1. Herr Brockfeld, das IMPP hat einen neuen Gegenstandskatalog veröffentlicht, was ist neu?
Die Änderungen gegenüber dem alten Gegenstandskatalog sind, bezogen auf die Prüfungsinhalte des 2. Staatsexamens, nur gering. Der für die MC-Prüfung wesentliche Teil des Gegenstandskataloges, nämlich die Liste der Krankheitsbilder (Teil 2 in der alten Fassung bzw. Kapitel C in der neuen), ist gegenüber der Vorgängerversion nahezu unverändert. Epidemiologie und Sozialmedizin werden allerdings im GK jetzt stärker betont und wurden sogar schon seit Herbst 2018 deutlich mehr gefragt als davor.
2. Was würden Sie den Studierenden empfehlen?
Wir empfehlen weiterhin, sich wie beim Lernen auf die Themen zu konzentrieren, die das IMPP in letzten Jahren gefragt hat. Außerdem sollten auch Epidemiologie und Sozialmedizin gelernt werden.
3. Wie beurteilen Sie die Änderungen in der Pharmakologie?
Am Ende des neuen Gegenstandskataloges findet sich neu eine Liste von Arzneistoffen. Allerdings heißt es im Vorwort des GK ausdrücklich, dass die Liste nur Vertreter der jeweiligen Gruppe enthält
4. Gehen wir noch ein wenig ins Detail: Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen den Gegenstandskatalogen?
Der neue GK F22 hat ein neues Kapitel zum Thema „Rollen und Bilder von Ärztinnen und Ärzten“, das allgemein die Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte beschreibt sowie die Rollen als Expert*in, Kommunikator*in, Mitglied eines Teams, Gesundheitsberater*in, Verantwortungsträger*in sowie als professionell Handelnde. Auch ein Abschnitt über die Rolle als Gelehrte fehlt nicht. In diesem Kapitel werden also nicht Prüfungsgegenstände auflistet, es wird eher ein Idealbild vom ärztlichen Beruf dargestellt.
Der GK ab F22 enthält ein neues Kapitel über „anvertraubare professionelle Aktivitäten“, die eher in einem mündlich-praktischen als in einem schriftlichen Examen abgeprüft werden können.
Der alte Teil 1 „Gesundheitsstörungen“ wurde umbenannt in „Konsultationsanlässe“. Die bisherige systematische Sortierung ist weggefallen, im neuen GK ist dieser Teil nur noch alphabetisch sortiert. Das geänderte Kapitel ist kürzer als bisher, da früher z. B. Krankheitsbilder wie „Akromegalie-Symptome“ aufgeführt wurden, was zur neuen Überschrift „Konsultationsanlässe“ nicht passen würde. Allerdings werden wie vorher auch durch die Auflistung keine wichtigen Erkrankungen ausgeschlossen; man sollte also nicht Krankheiten beim Lernen weglassen.
5. Gibt es weitere Unterschiede und wie wirken sie sich auf die Examina aus?
Der neue ab GK ab F22 enthält ein Kapitel zum Thema „Übergeordnete Kompetenzen“. Das dortige Unterkapitel „Medizinisch-wissenschaftliches Denken und Handeln“ spiegelt sich schon in den Examina seit Herbst 2018 darin wider, dass deutlich vermehrt Fragen zum Thema Epidemiologie und Studien im Examen kommen. Wir rechnen damit, dass dieses Thema weiterhin einen größeren Fragenanteil ausmacht als vor Herbst 2018.
Außerdem kommt ein Unterkapitel „Gesundheitsberatung, -förderung und Prävention“ vor, was sich ebenfalls schon in den Fragen der Examina seit Herbst 2018 abbildet. Im Kurs haben wir deshalb einen Unterrichtstag „Epidemiologie und Sozialmedizin“ in den Stundenplan aufgenommen.
Weitere Unterkapitel in „Übergeordnete Kompetenzen“ sind „Interprofessionelle Zusammenarbeit“, „Führung und Management“ sowie „Professionelles Handeln“. Diese Kapitel können eher in einem mündlich-praktischen Examen als in einer schriftlichen Multiple-Choice-Prüfung abgeprüft werden. und andere Vertreter derselben Gruppe nicht ausgeschlossen sind. Aus unserer Sicht schränkt die Liste damit den in Pharmakologie zu lernenden Stoff nicht wirklich ein.
6. Wie lautet abschließend Ihr Fazit zu den Änderungen?
Da die Liste der Krankheitsbilder praktisch nicht verändert wurde, gehen wir davon aus, dass sich die Prüfungsinhalte der kommenden Examina nicht wesentlich von denen der letzten Jahre unterscheiden. Neu ist die stärkere Betonung von epidemiologischen und sozialmedizinischen Aspekten, wobei diese schon seit Herbst 2018 verstärkt gefragt wurden.