Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen
@tobi: Oder selbst organisieren. Krankenhäuser im Ausland anschreiben, erklären, was die Tätigkeiten sein müssen, Unterkunft, An-/Abreise organisieren ... ist halt ein ganz schöner Aufwand und je nach Land unterschiedlich schwierig letztendlich einen Platz zu kriegen.
Oh Gott,
mir ist grad eingefallen....wenn ich erst zum WS 2010 drankome ist meine Ausbildung (Kinderkrankenschwester) schon 2Jahre abgeschlossen. Muss ich dann etwa das Pflegepraktikum nochmal machen??
habe sie Oktober 2008 fertig gemacht.
Bitte sagt mir nicht ich muss nochmal 3Monate dranhängen nach 2 Jahren...:-nix
Die Zeit könnte man so gut nutzen, um jobben zu gehen...*seufz*
Skalpella
26.03.2009, 09:10
Normalerweise wird die Ausbildung, also das Examenszeugnis als Nachweis für das Pflegepraktikum anerkannt. Meine war definitiv älter als 2 Jahre :-)) (LPA Hannover)
Kommt wahrscheinlich wieder auf das LPA an, aber ich glaube, dass mittlerweile Allen die abgeschlossene Ausbildung reicht :-)
Crazy Bird
26.03.2009, 09:59
Normalerweise wird die Ausbildung, also das Examenszeugnis als Nachweis für das Pflegepraktikum anerkannt. Meine war definitiv älter als 2 Jahre :-)) (LPA Hannover)
Kommt wahrscheinlich wieder auf das LPA an, aber ich glaube, dass mittlerweile Allen die abgeschlossene Ausbildung reicht :-)
Dann hoff ich einfach mal, dass das LPA Hannover mir dann auch mein KPP anerkennt, welches leider zum Studienbeginn 2 1/2 Jahre alt sein wird. -.-
Skalpella
26.03.2009, 11:24
Ich sprach aber von der Ausbildung. Wegen eines normalen KPP würde ich lieber noch mal nachfragen. Hier reicht aber das Studiensekretariat der MHH aus, da es an der MHH kein Physikum mehr gibt: http://www.mh-hannover.de/studenten.html
Freundliche Mail an Herrn Friedrichs schreiben. Er antwortet in der Regel schnell und zuverlässig :-)
Meine war definitiv älter als 2 Jahre Na dann hoffe ich mal, dass ich auch so ein nettes LPA bekomme, denn meine wird auch sicher mindestens 2Jahre dann sein.
Zählt es eventuell auch, wenn man in seinem Beruf gearbeitet hat? Also ich meine wenn ich theoretisch in England 6Monate als Kinderkrankenschwester arbeite (Vollzeit)...?? Bräuchte ich dann das Praktikum nicht mehr machen...wäre ja gelacht, wenn doch *lach*
Na dann hoffe ich mal, dass ich auch so ein nettes LPA bekomme, denn meine wird auch sicher mindestens 2Jahre dann sein.
Zählt es eventuell auch, wenn man in seinem Beruf gearbeitet hat? Also ich meine wenn ich theoretisch in England 6Monate als Kinderkrankenschwester arbeite (Vollzeit)...?? Bräuchte ich dann das Praktikum nicht mehr machen...wäre ja gelacht, wenn doch *lach*Die Tätigkeit als Kinderkrankenschwester etc. nach Berufsausbildung sollte ja wohl auf alle Fälle zählen - also wenn das nicht zählt, dann weiß ich auch nicht! :-top
Wobei dir ja die Anerkennung der Ausbildung schon ausreichen müsste ...
Einer Kommilitonin ist es damals passiert, dass sie fast einer solchen albernen Nichtanerkennung zum Opfer gefallen wäre. Sie hatte eine KPH-Ausbildung nach dem Abi gemacht und noch ein Jahr als KPH vor dem Studium gearbeitet. Diese Ausbildung erkennt das LPA aber nicht an. Dazu kam dann noch, dass das LPA meinte, als sie zu Recht sagte "Naja, macht ja nichts, ich habe nicht nur 2 (damals reichten die noch) sondern 24 Monate in der Pflege gearbeitet", "Stimmt, aber dafür haben Sie Geld bekommen, das zählt auch nicht". Ihr Arbeitgeber hat ihr dann Gott sei Dank das alles so bescheinigt, wie das LPA das haben wollte, alles Andere wäre auch wirklich völlig lächerlich gewesen.
Einer Kommilitonin ist es damals passiert, dass sie fast einer solchen albernen Nichtanerkennung zum Opfer gefallen wäre. Sie hatte eine KPH-Ausbildung nach dem Abi gemacht und noch ein Jahr als KPH vor dem Studium gearbeitet. Diese Ausbildung erkennt das LPA aber nicht an. Dazu kam dann noch, dass das LPA meinte, als sie zu Recht sagte "Naja, macht ja nichts, ich habe nicht nur 2 (damals reichten die noch) sondern 24 Monate in der Pflege gearbeitet", "Stimmt, aber dafür haben Sie Geld bekommen, das zählt auch nicht". Ihr Arbeitgeber hat ihr dann Gott sei Dank das alles so bescheinigt, wie das LPA das haben wollte, alles Andere wäre auch wirklich völlig lächerlich gewesen.Mal wieder so eine Augenwischerei ... was die sich alles erlauben auf den Ämtern, das ist ja fast schon unverschämt, als ob jemand mit abgeschlossener Ausbildung in der Pflege und späterer Tätigkeit nicht wüsste wie die Arbeit vor Ort aussieht ...
