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ZVS und Studienplatzvergabe

Die neuen Zulassungsregeln im Überblick

ZVS

1. Chance: Abiturbestenquote

20 Prozent der Studienplätze je Hochschule werden an die Abiturbesten vergeben.
Sie können für die Abiturbestenquote maximal sechs Universitäten nennen.

1. Schritt: Auswahl

Bei der Auswahl der Abiturbesten konkurrieren Sie mit denjenigen um die Plätze, die im gleichen Bundesland Abitur gemacht haben (Landes-NC).


2. Schritt: Verteilung

  • Für die Ausgewählten wird im nächsten Schritt geprüft, ob sie an ihrer erstgenannten Hochschule zugelassen werden können. Gibt es dort mehr Interessenten als Plätze, entscheidet die Abiturnote darüber, wer an dieser Universität seinen Studienplatz bekommt (Hochschul-NC).

  • Konnte der Erstwunsch nicht berücksichtigt werden, prüft die ZVS die Zulassung an der Zweithochschule. An dieser Uni gehen aber diejenigen vor, die diese an erster Stelle genannt haben. Das bedeutet, dass sich Ihre Chancen auf eine Zulassung an einer nachrangig genannten Hochschule je nach Nachfragesituation verschlechtern
    können.

  • Wer trotz sehr guter Abiturleistungen in der Abibestenquote an keinen der genannten Studienorte zugelassen werden kann, hat aber weitere Chancen in der Hochschulquote.

2. Chance: Wartezeitquote

20 Prozent der Studienplätze je Hochschule werden nach Wartezeit vergeben. Sie können für die Wartezeitquote beliebig viele Studienorte nennen.

1. Schritt: Auswahl

Wartezeit sind die seit dem Abitur verstrichenen Halbjahre. Studienzeiten an deutschen Hochschulen zählen nicht dazu.


2. Schritt Verteilung:

Die Verteilung erfolgt nach Ihren Ortswünschen. Wenn nicht alle Wünsche erfüllt werden können, entscheiden folgende soziale Kriterien:
1. Schwerbehinderte Bewerber
2. Verheiratete oder Alleinerziehende, die an der jeweils nächstgelegenen Universität studieren wollen
3. Besondere in einem Sonderantrag nachgewiesene Bindungsgründe an den Studienort
4. Bewerber, die bei den Eltern wohnen und an der nächstgelegenen Hochschule studieren wollen
5. Alle übrigen

3. Chance: Hochschulquote

60 Prozent der Studienplätze können die Hochschulen nach eigenen Kriterien vergeben. Sie können maximal sechs Universitäten nennen.
Die ZVS meldet Sie an diese Hochschulen weiter.

1. Schritt: Vorauswahl

Die Hochschulen haben aber die Möglichkeit, die Zahl der Teilnehmer zu begrenzen nach
  • Abiturdurchschnittsnote

  • gewichteten Einzelnoten

  • fachspezifischen Studierfähigkeitstests

  • Berufsausbildung oder -tätigkeit

  • Ortspräferenz


2. Schritt: Auswahl

Zur endgültigen Auswahl dienen die Kriterien

  • Abiturdurchschnittsnote

  • gewichtete Einzelnoten

  • fachspezifische Studierfähigkeitstests

  • Auswahlgespräche

  • Berufsausbildung oder -tätigkeit

  • ggf. zusätzliche Kriterien nach Landesrecht

  • oder eine Kombination dieser Kriterien.

Die Abiturdurchschnittsnote muss aber einen maßgeblichen Einfluss behalten.


3. Schritt: Abgleich der Hochschulauswahl

Wer mehrere Zulassungsangebote erhält, kann nochmals zwischen diesen Angeboten wählen.

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