Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tätigkeit als Honorarnotarzt
Sebastian1
04.04.2019, 13:35
Korrekt. Maßgeblich ist SGB IV §23c. Dort heisst es
(2) Einnahmen aus Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst sind nicht beitragspflichtig, wenn diese Tätigkeiten neben
1.
einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes oder
2.
einer Tätigkeit als zugelassener Vertragsarzt oder als Arzt in privater Niederlassung
ausgeübt werden. Für Tätigkeiten, bei denen die Einnahmen nach Satz 1 nicht beitragspflichtig sind, bestehen keine Meldepflichten nach diesem Buch.
Problem: Wenn du darunter liegst, wirst du kaum jemanden finden, der dich nimmt wegen des verbundenen Aufwandes und der regelmäßigen Einstufung der Tätigkeit als scheinselbständig. Auch mit dieser Neuregelung - es sei denn, du erfüllst die Kriterien nach 23c.
Heisst für den Auftraggeber, dass er sich dem Risiko empfindlicher Nachzahlungen aussetzt - warum sollte er das also tun?
Du könntest natürlich auch eine Privatpraxis gründen.
Jukka666
04.04.2019, 14:10
Hmm.. nochmal vielen Dank,
hab im SGB auch nochmal nachgelesen...so wie ich das verstehe, könnte ich also bei Aldi zweimal im Monat an der Kasse sitzen, wird ja nur von "Beschäftigung" gesprochen... :-)
Dass man sozialversicherungspflichtig ist, das ist mir klar, als wirklich Selbständiger OHNE 15h/Woche-Anstellung.
Ich könnte mir ja eben vorstellen, vollständig selbständig zu werden!
Aber wo ich mir immer noch nicht klar bin - sorry -: kann ich im Ärzteversorgungswerk bleiben und auf die DRV verzichten?
Denn auf der Homepage der Ärzteversorgung steht:
Selbständige
Selbständig tätige Mitglieder (z.B. in eigener Praxis Niedergelassene und Praxisvertreter) haben als Pflichtbeitrag 18 % des reinen Berufseinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Deutschen Rentenversicherung Bund (2019: jährlich 80.400,00 EUR West bzw. 73.800,00 EUR Ost) und 7 % des Teils des reinen Berufseinkommens, der die Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung Bund übersteigt, zu zahlen.
Eine eigene Praxis gründen stelle ich mir nicht realistisch vor, in meinem Wohnzimmer? Ich möchte ja keine Patienten empfangen oder privat behandeln. Kann man eine "Schein-Praxis" mit Anschrift gründen und dann aber ausschließlich als Notarzt agieren?
Sebastian1
04.04.2019, 14:42
Ja, du bleibst in der Ärzteversorgung. 14% deiner Einkünfte aus selbständiger ärztlicher Tätigkeit gehen da hin bis zum Pflicht- oder Höchstbeitrag.
Das Problem mit der reinen Selbständigkeit als NA ist, dass der Gesetzgeber das so nicht vorgesehen hat - dass das nicht sinnvoll ist, ist klar. Vermutlich wollte man die Abwanderung aus den Kliniken erschweren.
Also, daraus ergibt sich folgendes:
a) du hast eine Tätigkeit von 15h/Woche ausserhalb des RD oder eine Praxis gem SGB IV 23c -> du kannst als NA freiberuflich arbeiten. Du zahlst normal ins Versorgungswerk ein. Die DRV ist raus.
Was der Gesetzgeber explizit NICHT gemacht hat, ist die Selbständigkeit der Notärzte festzustellen. Er befreit sie nur von der Sozialversicherungspflicht in der DRV unter den gegebenen Bedingungen unter a). Daraus folgt
b) Du bist nicht 15h/Woche ausserhalb des RD angestellt tätig und/oder hast keine Praxis.
Du willst als NA freiberuflich arbeiten. Du musst dich bei der DRV melden. Die wird dich zwar befreien, dich aber als scheinselbständig einstufen. Damit muss dein Auftraggeber dich wie einen Angestellten behandeln - mit AG-Anteilen zur Sozialversicherung, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Urlaubsanspruch. Das macht aber keiner mehr, denn es gibt genug Ärzte, die 23c erfüllen.
Von daher: Reine NA-Tätigkeit in Selbständigkeit wird nicht so leicht gehen. Also entweder TZ-beschäftigt bleiben in der Klinik, Praxis gründen oder versuchen, sich als NA irgendwo anstellen zu lassen.
Anders nochmal das Honorararztwesen: Da greift §23c nicht, der gilt nur für Notärzte. Das ganze Honorararztwesen läuft im Wesentlichen in Arbeitnehmerüberlassung. Die Stundensätze sind in der Regel deutlich höher als bei Notärzten. Das Geld bekommst du von den Vermittlungsagenturen fertig versteuert und du erhältst dementsprechend auch AG-Anteile zur Sozialversicherung.
Jukka666
04.04.2019, 15:01
Mensch, du bist ja wirklich eine große Hilfe!
Okay, das macht Sinn..gut, eigentlich nicht, aber so ist es halt. :-)
Wenn man selbständige Freunde fragt, können DIE wirklich selbständig sein und müssen ihre Sozialversicherungsbeiträge entweder gar nicht abführen bzw. sind eben selbst verantwortlich dafür.
Aber als Notarzt ist man scheinselbständig...ist das nicht eine Benachteiligung des ärztlichen Berufsstandes?
Gibt es nicht die Möglichkeit, die SZV-Beiträge selbst zu übernehmen und den "Arbeitgeber" (sprich z.B. das Rote Kreuz) davon zu befreien? In einem gesonderten Vertrag? Wäre wahrscheinlich illegal...
Ich wäre ja bereit, meine SZV-Beiträge selbst zu managen. Dafür habe ich die Freiheit, mehr oder weniger dafür zu arbeiten.
so ist es halt. Schade.
WackenDoc
04.04.2019, 15:04
Merke- du kannst in Deutschland selbständige Nutte sein, aber nicht selbständiger Notarzt.
Es wird einige Kollegen geben, die eine Schein-Privatpraxis haben. Ist halt die Frage, ob sich der Aufwand für das geringe Notarzthonorar lohnt. Du kannst übrigens als selbständiger Notarzt mit ca. 200h/Monat rechnen um ein brauchbares Gehalt zu haben und du trägst halt das volle soziale Risiko.
Nein, eine Befreiung des AG ist nicht möglich. Wenn du scheinselbständig bist, bist du Arbeitnehmer mit allen Rechten.
Achso- dadurch dass du explizit nicht selbständig bist, unterliegst du natürlich auch dem Arbeitszeitgesetz (Außer in McPomm, da gibt es eine Sonderregelung für Notärzte). Da die DRV aber daran nichts verdient, interessiert es zur Zeit niemanden.
Deine Freunde erfüllen wahrscheinlich die Kriterien für Selbständigkeit oder sind auch scheinselbständig.
Jukka666
04.04.2019, 15:14
:-)) stimmt!
Also Schein-Privatpraxis scheidet aus, könnt ich nimmer schlafen... lol
Mei, das mit dem Gehalt ist so ne Sache.. Eine BU habe ich, eine Krankentagegeldversicherung im Rahmen der PKV habe ich, kann ich auch ausweiten (momentan 42. Tag). Haftpflicht und Risikolebensversicherung auch schon.
Was fällt weg:
- Lohnfortzahlung bei Krankheit, klar. Siehe Krankentagegeldversicherung. Risiko, stimmt. Wie bei jedem Selbständigen. Brichst du dir ein Bein, kein Notarzt mehr vorerst. Sollte man über 42 Tage nicht arbeiten können, bin ich genauso geschützt wie als Angestellter, da greift ja meine Versicherung (siehe oben).
- Urlaubsgeld. Ist nicht so gravierend pro Jahr.
- Arbeitgeberbeiträge zu KV, RV etc. Muss man selber tragen, und vorsorgen, der größte Brocken.
Ich habe ausgerechnet (lasse ich aber vom Steuerberater noch gegenprüfen), dass ich ca. 160-240 Stunden/Monat als Notarzt tätig sein muss, um mein Bruttogehalt zu erreichen bzw. zu übertreffen (Puffer für Abgaben, siehe oben).
