20 Prozent der Studienplätze je Hochschule werden an die Abiturbesten vergeben.
Sie können für die Abiturbestenquote maximal sechs Universitäten nennen.
Bei der Auswahl der Abiturbesten konkurrieren Sie mit denjenigen um die Plätze, die im gleichen Bundesland Abitur gemacht haben (Landes-NC).
Für die Ausgewählten wird im nächsten Schritt geprüft, ob sie an ihrer erstgenannten Hochschule zugelassen werden können. Gibt es dort mehr Interessenten als Plätze, entscheidet die Abiturnote darüber, wer an dieser Universität seinen Studienplatz bekommt (Hochschul-NC).
Konnte der Erstwunsch nicht berücksichtigt werden, prüft die ZVS die Zulassung an der Zweithochschule. An dieser Uni gehen aber diejenigen vor, die diese an erster Stelle genannt haben. Das bedeutet, dass sich Ihre Chancen auf eine Zulassung an einer nachrangig genannten Hochschule je nach Nachfragesituation verschlechtern
können.
Wer trotz sehr guter Abiturleistungen in der Abibestenquote an keinen der genannten Studienorte zugelassen werden kann, hat aber weitere Chancen in der Hochschulquote.
Abiturdurchschnittsnote
gewichteten Einzelnoten
fachspezifischen Studierfähigkeitstests
Berufsausbildung oder -tätigkeit
Ortspräferenz
Zur endgültigen Auswahl dienen die Kriterien
Abiturdurchschnittsnote
gewichtete Einzelnoten
fachspezifische Studierfähigkeitstests
Auswahlgespräche
Berufsausbildung oder -tätigkeit
ggf. zusätzliche Kriterien nach Landesrecht
oder eine Kombination dieser Kriterien.
Die Abiturdurchschnittsnote muss aber einen maßgeblichen Einfluss behalten.
Wer mehrere Zulassungsangebote erhält, kann nochmals zwischen diesen Angeboten wählen.