Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tätigkeit als Honorarnotarzt
WackenDoc
11.01.2017, 08:03
Da musst du in die Versicherungsunterlagen schauen. Ich hatte lange eine Restrisikoversicherung (war ja ansonsten über meinen Arbeitgeber versichert) und die hat Notarztdienste eingeschlossen. Zumindest so viele dass es für die nebenberuflichen Fahrten ca. 1/Monat gereicht hat. Inzwischen hab ich extra eine für unbegrenzte Schichten. Zumal ich auch nicht mehr die Auftraggeber habe, die die Haftpflicht für ihre Notärzte übernehmen.
Ich bin freiwillig bei der BG. Weiss aber nicht ob das zwingend erforderlich ist. Krankheitskosten sind ja von der KK abgedeckt z.B.
BG für als Honorar(Not)Ärzte Tätige ist freiwillig..
WackenDoc
11.01.2017, 13:34
Achso- ich hab mich da falsch ausgedrückt. Ich weiss nicht, ob das sinnvoll ist und wirklich eine Lücke schließt. Da ich aber BU-mäßig anderweitig nicht hoch genug versichert werden kann, erschien mir das ganz sinnvoll. Außerdem sichert es mir im Behandlungsfall meinen Rabatt für kostenbewusstes Handlen bei der KK.
Croonger
20.02.2017, 11:55
Würde das Thema Tätigkeit als Honorarnotarzt gerne nochmal vertiefen. Eine Nebentätigkeit muss ja beim Arbeitgeber/Chef angezeigt werden. Welche Erfahrungen habt ihr dort gemacht? Wurde das Vorhaben von eurem Vorgesetzten problemlos genehmigt?
Wie ist es nun, wenn man über die Notarztbörse nebenberuflich Dienste übernimmt und man nebenbei an der Klinik fest angestellt ist. Gilt man dann als selbstständig oder scheinselbstständig? Zu diesem Thema gab es in den letzten Jahren ja mehrere Gerichtsverfahren, wie ist der aktuelle Rechtsstand? Gibt es noch häufig anfragen der DRV?
Angenommen, der Chef ist nicht begeistert davon, dass man nebenberuflich fahren möchte. Hat der Arbeitgeber dann überhaupt eine Möglichkeit, dass herauszubekommen?
FirebirdUSA
20.02.2017, 12:03
Eine Nebentätigkeit ist in der Regel anzeigepflichtig, nicht genehmigungspflichtig. Insofern kann dein Chef dir das nur in sehr engem Rahmen verbieten.
Notarztbörse: Nach Sicht der DRV scheinselbstständig, such einfach mal die Posts von WackenDoc dazu. Da die Arbeitgeber meist einen Befreiungsbescheid sehen wollen läuft es automatisch auf eine Prüfung durch die Clearing Stelle hinaus.
WackenDoc
20.02.2017, 18:04
Zur Zeit NOCH in der Regel scheinselbständig, egal ob du einen anderen Job hast. In spätestens einem Monat ist aber das neue Gesetz durch und nebenberufliche Notärzte gelten dann als sozialversicherungsbefreit. Bleibt noch das Problem mit den Arbeitszeiten, aber das ist weitaus geringer als die Hexenjagd der DRV.
Aktuell gibt es über die Börse immer mehr einschränkungen. Einige Auftraggebr fordern aktuell die Befreiung (einfach nicht wundern, für die aktuelle Notarzttätigkeit bekommt man sie ja erst nach Clearingverfahren, aber offenbar werden auch die von anderen Tätigkeiten anerkannt, die aber nicht gültig sind. Man braucht eine für jedes ARbeitsverhältnis), Mitgliedschaft im Versorgungswerk und festes Arbeitsverhältnis.
Croonger
20.02.2017, 18:32
Hi,
was meinst du konkret mit "Problem mit den Arbeitszeiten". Dieses sollte sich ja hoffentlich spätestens in 1 Monat gelöst haben, wenn das Notarztgesetz verabschiedet worden ist? Ebenfalls sollte dann hoffentl die Verpflichtung wegfallen eine Befreiungsbescheinigung vorlegen zu muessen?
WackenDoc
20.02.2017, 18:41
Nein- das sind zwei verschiedene Dinge. Im Gesetz ist explizit nicht die Selbstständigkeit festgelegt, sondern nur, dass die Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig ist.
Damit unterliegen wir im Gegensatz zu echten Selbständigen dem ARbeitszeitgesetz.
Alles ziemlich friemelig und wischiwaschi. In McPomm gibt es extra eine spezielle ARbeitszeitregelung für Notärzte.
Croonger
21.02.2017, 18:09
Danke für die detailierten Infos. Nehmen wir mal an der Chef sieht es ungern wenn man nebenbei noch Notarzt-Dienste macht, dann moechte man das ggfs gerne unter der Hand machen. ist es möglich, dass der Arbeitgeber von der Nebentätigkeit erfährt? Die Anfragen der DRV sollten ja dann wegfallen?
