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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Infektionen in der Chirurgie



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morgoth
04.06.2018, 08:47
Das mit der Stigmatisierung ist wirklich ein guter Punkt.
Ich habe mich öfter gefragt, ob gerade dieses Geschiss, für eine bestimmte Krankheit (unter vielen anderen) so "Ausnahmeregelungen" - extra Aufklärung - zu schaffen, diese Stigmatisierung nicht weiterunterhält. Wir hatten mal ne größere Teamdiskussion, als ein Ergotherapeut darauf bestanden hat, den HIV+-Status (i.R. von psychiatrischen Teamsitzungen) zu kommunizieren. Am besten noch mit rotem Edding auf das Kurvenblatt.

Andererseits haben wir in der Neuro bspw. wie oft einfach die Standarddiagnostik auf Syphilis mitangekreuzt, da wurde überhaupt nicht großartig Worte drüber verloren.

ProximaCentauri
04.06.2018, 09:34
Ich verstehe das Drama um die HIV-Testung auch nicht, ich sage dann oft "wir werden eine Blutentnahme machen mit diversen Werten, wie Blutbild, Leberwerte, und wir schauen nach manchen Krankheitserregern, da gehört auch ein HIV-Test dazu. Ist das für Sie so in Ordnung?"
Bisher waren damit alle zufrieden, manche haben gesagt dass das nicht nötig sei, aber nach einer Erklärung "dann wird er ja negativ sein, und dann ist das geklärt und man überlegt nicht immer, ob das noch eine Möglichkeit sein könnte" fanden das bisher alle Leute gut.

(Bezieht sich aber jetzt nicht direkt auf NSV)

Gesocks
04.06.2018, 10:47
Zur zeitgemäßen Umbewertung der HIV-Diagnostik finde ich diese kurze und angenehm lesbare Berufungszurückweisung ganz spannend; der HIV-Test wird in der Rechtspraxis überhaupt nicht (mehr) als Heiligtum angesehen:
Erforderlichkeit einer ausdrücklichen Einwilligung des Patienten in einen HIV-Test im Rahmen der Blutentnahme zur allgemeinen Diagnostik (LG Magdeburg, 19.11.2013 - 2 S 140/13) (http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/buq/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE130020537&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true)

Hier genügte als Aufklärung und Einwilligung für einen indizierten HIV-Test ganz ausdrücklich die unwidersprochene Ansage "Wir machen jetzt Diagnostik".

Oops!, Feuerblick; finde ich nachvollziehbar.

Die Frage wäre dann gar nicht: "Mein PJler schwebt in Gefahr. Ist es der mutmaßliche Wille, meinem verletzten PJler zuliebe einen Test zu machen?"
... sondern - weil der Test beim Risikopatienten, zwar nicht akut, auch unabhängig von der NSV indiziert ist: "Der Patient hat ein hohes Risiko. Die Testung ist indiziert, wenn auch nicht unbedingt akutmedizinisch. Ist es der mutmaßliche Wille, aus aktuellem Anlass einen Test zu machen?" - oder?

Oops!
04.06.2018, 10:55
Gesocks:

Also das mit dem „Wir machen jetzt die Diagnostik“ und niemand widerspricht ist das, was ProximaCentauri grad beschrieben hat, richtig? Wird also so in der Praxis bereits umgesetzt.
Find ich gut, wie ihr das handhabt, Proxima.

Ich werd mal gucken, was die Aidshilfe zu der Problematik sagt und ob es nicht Bemühungen gibt, die aktuelle Rechtslage zu bewegen.

morgoth
04.06.2018, 13:29
Zur zeitgemäßen Umbewertung der HIV-Diagnostik finde ich diese kurze und angenehm lesbare Berufungszurückweisung ganz spannend; der HIV-Test wird in der Rechtspraxis überhaupt nicht (mehr) als Heiligtum angesehen:
Erforderlichkeit einer ausdrücklichen Einwilligung des Patienten in einen HIV-Test im Rahmen der Blutentnahme zur allgemeinen Diagnostik (LG Magdeburg, 19.11.2013 - 2 S 140/13) (http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/buq/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE130020537&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true)

Hier genügte als Aufklärung und Einwilligung für einen indizierten HIV-Test ganz ausdrücklich die unwidersprochene Ansage "Wir machen jetzt Diagnostik".

