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physikum2009
19.09.2009, 18:14
ich hab mir hier die Diskussion durchgelesen und muss jetzt mal was dazu schreiben, so gehts ja nicht weiter. Hier sind meine Statements:
1. Am meisten verdient man als steinreicher Unternehmer, weltberühmter Hollywood-Schauspieler oder Bill Gates.
2. Die Anzahl derer, die zu den ersten drei Typen gehören, ist gering. Warum? weil das nicht so leicht und mit viel Risiko verbunden ist.
3. Wie hier schon von einem Vorredner gesagt: die Arbeit im Krankenhaus ist i.d.R. keine in der Privatwirtschaft - daher geringere Verdienste aber: auch bessere Sicherheit, z.B. in Wirtschaftskrisen wie derzeit
4. Als niedergelassener Arzt, z.B. als Augenarzt, Chirurg, Orthopäde, Radiologe oder Zahnarzt verdient man leicht ca. 7.000 bis 20.000 Euro brutto pro Monat. Alles andere ist Schwachsinn. Allen Unverbesserlichen möchte ich nochmal einen Link zu einem Gehaltsvergleich zeigen: http://www.welt.de/finanzen/article2242552/170_Berufe_und_was_dort_verdient_wird.html . Wenn jetzt irgendeiner damit ankommen will, dass das unrealistische, viel zu hohe Zahlen sind: Mag sein, aber das gilt für alle Branchen. Und auch hier bitte beachten: die freie Wirtschaft ist immer rauer als z.B. Arztgewerbe - hier muss man sich schon blöd anstellen um pleite zu gehen und entlassen werden kann man auch nicht.
5. Das Studium ist relativ lang (wobei auch in vielen anderen Studiengängen so 11-13 Semester rauskommen), aber von Auswendiglernen geprägt (was man sonst fast niergends findet) wodurch keine besondere Intelligenz notwendig ist. Die "normale" Doktorarbeit in Medizin ist kürzer als überall anders (in anderen Fächern mindestens 3 Jahre) und dementsprechend vergleichsweise superleicht, was Kenntnisse im wissenschaftlichen Arbeiten angeht.
Mediziner haben von allen Berufen das höchste Ansehen in der Bevölkerung und machen zweifelsfrei einen sehr veranwortungsvollen und wichtigen Job.
Dennoch: das macht sie nicht zu besseren Menschen - daher ist Arroganz fehl am Platz. Nicht vergessen.
:-top
wenn ich sowas lese, dann bekomm ich das kalte kotzen... es ist besser, dass ich dem- oder derjenigen, der/die diesen text verfasst hat, nicht im wahren leben über den weg laufe! so ne unverschämtheit habe ich lange nicht mehr erlebt...
RudiWichtig
19.09.2009, 18:44
was ist denn bitteschön so falsch an dem beitrag?
ehem-user-19-08-2021-1408
19.09.2009, 20:54
Das Durchschnittsehalt eines Arztes in der BRD (wenn man eine eigene Praxis hat!)
http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E22CD8D380EAB4845B896436B7A09902B~ATpl~Ecommon ~Scontent.html
Im Westen ist es natürlich etwas mehr als im Osten, anegeben ist der Durchschnitt
was ist denn bitteschön so falsch an dem beitrag?Naja, wir Ärzte verdienen ja noch nicht genug, sondern es muss immer mehr, mehr, mehr und nochmal mehr sein, bis die Sozialkassen endlich zusammenbrechen und alle sich privat versichern müssen. Und dann können wir noch besser abkassieren. Das sollte man aber natürlich nicht publik machen, sonst fällt es noch auf. Also Klappe halten und besser die Kohle einstecken.
Ach ja, natürlich müssen alle Ärzte 60h/Woche arbeiten, haben ja soviel Stress und Verantwortung. Manche Leute sollten echt mal mit der Realität klarkommen und schauen, was andere Berufsgruppen unter zum Teil widrigsten Umständen leisten müssen.
