nun aufgetreten sind.
1. Ich bin drei Tage krankheitsbedingt ausgefallen. Angenommen, die Stationsleitung sieht dies als Unterbrechung an (Krankschreibung vom Arzt hab ich zwar.....aber mal sehen, das nützt ja nicht wirklich was), reicht es dann die Tage nachzuarbeiten um auf meine 60 zu kommen oder muss ich die Stationsleitung auch noch nach der Nacharbeitung davon überzeugen, die Unterbrechung unter den Tisch fallen zu lassen, da immer 30 Tage am Stück gearbeitet werden müssen? Bin mir nicht sicher, was diesen Punkt angeht....ob 1 Teil + nicht mitgezählte Untebrrechung (nichtmitgezählt als Kalendertage des Praktikums) + 2 Teil = 60 reicht oder es wirklich 60 am Stück sein müssen.... :-dagegen
2. Reicht es für die Bescheinigung die Stationsleitung unterschreiben zu lassen, oder muss es tatsächlich (sofern vorhanden) die Pflegedienstleitung sein :-dagegen .....ich weiß ja nicht wie sich die LPAs da so anstellen, aber eigtl. kennen sie ja die ganzen Pflegedienstleitungen der zig Krankenhäuser der BRD wohl kaum.....
3. Weiß jemand zufällig, ob das LPA Niedersachsen eine gesonderte Postanschrift hat? Ich meine nicht die allgemeine Adresse sondern ein Postfach, etc.....
Gut, hoffe jemand kann mir besonders beim 1. Punkt helfen - danke im Voraus für eure Antworten!
Ereb
Maxwell48
14.01.2009, 10:25
Hallo,
ich mache auch gerade meine Pflegepraktikum (60 Tage geplant) und habe ein paar Fragen, die nun aufgetreten sind.
1. Ich bin drei Tage krankheitsbedingt ausgefallen. Angenommen, die Stationsleitung sieht dies als Unterbrechung an (Krankschreibung vom Arzt hab ich zwar.....aber mal sehen, das nützt ja nicht wirklich was), reicht es dann die Tage nachzuarbeiten um auf meine 60 zu kommen oder muss ich die Stationsleitung auch noch nach der Nacharbeitung davon überzeugen, die Unterbrechung unter den Tisch fallen zu lassen, da immer 30 Tage am Stück gearbeitet werden müssen? Bin mir nicht sicher, was diesen Punkt angeht....ob 1 Teil + nicht mitgezählte Untebrrechung (nichtmitgezählt als Kalendertage des Praktikums) + 2 Teil = 60 reicht oder es wirklich 60 am Stück sein müssen.... :-dagegen
Reicht wenn Du die nacharbeitest, oder die Stationsleitung überzeugst es gar nicht erst zu erwähnen ;-)
SuperSonic
14.01.2009, 18:55
Zu 2.: Ja, es muss prinzipiell die PDL sein. Auf meinen Bescheinigungen ist übrigens ein zusätzlicher Stempel "Pflegedienstleitung" unter der Unterschrift angebracht.
Zu 3.: http://www.medi-learn.de/medizinstudium/campus/Examen/Formales/Adressen_Landespruefungsaemter/
Gruß,
SuperSonic
papiertiger
14.01.2009, 19:01
habs jetzt nochnicht erlebt, dass es mit einer krankheitsbedingten unterbrechung probleme gab.. wurde bei mir auch nie auf der bescheinigung erwähnt. bzw. die bescheinigung wird ja idR von der pflegedienstleitung erstellt, die garnicht weiß, ob und wann du mal krank warst. zumindest bei mir wurde das von der jeweiligen stationsleitung nicht weitergegeben. aber manche stationsleitungen verlangen dann halt, dass du die tage nacharbeitest.. entweder durch tage hintendranhängen oder ein zusätzliches wochenende oder ähnliches.
