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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einige Bafög Fragen



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Ria84
18.06.2010, 12:03
Hi,
seid mir bitte nicht sauer, aber ich stell mich echt entweder zu blöde an oder es ist einfach doch nen bissl schwierig zu verstehen. Bafög...elternunabhängiges bafög...nur bei Ausbildung im Betrieb...?! ich blick da ehrlich gesagt NULL durch. War schon beim Bafög-Amt und wollte mir Infos holen, aber alles was sie mir in die Hand gedrückt haben war das fette dicke mehrseitige Anmeldeformular...
Nun ja...es ist noch nicht August. Ich warte auf eine Zusage über Wartezeit, die auch mit hoher Wahrscheinlichkeit kommen wird.

Könnt ihr mir wenigstens schonmal Hoffnungen machen und mir sagen, ob ich Bafög bekommen würde???
Abi 2004, 3-jährige Ausbildung gemacht (nicht betrieblich, sondern an einer Berufsfachschule) zur Kinderkrankenschwester...Mutter ist selbständig, verdient aber kaum...Vater verzogen/unbekannt... ach ja und ich bin 26.

Bin irgendwie verzweifelt, weil ich im Oktober studieren werde und bisher immer noch nicht weiß, ob und welches und vor allem wieviel Bafög ich bekomme. bafögrechner etc hab ich schon alles gemacht. Aber irgendwie seh ich da net durch bei den Punkten zur Voraussetzung und das mit der Ausbildung...
Hab ich mir durch die Pflege-Ausbildung meinen Bafög-Anspruch versaut??:-kotz


Wäre so froh, wenn mir ein Bafög-Genie bitte bitte helfen würde!!!:-stud

Ria84:-nix

Ria84
18.06.2010, 12:08
Hm,
nun hab ich noch das hier gefunden:

Erste Ausbildung an Berufsfachschule ohne vorherige Ausbildung (§ 7 Abs. 2 5.)

Wer als erste berufsbildende Ausbildung eine mind. dreijährige Ausbildung an einer Berufsfachschule oder in einer Fachschulklasse gemacht hat, bei denen jeweils der Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung NICHT vorausgesetzt hat, der kann ebenfalls noch eine BAföG-geförderte Ausbildung machen.
Das würde ja heißen, dass ich trotzdem bafög-berechtigt bin, obwohl ich die Ausbildung gemacht habe, stimmts???:-dance

(P.s. war ja klar, dass ich diesen Absatz erst finde, wenn ich hier bereits reingepostet hab *grummel* und *augenroll*)
Ria:-sleppy

Linda.1001
18.06.2010, 12:54
Wow, das bringt mich jetzt aber ziemlich ins Grübeln! :-((

2004 Abitur gemacht

2004 - 2006 Ausbildung zur Arzthelferin (betrieblich +Berufskolleg, d.h. dual)

bedeutet das, dass ich kein elternunabhänigiges Bafög bekomme? Oder lese ich das aus dem Absatz falsch heraus?
Na Prost Mahlzeit. :-heul

Ria84
18.06.2010, 13:51
Hi Linda,

lies mal hier, hab ich gegooglt:


Elternunabhängiges BAföG gibt es nur in Ausnahmefällen:
•Wenn Ihr nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit Förderung für ein Studium beantragt;
•Wenn Ihr BAföG für ein Studium beantragt, nachdem Ihr nach einer Berufsausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart; zusammen mit der Ausbildung müsst Ihr auf mind. 6 Jahre kommen.
•Für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg;
•Wenn Ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt seid und weitere Bedingungen erfüllt sind.
In den ersten beiden Fällen werden nur solche Zeiten der Erwerbstätigkeit berücksichtigt, in denen Ihr ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt habt.

Musst du mal gucken, ob da was bei dir zutrifft. bei mir nicht. ich bekomme "normales" Bafög, wenn überhaupt...:-nix

mein oberes Zitat hatte nix mit dem elternunabhängigen Bafög zu tun, sondern nur mit dem normalen. Kann mir aber nicht vorstellen, dass du beim gleichen Abijahrgang wie ich schon 30bist?!

Strodti
18.06.2010, 15:05
Hab meine Ausbildung ja auch an einer Berufsfachschule absolviert (wie alle Pfleger halt) und daraus wurd mir nie ein Strick gedreht. Hab trotzdem 12 Semester Anspruch. Hast du die 3 Jahre danach den gearbeitet?

