Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweitstudium WS 14/15
Wo studierst du denn, dass du nicht genuegend angerechnet bekommst?
Ist Kandra nicht Ing. und Zweitstudent? Mir schwebt da irgendwie sowas..
Richtig erinnert :)
Moms schreib mir mal ne PM, da lässt sichs besser quatschen.
Fimbulvetr89
22.05.2014, 15:27
Hi, ja ich bin selbst Zweitstudent und habe vorher Medizintechnik und Medizininformatik (B.Sc.) studiert und bin über die wissenschaftlichen Gründe reingekommen.
Ich denke dass ist die falsche herangehensweise für deine Bewerbung, auch wenn es schon ein wenig Sinn machen würde wenn du sagst du möchtest irgendwo studieren, wo du neben dem Studium schon ein wenig weiter forschen kannst. Das ist dann etwas was aber eher nur die Ortsbindung betrifft. Vielleicht sehen die anderen das aber auch anders hier im Forum :)
Empfehlungsschreiben sind grundlegend zu empfehlen. Du solltest vor allem jetzt erstmal Zeit investieren um die Uni zu finden, an denen du die besten Chancen hast.
Mit nem Bachelorabschluss hat man an sich nämlich schon nicht mehr so viel Auswahl aber immer noch Chancen. Theoretisch weiß ich zum Beispiel das es in Lübeck gehen würde (wenn du zu den besten gehörtest und mind. ein Paper oder eine Publikation hast), Frankfurt taucht auch immer wieder häufig auf, als eine Uni die sehr gnädig sein soll.
Hier in Greifswald kann ich das nicht so eindeutig sagen, weil theoretisch jeder Prof das Gutachten schreiben könnte, meißtens der, der sich mit deinem Forschungsschwerpunkt am besten auskennt.
medimauscht
22.05.2014, 15:37
Ich habe die neue Interpretation erst jetzt durch Euch gelesen.
Wie ist das denn jetzt genau?
Ich habe für Fallgruppe 3 argumentiert - wenn meine Gründe "nicht stark genug" sind...
rutsche ich dann in Fallgruppe 4 oder bekomme ich nur 1 Punkt :-heul?
Gruppiert hochschulstart einen dann in die niedrigere Gruppe, oder hat man somit verloren? :confused:
Weiß jemand wie es mit Kiel aussieht?
Für mich würde nämlich egt nur Kiel in Frage kommen, ansonsten würde ich in Dänemark weiter studieren :)
Arrhythmie
22.05.2014, 16:29
Ich habe die neue Interpretation erst jetzt durch Euch gelesen.
Wie ist das denn jetzt genau?
Ich habe für Fallgruppe 3 argumentiert - wenn meine Gründe "nicht stark genug" sind...
rutsche ich dann in Fallgruppe 4 oder bekomme ich nur 1 Punkt :-heul?
Gruppiert hochschulstart einen dann in die niedrigere Gruppe, oder hat man somit verloren? :confused:
Ich argumentiere auch für die 3. Ja, es kann beides passieren, dass Du entweder in die 4 oder in die 5 rutschst... Das hängt halt von der Begründung ab...
Fimbulvetr89
22.05.2014, 16:48
Ich weiß das leider nicht mehr genau, hatte da auch mal angerufen letztes Jahr. Also einfach mal ans Telefon schwingen und durchrufen dort :)
medimauscht
22.05.2014, 18:50
... will mir nichts verbauen wenn ich anrufe und evtl. sagen muss welche Bewerbung es ist
Das beschäftigt mich jetzt richtig :compy:
Arrhythmie
22.05.2014, 19:22
Was willst Du Dir da "verbauen"? Da rufen viel zu viele Leute an, als dass sich derjenige das am Telefon merken würde. Abgesehen davon schrieb ich ja, es wird automatisch die nächst tiefere Fallgruppe geprüft, falls die 3 nicht für Dich in Betracht kommt. Wenn die Prüfung der 4 ergibt, dass diese auch nicht in Betracht kommt, dann stecken sie Dich in die 5.
medimauscht
23.05.2014, 08:10
...Abgesehen davon schrieb ich ja, es wird automatisch die nächst tiefere Fallgruppe geprüft, falls die 3 nicht für Dich in Betracht kommt. Wenn die Prüfung der 4 ergibt, dass diese auch nicht in Betracht kommt, dann stecken sie Dich in die 5.
Vielen Dank das habe ich erst nicht so herausgelesen. Du hast mir meinen Tag geretten Arrhythmie *gefaelltmir*
Ich bin den neuen Text gestern nochmal genau durchgegangen und denke, dass das wahrscheinlich keinen Einfluss auf meine Argumentation hat. Insgesamt habe ich also ein gutes Gefühl - habe auch alles beglaubigt belegen können. Jetzt heißt es also abwarten und Daumen drücken .
Arrhythmie
23.05.2014, 15:54
Bitte, kein Problem.
Bei mir ist es genauso... Ich sehe auch keinen Grund, dass das in irgendeiner Weise einen Einfluss auf meine Argumentation und die Fakten haben sollte. Man darf sich nur nicht aus der Ruhe bringen lassen.
Naja, ich hab auch noch bis zum 15.07. / 30.07. Zeit - Also arbeite ich weiter an allem und entspanne noch ein bisschen.
Arrhythmie
23.05.2014, 15:55
Btw, @ medimauscht,
ich wollt Dir gerade eben `ne PN schicken, aber Du hast das nicht freigeschaltet....
Versucht es eigentlich einer von euch auch in Österreich dieses Jahr?
Arrhythmie
24.05.2014, 18:56
Ich nicht. War schon so lange im Ausland und bin mittlerweile hier auch gebunden. Für den Ort kann ich SK2 geltend machen - somit ist das das einzige, worüber ich mir keine Gedanken machen muss. Falls ich einen Platz erhalte, dann dort, wo ich auch hin will/muss.
Arrhythmie
24.05.2014, 20:22
Du hast eine PN
ehem. User 08082014
25.05.2014, 10:50
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Sofern die Ortsbindung bestätigt wurde, wirst du meines Wissens nach direkt nach den Härtefällen deiner Universität zugewiesen.
ehem. User 08082014
25.05.2014, 14:22
Was meinst du mit Härtefällen? Ich habe keinen gestellt, sondern einen Ortsantrag, der im Kontrollblatt vermerkt wurde allerdings nicht bestätigt. Über das positive Gutachten habe Ich erst am Do. erfahren. Es wurde erst dann an die SfH verschickt.
Nochmal:
Die Ortszuweisung findet erst statt, nachdem du bereits zugelassen worden bist. Das heißt, dass HSS zunächst prüft, ob deine Punkte für eine Zulassung ausreichen. Anschließend wird erst anhang von nachrangigen Kriterien (SK 1...5) überprüft an welcher Universität du eine Zulassung erhältst (sozusagen die Zweite Rangliste und mitunter die größere Hürde).
Sofern deine Hochschule dir also eine zwingende Ortsbindung bestätigt hat, wirst du - sofern ich mich eben nicht täusche - anderen Bewerbern mit SK2 gleichgestellt, unabhängig von deinem eigentlichen Sozialkriterium. Du kommst in der Ortsrangliste also direkt nach den Härtefällen (SK1) - jetzt klarer?
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