Erläuterung:
Diese Tabelle enthält die Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote. 20 Prozent der Studienplätze werden nach Durchschnittsnote vergeben.
Bei der Auswahl nach der Durchschnittsnote gelten - unabhängig von den Studienortwünschen - nur die Grenzwerte des Bundeslandes, in dem das Abitur erworben wurde
(Landes-NC). Um Unterschiede zwischen den Schulsystemen der Bundesländer zu berücksichtigen, werden die nach der Abiturnote zu vergebenden Studienplätze in "Landesquoten" aufgeteilt. Damit sind Studienplatzkontingente gemeint, die nur für die Bewerber, die in dem betreffenden Bundesland ihre Studienberechtigung erworben haben, zur Verfügung stehen.
Bei den Auswahlgrenzen für die Auswahl über die Abiturnote ist in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt.
Schritt 2:
Entscheidung über den Studienort
Für die über die einzelnen Landeslisten ausgewählten Bewerber wird im Schritt 2
über den Hochschulort entschieden
(Hochschul-NC).
Erläuterung:
Nachdem die Bewerberinnen und Bewerber über die Abiturbestenquote ihres Bundeslandes ("Landes-NC") ausgewählt worden sind, wird im nächsten Schritt über die Studienorte entschieden.
Da je Hochschule jeweils 20 Prozent der Studienplätze für die Abiturbesten zur Verfügung stehen, entsteht an jeder Hochschule eine neue Notenkonkurrenz.
Maßgeblich sind zuerst die Ortswünsche der Bewerber, die bis zu sechs Hochschulen angeben können. Da sich aber die Nachfrage der Studienbewerber auf die einzelnen Studienorte ungleichmäßig verteilt, wird wiederum nach der Abiturdurchschnittsnote über den Studienort entschieden ("Hochschul-NC"). Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine Hochschule an gleicher Stelle genannt haben, an dieser zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Abiturnote über die Zulassung an dieser Hochschule. Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung.
Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte Hochschule findet nicht statt. Bewerber, die an keiner gewünschten Hochschulen zugelassen werden konnten, nehmen an der Auswahl nach Wartezeit und dem Auswahlverfahren der Hochschulen teil.
In der Tabelle sind die Werte des Letzten an dieser Hochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt. Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach erscheint die Durchschnittsnote und dann als Hilfskriterium (bei gleicher Note) die Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung.