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DocMartin
08.07.2010, 11:49
Ne, das ist Zeile 47 bei Anlage 1 zu Formblatt 1 ;)

Obwohl ich seh grad, dass sich das zwar auf höhere Fachschulen und Akademien aber nicht auf Hochschulen bezieht :D hat sich also erledigt^^ sorry

Ria84
08.07.2010, 12:36
Huhu,
na wenn ihr alle schon so fleißig eure Bafög-Anträge "vor"-ausfüllt bzw. vorbereitet, dann fang ich heute auch mal an:-D Ist ja ansteckend diese Welle ;-)

Werden sicherlich bald ganz viele 10000Fragen hier hinzukommen.:-)):-D

Hab sowas ja noch nie gemacht. Und wenn Strodti schon nen ganzen Nachmittag und 3 graue Haare braucht, bin ich wohl danach kahl.:-wow

LG, Ria

DocMartin
08.07.2010, 13:21
Och Kinder, das ist wirklich nicht schwer, nur richtig nervig, weil man x mal das Gleich schreibt :-top

Ria84
08.07.2010, 13:32
Ok, es geht los...

Frage 1: Formblatt 1 Zeile 52 -> sind da auch Vermögenswirksame Leistungen beinhaltet, die ich in Form von 13,29€ mtl. während meiner Ausbildung bekam?

Frage2: Zeile 70 -> ist damit z.B. ein Studienkredit gemeint?

Frage3: Bin ich richtig in der Annahme, dass ich das ganze Formblatt 2 nicht benötige, wenn ich eine Immatrikulationsbescheinigung mit anhefte??:-))

Frage 4: wie zum Teufel soll ich auf Formblatt 3 die ganzen scheiß Angaben zu meinem Vater machen, wenn ich seit Ewigkeiten keinen Kontakt mehr zu ihm habe? :-(
Ich mein klar, ich schreib ihn an, aber doch nur wegen der aktuellen Gehaltsbescheinigung bzw. wegen des Steuerbescheides des vorletzten Kalenderjahres, oder? Woher soll ich über seine Rente, VWL, Kirchensteuer und son Kram Bescheid wissen? Kann ich das Blatt einfach leer lassen (bis auf Adresse, Name von ihm etc.)??

Soviel erstmal...

@Doc Martin: wenn man dolch einen Antrag noch nie ausgefüllt hat, tauchen schon einige Fragen auf. Und dafür is der Thread ja da. oder willst du mir sagen, dass du ihn ausgefüllt hast und für dich alles sonnenklar war?:-?


Wäre dankbar, wenn mir jemand helfen könnte,
LG, Ria.

Ria84
08.07.2010, 13:51
Huch, ging ja schneller als ich dachte. ich bin schon durch:-top nur noch 2 Fragen

Frage 5: zeile 72 BWZ muss ich da von Oktober 2010 12,5 Semester draufrechnen?? Der bafög-Mann sagte mir mal, dass Bewilligungszeitraum immer 12,5Semester bei medizin sind...also die Regelstudienzeit. oder was soll sonst der BWZ sein und was muss ich da eintragen?

Frage 6: Zeile 102... blöde Frage, aber ich habe nen Roller und den gerade erst abbezahlt. muss ich den als vermögendes Fahrzeug angeben? ich hab nämlich kein plan was das teil wert ist (Zeitwert)...:-oopss

Danke euch

Jemine
08.07.2010, 14:00
Hi Ria: Also so aus dem Stehgreif kann ich dir nicht alle Fragen beantworten, aber zumindest kann ich dir sagen, dass der Bewilligungszeitraum normalerweise immer 1 Jahr, also 2 Semester sind. Danach wird ein neuer Antrag gestellt.
Und die Sache mit deinem Vater: schick ihm doch den Teil, den er selber ausfüllen muß gleich mit, dann kann er das machen. Oder erkundige dich beim Bafögamt, wie die das in solchen Fällen handhaben, wenn zwischen Eltern und Kind kein Kontakt mehr besteht.

