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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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Talent80
30.07.2008, 14:46
Hallo zusammen,

ich klicke jetzt schon seit einiger Zeit durchs Forum und konnte aber bisher keine eindeutige Aussage zur Anerkennung des Zivildienstes auf das Pflegepraktikum finden.

Da es bei mir hoffentlich zum kommenden Winter mit dem Studium losgeht, habe ich mal einen Antrag auf Anerkennung meines Zivildinstes gestellt und habe seit heut die Antwort vorliegen.

Ich habe (ist schon ein paar Jahre her) Mobilen Sozialen Hilfsdienst in einer Sozialstation geleistet. Dauer damals 15 Monate.

Für meinen Antrag beim LPA München brauchte ich eine von meiner damaligen Pflegedienstleitung unterschriebene exakte Tätigkeitsbeschreibung. Die hab ich mit eingereicht.

Inhalt meiner Tätigkeit war zu fast 100% die häusliche Kranken- u. Altenpflege (Waschen, Windeln, Füttern, usw.) Der einzige Unterschied zu einer pflegerischen Tätigkeit in einem Krankenhaus war die "Mobile"-Komponente (Also mit PKW am Tag zu ca. 8 verschiedenen Patienten nach Hause fahren)

Anerkannt wurden mir jetzt 30 Tage!

Nun meine Frage an Euch....Ist das akzeptabel? Soll ich Eurer Meinung nach da noch einmal nachhaken oder evtl. Widerspruch gegen den Bescheid einreichen?

Grundsätzlich habe ich kein Problem mit einem Pflegepraktikum, aber ich habe in den 15 Monaten wirklich genug gepflegt. Zusätzlich fahre ich seit einigen Jahren ehrenamtlich Rettungsdienst....auch dabei kommt hin und wieder ein pflegerischer Anteil dazu.

Freue mich auf Eure Meinungen bzw. idealerweise Erfahrungsberichte,


Viele Grüße Talent

Zanza
30.07.2008, 15:16
Hey,
also Erfahrungen hab ich zwar nicht, aber ich denke, dass du da mit "nachhaken" etc eher weniger ERfolg haben dürftest. Es ist meines Wissens so, dass man von Tätigkeiten, die eben NICHT auf einer Bettenstation im Krankenhaus absolviert hat, insgesamt nur 30 Tage anerkannt bekommt. Das gilt sowohl für Rettungsdienst als auch für deine ambulante Pflege im Zivi. Das heißt, du kannst dir, wenn ich mich da jetzt nicht völlig irre, auch für den Rettungsdienst nicht noch zusätzlich was angerechnet bekommen... Du müsstest also nochmal 2 Monate (d.h. die restlichen 60 Tage) im Krankenhaus auf einer Bettenstation machen...
Über Sinn oder Unsinn kann man jetzt streiten, aber so isses nun mal leider...
Hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen!

schmuggelmaeuschen
30.07.2008, 20:32
@Talent: Also ambulante pflege word nicht angerechnet, allerdings bekommt man glaube ich ich für RD 1 Monat angerechnet, wenn mann assi gemacht hat.

Stuntman Mike
30.07.2008, 21:19
@Talent: Also ambulante pflege word nicht angerechnet, allerdings bekommt man glaube ich ich für RD 1 Monat angerechnet, wenn mann assi gemacht hat.Das ist wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, meistens gibt es jedoch für den RA zwei Monate, für den RS einen Monat.

paganiniii
31.07.2008, 09:05
http://www.med.uni-frankfurt.de/faq/krankenpflege/index.html

Ich denke mal, die Angaben (nach unten scrollen) entsprechen den Regelungen aus der Approbationsordnung. Da steht genau, zu wieviel was angerechnet wird...

Zanza
31.07.2008, 09:21
Ich denke mal, dass das den Regeln des hessischen LPA entspricht, da Frankfurt in Hessen liegt... Da Talent aber aus Bayern kommt, gilt das nicht.