Sehr interessant, danke!

mirari
04.06.2018, 14:53
Ohne mich allzu sehr einmischen zu wollen, möchte ich doch gerne folgende Punkte loswerden:

1. Zum möglichen Nutzen eines HIV-Tests für den Patienten. Natürlich gibt es potenziell eine massive, psychische Belastung auf der einen Seite. Neben epidemiologischen Aspekten/etwaiger vermeidbarer Weitergabe der Infektion (und möglichen psychischen Folgen daraus!) steht auf der anderen Seite aber auch der Nutzen einer möglichst frühen Therapie. https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa1506816 bzw. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/62959/HIV-Studie-bestaetigt-Vorteile-bei-sofortigem-Therapiebeginn
2. Zur Güterabwägung und möglichen Blutentnahmen unter Zwang. In einem anderen, polizeilichen Kontext habe ich so etwas in meinem Bundesland nicht erst einmal erlebt. Sicherlich streitbar und für alle Beteiligten undankbar, aber offenbar ist eine oben angesprochene Güterabwägung durchaus so möglich, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit einer Indexperson ausgestochen wird.

Brutus
04.06.2018, 16:26
Zur zeitgemäßen Umbewertung der HIV-Diagnostik finde ich diese kurze und angenehm lesbare Berufungszurückweisung ganz spannend; der HIV-Test wird in der Rechtspraxis überhaupt nicht (mehr) als Heiligtum angesehen:
Hier genügte als Aufklärung und Einwilligung für einen indizierten HIV-Test ganz ausdrücklich die unwidersprochene Ansage "Wir machen jetzt Diagnostik".
Soweit ich das verstanden habe, ist im Rahmen der Gesamtdiagnostik bei diesem Patienten der HIV-Test mitgemacht worden. Was ja insoweit auch nachvollziehbar ist, wenn im Rahmen z.B. einer konsumierenden Erkrankung auch nach HIV geguckt wird.
In unserem Beispiel geht es aber um einen Patienten, wo die Diagnostik ja schon gelaufen ist, und NUR aufgrund einer NSV eines Mitarbeiters der Test gemacht werden soll. Ob man das so direkt miteinander vergleichen kann? Zudem steht ja auch im Urteil, dass andere Gerichte auch heute die Sachlage gänzlich anders sehen und sicherlich auch anders entschieden hätten.
Letztendlich ist ALLES, was wir hier in den letzten 7 (?) Seiten erörtert haben, nicht zielführend. Denn wie heißt es so schön: auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. :-nix


Die Frage wäre dann gar nicht: "Mein PJler schwebt in Gefahr. Ist es der mutmaßliche Wille, meinem verletzten PJler zuliebe einen Test zu machen?"
... sondern - weil der Test beim Risikopatienten, zwar nicht akut, auch unabhängig von der NSV indiziert ist: "Der Patient hat ein hohes Risiko. Die Testung ist indiziert, wenn auch nicht unbedingt akutmedizinisch. Ist es der mutmaßliche Wille, aus aktuellem Anlass einen Test zu machen?" - oder?
Das finde ich schon vermessen! Denn dem Patienten einfach zu unterstellen, dass er ein hohen Risiko hat, HIV postitiv zu sein, STIGMATISIERT ihn ja noch mehr, als ehrlich zu sagen: "Komm, ich war ungeschickt, ich habe mich bei der OP verletzt. Ich möchte jetzt einen Test machen.

Brutus
04.06.2018, 16:31
2. Zur Güterabwägung und möglichen Blutentnahmen unter Zwang. In einem anderen, polizeilichen Kontext habe ich so etwas in meinem Bundesland nicht erst einmal erlebt. Sicherlich streitbar und für alle Beteiligten undankbar, aber offenbar ist eine oben angesprochene Güterabwägung durchaus so möglich, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit einer Indexperson ausgestochen wird.
Moooooment! Bei einer polizeilich angeordneten Blutentnahme geht es ums Strafrecht! Wenn der Proband nicht pusten will oder eine Probe nicht anders gewonnen werden kann, darf nach Rücksprache mit Richter/Staatsanwalt (teilweise Polizei selbst), eine Blutprobe angeordnet werden, auch wenn der Proband nicht einverstanden ist. Diese darf dann auch unter Zwang passieren.
Jetzt würde mich schon die Rechtsgrundlage interessieren, die für eine BE unter Zwang für einen HIV-Test herhalten soll!
VORSICHT! So eine Anklage wegen Körperverletzung bedeutet jede Menge Schreibkram und unangenehme Frage seitens der Judikative. ;-)

mirari
04.06.2018, 16:48
Ich hätte mich präziser ausdrücken sollen. Ich spreche nicht von Alkohol-/BtM-Diagnostik, sondern explizit von Hepatitis- und HIV-Serologie wenn bspw. ein Polizeibeamter Kontakt mit Blut hatte.

Gesocks
04.06.2018, 17:21
Beispiel Zwangstestung:
"Jedenfalls bei Aufnahme in die JVA sind die Gefangenen aber nach §36 Abs. 4 Satz 7, Abs. 5 IfSG verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Lunge zu dulden. Wegen der dort genannten Krankheiten (insbesondere Hepatitis und AIDS) sind zwangsweise Tests demnach im Rahmen der Zugangsuntersuchung zulässig."
(Schwind/Böhm/Jehle 2013, Strafvollzugsgesetz: Bund und Länder, S. 575, De Gruyter)


[...] Ob man das so direkt miteinander vergleichen kann? [...]
Kann man nicht direkt vergleichen, soll man auch nicht. Die Frage, warum bei der HIV-Testung im Standardfall so ein Bohei gemacht wird (anders als zum Beispiel bei viraler Hepatitis) kam im Verlauf aber mehrfach auf.

[...] Das finde ich schon vermessen! Denn dem Patienten einfach zu unterstellen, dass er ein hohen Risiko hat, HIV postitiv zu sein, STIGMATISIERT ihn ja noch mehr, als ehrlich zu sagen: "Komm, ich war ungeschickt, ich habe mich bei der OP verletzt. Ich möchte jetzt einen Test machen.
Was ist denn an "V.a. HIV" stigmatisierend? Bei einem Risikopatienten, möglicherweise mit Symptomen einer Immundefizienz, ist eine HIV-Infektion wahrscheinlich (nebst viraler Hepatitis und Tbc), deshalb wäre die Testung ganz ohne Nadelstichverletzung indiziert.

Daraus könnte man bei Nadelstichverletzung, die dann nur einen Anlass für die sowieso indizierte Untersuchung bietet, den mutmaßlichen Willen ableiten und das wäre ein möglicher Weg, das ethische Problem zu lösen. Ich hab' ja schon gesagt, dass es für mich persönlich den Beigeschmack eines Schaufensterarguments hat und mir der rechtfertigende Notstand lieber ist.

Brutus
04.06.2018, 19:30
Ich hätte mich präziser ausdrücken sollen. Ich spreche nicht von Alkohol-/BtM-Diagnostik, sondern explizit von Hepatitis- und HIV-Serologie wenn bspw. ein Polizeibeamter Kontakt mit Blut hatte.
Ernsthaft?
Edit: Also in NRW ist das nicht statthaft!

Brutus
04.06.2018, 19:38
Beispiel Zwangstestung:
"Jedenfalls bei Aufnahme in die JVA sind die Gefangenen aber nach §36 Abs. 4 Satz 7, Abs. 5 IfSG verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Lunge zu dulden. Wegen der dort genannten Krankheiten (insbesondere Hepatitis und AIDS) sind zwangsweise Tests demnach im Rahmen der Zugangsuntersuchung zulässig."
(Schwind/Böhm/Jehle 2013, Strafvollzugsgesetz: Bund und Länder, S. 575, De Gruyter)
DAS ^^ wiederum hat aber den Grund, dass der Delinquent ja u.U. nach der Haft einen Anspruch oder eben auch nicht, gegenüber dem Staat hat. Wenn er negativ in den Knast geht, und im Knast mit HIV infiziert wird, wie auch immer, kann es ja sein, dass er Schadensersatzanspruch gegenüber dem Land geltend machen kann. Hat er allerdings schon vorher HIV, :-nix