Wenn deine Mutter nicht gut verdient, hättest du doch auch beim normalen Bafög Anspruch. Das mit deinem Vater, kannst du so angeben, das haben Kommilitonen auch durchbekommen.

agouti_lilac
18.06.2010, 16:42
Kennt sich jemand mit diesen "Sonderanträgen" aus, wenn sich an der Lebenssituation der Eltern etwas geändert hat, so dass das Einkommen vor zwei Jahren nicht mehr wichtig ist?

Will fragen: arg kompliziert auszufüllen?

Ach ja, und ich arbeite seit knapp 'nem Jahr nebenbei... das wird ein Bürokratiewust!! :-keks

Erinnere ich mich richtig, dass es dem Bafög-Amt egal ist, dass man ein Auto hat? Ich meine, das zählt nicht als Vermögen, oder?

Strodti
18.06.2010, 17:13
Hey Miri,
also diesen Sondernantrag habe ich 2 Jahre ausgefüllt und bewilligt bekommen. Mein Vater ist in Altersteilzeit gegangen und die Steuererklärung von vor 2 Jahren hat dies natürlich nicht berücksichtigt. Bei mir reichte eine Kopie des aktuellen Einkommens (Lohnzettel) aus.
Auf dem Antrag steht zwar, dass man sein Auto angeben muss, aber es geht wohl nur um unverhältnismäßige Autos. Hab da noch nie Probleme mit gehabt und mein Motorrad (:-love) wurde noch nie als Vermögen angerechnet.

agouti_lilac
18.06.2010, 17:17
Du meinst, die könnten mir meinen Maybach ankreiden?! :-(( Nee, wird ein Clio werden, aber auch erst später und nicht zu dem Zeitpunkt, wenn ich meinen Antrag ausfülle.

Danke dir! Beruhigt mich.

Strodti
18.06.2010, 17:20
Bei diesen Aktualisierungsanträgen ist noch wichtig, dass dein Bafög für den Bewilligungszeitraum nur vorläufig bewilligt ist. Wenn deine Eltern einen Steuerbescheid für den bewilligten Zeitraum haben, wird nachberechnet.

Viel Glück im Kampf mit dem Bafög-Drachen!

agouti_lilac
18.06.2010, 18:37
Sollen die... Rente ist Rente. :-)
Wenn nicht immer nur der Bürokratie-Wust wäre.

Letztes Jahr haben sie mir knapp 3 € Bafög gekürzt, weil ich einen billigeren Stromvertrag abgeschlossen habe. Da haben die durch das Papier, die Druckertinte, das Porto und die Arbeitszeit der Sachbearbeiterin sicher ein Minusgeschäft gemacht. :-))

Ich freue mich aber trotzdem, dass ich Bafög kriege. Mal ein virtuelles Dankeschön an mein Bafög-Amt! :-)

Ria84
18.06.2010, 19:44
Hallo,


Wenn deine Mutter nicht gut verdient, hättest du doch auch beim normalen Bafög Anspruch. Ja, das will ich ja auch beantragen... also das normale. Elternunabhängiges bekomm ich eh net, denn ich habe diese anderen Bedingungen nicht erfüllt, sprich entweder 5jahre erwerbstätig oder bzw 3Jahre Ausbildung + 3Jahre in dem Beruf erwerbstätig.


Das mit deinem Vater, kannst du so angeben, das haben Kommilitonen auch durchbekommen.
Echt, das geht? Naja, also es steht schon ein Name als Vater in meiner Geburtsurkunde...aber ich habe seit über 8Jahren NULL Kontakt zu ihm. Wenn andere das angeben und denen das durchgeht, obwohl Papi wöchentlich nen Hunderter in die Tasche steckt, finde ich das cool. bei mir ist es leider wirklich so, dass ich mit meinem Vater nix zu tun habe. Hoffe echt die wollen dafür keine Nachweise sehen wie Sterbeurkunde oder son Dreck...was ich net habe...

LG, Ria84:-nix

Ehemaliger User 05022011
18.06.2010, 20:46
Hallo,

Ja, das will ich ja auch beantragen... also das normale. Elternunabhängiges bekomm ich eh net, denn ich habe diese anderen Bedingungen nicht erfüllt, sprich entweder 5jahre erwerbstätig oder bzw 3Jahre Ausbildung + 3Jahre in dem Beruf erwerbstätig.


Echt, das geht? Naja, also es steht schon ein Name als Vater in meiner Geburtsurkunde...aber ich habe seit über 8Jahren NULL Kontakt zu ihm. Wenn andere das angeben und denen das durchgeht, obwohl Papi wöchentlich nen Hunderter in die Tasche steckt, finde ich das cool. bei mir ist es leider wirklich so, dass ich mit meinem Vater nix zu tun habe. Hoffe echt die wollen dafür keine Nachweise sehen wie Sterbeurkunde oder son Dreck...was ich net habe...

