Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tätigkeit als Honorarnotarzt
..doch, wenn man als scheinselbstständig anerkannt sein möchte :-P
WackenDoc
02.08.2017, 17:36
Joa- und sobald das passiert ist,bekommst keine Schichten mehr.
Was aber merkwürdig ist: Viele Auftraggeber fordern noch die DRV-Befreiung. Die kannst aber nur über deinen Hauptjob bekommen, man braucht ja den Arbeitsvertrag und ca. 4 Wochen Zeit dafür. Und die ist für den Honorarjob nicht gültig. Und für Honorarjobs wo man nur einen Vertrag für die jeweilige Schicht bekommt, funktioniert das auch nicht.
Und mit der Gesetzesänderung ist man ja automatisch sozialversicherungsbefreit, sobald man nen festen Job hat.
Fun Fact- einen aktuellen Befreiungsantrag kann ich nicht über´s Versorgungswerk machen. Die sind automatisch nicht für mich zuständig. Also auch kein Antrag und kein Bescheid.
Muss mal rausfinden, ob ich die DRV mal mit nem direkten Befreiungsantrag ärgern kann.
Wacken, mit Deinem neuen Job biste aber auch ganz schön nervig für die DRV, so totsl unangepasst. :-))
WackenDoc
02.08.2017, 21:03
Sonst meldet man sich ja beim Versorgungswerk an und macht darüber gleich auch den Befreiungsantrag- also für den Hauptjob. Jetzt muss ich´s halt direkt über die DRV machen oder auch gar nicht.
Hauptsache ich bekomm irgendwann die Bestätigung über die Mitgliedschaft im Versorgungswerk wegen der Honorargeschichte- DAS war auch nicht so einfach vorgesehen.
Und dann machen wir es ganz kompliziert, wie sich Pension mit anderen Rentenarten verträgt.
Croonger
02.06.2018, 23:15
Muss man vor Beginn einer freiberuflichen Notarzttätigkeit ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden?
Oder reicht es aus die Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden?
Croonger
02.06.2018, 23:29
Zahlt man als freiberuflicher Notarzt in Nebentätigkeit ganz normal Einkommensteuer oder eher Umsatzsteuer oder gleich beides?
WackenDoc
03.06.2018, 09:23
Ärztliche Leistungen sind umsatzsteuerbefreit (wenn du über die Börse fährst gibt es einen Rechnungsvordruck wo unten ein Passus mit dem entsprechenden Paragraphen drin ist). Du zahlst ganz normal Einkommenssteuer.
ABER: Die Finanämter sind seit Neuestem hinter den Umsatzsteuern von Notärzten, die auf Veranstaltungen Dienst tun, her. Ich müste nochmal nachschauen- stand mein ich in "Der Notarzt" ein Artikel darüber. Die Begründung war (wenn ich das richtig verstanden habe) dass die Anwesenheit keine ärztliche Leistung wäre und Veranstaltungen von vorne herein so ausgelegt wären, dass ja nichts passiert.
Croonger
03.06.2018, 10:38
Ok also keine Umsatzsteuer für Notärzte. Hat den schonmal jmd seine NA-Tätigkeit als Gewerbe anmelden müssen oder dem Gewerbeamt melden müssen?
Ok also keine Umsatzsteuer für Notärzte. Hat den schonmal jmd seine NA-Tätigkeit als Gewerbe anmelden müssen oder dem Gewerbeamt melden müssen?
Nur nicht heilende ärztliche Tätigkeit (z.B. Auftragsarbeiten für die Polizei) sind prinzipiell Umsatzsteuer pflichig.... NA Tätigkeit ganz sicher nicht
PsychoFan
04.06.2018, 21:38
Ok also keine Umsatzsteuer für Notärzte. Hat den schonmal jmd seine NA-Tätigkeit als Gewerbe anmelden müssen oder dem Gewerbeamt melden müssen?
Arzt ist ein freier Beruf und kein Gewerbe.
Croonger
16.10.2018, 16:41
Hey Leute,
ich übernehme gelegentlich neben meiner Kliniktätigkeit Notarztdienste auf freiwilliger/selbstständiger Basis und wollte mal fragen, ob es hierfür überhaupt noch möglich ist eine eigene freiwillige Unfallversicherung abzuschliessen.
Eine solche freiwillige Unfall-Versicherung ist meines Wissens nach Novellierung des Gesetzes zur Heil- und Hilfsmittelversorgung im Frühjahr 2017 (SGB7 §2 Abs.1 Nr13d "Notarztgesetz") nicht mehr möglich, da der Aufgabenträger des Rettungsdienstes eine solche für die Notärzte abschliessen muss.
Macht evtl eine Zusätzliche Absicherung von Arbeitsunfällen während der Notarzttätigkeit über eine BG Sinn?
