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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einige Bafög Fragen



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DocMartin
28.08.2010, 14:53
Die brauchen echt zwei Monate für n Antrag??? Ich sag nur Viagra in zäpfchenform, damit die ihren Arsch hochkriegen...

Ehemaliger User 05022011
03.09.2010, 08:22
Huhu,
ich hab nochmal ne Frage.

Bin jetzt immatrikuliert für dieses WS fürs HM Studium und werde morgen meinen BaföG-Antrag rausschicken.
Nun hat mir mein Opa die Laune verdorben, weil er meinte ich bekomm eh nix, da ich schon die Ausbildung zur Kinderkrankenschwester abgeschlossen habe...
Bin jetzt 26 und habe aber in diesem Beruf nicht gearbeitet bisher (daher fällt elternunabhängiges BaföG schonmal weg)!
Was meint ihr??
Bekommt man generell kein BaföG mehr, wenn man schon ne Ausbildung in der Tasche hat und noch ein Studium anfügen will??
Ich habe während der Ausbildung Gehalt bekommen und keine anderen Zuschüsse o.Ä., somit auch noch niemals BaföG in meinem Leben beantragt gehabt bisher...:-nix

ich frage hier nicht wegen der Summe. Mir ist klar, dass die Höhe des Anspruches von vielen faktoren abhängt. ich möchte lediglich wissen, ob man mit 26, abgeschlossener Ausbildung schon "aussortiert" ist fürs BaföG??

Bin nun irgendwie verunsichert...

LG, Ria

Liebe Ria,
eine abgechlossene Ausbildung verhindert nicht deinen BaföG-anspruch. BaföG erhält man auch nach abgeschlossener Ausbildung wenn ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen Ausbildung und Studium besteht. Der sachliche Zusammenhang liegt bei med. Ausbildung und anschließendem Med.studium zweifellos vor. Wenn zwischen Ende Ausbildung und Beginn Studium eine größere zeitliche Lücke ist und dies daran liegt, dass du erst jetzt einen Studienplatz erhalten hast ist das auch kein Problem.


Hm,
das klingt ja schonmal positiv. Aber ich hab in meiner Ausbildung Gehelt bekommen. 3Jahre lang. Und das nicht wenig... (zumindest für ne Ausbildung nicht wenig).
Macht das jetzt einen Unterschied?

ob Eltern die erste Ausbildung finanziert haben oder nicht ist egal , auch onb du da Ausbildungsvergütung erhalten hast oder nicht

perro
09.09.2010, 14:09
Hab noch ne frage zum bafög....ich bekomm seit einem jahr bafög und jetzt kam ein bekannter und meinte, dass man eigenständig jedes jahr seinen bafög-antrag erneuern muss! stimmt das? ich kann dazu im internet nicht viel finden...bekommt jemand schon seit längerem bafög und kann mir helfen? :)

thinker
09.09.2010, 14:27
Ja, dem ist so. Du bekommst bei deinem ersten Antrag eigentlich die ganze Regelstudienzeit bewilligt, aber man muss am Ende jedes Bewilligungszeitraumes (steht immer auf den Bescheiden drauf von wann bis wann //etwa September) einen Antrag stellen, damit sicher ist, dass du immernoch berechtigt bist bzw. ob du evtl. mehr/weniger kriegen musst.

Also los und ausfüllen! :)

perro
09.09.2010, 23:49
Danke für die antwort!!! ich hoff das klappt noch alles rechtzeitig :D
hab in rekordzeit den antrag gestellt und weggeschickt ^^

M!coud
19.09.2010, 20:13
Stimmt es, dass man mit einer abgeschlossenen Ausbildung Bafög eher bekommt? So nen Art "Meisterbafög"?

