Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen
Hab heute mit dem LPA NRW telefoniert und auch erfahren, daß der RA voll angerechnet wird.
Trotzdem danke für die Posts.
(@hi jan:
daß in Niedersachsen so einiges anders ist, was die Retterei angeht, ist ja bekannt ;-) )
Du bekommst für den RettAss aber keine vollen 3 Monate oder???? :-???
cava_cavernosum
03.09.2004, 08:39
helft mir mal bitte: was heisst eigentlich LPA??? (wofür steht das Kürzel) Ich weiss, is ne doofe frage, aber habs halt noch nie gehört...
aber der rettungsdienst hier rult trptzdem wie die sau ;)
manchmal etwas alternativ aber dennoch ein riesen spass !!
Landes Prüfungs Amt
L P A
wenn da mal ein Ä steht sinds halt die Ämter im plural ;)
Maltinchen
03.09.2004, 16:05
@DoktorW:
Doch, die Ausbildung zum RA wird komplett als Krankenpflegepraktikum anerkannt - ich muß nicht mehr ins Krankenhaus (zumindest nicht deswegen ;-) ). Wenigstens ist das in NRW so. Für die anderen Bundesländer kann ich natürlich nicht sprechen, aber ich glaube in BW sieht's genauso aus.
@hi jan:
Niedersachse müßte man sein... :-music
du sagst es maltinchen :P
siggo121
05.09.2004, 12:42
Hallo zusammen!
Ich hab nun vor mehr als 2 Monaten mein Abi gemacht.
Hab aber leider die ZVS-Frist für die Bewerbung um einen Studienplatz in Medizin verpasst. Schade, aber man kann nichts mehr dran ändern!
Nun hab ich mich einfach bei der Uni Köln eingeschrieben, damit ich wenigstens im WS 04/05 den Chemie-Schein für Mediziner machen kann.
Das ist auch nicht das Problem.
Ich will nun mein Krankenpflegepraktikum im Ausland machen. Da es bei CHEMIE FÜR MEDIZINER in Köln keine Pflichtveranstaltungen gibt (außer die Prüfung natürlich am Ende des Semesters), könnte ich, wenn es nach mir geht für 3 Monate ins Ausland.
Aber es heißt ja, dass man das Praktikum in der Vorlesungsfreienzeit absolvieren muss. Zählt das auch für mich. Bin ja im Moment noch nicht für Medizin eingeschrieben! Erst ab Sommersemester 2005.
Meint ihr mein Praktikum wird angerechnet, wenn ich es machen würde??
Danke im voraus für eure Antworten!
Gruß Siggo
agouti_lilac
05.09.2004, 14:12
Aber es heißt ja, dass man das Praktikum in der Vorlesungsfreienzeit absolvieren muss
Grundsätzlich kann das Krankenpflegepraktikum vor Beginn des Studiums - *nach* dem Abi - abgeleistet werden. Aber von LPA zu LPA ist unterschiedlich, wann vor dem Studium das Krankenpflegepraktikum abgeleistet werden darf. Das LPA Rheinland-Pfalz zum Beispiel verlangt, dass die Bescheinigung über den abgeleisteten Krankenpflegedienst generell nicht älter als drei Jahre seit Beginn des Studiums sein soll, aber beim LPA Ba-Wü ist es egal. Ich weiss nicht, bei welchen LPA's die Regeln ganz streng sind. Du weisst halt noch nicht, welches LPA für dich zuständig sein wird. Aber ich denke, bei dem meisten wird das Praktikum anerkannt, da du ja in einem halben Jahr anfangen wirst.
Gruß, lilac
Stormground
06.09.2004, 20:23
Hallo!
Ich hab auf der Webseite vom LPA Ba-Wü gelesen, dass die Bescheinigung über das abgeleistete Pflegepraktikum erst nach dem Praktikum ausgefüllt werden darf/soll...
Stimmt das? Habt ihr das alle so gemacht?
Oder kann man die PDL überzeugen, das Datum etwas vorzustellen??
Oder ist es schlichtweg egal, wenn das Formblatt 3 Tage zu früh ausgefüllt worden ist und dass trotzdem alles anerkannt wird?
Wieso willst Du ein anderes Datum haben? Versteh ich jetzt nicht?