WackenDoc
16.10.2018, 16:44
Die BGW versichert dich nicht mehr, weil du als Notarzt gesetzlich unfallversichert bist (über deinen Auftraggeber).
Was anderes sind Dienste die nicht als "Rettungsdienst" im engeren Sinne gelten. Aber Obacht- da kann sogar sein, dass die neue REgelung zur Sozialversicherungsfreiheit nicht gilt und das Finanzamt will dann auch noch Umsatzsteuer sehen.
Leicht OT:
weiß jemand, wie die Vergütung der "Telenotärzte" in NRW aussieht? Wundern würde es mich nicht, wenn man im Callcenter besser vergütet würde...
nachdem das "Modell Aachen" jetzt langsam flächendeckend in NRW eingeführt werden soll und die entsprechenden Voraussetzungen gerade geschaffen werden glaube ich nicht, dass hier belastbare Aussagen getätigt werden können....
Croonger
16.10.2018, 19:29
Hallo WackenDoc
vielen Dank für deine Einschätzung zur Ungallversicherung. Kann ich denn davon ausgehen, dass die gesetzl Unfallversicherung Arbeitsunfälle im Notarztdienst ausreichend absichert, ich habe nirgendwo Infos über die Versicherungsleistungen gefunden. Zahlt die Unfallversicherung zB auch eine Anschlussheilbehandlung. Und dann angenommen ich habe einen Arbeitsunfall wie wäre das konkrete Vorgehen? Fragen die mich nach ner Versicherungsnr? Wie heisst über meine Unfallversicherung oder soll ich sagen: das läuft über die gesetzl Unfallversicherung?
nachdem das "Modell Aachen" jetzt langsam flächendeckend in NRW eingeführt werden soll und die entsprechenden Voraussetzungen gerade geschaffen werden glaube ich nicht, dass hier belastbare Aussagen getätigt werden können....
Läuft doch schon ein Jahr (z.B. Euskirchen). Im übrigen sollte ja die Vergütung vorab feststehen. Wie das wirtschaftliche Ergebnis und das outcome in der Patientenversorgung sein wird, das wird sich herausstellen.
Aber vielleicht hat ja jemand eine Einladung beim durchführenden Callcenter wahrgenommen (zumindest aktuell wird das ja noch in Deutschland sein und nicht in Pakistan oder sonstwo).
Sebastian1
16.10.2018, 20:17
Euskirchen arbeitet historisch schon sehr lange mit Aachen zusammen, auch in der Ausbildung zB der LNA. Würde ich nicht als Maßstab aller Dinge nehmen, in den meisten Kreisen hast du noch keine oder nur eine sehr basale Telemedizin. Das Institut von Gernot Marx an der Uni Aachen hat auch Studien laufen mit telemedizinischen Visiten auf Intensivstationen, aber das sind eben noch Studien. Vermutlich wird sich das irgendwann mal alles durchsetzen (schätze ich), aber flächendeckend vorhanden ist das mitnichten.
WackenDoc
16.10.2018, 20:34
Wenn ich das aber richtig verstanden habe, muss dich der Auftraggeber ganz normal über die zuständige BG unfallversichern. Also je nach dem für wen du fährst BGW oder Landesunfallkasse (oder vergleichbar).
§ 2 Abs. 2 Nr. 13d SGB VII ist die Grundlage.
WackenDoc
16.10.2018, 20:37
Passt doch alles zusammen: Die DRV hat das Notarztsystem zerlegt, so dass jetzt auch auf Wachen, wo sich früher die Kollegen um die Schichten gekloppt haben, Mangel herrscht.
Die NFS dürfen die Lücke füllen und die Callcenter mit dem Telenotarzt sind das Feigenblatt des notarztbasierten Rettungsdienstes.
Passt doch alles zusammen: Die DRV hat das Notarztsystem zerlegt, so dass jetzt auch auf Wachen, wo sich früher die Kollegen um die Schichten gekloppt haben, Mangel herrscht.
Die NFS dürfen die Lücke füllen und die Callcenter mit dem Telenotarzt sind das Feigenblatt des notarztbasierten Rettungsdienstes.
Natürlich folgt das alles einem Plan. Die Wahlschafe scheinen aber die Implementierung von Behandlungsmethoden aus der Antarktis oder dem australischen outback in eins der dichtbesiedelsten und angeblich reichsten europäischen Länder einfach hinzunehmen. In Frankreich würden nicht nur die Mülltonnen brennen...
Ach ja, und das ganze soll auch auf das Stadtgebiet Düsseldorf ausgedehnt werden- so von wegen total verarmt und ländlich.
Die spannende Frage nach der Vergütung für "Sesselnotärzte" - ein konkret namentlich gennanter Anbieter beschäftigt laut ZM derzeit sechs davon- bleibt aber noch unbeantwortet...
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