Ehemaliger User 05022011
19.09.2010, 23:49
naja nicht als Meisterbafög, aber wenn ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen Ausbildung und Studium nicht besteht, dann sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig und der Stadt zahlt an Stelle der Eltern das Bafög

Gast26092018
22.09.2010, 08:29
Hi,
ich hab mal eine Frage zum Bafög: Ich bekomme kein Bafög, da ich vor dem Physikum länger als normal studiert habe.
Habe ich nun dem Grunde nach keinen Anspruch auf BaföG? Ich hasse diese Beamtensprache:-))

Aber wenn ich dem Grunde nach keinen Anspruch auf BaföG habe warum habe ich keinen Anspruch auf ALG II? Kann mir jemand ein Gesetz nennen das mir verbietet als Student ALG zu bekommen?

Danke!

lottisworld
22.09.2010, 08:38
Hi,


Aber wenn ich dem Grunde nach keinen Anspruch auf BaföG habe warum habe ich keinen Anspruch auf ALG II? Kann mir jemand ein Gesetz nennen das mir verbietet als Student ALG zu bekommen?

Danke!

Das hängt wohl damit zusammen, dass Du dem Arbeitsmarkt als Student nicht zur Verfügung stehst...
Du kannst natürlich versuchen, Dein Recht auf irgendeine Art Lebensunterhalt einzuklagen- ohne Einkommen oder eine Rechtsschutzversicherung, die dieses abdeckt, hast Du aber schlechte Karten einen Anwalt über mehrere Instanzen zu finanzieren.
Willkommen im Club!
LG

M!coud
22.09.2010, 10:11
naja nicht als Meisterbafög, aber wenn ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen Ausbildung und Studium nicht besteht, dann sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig und der Stadt zahlt an Stelle der Eltern das Bafög


Ich habe eine Krpfl.-Ausbildung gemacht!?

Jemine
22.09.2010, 10:15
Du mußt insgesamt irgendwie 6 Jahre (also z.B. 3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre arbeiten) erwerbstätig gewesen sein, um elternunabhängiges Bafög zu bekommen. Minijobs zählen nicht (wär ja auch zu schön).

thinker
22.09.2010, 15:05
Hi,
ich hab mal eine Frage zum Bafög: Ich bekomme kein Bafög, da ich vor dem Physikum länger als normal studiert habe.
Habe ich nun dem Grunde nach keinen Anspruch auf BaföG? Ich hasse diese Beamtensprache:-))

Aber wenn ich dem Grunde nach keinen Anspruch auf BaföG habe warum habe ich keinen Anspruch auf ALG II? Kann mir jemand ein Gesetz nennen das mir verbietet als Student ALG zu bekommen?

Danke!
Wieviel länger hast du denn studiert ?
Ich glaube, dass du schon "dem Grunde nach" Anspruch hättest...dass du kein BAFöG mehr bekommst ist dein eigenes Verschulden (so sieht es das Gesetz, nicht ich ;-)). ALG II bekommt man, wie schon erwähnt, nicht, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Das Einzige, was dir diese Situation bringt ist, dass du durch dieses "Eigenverschulden" im Grunde Anspruch auf Wohngeld haben solltest...

lg
**keine rechtsgültige Aussage ;)

Gast26092018
22.09.2010, 18:33
Wieviel länger hast du denn studiert ?
Ich glaube, dass du schon "dem Grunde nach" Anspruch hättest...dass du kein BAFöG mehr bekommst ist dein eigenes Verschulden (so sieht es das Gesetz, nicht ich ;-)). ALG II bekommt man, wie schon erwähnt, nicht, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Das Einzige, was dir diese Situation bringt ist, dass du durch dieses "Eigenverschulden" im Grunde Anspruch auf Wohngeld haben solltest...
Das war nicht mein eigenes Verschulden, ich wurde von äußeren Faktoren beeinflusst, ein Elternteil ist damals kurz vor einer Integrierten Klausur verstorben und ich musste deswegen dann auch umziehen etc. ich konnte die Prüfung dann erst ein Jahr später nachschreiben. Aber das Bafög-Amt hat den Grund nicht anerkannt, obwohl ich sogar ein ärztliches Attest mitschickte. Die haben gedacht ich wäre eine Maschine und könnte meine Gefühle einfach so abschalten:-?