Ehemaliger User 05022011
14.01.2009, 19:16
habs jetzt nochnicht erlebt, dass es mit einer krankheitsbedingten unterbrechung probleme gab.. wurde bei mir auch nie auf der bescheinigung erwähnt.
ist nicht überall so, bei uns hatten sie sich sehr affig - wenn du nacharbeiten musst, achte darauf dass es gleich im unmittelbaren Anschluss an das ursprüngliche Ende ist ( also weiterarbeiten ) , damit nicht eine Unterbrechnung eintritt
erstmal hallo, bin neu hier im forum
bastele gerade an meinem abitur und würde gerne im sommer schon die ersten 60 tage des praktikums hinter mich bringen. beim recherchieren bin ich nun auf folgende problemstellung gestoßen:
ist es richtig, dass ich mein zeugnis über diese 60 tage bei irgendeinem prüfungsamt einreichen muss?
ich habe außerdem gelesen, dass es etwas mit dem bundesland in dem ich geboren bin zu tun hat wo ich es einreichen muss, wenn ich noch nicht studiere. stimmt das und ist es später egal wo ich dann studiere?
im voraus schon mal danke für eure antworten
Erebrandir
17.01.2009, 17:09
Hallo und willkommen im Forum!
1. Es ist richtig. Du musst dir die Tage von dem für dich zuständigen Landesprüfungsamt für Heilberufe anerkennen lassen bis zur Anmeldung zur 1. ärztlichen Prüfung (Physikum).
Dazu muss die Pflegedienstleitung das Praktikum auf einem speziellen Zeugnis (gemäß der Anlage der Approbationsordnung) bestätigen.
2. Es stimmt zwar, dass das LPA deines Heimatbundeslandes für dich zur Zeit als nichtimmatrikulierte Studienanwärterin zuständig ist, allerdings müsstest du das Praktikum, sobald du Studnetin bist, von dem LPA, das dann für dich zuständig ist, anerkennen lassen....also wartet man am besten, bis man Student ist, um sich das ganze anerkennen zu lassen. Das spart Arbeit. Wichtig ist nur, dass das LPA dein Praktikum überhaupt anerkennt!
SuperSonic
17.01.2009, 17:14
1. Es ist richtig. Du musst dir die Tage von dem für dich zuständigen Landesprüfungsamt für Heilberufe anerkennen lassen bis zur Anmeldung zur 1. ärztlichen Prüfung (Physikum).
Man kann das KPP-Zeugnis auch einfach bei der Meldung zur 1. ÄP mit abgeben. ;-)
Gruß,
SuperSonic
danke für eure hilfe, dann muss ich mich darum also erst mal nicht kümmern
meine nächste frage wäre dann ob es ein bestimmtes formular gibt (link am anfang des threads funktioniert nicht), das das krankenhaus mir ausfüllen muss, oder ob irgendein schreiben von denen ausreicht
gruß, diejula
Erebrandir
17.01.2009, 17:21
Man kann das KPP-Zeugnis auch einfach bei der Meldung zur 1. ÄP mit abgeben. ;-)
Gruß,
SuperSonic
aber wehe dem, das wird dann nicht anerkannt
@ die jula: Ja es muss die Zeugnisvorlage sein, die es in mehrer Varianten und auch mehrsprachig gibt Seite mit Zeugnissen (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/campus/Downloads/Zeugnisse_und_Formulare/).
SuperSonic
17.01.2009, 17:22
Es muss ein Formular nach dem Muster der Anlage 5 ÄAppO sein, z. B. http://www.lsgv.saarland.de/medien/download/Krankenpflegedienst_Zeugnis_dt_2006_02.pdf oder http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1109657/index.htm
edit: Das Formular auf Medi-Learn ist fehlerhaft!
Gruß,
SuperSonic
Erebrandir
17.01.2009, 17:27
edit: Das Formular auf Medi-Learn ist fehlerhaft!
Darf ich fragen wieso? Was daran fehlerhaft ist?
SuperSonic
17.01.2009, 17:30
Nach "Die Ausbildung" fehlen ein paar nicht unwesentliche Wörter...
Gruß,
SuperSonic
Erebrandir
17.01.2009, 17:40
Stimmt, gar nicht gesehen. Man sollte meinen, dass das mal verbessert wird.
agouti_lilac
17.01.2009, 23:55
Hallo,
ahja, danke. Ich habe den Fehler mal "nach oben" weiter gegeben; wird sicherlich bald behoben. :-)
Man sollte meinen, dass das mal verbessert wird.
Wäre der Fehler bekannt gewesen, wäre er sicherlich korrigiert worden. In so einem Fall einfach eine kurze Mail/PN schreiben, dann wird daran gearbeitet.
Grüße, lila (Moderatorin Medi-Learn)
Dirkster
19.01.2009, 11:55
Hallo,
ist das Pfelegepraktikum auch dann noch gültig, wenn ich es schon von März bis Mai mache, aber erst im Oktober beginne zu studieren, somit das Physikum erst in 2,5 Jahre ansteht?
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