WackenDoc
21.02.2017, 19:07
Wenn du verpflichtet bist, das eurer Verwaltung zu melden, dann sollltest du das tunlichst tun.
Als Notarzt kannst dich schlecht verstecken und es kommt nicht gut, wenn du in dein eigenes Haus einlieferst oder mal in einem Presseartikel zu sehen bist oder beim Chef zu Hause nen Notfall absrbeitest oder oder oder.
Ich verstehe nicht, was die DRV bezwecken will, die bekommen das Geld ja sowieso nicht, wenn dann geht das Geld an das ärztl. Versorgungswerk.
PS: Von mir will das Versorgungswerk für Urlaubsvertretung das 1,2 fache der Beitragsbemessungsgrenze, wobei der Beitrag der Haupttätigkeit gegengerechnet wird.
WackenDoc
21.02.2017, 20:37
Die DRV hat jede Menge Kohle mit den Nach- und Strafzahlungen eingestrichen.
Ansonsten sind das insgesamt sehr unangenehme Menschen. Völlig stumpf. Typische Verwaltungsfritzen, die wohl vor allem ihre eigene Stelle erhalten und ihre Macht ausspielen wollen.
Organspende
23.07.2017, 17:44
Lohnt sich eine Anmeldung bei der Notarzt-Börse als Assistenzarzt im 2. Jahr und Nicht-Notarzt? Gibt es dafür Angebote?
WackenDoc
23.07.2017, 18:17
Ich hab bisher nur Angebote für Notarztdienste und KV-Notdienste bekommen. Und neu seit dem Facharzt auch Angebote für Dienste in 1-2 Kliniken.
Was genau willst du denn als Nicht-Notarzt im 2. Jahr machen?
Organspende
23.07.2017, 19:17
Primär aus Neugierde, um zu schauen was für verschiedene Dienste dort angeboten werden. Dafür sind mir aber die 48 Euro noch zu teuer. ;)
WackenDoc
23.07.2017, 20:09
Naja- welche Dienste soll es sonst noch geben. Für die meisten interessanten Sachen braucht man einen Notarztschein. Festivaldienste ohne Notarzterfordernis werden in der Regel nicht über die Börse vergeben. KV-Dienste sind wohl eher nicht so spannend und je nach KV braucht man dafür den Facharzt oder zumindest fortgeschrittene Weiterbildung und einen speziellen Kurs.
Blutspendedienste waren zumindest in meinem Bereich noch nicht drin.
Ich stelle meine Frage mal hier, da ich keinen neuen Thread aufmachen möchte :)
Ich schreibe im September mein Staatsexamen im Ausland und wenn alles nach Plan läuft, wird mir die Approbation anerkannt und ich kann Anfang 2018 anfangen in Deutschland zu arbeiten. Allerdings habe ich, wie es in Deutschland üblich ist, kein PJ gehabt, demnach hab ich ein eher mulmiges Gefühl, was praktische Erfahrung (Blutabnehmen etc.) betrifft.
Mein Plan ist die Notarztweiterbildung zu machen und dann auf Notdienste zu machen, um etwas Geld anzusparen für eine längere (3-6 Monate) Amerikareise. Ich wollte noch etwas von der Welt sehen, bevor ich mich komplett der Arbeitswelt widme.
Meine Frage ist nun, ob die Notarztweiterbildung voll und ganz ausreicht, sodass man danach ohne weiteres eine Schicht als Notarzt machen kann, oder sollte man schon im Vornherein als Assistenzarzt praktische Erfahrung gesammelt haben, um das auch gut hinzukriegen. Mir wird einfach etwas mulmig im Magen wenn ich daran denke, dass ein 80h-Kurs mich auf den Notarzt-Job vorbereiten soll, angesichts meiner etwas mageren praktischen Erfahrung.
Danke im Voraus :)
Coxy-Baby
24.07.2017, 02:02
Einfach mal die Anforderungen lesen die zur Zusatzweiterbildung führen, hier z.B. 24 monatige stationäre Weiterbildung, davon 6 Monate ITS, dann Kurs, dann 50 Fahrten unter NA Supervision, dann Prüfung möglich, dann kann man als NA arbeiten.
tragezwerg
24.07.2017, 09:44
Einfach mal die Anforderungen lesen die zur Zusatzweiterbildung führen, hier z.B. 24 monatige stationäre Weiterbildung, davon 6 Monate ITS, dann Kurs, dann 50 Fahrten unter NA Supervision, dann Prüfung möglich, dann kann man als NA arbeiten.
Die 6 Monate ITS sind in manchen Bundesländern nicht zwingend nötig, alternativ gelten auch 6 Monate Anästhesie oder Notambulanz. Aber 2 Jahre muss man gearbeitet haben.
WackenDoc
24.07.2017, 18:06
Und einfach Notarztfahren ohne dass man einen Job als Angestellter zusätzlich hat, geht auch nicht mehr.
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