Wenn der letzte Tag des Praktikums mit dem Datum der PDL-Unterschrift übereinstimmt ist doch alles gut.
wenn ich das richtig versteh wurde das bei ihm 3 tage vor ende ausgefüllt (warum auch immer)
aber ich glaub das kümmert das LPA nich wirklich
wenn du ein wenig glück mit dem sachbearbeiter hast
ansonsten das ding kopieren und hinfaxen und dir ne bestätigung zurückfaxen oder per post schicken lassen
wenn es probs gibt gehste mit dem zeug zur PDL und lässt es dir nochmal austellen und wenn du dem PDL 5€ in die hand drückst ;)
Stormground
07.09.2004, 09:41
Ich habe mein Formblatt noch nicht ausfüllen lassen.
Da mein Praktikum am 12.9. zu ende ist (-> Sonntag) wollte ich am Freitag schon hingehen und das unterschreiben lassen. Ansonsten müsste ich nochmal am Montag kommen...
Versteht ihr, was ich meine?
Naja, am besten wirds sein, wenn ich das mit der PDL abkläre :)
Trotzdem danke!
eben sag ihm das geht bis sonntag und er soll montag schreiben
also 13.09
sollte kein prob sein
DarthAndy
21.09.2004, 12:10
schonmal was von der Post gehört??
Melchior
11.10.2004, 13:58
hallo,
ich habe auch mal eine frage zur anerkennung eines pflegepraktikums.
ich habe vom 01. september bis zum nächsten freitag den 15. 0ktober ein pflegepraktikum gemacht bzw. bin noch dabei zu machen.
Da ich unter die neue AO falle muss ich ja 3 monate machen. Jetzt verwirrt mich aber die angabe 90 tage etwas. heißt das, dass ich 90 arbeitstage ein pflegepraktikum mahcne muss? bei mir würde das bedeuten: ich habe 6 wochen gemacht => 45 tage lang (mit wochenenden, 35 ohne)...
90 Kalendertage... nicht Arbeitstage
Sebastian1
11.10.2004, 14:02
3 Monate = 90 Tage. Freie Tage (Wochenenden etc.) zählen dabei mit.
In NRW (ich weiss nicht, wie es in anderen Bundesländern ist) war die Regelung zuerst sehr wortwörtlich umgesetzt (es heisst im Gesetzestext: "...kann in 3 Abschnitten zu 30 Tagen absolviert werden..."), was zur Folge hatte, dass 90 tage, 3 * 30 Tage oder 1*30 und 1*60 Tage anerkannt werden sollten, nicht aber 2*45 Tage (dafür sollten dann nur 2*30 anerkannt werden). Inzwischen scheint diese Regelung allerdings gekippt worden zu sein, so dass es jetzt beliebig lange Abschnitte sein dürfen (nur eben min 30 Tage/Abschnitt). Sicherheitshalber beim LPA nachfragen, sollte aber keine Probleme geben.
Meridion
24.10.2004, 18:26
Ich hab da noch ne Frage. Wenn ich gar nicht immatrikuliert bin ist es aber doch hoffentlich scheissegal, wann ich das Praktikum ableiste, also es muss dementsprechend NICHT in den Semesterferien (die ja für mich gar nicht gelten) abgeleistet werden. Oder lieg ich da falsch?
Gruß,
meri
Mephistopheles
24.10.2004, 18:30
@meridion
das siehst du richtig - ist scheiß egal!!!
hallo an alle!!
im krankehaus hat man mir gesagt, dass ich einen praktikumsplatz bekomme, :-) nämlich vom 3.januar bis 3.april. das is doch machbar, wenn ich sommersemester anfangen möchte. oder wann fängt sommersemester an? :-???
und ich hätt noch ne frage. wie viel bekommt man so als praktikantin im krankenhaus? darf ich nachtschichten einlegen, da ich gehört habe, dass man da schon einiges zusammenkriegt, wird wohl viel besser bezahlt.
darf ich eigentlich während des praktikums auf eine andere station wechseln oder wird es eher als ungern gesehen, da man es ja so interpretieren könnte, dass man an der station, die man verlassen hat, nicht klar gekommen ist.
die erste hilfe ist doch nur zwei jahre gültig, nicht wahr? oder ist es da nicht so wie beim führerschein oder so?
danke schon für das bemühen...
gruß
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