LG, Ria84:-nix

wenn dein Vater lebt, hat er Unterhaltspflichten dir gegenüber und wenn er diesen nicht nachkommt, so holt sich der Stadt das Geld dann bei ihm wieder, was er dir ggf. zahlt, weil er nicht zahlt

Strodti
19.06.2010, 08:31
Ganz so einfach ist das nicht... das mußt du dann aber mit deinem Sachbearbeiter abklären. Mein Mitbewohner hatte jedes Jahr einen Brief, mit der Aufforderung an den Vater unterhalt zu bezahlen und seine Einkommensbescheinigungen zu schicken, per einschreiben an seinen Vater geschickt und wenn da nach 4 (oder waren es 6?) Wochen nichts zurück kam, hat das Bafög Amt das Anerkannt. Die Unterhaltspflicht war in diesem Fall bereits gerichtlich festgestellt worden.
Dies sind jedoch Fälle, in denen es kein Standardprozedere gibt. Am besten mit dem Sachbearbeiter besprechen. Die werden immer versuchen, erstmal Geld von deinem unterhaltspflichtigen Vater zu bekommen bevor die es zahlen.

Ria84
19.06.2010, 11:02
Die werden immer versuchen, erstmal Geld von deinem unterhaltspflichtigen Vater zu bekommen bevor die es zahlen.
Na toll und eben da liegt das Problem. Er wird sich weigern. Hat er früher schon immer gemacht. Obwohl er Kohle hat. Dann war es immer kurz vorm gerichtsverfahren und dann hat er mal wieder ein Rät-chen überwiesen, um sich vor dem Gericht zu drücken....
So ging das über Jahre. Er ist Beamter.
Aber eigentlich tut das hier nichts zur Sache. ist ja meine Privatangelegenheit. Eigentlich wollte ich nur mal wissen, ob man "davonkommt" wenn man einfach angibt, er sei unbekannt ...denn ich Habe ja wirklich keinen Kontakt mehr zu ihm seit fast 10Jahren...grummel.

na das wird ja wieder toll werden. habe damals gehofft ich bin ihn und das leidige "Geld-Gebettel" meinerseits an ihn endlich los:-kotz:-kotz

Glaubt mir, ich würde lieber meinen Arsch wund arbeiten, damit ich ihn nicht anschreiben muss...aber in der Vorklinik geht das schlecht und so ganz ohne Bafög komm ich sowieso nicht über die Runden... ist doch zum Heulen:-heul

Ria

Linda.1001
19.06.2010, 11:39
Vielleicht kannst du einen Antrag auf Vorrausleistung stellen? Ansonsten mit den Unterlagen vom Gericht dorthingehen und das vortragen.

Jemine
19.06.2010, 21:22
Ich hab auch diesen Sonderantrag gestellt, weil mein Vater Ende 2008 in Rente gegangen ist. Auf dem Bafögwisch steht auch irgendwas von "vorläufig" bla bla und, dass das Einkommen meines Vaters nicht eindeutig berechnet werden könnte :-nix (kapier ich nicht, Rente steht ja fest)
Ich weiß gar nicht, ob und wann und wie ich da was Neues einreichen muß...?

Strodti
19.06.2010, 21:31
Sobald dein Vater den entsprechenden Steuerbescheid einreicht, wird es eine abschließende Abrechnung geben.

Jemine
20.06.2010, 11:44
Ah, danke Strodti :-) Hm, also werde ich diesen Steuerbescheid einfach mit dem neuen Bafögantrag einreichen und dann sollte es eigentlich ok sein.
Ich kann doch auch jetzt schon den Antrag fürs kommende Semester stellen, damit das alles pünklich ab Oktober kommt, oder?

agouti_lilac
20.06.2010, 22:49
Ah, danke Strodti :-) Hm, also werde ich diesen Steuerbescheid einfach mit dem neuen Bafögantrag einreichen und dann sollte es eigentlich ok sein.
Ich kann doch auch jetzt schon den Antrag fürs kommende Semester stellen, damit das alles pünklich ab Oktober kommt, oder?

Ja, ist sogar besser so!

Ich werde morgen mal hindackeln und alles holen und dann mal wieder verzweifeln.

Jemine
21.06.2010, 09:39
Wieso besorgst du dir diese ganzen Formulare nicht im Internet?
Hach, ich glaube vorm Kopftestat und der Chemie-Klausur werd ich mich eh nicht ums Bafög kümmern können :-peng