Jaja, so was denkt sich ein normal denkender Mensch oder eben einer, der überhaupt denken kann...
papiertiger
26.03.2009, 12:22
erzählte ich hier glaube ich schonmal: eine Kommilitonin hat als ausgebildete Altenpflegerin viele Jahre auf einer geriatrischen Krankenhausstation gearbeitet, war zuletzt Stationsleitung - Anerkennung? nein. Altenpflege geht nicht, sagt unser LPA. :-oopss
erzählte ich hier glaube ich schonmal: eine Kommilitonin hat als ausgebildete Altenpflegerin viele Jahre auf einer geriatrischen Krankenhausstation gearbeitet, war zuletzt Stationsleitung - Anerkennung? nein. Altenpflege geht nicht, sagt unser LPA. :-oopss
Nicht das LPA, sondern §6 der ÄAppO
http://bundesrecht.juris.de/_appro_2002/__6.html
Albern ist es trotzdem ...
papiertiger
27.03.2009, 15:02
Nein. Die genaue Auslegung der ÄApprO ist Sache der Länder, also in dem Falle der Landesprüfungsämter. Und das Problem ist hier, wie so oft, weniger im Wortlaut der zugrunde liegenden Regelung als viel mehr in der Umsetzung zu suchen. ;)
Hi Folks,
kleine Frage am Rande, wäre sehr froh über eine weiterführende Antwort. Bin momentan in der 7. Woche meines KPP´s auf ´ner Inneren. Nun werde ich 4 Wochen Chirurgie absolvieren und dann nochmal 2 Wochen zurück auf die Innere gehen, das alles ohne Unterbrechungen. Nun die Frage: Es gilt die Regel dass man min. 30 Tage am Stück arbeiten muss. Ist es erlaubt die 30 Tage auf verschiedene Stationen aufzuteilen, wie es bei mir der Fall ist? Nochmal im Überblick:
30 Tage Innere: erlaubt :-top
15 Tage Innere + 15 Tage Chirurgie: erlaubt :-nix ?
15 Tage Chirurgie + 15 Tage Innere: erlaubt :-nix ?
Von d.h. ist mit dem 30 Tage Limit die reine Arbeitszeit oder die Stationsaufenthaltszeit gemeint?? Hoffe dass ich meinen Punkt näher bringen konnte
Cheers
papiertiger
27.03.2009, 16:44
Station steht nicht auf der vom LPA verlangten Bescheinigung - nur der Zeitraum und das Haus, sonst nix.
Dürfte da also keine Probleme geben, solange du es zusammenhängend bescheinigt bekommst.
Mit den 30 Tagen ist nicht die reine Arbeitszeit gemeint sondern ein Zeitraum - sprich, du solltest rund 24 Arbeitstage (meist hat man 6 bis 8 Tage frei, je nach Schichtdienst) in den 30 Tagen (einem Monat) KPP haben.
Es kommt darauf an, wie deine PDL die Bescheinigung ausfüllt. Du machst alle Teile im gleichen Krankenhaus, wenn ich es richtig verstanden habe. Dann sollte es normalerweise keine Probleme geben, da die PDL nur den Zeitraum (also für die kompletten 3 Monate) angibt, nicht aber die Station, die wird nämlich idR auf dem Formular nicht erfragt! Also am Ende einfach darauf achten, dass wirklich die drei Monate am Stück bestätigt werden und nicht irgendwie in einzelnen Formularen (da es ja mind. 30 Tage am Stück sein müssen um anerkannt zu werden).
____
Papiertiger war da wohl etwas schneller ...
Vielen Dank für eure Antworten, wollte abschließend fragen ob Feiertage (z.B. Ostern) wie die Wochenenden zu den Kalendertagen gezählt werden, man also frei hat aber trotzdem die Tage angerechnet werden???:-notify:-winky
papiertiger
09.04.2009, 18:44
ja, Feiertage zählen genauso wie Wochenenden zu den Kalendertagen.
Als Praktikant musst du in den meisten Kliniken an Feiertagen nicht arbeiten und diese "ausgefallenen" Tag auch nicht ausgleichen. Kann natürlich von Klinik zu Klinik unterschiedlich sein, aber so wurde mir das zumindest bei meinen Praktika von den zuständigen Stellen gesagt. Also sind Monate mit vielen Feiertagen gute Monate fürs KPP :D
So, hab meine ersten 45 Tage am Mittwoch zu Ende gebracht. Hab nie gedacht dass ich das mal sagen würde, aber es war echt super! Sehr nette Schwestern, mir wurde viel gezeigt, ich durfte viel machen, super Stimmung auf Station!
Jetzt aber ne Frage, auf meiner Bescheinigung ist der Geburtsort nicht eingetragen, macht das was?
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