Was ist denn an "V.a. HIV" stigmatisierend? Bei einem Risikopatienten, möglicherweise mit Symptomen einer Immundefizienz, ist eine HIV-Infektion wahrscheinlich (nebst viraler Hepatitis und Tbc), deshalb wäre die Testung ganz ohne Nadelstichverletzung indiziert.
Seit wann geht es denn bei unserem Patienten um Risikopatienten? Und selbst dann: natürlich stigmatisierst DU ihn! Du unterstellst ihm ja schon, dass er bei seinem "Lebenswandel" halt HIV positiv sein KÖNNTE...

Gesocks
04.06.2018, 20:42
DAS ^^ wiederum hat aber den Grund, dass der Delinquent ja u.U. nach der Haft einen Anspruch oder eben auch nicht, gegenüber dem Staat hat. Wenn er negativ in den Knast geht, und im Knast mit HIV infiziert wird, wie auch immer, kann es ja sein, dass er Schadensersatzanspruch gegenüber dem Land geltend machen kann. Hat er allerdings schon vorher HIV, :-nix [...]Äh, nein. Das ist auf Basis des Infektionsschutzgesetzes. Wie kommst du denn jetzt auf Schadensersatzansprüche?
Und welcher räudige Rechtsstaat, in dem ich nicht leben möchte, gestattet sich bitteschön Zwangseingriffe, um sich vor Schadensersatzansprüchen zu schützen? :-))

[...] Seit wann geht es denn bei unserem Patienten um Risikopatienten? Und selbst dann: natürlich stigmatisierst DU ihn! Du unterstellst ihm ja schon, dass er bei seinem "Lebenswandel" halt HIV positiv sein KÖNNTE...
Tatsächlich habe ich seit mehreren Posts jedes Mal (und davor auch gelegentlich) von "Risikopatienten" geschrieben... ;-) Bei denen ist einfach die PEP am ehesten indiziert.

Und das mit der Stigmatisierung ist konfus: Der hat ein hohes Risiko, HIV-positiv zu sein, deshalb nennt er sich Risikopatient - ein Erkrankungsrisiko ist kein Stigma.

EDIT:

Ernsthaft?
Edit: Also in NRW ist das nicht statthaft!
Auf Bundesebene regelt das §81a StPO. Klassiker: Vergewaltigung.

Oops!
04.06.2018, 20:55
[...] Seit wann geht es denn bei unserem Patienten um Risikopatienten? Und selbst dann: natürlich stigmatisierst DU ihn! Du unterstellst ihm ja schon, dass er bei seinem "Lebenswandel" halt HIV positiv sein KÖNNTE...

Heuristik oder Stigmatisierung?
Und wird es nicht oft genau so gemacht?
Jemand raucht oder hat mal geraucht - Ursache für Krebs werden am wahrscheinlichsten die Zigaretten gewesen sein.
Adipositas - Diabetes, KHK, Schlaganfall,... - vermutlich ernährt sich der Patient fehlerhaft, bewegt sich vermutlich zu wenig, ist faul,...

Selbst die Profi-Liga aka Rettungsdienst kann sich von der (gedachten) Aussage „Ach, das ist der Obdachlose X, hat vermutlich wieder zu viel getrunken.“ nicht immer freisprechen.
Ja, wahrscheinlich. Vielleicht hat er aber auch einen Herzinfarkt, Schlaganfall,... erlitten.