Mei, das sind bei 4 Wochen pro Monat 2 x 5 Dienste à 24 h am Stück. Also satte 10 Tage nicht daheim. Aber 20 Tage dafür komplett frei! Das ist erstmal verlockend und klingt unschlagbar. Damit habe ich ja mehr "Urlaub" als als Angestellter.
Aber auch zu simpel gedacht wahrscheinlich.
WackenDoc
04.04.2019, 15:20
160-240 ist schon eine sehr große Spanne. Rechne halt damit dass ungefähr 1/3 von deinem Honorar über bleibt.
Ich bin zu meiner (Schein)Selbständigkeit meist 200-220 Stunden gefahren. Und da muss man schon gut koordinieren dass man die passenden Schichten zusammenbekommt. Hab ich der Zeit auch noch 42-h-Schichten gemacht.
Achso- für 24h sind eigentlich 2 Tage weg.
Jukka666
04.04.2019, 15:49
1/3 vom Gesamt-Umsatz?
Erscheint mir ein bisschen wenig, meinst du nicht?
Ich habe in der Klinik eine Abgabenlast von 35%, wenn man Brutto zu Netto in Relation setzt.
Wenn ich z.B. pro Monat 6400 Euro Notarzt-Erlös einfahre, was natürlich immer tröpfchenweise von der KVB überwiesen wird, dann entspricht das laut meiner Statistik ca. 200 Stunden.
Sagen wir ich fahre 5 Tage am Stück à 24h (also Montag bis Freitag früh durch), dann sind das 96h.
Und das zweimal pro Monat. Dann sind das ca. 200h.
6400 Euro minus Lohnsteuer (sagen wir 25%) minus Rente (ca. 18%) minus ggf. Arbeitslosenversicherung/Soli etc.
Müssten da nicht ca. 50% mind. übrig bleiben?
WackenDoc
04.04.2019, 15:57
Jap- 1/3 von deinem Honorar. Ja, das ist wirklich so wenig.
Einkommenssteuer, volle Rentenversicherung, volle Krankenversicherung, je nach Auftraggeber Haftpflicht, ÄK-Beitrag (ok, den hat man als Angestellter auch, aber durch das hohe Brutto zahlst du mehr), Absicherung für Krankheit und andere Ausfälle, kein bezahlter Urlaub, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Krankheitsabsicherung kostet halt extra.
Arbeitslosenversicherung zahlst du nicht als 23c -ler. Und keine Unfallversicheurng, du bist jetzt gesetzlich unfallversichert über den Auftraggeber.
5x24 am Stück ist illusorisch und geht auch auf Dauer nicht.
Jukka666
04.04.2019, 16:17
Ah gut, da haben wir ein Missverständnis:
ich habe die KV und die Versicherungen etc. nicht miteingerechnet, weil ich das mit meinem Klinik-Netto auch nicht gemacht habe. Nur Abgaben und Steuer.
Dann klar, bleibt weniger übrig.
Naja, bleibt halt die 50% / 50% Regelung übrig... :-)
WackenDoc
04.04.2019, 16:20
Du würdest aber z.B. bei der KK den VOLLEN Beitrag zahlen. Genauso bei der Rente.
Achso- Klamotten musst du natürlich auch zu 100% selber kaufen.
5x24 am Stück ist illusorisch und geht auch auf Dauer nicht.
abgesehen davon, dass es illusorisch ist, ist es zwar arbeitsrechtlich (da Freiberufler sich nicht ans Arbeitszeitgesetz halten müssen) in Ordnung aber sicherlich PatientenGEFÄHRDEND!!!!!
Du Willst im Krankenhaus oder präklinisch auch nicht von jemand behandelt werden, der seit 4x24h bereits im Bereitschaftsdienst ist...
Jukka666
05.04.2019, 13:41
Naja, ich habe auf diesen Standorten eine durchschnittliche Einsatzhäufigkeit von 0,18 pro Stunde. Das sind 2-5 pro Einsatz, sagen wir MAX. 8 pro 24h-Dienst. Wir kommen schon zum Schlafen/Nickerchen machen etc. Auf intensiveren Wachen würde ich das nie erwägen. Aber das Beispiel anderer Kollegen, die sogar selber fahren (fällt bei mir ja weg), zeigt, dass es bei uns geht.