Wohngeld bekomme ich schon, aber 267 Euro reichen nicht! Ich brauch 600;-)
Ich werde doch nach dem Studium dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, so viel Steuern in den Staat einzahlen und mich für die Menschheit opfern:-?

ich habe vorhin eine Antwort vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekommen, es gibt anscheinend wirklich keine Möglichkeit. Mein Schuldenberg muss also weiter wachsen*seufz*:-heul

DocMartin
22.09.2010, 20:01
So, mein Bafögantrag ist raus :-winky

thinker
23.09.2010, 01:29
@Maximus: Das war nicht persönlich gemeint, sondern so wie das Amt es leider sieht.
MMn sollte man viel länger und leichter BAFöG kriegen und gerne auch 2 Ausbildungen ;-)

Ehemaliger User 05022011
23.09.2010, 07:26
Hi,
ich hab mal eine Frage zum Bafög: Ich bekomme kein Bafög, da ich vor dem Physikum länger als normal studiert habe.
Habe ich nun dem Grunde nach keinen Anspruch auf BaföG? Ich hasse diese Beamtensprache:-))

Aber wenn ich dem Grunde nach keinen Anspruch auf BaföG habe warum habe ich keinen Anspruch auf ALG II? Kann mir jemand ein Gesetz nennen das mir verbietet als Student ALG zu bekommen?

Danke!

ja wer nicht zielstrebig studiert ( so heißt das in der Beamtensprache) verliert seinen Anspruch auf Bafög, du hast also dem Grunde mnach keinen Anspruch mehr ( nicht dem Grunde nach ist z.B. wenn die Eltern zu viel verdienen, man erfüllt alle Kriterien - hat also dem Grunde nach einen Anspruch) - damit hast du aber die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen, denn das bekommt nun wieder nur der, der dem Grunde nach keinen Bafög Anspruch hat

das Gesetz was regelt, dass Studenten keinen Anspruch auf ALG II haben ist das SGB II - hier steht das natürlich nicht so drin, sondern es ergibt sich aus den Regelungen ,w er einen Anspruch hat und Studenten stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, weil sie ja studieren

Gast26092018
23.09.2010, 16:39
ja wer nicht zielstrebig studiert ( so heißt das in der Beamtensprache) verliert seinen Anspruch auf Bafög, du hast also dem Grunde mnach keinen Anspruch mehr

Ich bin sehr zielstrebig:-D:-?
Laut dem BAföG-Amt war meine Ablehnung keine Grundentscheidung, da ich theoretisch den Leistungsrückstand noch aufholen KÖNNTE, was sich aber natürlich nicht in die Tat umsetzen lässt.

sporty4
03.10.2010, 20:18
Hallo,
ich hätt da auch mal eine Frage. Ich habe keinen BafögAntrag gestellt, da ich weiß, dass ich kein Anspruch darauf habe. Jetzt hatt aber ein Freund gemeint, dass man einen Beweis haben muss, dass man kein Bafög bekommt, da die Eltern diesen Beweis wohl für die Steuereklärung brauchen. Weiß jemand, ob das stimmt, also das ich wirklich einen Beweis brauche, dass ich kein Bafög bekomme?
Vielen Dank im voraus für die Hilfe.

Arutha
04.10.2010, 10:03
Hallo,

hmm also ich hab mich die Tage schon mal über Bafög informiert...auch wenn's erst zum SoSe (hoffentlich) ernst wird!

Das ist echt ein so unglaublich aufgeblähtes Monster, mal wieder typisch deutsch, mehr kann man dazu nicht sagen. Ausnahmen von den Ausnahmen, wirre Regelungen in "Beamten-deutsch" usw.! Wird eigentlich der Studiengang "Bafög - Wie ausfüllen, beantragen, verzweifeln?" auch mit Bafög gefördert? :-D

Echt schlimm!

