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Berge, stutz* und tolles Teaching (Teil 3)

Karrierestart in der Schweiz - Gastartikel Via medici

Lucia Hagmann - Via medici Volontärin

Ein weißes Kreuz auf rotem Grund ziert die Schweizer Flagge. Umgedreht erinnern diese Farben an ein bekanntes Erste-Hilfe-Symbol. Für viele junge Mediziner aus Deutschland ist das Programm: Sie gehen in die Schweiz, weil sie dort Rettung vor heimischen Verhältnissen erhoff en. Doch ist die Schweiz wirklich das „gelobte Medizinerland“?

Einmal Facharzt und zurück

Ein PJ-Tertial oder eine Famulatur eignen sich prima, um herauszufinden, ob das Land den eigenen Erwartungen entspricht. Dabei kann man bereits erste Kontakte knüpfen, und nicht selten bekommt man als Unterassistent auch gleich eine Stelle angeboten. Wer in der Schweiz eine Weiterbildung machen möchte, muss mindestens drei Jahre einrechnen. So lange braucht es zum Minimaltitel „Praktischer Arzt“. Für einen Facharzttitel muss man fünf bis sechs Jahre einplanen. Junge Assistenten beginnen ihre Weiterbildung in der Regel in einem peripheren Krankenhaus und wechseln nach ein bis zwei Jahren an ein Uniklinikum. Im Ausland absolvierte Weiterbildungsperioden werden für den Erwerb eines eidgenössischen Weiterbildungstitels nur anerkannt, sofern sie der Weiterbildungsordnung der FHM entsprechen. Denn die Weiterbildungsprogramme sowie OP-Kataloge unterscheiden sich von Land zu Land. In manchen Fachrichtungen wird ein „Fremdjahr“ in einem nicht fachspezifischen Gebiet verlangt. Christine Lang wurde für den Eidgenössischen Weiterbildungstitel Radiologie ihr Jahr in einem deutschen Institut für Pathologie angerechnet. Welche Weiterbildungszeiten für welchen Facharzt in welchen Spitälern abgeleistet werden müssen, erfährt man in den Weiterbildungsprogrammen auf den Internetseiten der FMH (Linktipps). Nicht zu unterschätzen ist die Schweizer Facharztprüfung: Nach etwa zwei Jahren gibt es ein schriftliches Basisexamen. Am Ende der Weiterbildungszeit folgt dann die eigentliche Facharztprüfung mit einem mündlichen (praktischen) und einem schriftlichen Teil.

Wer nach ein paar Jahren Weiterbildung südlich des Hochrheins in die deutsche Heimat zurückkehren will, sollte sich mit der Landesärztekammer seines Bundeslandes in Verbindung setzen. Tätigkeiten im Ausland müssen gemäß den Grundsätzen der deutschen Weiterbildungsordnung absolviert werden, damit sie angerechnet werden können. Gefordert werden unter anderem die Supervision durch einen zur Weiterbildung befugten leitenden Arzt, Tätigkeitsabschnitte von mindestens sechs Monaten sowie die Vorlage von Leistungsverzeichnissen. Das wäre in der Chirurgie zum Beispiel ein OP-Katalog.

Berge, stutz* und tolles Teaching (Teil 3)

© / Istockphoto

Ärzte dringend gesucht!

Trotz solcher Maßnahmen wird die Schweiz auf absehbare Zeit weitere ausländische Mediziner benötigen. Wer sich als Assistenzarzt in der Schweiz bewerben will, kann sich im Internet (Linktipps) einen Überblick über die Stellenanzeigen in den verschiedenen Spitälern je nach Kanton und Fachrichtung verschaffen. Auch die Schweizerische Ärztezeitung ist dafür gut geeignet. Seit dem 1. Juni 2002 gibt es ein bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und den Staaten der Europäischen Union, das EU-Bürgern freien Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt ermöglicht. Es beinhaltet auch, dass Abschlussdiplome der medizinischen Ausbildung gegenseitig anerkannt werden. Allerdings muss die Schweizer Medizinalberufekommission (MEBEKO) ausländische Arztdiplome formal anerkennen. Zudem ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Man unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Kategorien mit Gültigkeiten zwischen ein bis fünf Jahren. Ansprechpartner hierfür sind die kantonalen Fremdenpolizeibehörden.

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