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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ernsthafte Frage zu Gehalt und Lebenshaltungskosten



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Thomas24
05.05.2023, 21:57
Ok also was genau halten die Verfechter der Eheverträge dann in diesen fest? Dass der andere nicht mehr bekommt als er gesetzlich muss? Was er aber sowieso muss selbst wenn kein gesonderter Vertrag besteht?

Sorry wir weichen vom Thema ab.

Da wir schon sehr weit OT sind, nur kurz:
Mir erscheint es so, als ob der Begriff "Ehevertrag" irgendwie negative Assoziationen von Scheidung/ Konfliktbehaftete Trennung usw hervorruft. Darum geht es aber nicht. Der Ehevertrag ist einfach ein juristisches Instrument, das man flexibel einsetzen kann, wenn man keinen Bock auf die staatlich festgesetzten Regeln hat.

Man kann einen Ehevertrag schließen, der dem Schutz von unbeteiligten Dritten (z.B. Geschäftspartnern in einer BAG) dient.
Man kann einen Ehevertrag schließen, um steuerliche Gestaltungen zu nutzen.
Man kann einen Ehevertrag schließen, um dem Partner und sich langwierige und emotional belastende Auseinandersetzungen zu vermeiden. usw.

Beispiel zu 1
Schutz unbeteiligter Dritter zu schützen. Z.B. im Falle von Betriebsvermögen (z.B. Besitz an einem größeren MVZ) zu - damit eine BAG im Falle einer Trennung eines signifikant beteiligten Partners nicht auszahlen muss, was erhebliche Liquiditätsprobleme zulasten der BAG (und indirekt im worst Case natürlich für die Beschäftigten) verursachen kann.

Ein Beispiel zu 2
Man kann z.B. einen Ehevertrag sehr gut einsetzen, um Schenkungssteuerfrei (!) größere Vermögenswerte auf den Ehepartner zu übertragen, bzw. späteren hohen Erbschaftssteuern vorzubeugen. Stichwort "Güterstandsschaukel", hierbei wird der Güterstand -notariell beglaubigt- von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung geändert, und nach dem finanziellen Ausgleich, dann wieder zurückgeschaukelt. Simple Erklärung hier: https://www.ra-knoop.de/gueterstandschaukel.html
Eine Güterstandschaukel kann hervorragend eingesetzt werden, um Vermögen innerhalb der Familie hin- und herzutransferieren.

Beispiel zu 3
Es kann auch darum gehen, langwierigen Auseinandersetzungen im Falle einer emotionalen Scheidung zu vermeiden, wenn man bereits im Vorfeld klare Absprachen trifft zu Themen wie der selbst bewohnten Familien- Immobilie (Stichwort: Vermeidung eines Notverkaufs bei noch laufender Finanzierung, weil man sich nicht einigen kann- aber den Ex auszahlen muss!), Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder, Versorgungsausgleich usw.

Es geht also mitnichten darum, den ehemaligen Ehepartner mittels Ehevertrag klein zu halten. Das lässt die inhaltliche Kontrolle durch das Familiengericht auch gar nicht mehr zu.

TaraTamm
05.05.2023, 23:11
Davon abgesehen ist es doch auch nicht verwerflich, wenn ein Partner sein Vermögen schützen möchte, wenn er zum Beispiel sehr viel mehr verdient. Wenn mein Mann CEO in einem Dax-Konzern ist und ich nur einfache Ärztin (oder eben umgekehrt), dann kann ich schon nachvollziehen, wenn mein Partner nicht möchte, dass ich im Falle einer Trennung die Hälfte seines Vermögens bekomme.

Wenn einer zu Hause bleibt und sich um Kinder kümmert, dann muss natürlich dafür ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Aber wenn ich zu Hause bleibe und dann statt 100.000 Euro Brutto eine Zeit lang nichts mehr verdiene, dann heißt das doch nicht, dass mir dafür dann automatisch die Hälfte des Vermögens meines Mannes zustehen muss, der 10 Mio im Jahr verdient.

Nicht dass ich einen Mann hätte, der so viel verdient :-oopss Aber manche erwecken immer den Eindruck, wenn jemand mit einem Ehevertrag sein Vermögen schützen möchte wäre das etwas total schlimmes und verwerfliches. Nur weil man heiratet verschmilzt man nicht zu einem Mensch und man darf auch noch weiterhin eigene finanzielle Interessen haben, zumindest nach meinem Verständnis.

So ein Ehevertrag kann auch nur bei beidseitigem Einverständnis geschlossen werden. Und auch nur in einer Situation, in der (noch) kein Abhängigkeitsverhältnis herrscht. Ist schon ein Kind da oder die Frau schwanger, dann ist am Ende eh alles anfechtbar.

Wenn man seinen Partner heiraten möchte, dann sollte man finde ich auch in der Lage sein, sich bei finanziellen Themen zu einigen. Eine Möglichkeit im o.g. Szenario wäre z.B.: man vereinbart eine gütertrennung für den Fall der Scheidung und wenn die Frau zu Hause bleibt und sich um die Kinder kümmert, dann bezahlt der Mann ihr während dieser Zeit ihr bisheriges Gehalt weiter. Das wäre zumindest eine Lösung, mit der ich als geringer verdienende sehr gut leben könnte.

Reflex
06.05.2023, 07:41
Da wir schon sehr weit OT sind, nur kurz:
Mir erscheint es so, als ob der Begriff "Ehevertrag" irgendwie negative Assoziationen von Scheidung/ Konfliktbehaftete Trennung usw hervorruft. Darum geht es aber nicht. Der Ehevertrag ist einfach ein juristisches Instrument, das man flexibel einsetzen kann, wenn man keinen Bock auf die staatlich festgesetzten Regeln hat.

Man kann einen Ehevertrag schließen, der dem Schutz von unbeteiligten Dritten (z.B. Geschäftspartnern in einer BAG) dient.
Man kann einen Ehevertrag schließen, um steuerliche Gestaltungen zu nutzen.
Man kann einen Ehevertrag schließen, um dem Partner und sich langwierige und emotional belastende Auseinandersetzungen zu vermeiden. usw.

Beispiel zu 1
Schutz unbeteiligter Dritter zu schützen. Z.B. im Falle von Betriebsvermögen (z.B. Besitz an einem größeren MVZ) zu - damit eine BAG im Falle einer Trennung eines signifikant beteiligten Partners nicht auszahlen muss, was erhebliche Liquiditätsprobleme zulasten der BAG (und indirekt im worst Case natürlich für die Beschäftigten) verursachen kann.

Gerade wenn man als freiberuflicher Arzt in einer Personengesellschaft tätig ist, ist es sinnvoll sich für alle Eventualitäten abzusichern. Weil man eben mit dem Privatvermögen auch für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Neben der Existenzsicherung der Gesellschaft dient ein Ehevertrag auch dem Partner als Schutz vor Schulden/Verlust von Privatvermögen etc. Auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass man eine BAG vor die Wand fährt. Aber es kann halt auch Konstellationen geben, wo eine Gesellschaft aufgelöst werden muss. Und solche Absicherungen hören ja nicht bei einer Scheidung auf, sondern man sollte sich auch Gedanken über Testament etc. machen.