Habe mal nen Plan bzw. Weg für mich "ausgerechnet", vielleicht kann mir jemand sagen ob ich das richtig sehe?

Vater und Mutter beide berufstätig.
Ich: Bisher eine betriebliche Berufsausbildung als Fachinformatiker, aktuell 1 1/2 Jahre im Job.
Bruder: 4 Semester "Mittelalterliche Archäologie" studiert, dann abgebrochen. Aber nie einen Bafögantrag gestellt. Macht aktuell eine Ausbildung zum GuK in Nürnberg, also auswärtige Unterbringung.

Wenn ich das richtig sehe, habe ich dem "Grunde nach Anspruch" auf Bafög, da meine erste Ausbildung eine betriebliche war, welche grundsätzlich nicht Bafög berechtigt ist. Daher wäre das kommende Studium meine 1. Bafög berechtigte Ausbildung. -> elternabhängiges Bafög
So, nach dem Bafög Rechner von Studi-Online verdienen meine Eltern zuviel (hmm komisch, wie "wenig" muss man denn verdienen, dass man da was bekommt?), so dass ich kein Bafög bekommen würde. ABER: Wenn die Ausbildung meines Bruders eine Bafög berechtigte ist, würden wir beide bei der Berechnung des zu erhaltenden Bafög mit eingerechnet (auch wenn er keins beantragt, bzw. wegen Verdienst eh nicht bekommen würde), so dass ich meinen groben Berechnungen nach immerhin so 290 bekommen müsste.

Daher meine Frage: Ist eine GuK Ausbildung eine betriebliche? Ich würde sagen nein, allerdings bekommt man ja auch Ausbildungsvergütung. Des Weiteren steht in der Bafög Hilfe auch, dass wiederum betriebliche Ausbildungen doch förderbar sind, sofern das Kind auswärtig untergebracht ist. Das wäre bei meinem Bruder ja hier der Fall, also müsste es auch dann funktionieren, wenn GuK als betriebliche gewertet wird. Na, kommt noch einer mit? :-) Ich sag ja, das ist unglaublich!


Oder sehe ich das ganz falsch und wäre sogar berechtigt, elternunabhängiges Bafög zu bekommen, obwohl ich die Kriterien (3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre Arbeit) nicht erfülle, aber meine 1. Ausbildung nichts mit meiner 2ten zu tun hat und daher meine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind?!



Was ich übrigens ne riesen Sauerei finde, ist dass man jeden Furz angeben muss, aber ob z.B. die Eltern Schulden oder etwaige andere außerordentliche Ausgaben haben interessiert kein Schwein! Dem Verdienst meiner Eltern nach geht der Staat einfach davon aus, dass Sie mich voll und Ganz unterstützen können, wenn ich alleiniger Bafög Berechtigter bin, aber dass sie noch nen Riesenkredit fürs Haus usw. abbezahlen müssen, dass wird einfach mal fein säuberlich außer Acht gelassen. Aber wehe ich verdiene in nem Nebenjob auch nur nen 1€ zu viel...:-wand

Doc_Schmock
11.02.2011, 10:53
Hallo liebe Freunde,

Ich habe eine Frage zum Thema Bafög und Erwerbstätigkeit:

Es heißt, wenn man insgesamt mind. 5 Jahre erwerbstätig war, bekommt man elternunabhängiges Bafög. Ich arbeite seitdem ich 18 bin ohne Unterbrechung neben der Schule und der Ausbildung, aber eben nur geringfügig, also 400,- Euro Minijob. Weiß jemand, ob das eine Rolle spielt? Ich hab die Unterlagen von allen Arbeitgebern (nein, ich bin kein Messi:-angel), könnte also alles nachweisen. Danke euch. Wenn ich Beiträge übersehen habe, die diese Frage beantwortet, verzeiht mir. Ich hatte einen besch... Nachtdienst. Mann, könnte ich mich aufregen über manche Ärzte... Eines Tages werde ich alles besser machen und besser wissen! :-D mfG