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WackenDoc
10.06.2019, 11:21
In der Regel nicht.
Du hast ja eine "Heimat-ÄK". Dann wollen einige ÄK inzwischen nur eine Meldung für kurzzeitige Tätigkeit in deren Bereich haben. Du musst in die Regelungen der jeweiligen ÄK schauen. Meist gibt es ein eigenes Formular dafür.

tiw28
10.06.2019, 18:08
mit dem aktuellen Leiturteil B 12 R 11/18 (https://www.medi-learn.de/foren/x-apple-data-detectors://0) R vom 04.06.2019 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, regelmäßig nicht als Selbständige anzusehen sind, sondern als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Nach dem Grundsatzurteil ist davon auszugehen, dass alle ärztlichen Honorareinsätze in Krankenhäusern, gleich welcher Fachrichtung und in welcher Abteilung, als abhängige Beschäftigungsverhältnisse zwischen Krankenhaus und Vertretungsarzt bewertet werden. Es ist davon auszugehen, dass Kliniken künftig komplett auf den Einsatz von freiberuflichen Ärzten verzichten werden.

WackenDoc
10.06.2019, 18:13
Das war absehbar und betrifft inzwischen alle Honorarkräfte. Auch Pflegekräfte.

Notärzte sind allerdings nach §23c SGB IV immernoch nicht selbständig, aber zumindest unter bestimmten Bedingungen sozialversicherungsfrei.

Brutus
10.06.2019, 19:32
mit dem aktuellen Leiturteil B 12 R 11/18 (https://www.medi-learn.de/foren/x-apple-data-detectors://0) R vom 04.06.2019 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, regelmäßig nicht als Selbständige anzusehen sind, sondern als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Nach dem Grundsatzurteil ist davon auszugehen, dass alle ärztlichen Honorareinsätze in Krankenhäusern, gleich welcher Fachrichtung und in welcher Abteilung, als abhängige Beschäftigungsverhältnisse zwischen Krankenhaus und Vertretungsarzt bewertet werden. Es ist davon auszugehen, dass Kliniken künftig komplett auf den Einsatz von freiberuflichen Ärzten verzichten werden.


Ein Kollege, der früher selbst regelmäßig als Honorararzt gearbeitet hat, erzählte mir letzte Woche genau dazu aber eine nette kleine Anekdote: Da die DRV ja regelmäßig Betriebsprüfungen durchführt und die Krankenhäuser zu Nachzahlungen verpflichtet, die aber "anonym" bezahlt werden, kann man selbst bei der DRV eine Prüfung beantragen (wichtig, wenn man halt ggf. von der DRV eine Rente haben möchte, weil man über 60 Monate eingezahlt hat).
Die DRV ist verpflichtet, den Eingaben nachzugehen und ggf. dem Rentenkonto gutzuschreiben. So reicht im Grunde genommen EIN Dienst / Honorarvertrag pro Monat um eben einen solchen Monat angerechnet zu bekommen. Gehen wir mal davon aus, dass jemand über 4 Jahre als Honorararzt geschuftet hat, so kann er dies der DRV gegenüber angeben (ggf. mit Rechnung, Verträgen) und die Anrechnung als Rentenversicherungszeit verlangen. Dabei spielt das Jahr der Beschäftigung keine Rolle! Die DRV MUSS das nachprüfen und ggf. anrechnen. ;-)
Also mal jeder selbst überlegen, wann und wo und wie lange er als Honorarkraft gewerkelt hat, nicht wahr Wacken? ;-)

WackenDoc
10.06.2019, 19:48
Die DRV hat weit mehr als die 60 Monate von mir und aktuell läuft mein Minijob über die. Aber danke für den Tipp- je teurer es für die DRV wird umso besser.

glücksdrache
14.06.2019, 05:26
Hi,

kurze Verständnisfrage. Gilt das neue Urteil für rein " freiberufliche " Ärzte oder auch für den Fall, dass man eine Festanstellung hat und darüber hinaus Honorarnotarztdienste macht ?

Blicke da nicht so durch.