Also ich hab grad mal versucht, das schnell nachzulesen, aber irgendwie hat das nicht so richtig geklappt, hatte jetzt aber auch nicht ewig Zeit ;-)

Also, Talent, ich würd sagen, ruf doch da einfach nochmal an und frag, wie dir dein Rettungsdienst anerkannt wird, vielleicht vorher googlen... Mal auf den Uniseiten gucken vielleicht, die vom bayrischen LPA war komisch ;-)

Xylamon
31.07.2008, 10:37
@talent80: Warte doch erstmal ab an welche Uni du kommst und probier's da nochmal beim LPA! Diese Anerkennung ist teilweise ein ziemlich willkürliche Sache und variiert von LPA zu LPA und dort von Mitarbeiter zu Mitarbeiter und Tagesform zu Tagesform.

Das LPA in Niedersachsen erkennt den RA meist komplett an, dh für 3 Monate KPP und EH-Kurs. Wer Ausbildungen im RD-Bereich hatte, sollte unbedingt Nachweise für die Anzahl und Dauer der Klinikpraktika mitbringen.
Das LPA BaWü hält es meines Wissens genauso.

Anerkannte Ausbildungen im RD sind allerdings meist nur RS und RA, RH eher selten und nur wenn dafür auch entsprechende Klinikpraktika gemacht wurden.

Talent80
31.07.2008, 12:36
@ all,

habt vielen lieben Dank für Eure Infos und Hinweise - ich werde jetzt wirklich noch einmal die 2 Wochen bis zur Bescheidvergabe abwarten....Am Ende hat es ja garnicht gereicht...und dann wäre der Aufwand zumindest für den kommenden Winter ja irgendwie umsonst :-) Obwohl...das zählt ja dann auch für die kommenden Jahre.

Hat vielleicht zufällig einer von Euch in Nürnberg, Erlangen, Forchheim oder Ebermannstadt in einem KH sein Pflegepraktikum (oder Teile) gemacht? Wäre für einen Tipp bzw. Ansprechpartner dankbar - ist ja doch immer ziemlich stationsabhängig wie das Praktikum abläuft.

Mal noch was anderes....Ich habe gerade im WWW recherchiert und habe bzgl. der Anerkennung des RS in Bayern folgende Information gefunden......... also scheinbar werden von den 4 Wochen Praktikum für den RS nur anteilig die Tage anerkannt, die man auch tatsächlich pflegerisch tätig war (bspw. Intensivstation). Nicht anerkannt werden die Tage die man Bspw. im OP oder in der Notaufnahme verbringt. Somit wären das so ca. 15 Tage (also die Hälfte) die man angerechnet bekommt.....

....so nun ergibt sich für mich daraus folgende Frage:

MNan darf doch die 90 Tage Pflegepraktikum nur in minimal 3 Einheiten a`30 Tage splitten, oder?

Wenn mir nun 15 Tage anerkannt werden, dann bliebe doch eine Einheit von 15 Tagen übrig, die ja aber dann wieder zu klein ist.....Sehe ich das dann richtig, dass ich dann auf einen Schlag 45 Tage machen müsste um nicht zu wenig Tage zu haben???

Danke Euch für Eure Infos und sende allen ein toi toi toi bzgl. eines Platzes (wenn ihr denn wie ich noch wartet :-)

Viele Grüße

Talent

papiertiger
31.07.2008, 12:53
ganz genau, wenn du also wirklich 30 Tage für Zivi + nochmal 15 Tage für den RS anerkannt bekommst, musst du die übrigen 45 Tage am Stück machen. Was allerdings, wenn es zeitlich möglich ist, auch nicht unbedingt von Nachteil ist.. möglichst viel rumkommen und verschiedenes sehen auf der einen Seite ist sicher nicht verkehrt, aber umso länger du irgendwo bist umso besser kommst du dort in der Regel auch zurecht, nach einer gewissen Einarbeitungs- und Kennenlernzeit lässt man dich unter Umständen auch mehr machen usw. ; )

ehemaliger User 17112014
31.07.2008, 15:02
hjkgbjhjhb.

Deelilah
31.07.2008, 15:11
Darüber würde ich garnicht erst nachdenken. Ich meine was sind schon lächerliche 3 Monate. Wenn du auffliegst kannst du dir bestimmt deinen Traum abschmatzen!

Stuntman Mike
31.07.2008, 15:34
Diese Anerkennung ist teilweise ein ziemlich willkürliche Sache und variiert von LPA zu LPA und dort von Mitarbeiter zu Mitarbeiter und Tagesform zu Tagesform.Aber es gibt doch feste Regeln, was wie angerechnet wird, oder? Meinst du, man kann auch Glück haben und mehr angerechnet kriegen, als nach den Regeln möglich wäre?