Ria84
08.07.2010, 14:48
Hi jemine,
danke erstmal für die Info mit dem Bewilligungszeitraum! Das hatte ich nicht gewusst...wie auch, wenn ich noch nicht studiere?!:-))

Werde meinem Vater das Formblatt 3 mitschicken. Bin ich vorhin auch auf die Idee gekommen, aber gut, dass du dieselbe Idee hattest =)

Hat vllt. noch wer Antwort auf meine anderen Fragen?

LG, Ria

-Julchen-
08.07.2010, 15:48
Ich hab auch noch eine Frage: Und zwar hab ich bis jetzt kein Bafög beantragt. Nächstes Jahr wird aber mein Vater in Altersteilzeit gehen, ich denke, dann bekomm ich auch Bafög. Geht das, das ich erst nach dem dritten Semester Bafög beantrag, wenn ich vorher keins beantragt und bekommen hatte??

DocMartin
08.07.2010, 16:04
Ok, es geht los...

Frage 1: Formblatt 1 Zeile 52 -> sind da auch Vermögenswirksame Leistungen beinhaltet, die ich in Form von 13,29€ mtl. während meiner Ausbildung bekam?

Frage2: Zeile 70 -> ist damit z.B. ein Studienkredit gemeint?

Frage3: Bin ich richtig in der Annahme, dass ich das ganze Formblatt 2 nicht benötige, wenn ich eine Immatrikulationsbescheinigung mit anhefte??:-))

Frage 4: wie zum Teufel soll ich auf Formblatt 3 die ganzen scheiß Angaben zu meinem Vater machen, wenn ich seit Ewigkeiten keinen Kontakt mehr zu ihm habe? :-(
Ich mein klar, ich schreib ihn an, aber doch nur wegen der aktuellen Gehaltsbescheinigung bzw. wegen des Steuerbescheides des vorletzten Kalenderjahres, oder? Woher soll ich über seine Rente, VWL, Kirchensteuer und son Kram Bescheid wissen? Kann ich das Blatt einfach leer lassen (bis auf Adresse, Name von ihm etc.)??

Soviel erstmal...

@Doc Martin: wenn man dolch einen Antrag noch nie ausgefüllt hat, tauchen schon einige Fragen auf. Und dafür is der Thread ja da. oder willst du mir sagen, dass du ihn ausgefüllt hast und für dich alles sonnenklar war?:-?


Wäre dankbar, wenn mir jemand helfen könnte,
LG, Ria.

Frage 1: Also rein logisch würde ich sagen, musst du da nichts angeben, weil es sich ja einmal um präsens (werden gezahlt) und einmal um futur (wurden beantragt) handelt. Letzteres könnte man natürlich auch als imperfekt verstehen, allerdings denke ich das nicht, weil es dann auch wieder rein logisch zuerst aufgeführt werden würde.

Frage 2: Da war ich mir auch unsicher, aber ich glaube, es geht einfach darum, dass du im Vorfeld sagst, wie viel du maximal als Kredit haben willst, falls du einen solchen beantragst, denn den musst du ja vollständig wieder zurückbezahlen...

Frage 3: Jup, steht doch da: bla bla gilt als Ersatz für Formblatt 2

Frage 4: Wie schon gesagt wurde. Gib ihm das ganze Blatt und sag ihm, er soll es ausfüllen. Am besten sagst du gleich noch, wenn er dir das verweigert oder zu lange braucht, macht er sich strafbar^^ (weiß ich natürlich nicht, könnte ich mir aber gut vorstellen. Du hast sicherlich gute Gründe um den Kontakt zu deinem Vater abzubrechen)

Also sonnenklar war das für mich nicht alles, aber ich fand es ist jetzt auch keine Überforderung für einen Abiturienten. Aber gut, bei mir sind die Verhältnisse auch ziemlich einfach. Ich hab nichts und will so viel wie möglich haben :-))


Huch, ging ja schneller als ich dachte. ich bin schon durch:-top nur noch 2 Fragen

Frage 5: zeile 72 BWZ muss ich da von Oktober 2010 12,5 Semester draufrechnen?? Der bafög-Mann sagte mir mal, dass Bewilligungszeitraum immer 12,5Semester bei medizin sind...also die Regelstudienzeit. oder was soll sonst der BWZ sein und was muss ich da eintragen?