Danke,
Marion

Sebastian1
14.06.2019, 07:38
Das aktuelle Urteil bezieht sich auf Honorarärzte im Krankenhaus. Für Notärzte egal, da seit April 2017 die NA von der SV-Pflicht befreit sind. Honorarärzte im Krankenhaus funktionieren nur noch mit Anstellung oder ANÜ.

Brutus
14.06.2019, 08:32
^^ Weißt Du zufällig, wie das mit Unternehmern ist? Wenn ich z.B. zu Hause einen eigenen Betrieb mit Gewerbesteuernummer habe? Bin ich dann trotzdem scheinselbstständig? :-nix

rafiki
10.06.2020, 17:04
Jetzt wurde ich mal wieder von der DRV belästigt. Es geht um eine Honorartätigkeit, die ich bis 2016 nebenberuflich ausgeführt habe. Bekanntlich hat die DRV das ja als Scheinselbstständigkeit gewertet. Die Klinik und ich sind in Widerspruch gegangen, was die DRV zurückgewiesen hat.
Mir ist leider nicht klar, was die DRV von mir persönlich will: Nachzahlungen an sie oder übernimmt das der ehemalige Auftraggeber, d. h. die Klinik? Weiß da jemand Bescheid, hat jemand ähnliche Probleme mit dieser Institution?

WackenDoc
10.06.2020, 17:25
Was steht denn in dem Schreiben was sie wollen? 10 Seiten Bullsh*** ausfüllen, weil Betriebsprüfung beim alten AG?

Ich musste nichts zurückzahlen. Das müssten meine AG gemacht haben. DIE haben mich ja nicht offiziell richtig als AN gemeldet.

rafiki
11.06.2020, 09:40
Was steht denn in dem Schreiben was sie wollen? 10 Seiten Bullsh*** ausfüllen, weil Betriebsprüfung beim alten AG?

Ich musste nichts zurückzahlen. Das müssten meine AG gemacht haben. DIE haben mich ja nicht offiziell richtig als AN gemeldet.

So, hab jetzt die DRV angerufen. Es ist tatsächlich so, dass die Beitragsnachzahlungen (falls auch die Sozialgerichtsklage der Klinik ohne Erfolg ist) allein am Auftraggeber, also Klinik, hängenbleiben. Als Beschäftigter ist man raus, weil nicht mehr dort tätig (Stichwort Verjährung).

Eine Frechheit der DRV bleibt es trotzdem.

Der Herr
29.07.2020, 17:50
Hallo,

ich überlege mir als Facharzt für Anästhesie Honorar über eine Agentur tätig zu werden. Gleichzeitig möchte mich nicht unter Wert verkaufen. Wo liegt der durchschnittliche Stundensatz momentan?

Liebe Grüße

triolade
01.08.2020, 08:05
Hallo, ich übernehme seit einem Monat KV Notdienste für zwei Praxen. eine führt das ganze als selbstständige Tätigkeit durch (ich schreibe Rechnungen an sie), die andere mit einem Arbeitsvertrag auf Abruf. bin relativ blauäugig rangegangen und dachte die wissen schon was sie tun. mittlerweile ist mir auch klar, dass man für die exakt gleiche Tätigkeit auch die gleiche Abrechnung wählen sollte. Wie macht ihr das? Wisst ihr was steuerlich besser ist? Bekomme übrigens ca 80-100 Euro Brutto/Std.
liebe Grüße

salmonelle
13.01.2021, 11:49
Eine sehr banale Frage von einem Neuling in der Honorararzt-Szene. Wie viele Sets eigene Einsatzkleidung habt Ihr und wascht Ihr die versiffte Wäsche in der privaten Waschmaschine? Auf meiner Heimatwache (Feuerwehr/Großstadt) wechsel ich bis zu 3x/Schicht meine Kleidung, davon geht auch Einiges separat als potenziell infektiös-kontaminierte Wäsche weg. So richtig kann ich mich mit dem Gedanken noch nicht anfreunden, oder bin ich zu verwöhnt? Ich danke für den Input :)