Zanza
31.07.2008, 18:01
Aber es gibt doch feste Regeln, was wie angerechnet wird, oder? Meinst du, man kann auch Glück haben und mehr angerechnet kriegen, als nach den Regeln möglich wäre?

Ich glaube eher, dass es da verschiedene Auslegungsweisen gibt, also wenn der Sachbearbeiter mal nen guten Tag hat...


Und von wegen Fälschen etc... Kann dir da den Film "Catch me if you can" empfehlen, wenn mans schlau anstellt, braucht man gar nicht zu studieren, toll, oder?
Nein, im Ernst, wenn dir dein Studium keine drei Monate arbeiten auf der Pflegestation wert sind, solltest du das vielleicht nochmal überdenken... Tut nicht weh (hoffe ich..) und ist doch eigentlich auch ganz interessant (hoffe ich ebenfalls...).

ehemaliger User 17112014
31.07.2008, 18:24
pizza schmeckt

agouti_lilac
31.07.2008, 18:33
Mir fallen auf Anhieb allein drei aus meinem Studienjahr ein.

Ich finde das mies und sollte das rauskommen, wäre das nur gerecht. :-meinung


Folgende Sätze als Moderatorin für Medi-Learn: Hier wirst du KEINE Tipps bekommen, wie du einen "Händler" findest oder die KPP-Bescheinigung fälschen kannst. Solche Hinweise werden rigoros gelöscht, da das nämlich illegal ist.


lilac, Moderatorin Medi-Learn

schmuggelmaeuschen
31.07.2008, 19:44
dienste und ausgleich frei???!!!!
Wie ist das eigentlich mit dem ausgleichsfrei für die WEs?? Ist das nicht so pro WE ein ausgleichsfrei???
Ich hab nämlich folgendes problem: Ich muss an meinem letzte Tag (ein WE) arbeiten und montag sofort in die schule, eigentlich wäre ich dran mit we.
Ich habe allerdings in 6Wochen nur 7 Tage frei, bei 3 gearbeiteten WEs, aber ich müsste doch mind. 8Tage frei haben oder???
Mein dienstplan:
5Tage dienst, 2Tage frei
11Tage dienst, 3Tage frei
12Tage dienst, 2Tage frei
7 Tage dienst....

HELP!!!! Möchte Montag oder Dienstag die stationsleitung ansprechen und hätte gern ein paar konkrete argumente....

Deelilah
31.07.2008, 20:04
Ich denke auch das da was schief gelaufen ist (in 6 Wochen stehen dir doch insgesamt 12 freie Tage zu).

Bei mir war es immer so:

7 Tage arbeiten (Mo bis So) dann 2 Tage frei (Mo + Di)
3 Tage arbeiten (Mi + Do + Fr) dann 2 Tage frei (Sa + So)
und das ganze wieder von vorne.

Und wenn es mal 12 Tage waren hatte ich mind. 4 Tage frei und dann wieder ne 3 Tage Woche.

Am besten du sprichst mal mit der PDL.

papiertiger
31.07.2008, 20:14
also würde ich da fast behaupten, dir stehen eigentlich noch zwei freie Tage zu (drei Wochen, an denen du am WE gearbeitet hast -> 3 Tage Ausgleichsfrei; drei reguläre Wochen -> 6 Tage reguläres Frei, bzw. 3 Wochenenden eben).. so in etwa wurde das jedenfalls bie mir bislang immer gehalten.

schmuggelmaeuschen
31.07.2008, 22:04
danke, dann gehe ich gestärkt man dienstag zur leitung, da wir uns gegenseitig so mögen wird es bestimmt kein problem geben *ironie aus*
Naja sonst hole ich mir am letzten freitag die bestätigung und bin am samstag dann weg...

orangenlimo
31.07.2008, 22:50
Naja sonst hole ich mir am letzten freitag die bestätigung und bin am samstag dann weg...

das kannst du knicken... dein pflegepraktikum würde - mit einiger wahrscheinlichkeit und gruß vom lpa - nicht vollständig anerkannt werden, da das datum der bescheinigung noch innerhalb der praktikumszeit liegt.