Aber im Kern ist das sicher richtig, optimal ist es nicht.
WackenDoc
05.04.2019, 16:00
8 Einsätze in 24 Stunden sind nicht wirklich wenig Einsätze. Das ist die durchschnittliche Einsatzfrequenz an meiner "stressigsten" Wache. Und da hab ich auch noch kurze Wege zu den üblicherweise angefahrenen Krankenhäusern und kurze Wege zu den Patienten.
Der Knackpunkt ist ununterbrochener und erholsamer Schlaf. Der ist bei so einer Einsatzfrequenz nicht gegeben.
Ich bin an Wachen gefahren, die im Jahresschnitt 0,8 Einsätze/24h hatten- da hat ein einzelner Kollege 5 Tage am Stück Dienst getan.
An der Wache, an der ich die 42er gemacht hab (Freitag nachmittag bis sonntag früh) waren es so 2 Einsätze in 24h, wenig in der Nacht, auch mal 36 Stunden am Stück gar nichts.
sowas kann ich dann auch vor mir selber verantworten.
WackenDoc
05.04.2019, 16:31
Achso- dadurch dass du eben nicht selbständig bist, unterliegst du eigentlich dem AZG.
Und es löst weiter nicht das Problem, dass man eben nicht als Notarzt selbständig sein kann.
Jukka666
05.04.2019, 17:17
Okay, ihr habt mir wirklich sehr weitergeholfen!
Ich fasse zusammen:
- eine rein selbständige 100%-Tätigkeit als NA ohne weiteres Angestelltenverhältnis scheitert. V.a. daran, dass eine Scheinselbständigkeit vorliegen würde und sozialversicherungspflichtige Beiträge für den Auftraggeber anfallen würden (die keiner zu übernehmen bereit wäre).
- Dann aber das Arbeitszeitgesetz greifen würde und eine flexible Verteilung der Dienste nach Belieben des NA nicht mehr möglich wären.
- Empfehlenswert wäre eine Teilzeittätigkeit in der Klinik - um sich die Soz.versicherungsbeiträge zu sichern - und die freigewordene Zeit mit NAD zu füllen.
- Zu viele Schichten am Stück sind unrealistisch.
WackenDoc
05.04.2019, 19:38
Das Arbeitszeitgesetz greift so oder so. Außer du fährst in McPomm.
Notärzte sind nicht selbständig, auch mit 23c nicht. Sie sind nur sozialversicherungsbefreit.
Ja, eine Teilzeittätigkeit in der Klinik (oder sonstwo) wäre eine Möglichkeit. nicht um sich die Sozialversicherungsbeiträge zu sichern, sondern um die Bedingungen des 23c zu erfüllen.
Sebastian1
05.04.2019, 22:10
Wacken, es gibt unter 23c keine Clearingverfahren mehr. Daher bin ich erstmal freiberuflich, solange niemand was anderes feststellt. Hat nie jemand getan. Von daher bin ich Freiberufler. Punkt.
WackenDoc
06.04.2019, 08:42
Ja, oder so. Der Gesetzgeber hat ja explizit NICHT die Selbständigkeit oder auch einfach nur die Möglichkeit der Selbständigkeit mit reingenommen. Man hat sich mit der Frage gar nicht beschäftigt.
Die DRV interessiert sich nicht mehr dafür, seit sie kein Geld mehr zu bekommen hat. Man kann ja nicht einmal feststellen lassen, dass die Bedingungen nach 23c erfüllt sind- das war ja gerade in der Anfangszeit, als die Auftraggeber vor den Verfahren Angst hatten, ganz lustig.
Also sind wir Schrödingers Scheinselbständige.
Hallo,
super Beitrag in dem es viele sinnvolle Informationen gibt. Aber habe ich das richtig verstanden: Wenn ich jetzt über die Notarztbörse einen Dienst in einem anderen Bundesland annehme muss ich mich dafür bei der zuständigen Landesärztekammer anmelden und dann wieder abmelden?
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