Ich hatte neulich so einen Einsatz im Rahmen der Ersten Hilfe.
Kollabierter Patient auf offener Straße, Örtlichkeit mit vielfach entsprechendem Klientel, oft BtMK.
Ich hab mein Programm abgearbeitet, hatte aber eben die DD „Der hat eine Grunderkrankung.“ vs „Das ist sein Normalzustand.“
Stigma? Ja, sicher - als „Am wahrscheinlichsten ist es, dass er Heroin konsumiert hat, aber vielleicht hat er grad einen Kreislaufstillstand - Genese egal.“

Also warum jetzt so eine Beißhemmung bei HIV?
Ein ausschweifendes, ungeschütztes Sexualleben sowie gemeinsam genutztes Spritzbesteck sind die wahrscheinlichsten Infektionswege für HIV.
Durch Geburt (Infektion des Kindes durch die Mutter), Bluttransfusion etc. ist es auch noch möglich - wenn wir uns aber damit rühmen, dass Blutkonserven sehr gründlich getestet werden und Schwangerschaftsbetreuung sehr engmaschig und allumfassend ist - auch die Beratung der werdenden Mutter zu den Risiken bei der Geburt, dann bleiben nun mal ungeschützter Geschlechtsverkehr (mit vielfach wechselnden Partnern) und BtM-Konsum als Hauptrisikofaktoren für eine Infektion.

Wenn ich also in der Anamnese erfahre, dass die Risikofaktoren gegeben sind, gehe ich - bis zum Beweis des Gegenteils - davon aus, dass der Patient infektiös ist.
Better safe than sorry.

Das hat nichts mit Berührungsängsten mit HIV-Patienten zu tun - die liegen nicht vor.
Achtung ja, Vorsicht auch - Ängste allerdings nicht.

Das Gute ist jedoch, dass Menschen, die sich in diesen Hochrisikobereichen bewegen und HIV positiv sind, dies bei Kenntnis auf Nachfrage direkt mitteilen.
Bislang hab ich das jedenfalls noch nicht anders erlebt.

Brutus
04.06.2018, 21:20
Äh, nein. Das ist auf Basis des Infektionsschutzgesetzes. Wie kommst du denn jetzt auf Schadensersatzansprüche?
Und welcher räudige Rechtsstaat, in dem ich nicht leben möchte, gestattet sich bitteschön Zwangseingriffe, um sich vor Schadensersatzansprüchen zu schützen? :-))
Dreh es um. Dann wird ein Schuh draus! Der Staat schützt in erster Linie nicht sich vor Schadensersatzansprüchen, sondern ermöglicht DIR ggf. welche zu stellen...

BTW: Auch in der Haft wird nicht per Routine ein HIV-Test gemacht. Guckst Du hier:
https://www.aidshilfe.de/system/files_force/documents/Broschuere_med_versorgung_in_haft_2010.pdf

Eine erzwungene Blutentnahme ist aber höchstens
in Fällen wie dem Folgenden denkbar: Ein Gefangener
aus einem Land mit weiter HIV-Verbreitung zerschlägt in
seinem Haftraum einen Spiegel und benutzt die Scherben
als Waffe. Bei dem Versuch, den Häftling zu überwältigen,
kommt es bei diesem und den Bediensteten zu oberflächlichen
Schnittwunden. Um klären zu können, ob die
Bediensteten einem Infektionsrisiko ausgesetzt waren,
wäre hier eine zwangsweise Blutentnahme gestattet
(in Fällen wie diesem ist eine HIV-Übertragung nur theoretisch
möglich, in der Realität aber äußerst unwahrscheinlich).
Meist jedoch kann man Inhaftierte durch ein
Gespräch davon überzeugen, einer freiwilligen Blutentnahme
zuzustimmen. Wo das nicht gelingt, wird versucht,
einen entsprechenden richterlichen Beschluss zu
erwirken.
Und ob Du diesen richterlichen Beschluss bekommst, sei mal dahingestellt...


Tatsächlich habe ich seit mehreren Posts jedes Mal (und davor auch gelegentlich) von "Risikopatienten" geschrieben... ;-) Bei denen ist einfach die PEP am ehesten indiziert.
Mag ja sein, dass DU mittlerweile bei Risikopatienten angekommen bist. In erster Linie ging es um Verletzungen und daraus resultierenden Infektionen bei Operationen. Und da ist der Anteil von Patienten mit HIV / HEP doch erstens verdammt gering und meistens auch bekannt. Und wenn Du Dich bei Günther von nebenan gestochen hast, dann wäre ich auf den Kausalzusammenhang gespannt, mit dem Du ihm einer Risikogruppe angehörig ernennst...


