Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen
Wenn du mich nochmal daran erinnerst, werde ich das gerne machen ;-) (Bin auf längere Hinsicht leider immer etwas vergesslich ^^)
Ich wollte ja unbedingt in die Pädiatrie, hatte aber meine ZWeifel, dass das so schnell und einfach klappt, noch dazu eben am Uniklinikum zu der Zeit, wo alle machen wollen und bin total glücklich, dass es sofort und problemlos geklappt hat.
Ja, jetzt können wir nur hoffen, dass sonst aucvh alles toll wird ;-)
Du wirst von MIR hören, ich bin nicht vergesslich :-))
@ a_84: kann mich den vorrednern nur anschliessen. an deiner stelle würde ich mir auch was anderes suchen. vor allem ein haus, welches praktikanten gegenüber anders eingestellt ist. denn das gibt es schon.
viel glück dabei!
du arbeitest 3 monate umsonst...dir solche schichten aufzudrücken finde ich dreist! mal ein nachtdienst ist vielleicht nicht uninteressant, aber sowas...:-dagegen
Im Klinikum Region Hannover gibt es 300 € pro Monat wenn Du deine 3 Monate am Stück machst, Julia, nur zur Info ;-)
Habe gerade erfahren, dass ich kein KPP mehr machen muss :-)) :-party
Im Klinikum Region Hannover gibt es 300 € pro Monat wenn Du deine 3 Monate am Stück machst, Julia, nur zur Info ;-)
Habe gerade erfahren, dass ich kein KPP mehr machen muss :-)) :-party
Woas?? Das ist ja mal interessant. Was Du immer so weisst...:-top
Egal welche Klinik der Region??
Na dann bist du ja fein raus! :-))
ich möchte mich nun auch für mein kpp bewerben, aber ihc kann mich nicht entscheiden in welches klinikum ich gehe. ich habe die wahl zwischen dem uniklinikum leipzig und der robert-koch-klinik(http://www.sanktgeorg.de/robert-koch-klinik.html). letzere ist eine außenstelle von st. georg. kann mir jeman einen tipp geben was besser ist? vielleicht ist ja jemand hier der schonmal in einem der krankenhäuse sein praktikum gemacht hat
Be_like_House_MD
28.11.2009, 19:01
Könnte sein, dass es schon irgendwo geschrieben wurde, wollte aber nicht 549 Seiten durchlesen :-oopss
Kann mir mal bitte jemand sagen, warum Zivi bzw. FSJ, wenn auch nur teilweise, als Praktikum angerechnet wird und die Bundeswehrzeit als Sanitäter nicht?
Ich werde da nicht schlau draus.:-???
Grüße:-stud
Wenn Du als Zivi oder FSJler auf einer Bettenstation arbeitest, dann verrichtest Du genau die Arbeiten, die das KPP enthalten soll. Als Sani beim Bund bist Du ja nicht in einem Krankenhaus auf der Station eingeteilt.
Hallo,
ich habe vor Medizin zu studieren und werde voraussichtlich im Oktober 2010 endlich mal genommen nach nun dann 12ganzen Wartesemestern.
Habe eine Ausbildung zur Gesundheits-und Kinderkrankenschwester gemacht und diese im September 2008 abgeschlossen.
Da ich hier nun gelesen habe, dass man beim jew. zuständigen LPA nachfragen muss ob und wieviel als KPP anerkannt wird, frage ich mich aber nun wie ich das tun soll, denn ich weiß ja noch gar nicht wo ich studieren werde:-nix:-nix:-nix
Bin ja froh, wenn ich irgendwo genommen bin....ganz egal wo.
Da ich ja nun 3Jahre im Krankenhaus tätig war in der Ausbildung...hoffe ich doch, dass mir diese als KPP anerkannt wird, oder was meint ihr dazu?
Kann es vielleicht auch sein, dass das irgendwann "verfällt" sozusagen...weil meine Ausbildung ja nun schon 2Jahre her ist zu Stduenbeginn dann.
Wäre so froh, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte!!!:-wow
P.s. Ich arbeite z.Zt. nicht als Kinderkrankenschwester
Vielen Dank!!!!
SuperSonic
12.01.2010, 20:05
Wenn du noch keinen Studienplatz hast, ist das LPA des Bundeslandes, in dem du geboren wurdest, zuständig. Bei Geburt im Ausland das LPA in NRW.
Aber wenn ich mich nicht irre, wird doch eine Pflegeausbildung vollständig angerechnet?
Das mit dem teilweise anerkennen war doch nur bei so Sachen wie RA o.ä....
Und ich glaube, dass eine Ausbildung auch nicht verfällt, genau wie Zivi/FSJ, sondern nur wirklich als Pflegepraktikum abgeleistete Geschichten...
Würd jetzt meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, aber ich meine, so wars...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du Probleme bekommst. Ich konnte einfach mein Examenszeugnis bei der Physikumsanmeldung einreichen und hab das Praktikum und den Erste-Hilfe Kurs anerkannt bekommen. Das war beim LPA Marburg.
papiertiger
12.01.2010, 20:21
aus der Approbationsordnung:
§6 (...)
(2) Auf den Krankenpflegedienst sind anzurechnen:
1. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in
vergleichbaren Einrichtungen,
2. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines sozialen Jahres nach den
Vorschriften des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres,
3. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes nach den
Vorschriften des Zivildienstgesetzes,
4. eine Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, in der Krankenpflege,
Kinderkrankenpflege oder Krankenpflegehilfe.