Das Durchschnittsehalt eines Arztes in der BRD (wenn man eine eigene Praxis hat!)
http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E22CD8D380EAB4845B896436B7A09902B~ATpl~Ecommon ~Scontent.html
Im Westen ist es natürlich etwas mehr als im Osten, anegeben ist der Durchschnitt
1. Gehälter gibt es nur bei Beamten. Bei niedergelassenen Ärzten handelt es sich um den Reinertrag (Differenz zwischen Ertrag und Aufwand). Davon sind noch mindestens Rentenversicherungspflichtbeiträge i.H. von 12.000 EUR, Krankenversicherungsbeiträge i.H. von 7.000 EUR (habe vereinfachungshalber freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV unterstellt) und 35-40% Steuern abzuziehen. Ferner sind oft noch die Tilgungsleistungen für den Praxiskredit fällig, diese bitte zu ca. 2/3 abziehen (der Rest wurde über die Abschreibungen bereits vom Finanzamt berücksichtigt). Dazu kommt: Der niedergelassene haftet im Gegensatz zum angestellten Arzt mit seinem gesamten Privatvermögen, trägt das unternehmerische Risiko und Verantwortung für die Mitarbeiter und kann seine Einnahmen i.S. der immer fortwährenden Gesundheitsreform nur begrenzt planen. BKV orientiert sich bei der Honorarbemessung theoretisch an den kalkulatorischen Oberarztgehalt, praktisch ist längst nicht jeder Oberarzt bereit eine Niederlassung zu riskieren.
2. Der Artikel von Faz ist extrem tendenziös. Statistiken können gewaltig täuschen. Im SH Ärzteblatt wurden neulich Abrechnungsergebnisse fürs 1.Quartal 2009 vorgestellt. Theoretisch eine Steigerung um 3,5%, aber bei näherer Hinsicht nur im Bereich der außerbudgetären Leistungen! Praktisch hat nur jeder 2. Haus- oder Kinderarzt was davon abbekommen. Bei Augenärzten und Orthopäden weit weniger als die Hälfte. Fakt ist, dass wenn man seine Mitarbeiter nach Tarif bezahlt und nicht nur 400 EUR Kräfte beschäftigt, als Hausarzt mit einem Reinertrag von ca. 100.000 EUR/jahr zufrieden sein soll. Dazu kommen Abzüge s.o. Ob das für einen reicht, darf jeder selbst entscheiden.
ehem-user-19-08-2021-1408
25.09.2009, 11:22
1. Gehälter gibt es nur bei Beamten. Bei niedergelassenen Ärzten handelt es sich um den Reinertrag (Differenz zwischen Ertrag und Aufwand). Davon sind noch mindestens Rentenversicherungspflichtbeiträge i.H. von 12.000 EUR, Krankenversicherungsbeiträge i.H. von 7.000 EUR (habe vereinfachungshalber freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV unterstellt) und 35-40% Steuern abzuziehen. Ferner sind oft noch die Tilgungsleistungen für den Praxiskredit fällig, diese bitte zu ca. 2/3 abziehen (der Rest wurde über die Abschreibungen bereits vom Finanzamt berücksichtigt). Dazu kommt: Der niedergelassene haftet im Gegensatz zum angestellten Arzt mit seinem gesamten Privatvermögen, trägt das unternehmerische Risiko und Verantwortung für die Mitarbeiter und kann seine Einnahmen i.S. der immer fortwährenden Gesundheitsreform nur begrenzt planen. BKV orientiert sich bei der Honorarbemessung theoretisch an den kalkulatorischen Oberarztgehalt, praktisch ist längst nicht jeder Oberarzt bereit eine Niederlassung zu riskieren.
2. Der Artikel von Faz ist extrem tendenziös. Statistiken können gewaltig täuschen. Im SH Ärzteblatt wurden neulich Abrechnungsergebnisse fürs 1.Quartal 2009 vorgestellt. Theoretisch eine Steigerung um 3,5%, aber bei näherer Hinsicht nur im Bereich der außerbudgetären Leistungen! Praktisch hat nur jeder 2. Haus- oder Kinderarzt was davon abbekommen. Bei Augenärzten und Orthopäden weit weniger als die Hälfte. Fakt ist, dass wenn man seine Mitarbeiter nach Tarif bezahlt und nicht nur 400 EUR Kräfte beschäftigt, als Hausarzt mit einem Reinertrag von ca. 100.000 EUR/jahr zufrieden sein soll. Dazu kommen Abzüge s.o. Ob das für einen reicht, darf jeder selbst entscheiden.
