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schmuggelmaeuschen
17.08.2010, 23:35
ach so ein mist....
in meinem vertrag steht gleitzeit, ist aber im prinzip unmöglich und 40h
bleibt also doch nur
a) hin und her melden und da habe ich schiss, dass es auf fliegt
b) steuerzahlen
trotzdem danke, vielleicht hab ich ja los glück und ein AdH erbarmt sich, dann hat sich das Thema eh gegessen :-nix
Christian Sibbers
17.08.2010, 23:41
Das waren meine Überlegungen als ich mein SK3 begründete. Tatsächlich brauchte ich den Ortsantrag dann nicht. Deshalb wurde er auch nicht entschieden. Das ist nur ein Hinweis, wie gesagt, ich weiss nicht wie genau die ZVS es sieht.
Absolute Arrhythmie
18.08.2010, 09:55
Hmm, ich habe zB einen 100% Arbeitsvertrag im Krankenhaus als Pflegekraft, also mit flexiblen Arbeitszeiten. Muss ich den schon beim Einreichen bei der ZVS auf 25% reduzieren oder reicht es wenn die sehen dass ich reduzieren kann? Denn ich kann ja nicht schon ein halbes Jahr vor eventuellem Studienbeginn nur noch 25% arbeiten, da verhunger ich ja, bevor ich das erste Mal im Hörsaal sitze...
schmuggelmaeuschen
18.08.2010, 11:52
ich hab mir jetzt überlegt, dass ich es zum SS einfach mit SK3 probieren, nen platz über die WS bekomme ich eh nich also was kann ich verlieren?
Christian Sibbers
18.08.2010, 14:06
Es soll ein Arbeitsvertrag sein durch den das Studium finanziert werden muss.
Andererseits steht im Keingedruckten zur Immatrikulation, dass man seine Arbeitskraft im Wesentlichen für das Studium zur Verfügung haben muss. Ein Teilzeitstudium, nicht verwechseln mit dem Teilstudienplatz, gibt es im Fach Medizin nicht.
Eine Frage ist auch noch, wenn man genügend Geld hat um auch ohne Geld verdienen zu müssen studieren zu können oder wenn man einen Bafög Anspruch hat dann kann man nicht SK3 über einen Arbeitsvertrag bekommen?
Mal ne Frage:
SK steht doch bei der Auswahl des Studienorts vor der DN oder?
Sprich wenn eine Uni SK 5 und DN 1 hat...und ich SK 4 und DN 3,2 spielt der DN keine Rolle oder? Sprich man wäre trotzdem dabei?
Gruß,
Arutha
Asclepia
18.08.2010, 18:27
@schmuggelmäuschen: Wenn du eh zu wenig Wartesemester hast, wird dein Antrag nicht entschieden werden.
Die Arbeit kannst du dir sparen...
Also das alles mit SK3 verwirrt mich doch auch irgendwie. Wie is das? Ja, ich habe ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis, aber das würde ich dann wahrscheinlich kündigen, ich brauch ja dann die Zeit zum studieren. Aber wie meinen die das, eine Berufstätigkeit mit der man sein Studium finanziert? Man kann doch nicht weiter in seinem Beruf arbeiten, zumindest nicht mit den Zeiten und so. Selbst als Werkstudent oder in den Semesterferien muss man ja aufpassen, dass man ja nicht über die Stunden kommt, sonst ist es keine Studentenarbeit mehr. Also ich dacht SK3 greift dann, wenn man ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis hat, das habe ich....aber wenn ich nen Studienplatz habe sicher nicht mehr.
Absolute Arrhythmie
18.08.2010, 20:29
Sk 3 greift wenn du einen ungekündigten Arbeitsvertrag hast, in dem du weiter arbeiten musst, um einen Teil deiner Lebenshaltungskosten zu finanzieren.
Dasd gilt aber nur dann, wenn du deine Stunden so einteilen kannst und deine ARbeitszeiten so flexibel sind, dass es dein STudium nicht beeinträchtigt.
Das gilt wohl nicht für Bürökräfte o.ä.
Ich kann meinen Job zB auf 25% reduzieren und dann am Wochenende arbeiten, dann steht die Arbeit dem Studium nicht im Weg.
Hi Leute, wurde hier jemand mal mit SK 3 zugelassen?
Wenn ja, was habt ihr genau hingeschickt? Ich kenne die ZVS Angaben, aber ich würde gerne wissen, was ihr genau geschrieben habt??
Reicht es, wenn ich lediglich den unbefristeten Arbeitsvertrag hinschicke??
SteffiChap
07.12.2010, 15:58
Interessiert mich auch! ... Los!...Antworten! :-)
Und das hier:
Dasd gilt aber nur dann, wenn du deine Stunden so einteilen kannst und deine ARbeitszeiten so flexibel sind, dass es dein STudium nicht beeinträchtigt.
Das gilt wohl nicht für Bürökräfte o.ä.
Ich kann meinen Job zB auf 25% reduzieren und dann am Wochenende arbeiten, dann steht die Arbeit dem Studium nicht im Weg.
Woher hast du das Arrhythmie? :-nix
Asclepia
07.12.2010, 16:56
Und wie weit darf die Arbeitsstelle von der Uni weg sein? Einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe ich auch...reduzieren kann ich auch und am WE brauchen wir immer Leute.
Absolute Arrhythmie
07.12.2010, 17:44
Interessiert mich auch! ... Los!...Antworten! :-)
Und das hier:
Woher hast du das Arrhythmie? :-nix
Hmm, sorry, das ist schon so lang her dass ich das geschrieben habe, ich hab die Quelle jetzt auf die Schnelle nicht wieder gefunden...
Kann nur mit allgemeinen Infos aufwarten:
http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Sonderdrucke/S07.pdf
tschuldigung, blöde Frage in dem Zusammenhang: die letzten Sommersemester waren in der Wartezeit immer beim SK 5, laut Hochschulstart. Ich hatte da aber auch etwas anderes im Hinterkopf - übersehe ich da gerade etwas?
SteffiChap
05.01.2011, 11:43
tschuldigung, blöde Frage in dem Zusammenhang: die letzten Sommersemester waren in der Wartezeit immer beim SK 5, laut Hochschulstart. Ich hatte da aber auch etwas anderes im Hinterkopf - übersehe ich da gerade etwas?
Von welcher Stadt sprichst du denn?
Münster, wie der Startpost auch :)
Streifi2011
05.01.2011, 11:57
Oh, dann hab ich mit SK 1 ja ggf gute Karten :-))
SteffiChap
05.01.2011, 12:06
Münster, wie der Startpost auch :)
Oder Berlin, so wie der Startpost auch ;-)
mein Fehler, entschuldige :-oopss
Hallo!
Also ich hoffe ja auch, dass es in Münster bei SK5 bleibt! :)
Denn 4 hab ich sicher...und evtl. klappt auch wieder SK3, wobei ich letztes Jahr nicht mal nachweisen musste, dass ich meine Arbeitszeiten usw. anpassen kann. Auch die Entfernung zur Uni spielte keine Rolle! Ist aber auch echt nicht weit. Ich brauchte nur ne Gehaltsabrechnung, sowie ne Bescheinigung vom AG, dass ich aktuell noch in der Firma arbeite und meine Arbeitsverhältnis unbefristet ist!
Nur mal zur Info...
Aber ich bete mit Euch um SK5 für Münster!:-top Ich glaub war nur ein mal SK4 innerhalb der letzten 4/5 Jahre, sonst nur SK5!
Gruß,
Arutha
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