Frage 6: Zeile 102... blöde Frage, aber ich habe nen Roller und den gerade erst abbezahlt. muss ich den als vermögendes Fahrzeug angeben? ich hab nämlich kein plan was das teil wert ist (Zeitwert)...:-oopss

Danke euch

Frage 5: Das weiß ich auch nicht, aber ich vermute ebenso wie der Kollege hier, dass es sich um ein Jahr handelt. Hab auch bei meinen Geschwistern mitbekommen, dass die den Stress mit den Antrag alle Jahre wieder haben^^

Frage 6: Ich weiß nicht, ob du den Roller angeben musst, aber ich glaub auch nicht, dass es sich negativ auf dein Bafög auswirken wird, wenn du es tust (Vermutung!) Zeitwert heißt, was man aktuell noch dafür bekommt.

DocMartin
08.07.2010, 16:05
Ich hab auch noch eine Frage: Und zwar hab ich bis jetzt kein Bafög beantragt. Nächstes Jahr wird aber mein Vater in Altersteilzeit gehen, ich denke, dann bekomm ich auch Bafög. Geht das, das ich erst nach dem dritten Semester Bafög beantrag, wenn ich vorher keins beantragt und bekommen hatte??

Ja ich denk schon, ich glaube dann muss man diesen so genannten Aktualisierungsantrag stellen bzw. dein Vater, weil sich die Berechnung des Bafögs ja auf den Verdienst deiner Eltern im Vorjahr bezieht.

Ria84
08.07.2010, 17:29
@Doc Martin:
danke für deine Auskünfte bzw deine Hilfe!;-)

Ich weiß, was Zeitwert heißt...habe gar nicht gefragt, was das heißt, sondern nur, ob ich meinen Roller als "Besitz" angeben muss...schließlich ist er noch nicht alt. Letzte Rate wird demnächst abbezahlt;-)

Weiß wer Rat? Bzw. hat wer nen PKW und musste den angeben auf dem Formblatt??

LG, Ria:-bee

Strodti
08.07.2010, 19:18
Hab da einfach mal 2000 Euro für mein Motorrad angegeben. Normale Fahrzeuge sind wohl kein Problem. Der Maibach macht vielleicht Probleme :-D

Ria84
08.07.2010, 19:44
Huhu,

2000€??? Wow, soviel is meins net wert... hat ja grad mal 1.600€ gekostet und ist jetzt schon 1 Jahr alt.
hab da nur ein problem, weil hab ne Lebensversicherung, wo der Rückkaufswert relativ hoch schon ist und man darf ja beim Bafög nit über 5200€ Vermögen liegen, gelle??

Muss ich dann also alles nun so zusammenrechnet, dass ich auf max. 5199€ komme? ;-) *lol*

Strodti
08.07.2010, 20:15
ja, das ist leider so. Hab das gleiche Problem mit dem Rückkaufswert der LV. Darf halt nichts an Bargeld sparen.

Ria84
08.07.2010, 20:20
Darf halt nichts an Bargeld sparen. Schon klar Strodti ;-) Ich hab auch bei Barvermögen nur 5,74€ hingeschrieben, weil ich derzeit wirklich nur soviel im Portemonnaie hab.;-)

Lol... Was meint ihr wie teuer ist ein Roller mit NP 1600€, der jetzt 1Jahr alt ist und schon durch 2x "Straße küssen" einige Kratzer und Schrammen hat??

500€? 1000€?:-nix weniger, wenn ich noch die verbogenen Bremsen mit aufzähle?:-wow

Ria84

Strodti
08.07.2010, 20:42
nimm 1000... ist nicht so wichtig, der Zeitwert des Rollers wird nicht zu deinem Vermögen gerechnet.

Ria84
08.07.2010, 21:46
der Zeitwert des Rollers wird nicht zu deinem Vermögen gerechnet

nicht?
ui super:-top

DocMartin
09.07.2010, 00:46
guck doch einfach im Netz, was der gebraucht kostet...z.B. bei mobile.de

Ria84
09.07.2010, 07:34
Ich hab da mal geguckt...mit 1000€ das könnte hinkommen. da sind zwar die Modelle wesentlich älter, aber dafür hat meiner mehr km runter...

Danke Doc für den Link

DocMartin
09.07.2010, 10:06
Gerne gerne :-))