Dass es sich um das Bruttoeinkommen handelt, war mir natürlich klar. Und dass oft ein Kredit mit im Spiel ist auch. Was Netto übrig bleibt, hängt davon ab: Steuerklasse, Kinder, wieviel man am Fiskus vorbeischleust etc.
Ich denke, dass die Steigerung, von der da die Rede ist aufgrund irgendwelcher Umstrukturierungen geschehen ist
MfG
Dass es sich um das Bruttoeinkommen handelt, war mir natürlich klar. Und dass oft ein Kredit mit im Spiel ist auch. Was Netto übrig bleibt, hängt davon ab: Steuerklasse, Kinder, wieviel man am Fiskus vorbeischleust etc.
Ich denke, dass die Steigerung, von der da die Rede ist aufgrund irgendwelcher Umstrukturierungen geschehen ist
MfG
Das ist die Steigerung i.S. der vieldiskutierten Honorarreform. Da war Schleswig-Holstein zusammen mit Rheinland-Pfalz die Deppen der Ärzteschaft.
Und nichts für ungut, aber als Selbständiger wird man nicht in eine Steuerklasse eingeteilt, sondern leistet Vorauszahlungen auf Basis des Vorjahreseinkommens. Und Kinder werden steuerlich größtenteils über Kindergeld berücksichtigt.
Hier ein durchaus interessanter Link zur KBV: www.kbv.de/2398.html
Siehe die Honorartabellen und die Häufigkeitsverteilung der Ärzte je Honorargrößenklasse.
Honorare sind keine Gewinne, sondern getätigte Umsätze. Der Kostenanteil einer Praxis bewegt sich zwischen 50 und 60%.
habichnicht
25.09.2009, 13:23
Gehälter gibt es nur bei Beamten.
Wie bitte?
Und nichts für ungut, aber als Selbständiger wird man nicht in eine Steuerklasse eingeteilt, sondern leistet Vorauszahlungen auf Basis des Vorjahreseinkommens. Und Kinder werden steuerlich größtenteils über Kindergeld berücksichtigt.
Auch bei Selbstständigen gibt es etwas Ähnliches wie die Steuerklassen bei den Arbeitnehmern.
Es gibt den Grundtarif, der vergleichbar mit Steuerklasse 1 ist, und es gibt den Splittingstarif, vergleichbar mit Steuerklasse 3.
Kinder werden bei Selbstständigen ähnlich berücksichtigt wie bei Arbeitnehmern: Entweder über Kindergeld oder über Kinderfreibeträge bei der Berechnung der Einkommenssteuer.
Die Vorauszahlungen des Selbstständigen sind mit den Lohnsteuerabzügen bei den Arbeitnehmern vergleichbar.
Beide, sowohl der Selbstständige, als auch der Arbeitnehmer müssen nach Abschluss des Jahres eine Einkommenssteuererklärung anfertigen, anhand derer beim Finanzamt das tatsächlich zu versteuernde Einkommen berechnet und dann die Höhe der Einkommenssteuer in Abhängigkeit von der Steuerklasse bzw. vom Steuertarif.
Die tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer wird dann bei beiden mit den Steuervorauszahlungen verrechnet. Arbeitnehmer bekommen meistens etwas zurück, weil ihre Vorauszahlungen höher waren als die tatsächlich zu zahlende Einkommensssteuer, falls sie keinen Freibetrag in ihrer Lohnsteuerkarte stehen hatten.
Bei gleicher Höhe des zu versteuernden Einkommens zahlen Selbstständige und Angestellte bei gleichen Familienverhältnissen (Kinderzahl, Einkommen des Ehepartners) etwa gleich viel Einkommenssteuer.
Gehälter gibt es nur bei Beamten. Angestellte bekommen Entgelte (die umgangssprachlich aber falscherweise "Gehälter" genannt werden). s.a. TVöD Entgeltgruppe sowieso.