Und das mit der Stigmatisierung ist konfus: Der hat ein hohes Risiko, HIV-positiv zu sein, deshalb nennt er sich Risikopatient - ein Erkrankungsrisiko ist kein Stigma.
Das ist so! Diese Stigmatisierung gibt es! Frag doch mal einen Homosexuellen, was er davon hält, kein Blut spenden zu dürfen? Natürlich stigmatisierst Du diese Personengruppen. War im Knast? HIV-Risiko! Ist Homosexuell? HIV-Risiko! Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob Du wegen Ladendiebstahls im Wochenendarrest warst oder seit 30 Jahren mit dem gleichgeschlechtlichen Partner lebst. Du machst Dein Kreuz beim Blutspenden an der "falschen" Stelle und Zack! Stigmatisiert.



Auf Bundesebene regelt das §81a StPO. Klassiker: Vergewaltigung.

Ich hätte mich präziser ausdrücken sollen. Ich spreche nicht von Alkohol-/BtM-Diagnostik, sondern explizit von Hepatitis- und HIV-Serologie wenn bspw. ein Polizeibeamter Kontakt mit Blut hatte.
Aha. Der Polizeibeamte, um den es geht, wurde vergewaltigt? :-wand
Kleiner Tipp: nennt sich Körperverletzung im Amt. Und das kann Dir Deine Aufstiegs- und Zukunftschancen in dem Verein ganz ordentlich verbauen...

Brutus
04.06.2018, 21:26
Heuristik oder Stigmatisierung?
Und wird es nicht oft genau so gemacht?
Jemand raucht oder hat mal geraucht - Ursache für Krebs werden am wahrscheinlichsten die Zigaretten gewesen sein.
Adipositas - Diabetes, KHK, Schlaganfall,... - vermutlich ernährt sich der Patient fehlerhaft, bewegt sich vermutlich zu wenig, ist faul,...
Der Unterschied ist, dass diese Patienten sich durch ihre Erkrankung nicht ausgestossen fühlen werden. Bei einem HIV-Patienten sieht das ganz anders aus. Da kommen immer noch die Fragen: kann ich mich anstecken, wenn ich dem die Hand gebe? Oder das Begrüßungsküsschen? Umarmung?
Oder überspitzt ausgedrückt: wenn ich einen Dicken küsse, werde ich nicht dick. Aber HIV? :-nix


Wenn ich also in der Anamnese erfahre, dass die Risikofaktoren gegeben sind, gehe ich - bis zum Beweis des Gegenteils - davon aus, dass der Patient infektiös ist.
Better safe than sorry.
Richtig! Aber Du läufst nicht durchs Krankenhaus und machst bei jedem "Risikopatienten" einen HIV-Test!
Bei JEDEM Patienten gilt bis zum Beweis des Gegenteils, dass er infektiös ist! -> Better safe than sorry. ;-)

Oops!
04.06.2018, 21:57
Soweit verstanden :-)

Gesocks
04.06.2018, 23:38
Brutus, mit dem ganzen Zwangszeug: Du wolltest 'ne Gesetzesgrundlage für eine Zwangsbestimmung sehen. Ich habe dir zwei genannt. Die erste im Infektionsschutzgesetz, die zweite in der Strafprozessordnung. Vergewaltigung ist der Klassiker für eine Zwangsbestimmung nach StPO. Es gibt ihn also, den Zwangstest auf HIV.
Der Polizeibeamte könnte zum Beispiel mit einer benutzten Nadel attackiert worden sein. Körperverletzung, Zwangstest HIV nach StPO §81 a beim Täter zur Feststellung einer besonderen Tatfolge. Zufrieden?

[...] Mag ja sein, dass DU mittlerweile bei Risikopatienten angekommen bist. In erster Linie ging es um Verletzungen und daraus resultierenden Infektionen bei Operationen. Und da ist der Anteil von Patienten mit HIV / HEP doch erstens verdammt gering und meistens auch bekannt. Und wenn Du Dich bei Günther von nebenan gestochen hast, dann wäre ich auf den Kausalzusammenhang gespannt, mit dem Du ihm einer Risikogruppe angehörig ernennst... [...]
Ich kapiere wirklich nicht, was du jetzt von mir willst. Die Ansage hier war - führend von Solara: Bei Einwilligungsunfähigkeit oder gegen Ablehnung darf never ever auf HIV getestet werden. Ich versuche klarzumachen, dass in Ausnahmefällen (Einwilligungsunfähigkeit oder verweigerte Einwilligung, Gesundheitsgefährdung des Mitarbeiters) auch Ausnahmespielregeln (mutmaßlicher Wille, rechtfertigender Notstand) zum Einsatz kommen können.

Und ich sag's dir nochmal: Ich persönlich würde überhaupt nicht mit dem mutmaßlichen Willen des Patienten sondern ausschließlich mit dem rechtfertigenden Notstand argumentieren.

[...] Das ist so! Diese Stigmatisierung gibt es! Frag doch mal einen Homosexuellen, was er davon hält, kein Blut spenden zu dürfen? Natürlich stigmatisierst Du diese Personengruppen. War im Knast? HIV-Risiko! Ist Homosexuell? HIV-Risiko! Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob Du wegen Ladendiebstahls im Wochenendarrest warst oder seit 30 Jahren mit dem gleichgeschlechtlichen Partner lebst. Du machst Dein Kreuz beim Blutspenden an der "falschen" Stelle und Zack! Stigmatisiert. [...]Auch hier: Ich kapiere nicht, was du von mir willst. Was hat Stigmatisierung in allen möglichen Lebenslagen auch nur ansatzweise mit meinem diagnostischen Prozess zu tun?
Wenn sich anamnestisch ergibt, dass der Patient needle sharing betreibt, dann besteht die Indikation nach parenteral übertragbaren Krankheiten zu fahnden. Das ist keine Stigmatisierung, sondern ich wäre ein fahrlässiger, ganz schön beschissener Diagnostiker, wenn ich bei so einem Risikoprofil diese Infektionskrankheiten außer Acht lassen würde.

Evil
05.06.2018, 06:58
Um ganz ehrlich zu sein, kapiere ich auch nicht mehr, was Ihr beide eigentlich wollt. Ich weiß noch nicht einmal, ob Ihr Euch nicht sogar einig seid :-D

Brutus
05.06.2018, 08:51
Ich will eigentlich nur sensibilisieren, dass es nicht so einfach ist, wie Gesocks sich das so vorstellt. Selbst der rechtfertigende Notstand ist nicht so einfach anzuwenden. Siehe die folgenden Artikel:
https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/819034/hiv-test-steht-grundrecht-kippe.html
https://www.tagesspiegel.de/politik/gesetzentwurf-innenministerium-weist-kritik-an-hiv-zwangstest-zurueck/7461948.html
Hier wird schon klar, wie deutlich die Reaktionen auf eine geplante (nicht durchgesetzte) Gesetzesänderung waren, und wie letztendlich das Justizministerium auch zurückgerudert ist, bzw. das ganze entschärfen wollte.
Zu den rechtlichen Grundlagen möchte ich noch diesen Link empfehlen:
https://www.juraforum.de/forum/t/hiv-test-ohne-einverstaendnis.136055/
Hier geht es exakt um unser Problem mal aus jurisitische Sichtweise aufgearbeitet. Und man sollte sich ganz genau den Post vom User Pro durchlesen. (Auch wenn er von 2007 datiert) Denn der dürfte immer noch genauso gültig sein. Und vor allem den Richtervorbehalt aus allen drei Links sollte man sich gut einprägen! Denn einfach nur so mal eben BE und Test dürfte trotz aller Argumente nach hinten losgehen...

Ansonsten: Evil, Du hast Recht. So weit sind wir nicht voneinander entfernt. Ich sehe es halt nur deutlich kritischer, was mal eben so gemacht werden kann. Und das wollte ich hier zum Ausdruck bringen. Nicht alles, was WIR uns vorstellen können, was in der Situation in Ordnung sein KÖNNTE, wird auch aus juristischer Sicht (3. Link) genauso gesehen.