(ÄAppO, 2002)
Die Geschichten mit der nur teilweisen Annerkennung betreffen nur Ausbildungen/Dienste, die nicht explizit erwähnt sind (Rettungsdienst.. da sind ja eher nur die Praktika direkt "anrechnungswürdig")/nicht unbedingt unmittelbar pflegerisch (Zivildienst im Krankentransport..) - Kinderkrankenpflege sollte da wirklich kein Problem sein sowohl was die Anerkennung als "Krankenpflegedienst" angeht als auch bzgl. des Erste Hilfe Scheins.
Beim Erste-Hilfe-Schien wäre ich da vorsichtiger und würde das zu Beginn des Studiums beim dann zuständigen LPA nachfragen.
KPP wird dir wohl auf jeden Fall anerkannt. Aber EH-Kurs kann schon "verfallen", die Anerkennung hängt vom LPA ab. Aber ein Wochenende wirst du in den ersten vier Semestern schon erübrigen können ;-)
Halli-hallo:-winky
Vielen Dank für die positiven Antworten. Ich habe halt nur Angst gehabt, dass ich genau einen Monat dran vorbeischlittern könnte, da ich was gelesen habe davon, dass so Sachen nur max. 2Jahre gültig sind.
Da ich nicht in der Kinderkrankenpflege arbeite seit Ausbildungende hatte ich halt gerechnet:
Ende Ausbildung: Sept.2008; Anfang Studium voraussichtlich: Okt. 2010
Somit hatte ich gedacht, dass die Ausbildung mir evtl. nur bis Sept. 2010 angerechnet werden könnte und wenn die da beim LPA knauserig sind und ich auch noch Pech habe, nochmal 90d KPP machen muss....
Lange Rede kurzer Sinn.
Wenn du noch keinen Studienplatz hast, ist das LPA des Bundeslandes, in dem du geboren wurdest, zuständig. Bei Geburt im Ausland das LPA in NRW.
...das Bundesland in dem ich geboren wurde oder das in dem ich die Ausbildung absolviert habe?:-nix Sind nämlich 2 verschiedene ;-)
Vielen Dank schonmal für eure Antworten :-)
Ria84
Soweit ich weiß, ist immer das, wo du geboren wurdest verantwortlich, egal wies mit der Ausbildung aussieht.
Wie schon ganz richtig gesagt wurde - das für deinen Geburtsort zuständige LPA. Nicht das der Ausbildungsstätte.
Yggdrasil
14.01.2010, 20:03
Also das Zeugnis des Krankenpflegepraktikums reicht man ja "normalerweise" erst zum Physikum mit den anderen Unterlagen beim LPA ein....
so nun war ich eigl bis jetzt der Meinung gewesen, dass man, zumindestens das Zeugnis vom KPP, bereits früher dort einreichen kann und die das "zwischenspeichern"...aber anscheinend dient das frühere Einreichem von dem Zeugnis nur der Prüfung, ob das KPP auch ordnungsgemäß war...
Also gilt das generell so, dass das Einreichen des KPP-Zeugnisses bei der LPA erst beim Beantragen der Prüfung fürs 1. Staatsexamen möglich ist?
*grad verwirrt sei*
papiertiger
14.01.2010, 20:24
das Einreichen als solches geht erst mit der Physikumsanmeldung, ja.
Allerdings war es z.B. bei mir so, dass ich die Zeugnisse beim LPA mal gezeigt habe (weil ich mir nich sicher war, ob eines davon von der Form her ok ist oder ob ich mir nochmal ne neue Bestätigung holen muss, Unterschrift stammte nicht von der PDL persönlich etc.) und die das dann angeschaut, für ok befunden, zusammengeheftet und nen Stempel drauf gemacht haben - meinten, somit sei das jetzt endgültig alles anerkannt und selbst wenn das nu bei der Physikumsanmeldung dann ein anderer Mitarbeiter/ein anderes LPA in die Finger kriegen sollten hätten die da nix mehr anzuzweifeln, die Anerkennung wäre mit diesem Stempel jetzt quasi offiziell bestätigt. Hoffen wir mal, das das auch so ist ;)
Würde also, wenn du in irgendeiner Form Zweifel hast ob das so anerkannt wird, einfach mal beim LPA vorbeischauen/das hinschicken und die draufgucken lassen.. spart im Fall der Fälle dann Stress ummittelbar vorm Physikum ;)
LilacAngel
22.01.2010, 13:15
Hallo!
Ich hätte da nochmal eine Frage:
Also, ich habe bereits einen Monat KPP geleistet und möchte jetzt die restlichen beiden Monate im Ausland machen. Da die Bescheinigung dann ja auch alle Kriterien wie hier erfüllen muss, aber die Tätigkeiten im Praktikum aufgeführt sein müssen, wollte ich diejenigen fragen, die vllt. auch im Ausland waren oder es vor haben, was sie da stehen haben bzw. hatten. Gehen so Sachen wie "Essen austeilen", "Patienten bei der Körper-, Mund-, und Zahnpflege behilflich sein" etc. ?? Zumal dass dann auch noch ins Englische übersetzt sein müsste.
Da es das KPP als solches in anderen Ländern ja nicht gibt und somit weitestgehend unbekannt ist, wurde ich seitens des KH nach den genauen Tätigkeiten gefragt. Und ich möchte eben sichergehen, dass das dann auch alles so draufsteht, dass es ohne Probleme anerkannt wird.
Hatte mich zwar auch schon an einige LPA gewandt, allerdings nicht wirklich eine zufriedenstellende Antwort bekommen.
Danke!
Und wenn du einfach das vorformulierte Zeugnis vom LPA nimmst?
Hier z.B. das in Englisch vom LPA Sachsen: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=sms_lpa_ZeugKPD_eng&formtecid=2&areashortname=RPDD_LPA
Da steht allerdings keine genaue Tätigkeitsbeschreibung drauf. Wird anscheinend von denen nicht gefordert.
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