Ansonsten wo differieren inhaltlich unsese Beiträge? Wo habe ich behauptet, dass bei gleichem Einkommen Selbständige und Angestellte unterschiedliche Steuern bezahlen? Aber: es gibt nun mal keine Steuerklassen bei Selbständigen und Steuerfreibeträge für Kinder beginnen erst bei einem großen Einkommen sich auszuwirken, so dass steuerliche Berücksichtigung der Kinder zum großen Teil über Kindergeld geschieht.
Beide Gruppen zahlen bei gleichem Einkommen gleiche Steuern, aber die Selbständigen haben effektiv mehr Ausgaben im Bereich der SV, die sich nur tlw. steuerlich auswirken.
habichnicht
26.09.2009, 07:54
Gehälter gibt es nur bei Beamten. Angestellte bekommen Entgelte (die umgangssprachlich aber falscherweise "Gehälter" genannt werden).
Also, wenn wir nun schon Korinthen kacken: So gesehen bekommen auch Beamte keine Gehälter, sondern einen Sold: Siehe die Besoldungsgruppen in den Besoldungsordnungen der Länder und des Bundes. ;-)
Wo habe ich behauptet, dass bei gleichem Einkommen Selbständige und Angestellte unterschiedliche Steuern bezahlen?
Nirgends, aber man hätte es aus Deinem Text schließen können. :-)
Aber: es gibt nun mal keine Steuerklassen bei Selbständigen.
Weil die bei denen eben nicht Steuerklassen, sondern Grundtarif und Splittingtarif heißen. Womit wir noch ein paar Korinthen abgesondert hätten. ;-)
Steuerfreibeträge für Kinder beginnen erst bei einem großen Einkommen sich auszuwirken, so dass steuerliche Berücksichtigung der Kinder zum großen Teil über Kindergeld geschieht.
Auch da gelten für Selbstständige die selben Steuergesetze wie für Arbeitnehmer: Ab einer bestimmten Einkommensgrenze ist es für beide günstiger, auf Kindergeld zu verzichten und statt dessen Kinderfreibeträge in Anspruch zu nehmen. Ich verstehe nicht, weshalb Du auch diesen Unterschied hinweist, denn man könnte daraus schließen, das sei bei Selbstständigen anders als bei Arbeitnehmern.
Beide Gruppen zahlen bei gleichem Einkommen gleiche Steuern, aber die Selbständigen haben effektiv mehr Ausgaben im Bereich der SV,
Das ist der einzige wesentliche Unterschied, weil Angestellte einen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung bekommen, während Selbstständige ihre Krankenversicherung komplett selbst bezahlen müssen und die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung beim Versorgungswerk auch komplett selbst bezahlen.
die sich nur tlw. steuerlich auswirken. Das soll sich ja im Laufe der nächsten Jahre verbessern. Hab die Einzelheiten aber nicht im Kopf.
um mal zurueck zum Thema zu kommen...
Einen der meines Erachtens nach wichtigsten Punkt hat Kackbratze in diesem Thread mehrfach angesprochen. Arbeitszeit die nicht bezahlt wird! Und wie schon gesagt geht es nicht um unbezahlte Ueberstunden, sondern um ganz gewöhnliche Zeiten im Dienst, die man komplett fuer die Katz arbeitet. Damit diejenigen, die noch keinen Arbeitsvertrag/Tarifvertrag in der Hand haben sich vorstellen könne was ich meine ein kleines Rechenbeispiel. An meinem letzten KH war ich zum Schluss auf der Intensivstation. Der Dienst hier beginnt unter der Woche um 13:00, bis 21:00 ist dann erstmal reguläre Arbeitszeit, danach beginnt der "Bereitschaftsdienst". Der geht bis am nächsten Morgen 7:00 und dann ist nochmal eine halbe Stunde reguläre Arbeitszeit. So kommen 10h Bereitschaftsdienst zusammen. Von diesen 10h muss man 8h "investieren" weil man ja am Tag der dem Dienst folgt "frei" hat. Unterm Strich bedeutet das, dass ich mir fuer 2h = €40,- brutto die ganze Nacht der Arsch aufgerissen habe. Das war alles andere als ein Bereitschaftsdienst, in der Regel habe ich durchgearbeitet.
Natuerlich kann man jetzt sagen, wer das mit sich machen lässt ist selbst schuld, stimmt auch. Irrsinnigerweise fand der Grossteil meiner Kollegen die Regelung gut. Die häufigste Begruendung war:"Wenn wir Schichten verdienen wir garnichts mehr." Meine Frage war:"Geht noch weniger?" Natuerlich verdient man am Wochenende, wenn man keine Stunden fuer "Freizeitausgleich" investieren muss mehr, dafuer ist aber auch ein Wochenende komplett im Eimer.
Ich habe die einzig logische Konsequenz gezogen und bin gegangen.
Mein aktuelles Arbeitsszenario sie ungleich besser aus. Zunächstmal wird jede Sekunde Anwesenheit im Krankenhaus mittels ein-/auschecken als Arbeitszeit registriert. Die Dienste sehen so aus: Unter der Woche: 15:00h bis 21:00h reguläre Arbeitszeit, 21:00h bis 24:00h gibt es 150% und ab Mitternacht 200%, wahlweise als Freizeit oder als Geld. Zwar gilt das nur fuer Aktivzeiten, das ist aber irrelevant, da wir ohnehin rund um die Uhr operieren. Am Wochende arbeiten wir 10 (Tag) bzw. 14h (Nacht) und es gibt immer 200%.
Die Dienste sind anstrengend, aber dafuer lohnen sie sich auch richtig. Ich z.B. habe nächste Woche komplett frei, das habe ich mir mit drei Diensten erarbeitet. So muss das aussehen.
Giant0777
26.09.2009, 17:10
wenn ich hier so genaue beschreibungen von arbeitsbedingungen lese, finde ich es klasse. so kann man sich einen eindruck verschaffen, was der markt so hergibt. vllt sollte man neben seiten wie pj-ranking, auch mal ein klinik-ranking einführen. wo eben arbeitsbedingungen und gehälter dargestellt werden. ich glaube, dass es an dieser transparenz noch ein wenig fehlt. ok, man kann natürlich die arbeitsverträge durchgehen, die so beim marburger-bund zu finden sind, aber übersichtlicher und schneller ginge es so. im übrigen würde es auch für die kliniken mehr wettbewerb bedeuten. wobei sich das ja mittlerweile langsam in deutschland anzudeuten scheint.
ich weiss nur für mich, dass ich also bei der wahl meines zukünftigen arbeitgebers grade die arbeitszeitmodelle sehr genau studieren muss und nicht nur kollegen und weiterbildungsmöglichkeiten im vordergrund stehen. denn die besten kollegen können nicht über miese arbeitszeitregelungen hinwegtäuschen.
grüsse, giant
habichnicht
26.09.2009, 17:16
So kommen 10h Bereitschaftsdienst zusammen. Von diesen 10h muss
man 8h "investieren" weil man ja am Tag der dem Dienst folgt "frei" hat. Unterm Strich bedeutet das, dass ich mir fuer 2h = €40,- brutto die ganze Nacht der Arsch aufgerissen habe.
40 Euro für 10 Stunden Arbeit, also 4 Euro pro Stunde, vielleicht sogar brutto? :-)) Mein Gott, nimmt denn dieser Unfug hier nie ein Ende? :-))
Die SuFu funktioniert momentan leider nicht. Deshalb jetzt nur dieser Link zur Vergütung von Bereitschaftsdiensten:
http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=42455
Mein aktuelles Arbeitsszenario sie ungleich besser aus. Zunächstmal wird jede Sekunde Anwesenheit im Krankenhaus mittels ein-/auschecken als Arbeitszeit registriert.
So gehört sich laut Tarifvertrag das in jedem Krankenhaus. Wo das nicht geschieht, sollte man zusammen mit dem Betriebsrat dagegen vorgehen.
Die Dienste sehen so aus: Unter der Woche: 15:00h bis 21:00h reguläre Arbeitszeit, 21:00h bis 24:00h gibt es 150% und ab Mitternacht 200%, wahlweise als Freizeit oder als Geld. Zwar gilt das nur fuer Aktivzeiten, das ist aber irrelevant, da wir ohnehin rund um die Uhr operieren.
Wenn ihr da durchgehend arbeitet, heißt das, dass ihr in Deutschland und in der EU gegen das Arbeitszeitgesetz verstießet.
Ich vermute mal, Du bist in Norwegen, und das ist ja nicht in der EU, dort gilt also die EU-Arbeitszeitrichtlinie nicht und ihr dürft dort vermutlich ganz legal ganz rund um die Uhr operieren. :-)) Die Patienten werden es Euch bestimmt danken. :-)) :-))
Für alle, denen das deutsche Arbeitszeitgesetz und die EU-Arbeitszeitrichtlinie stinken:
Tarifvertrag für Ärzte an norwegischen Krankenhäusern:
http://www.legeforeningen.no/asset/39301/1/39301_1.pdf
40 Euro für 10 Stunden Arbeit, also 4 Euro pro Stunde, vielleicht sogar brutto? :-)) natuerlich brutto, netto wäre ja deutlich uebertrieben ;-)
Ich vermute mal, Du bist in Norwegen, und das ist ja nicht in der EU, dort gilt also die EU-Arbeitszeitrichtlinie nicht und ihr dürft dort vermutlich ganz legal ganz rund um die Uhr operieren.
etwas weiter rechts, Schweden, insofern ist es u.U. illegal, was mir aber unter den beschriebenen Voraussetzungen Wurst ist. Natuerlich operieren wir nicht geplant elektiv rund um die Uhr, das sind schon alles Notfälle (mehr oder weniger, ich sehe das meist anders als die Operateure, aber das hilft ja nix)
@habichnicht: ähm... Eigentlich wollte ich mehr auf den Unterschied zwischen Brutto und Netto eingehen und nicht Selbständige gegen Arbeitnehmer ausspielen (oder umgekehrt). Aber wenn es so rüber kommen sollte, dann :peace:
DocEmmetBrown
06.10.2009, 12:19
Was man beim Vergleich Niedergelassen und Angestellt nicht vergessen darf ist, dass der Niedergelassene ungleich mehr an Ausgaben, kompetenten Steuerberater vorausgesetzt, von der Steuer absetzen kann, als ein Angestellter. Schon allein die Absetzbarkeit der PKW bringt doch eine enorme Ersparnis. Auch die Tilgungsraten können komplett abgesetzt werden.
Espressa
06.10.2009, 12:26
40 Euro für 10 Stunden Arbeit, also 4 Euro pro Stunde, vielleicht sogar brutto? :-)) Mein Gott, nimmt denn dieser Unfug hier nie ein Ende? :-))
Die 40 Euro kommen denk ich von den 2 Plusstunden die bei einem Dienst unterm Strich rauskommen. (10h arbeiten, dann 8h frei -bleiben 2 mehr gemachte und somit bei ca. 20 Euro brutto pro Arbeitsstunde: 40 Euro)
Ohne Dienst hätte man die weniger. Dafür aber Ruhe und Nachtschlaf.
Ehemaliger User 05022011
06.10.2009, 12:26
Gehälter gibt es nur bei Beamten. Angestellte bekommen Entgelte (die umgangssprachlich aber falscherweise "Gehälter" genannt werden). s.a. TVöD Entgeltgruppe sowieso.
Wenn du schon so ein Genauer bist, dann bitte aber richtig :
Beamte bekommen eine Besoldung !
(Angestellte eine Vergütung
und Arbeiter übrigens einen Lohn)
Entgeld ist mehr oder weniger soetwas wie der Überbegriff für die Bezahlung bei Angestellten und Arbeitern
Ophtalmoplegie
13.10.2009, 10:05
Was ich bei den Beschwerden im Sinne "ich acker die ganze Nacht für 40 €" etc. immer nicht verstehe:
Man geht doch morgens nach Hause. Beides, also Geld UND Freizeit als Entlohnung für nen Dienst geht ja nun wohl auch nicht.
Oder bin ich einfach zu naiv??!! :-blush
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