Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sozialkriterium 3
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gut, dann habe ich mich also doch nicht verlesen ...
Ich muss mal gucken, mein Ortsantrag schwebt noch in der Luft. Wobei hochschulstart selbst nur schreibt, dass man ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der Antragsstellung braucht.
Da befristet rein rechtlich nicht gleich gekündigt ist und das Beschäftigungsverhältnis eben nicht auch bis oder über Studienanfang hinaus laufen muss, müssten Sie dem eigentlich statt geben - stellen sich aber etwas quer. Nun bleibt noch ein weiteres Argument mit Selbstständigkeit und Kundenstamm in der Stadt... mal gucken, ob das akzeptiert wird.
Vielleicht gehen ja auch meine wissenschaftliche Gründe durch - das wäre dann ja auch SK3. Mehr Sorgen mache ich mir aber ehrlich gesagt um die Messzahl für Zweitstudienbewerber :-nix
SteffiChap
06.01.2011, 12:04
Ich habe ja auch grad irre viel Spaß mit dem Ortsantrag für Berlin (habe Berlin als einzigen Ort angegeben).
Eingereicht habe ich eine Jahreseinkommensbescheinigung meiner Eltern, da die noch unterhaltspflichtig sind, eine Gehaltsbescheinigung von mir und natürlich eine Arbeitsbescheinigung von meinem Arbeitgeber. Die ersten beiden Dokumente als beglaubigte Kopien, die Arbeitsbescheinigung im Original. Kurz nachdem ich alles abgesendet hatte, kam von der ZVS (ja ja, ich weiß: Hochschulstart) die Mitteilung, ich möchte bitte eine Arbeitsbescheinigung mit Dienststempel einreichen (es war ursprünglich ein individuell angefertigtes Schreiben mit Unterschrift aus unserer Personalabteilung: "Frau X. arbeitet seit 2006 ungekündigt als XXX in unserem Unternehmen. Die Beschäftigung ist unbefristet" mit Unterschrift, aber ohne den sehr, sehr wichtigen Dienststempel ).
Dies habe ich bei unserer Personalabteilung natürlich gleich angefordert, sodass ich diesen Schriebs am 23.12. in die Post geben konnte, natürlich diesmal mit Dienststempel. Silvester vormittags, ich weiß nicht warum, aber ich dachte, guck doch mal nach, ob nun dein Kontrollblatt mit "Antrag fehlerfrei" abschließt.
Natürlich nicht (!), denn nun soll ich eine Arbeitsbescheinigung einreichen, auf der steht, dass ich ungekündigt bin. Das stand zwar auf der ersten, aber leider nicht auf der zweiten Arbeitsbescheinigung. Dafür hatte die zweite den Dienststempel und es stand drauf, dass mein Arbeitsverhältnis unbefristet ist.
Also habe ich jetzt eine Bescheinigung angefordert, auf der steht, dass ich seit 2006 in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stecke und dass ich derzeit ungekündigt bin. An den Dienststempel habe ich natürlich auch erinnert. Abgesehen davon, dass mich unsere Personalabteilung mittlerweile für völlig bekloppt halten muss, weiß ich nun, weshalb der Bewerbungszeitraum und die Nachreichfrist sooo lang ist.
Es ist zum Verrücktwerden.
Wenn ich also dieses Jahr keinen Studienplatz bekomme, dann nur, weil ich am Bewerbungsverfahren gescheitert bin...und das nach 6 1/2 Jahren Wartezeiterfahrung :-heul .
Drückt mir bitte die Daumen.
Ich stand heute für eine Beglaubigung der Dienstbescheinidung im Pfarramt. Fragt die Dame mich, was denn nun Kopie und was Original sei. Da man von dem Ding mehrere Versionen bekommt hat mich auch etwas gewundert, dass die ZVS bemerkt hat, dass das eingereichte eine Kopie ist/war...
Wie schon gesagt: In der Anlage über den Sonderantrag A steht überhaupt nichts von unbefristeten Beschäftigungsverhältnis. Ist auch kaum möglich, denn die Befristung kann ja einfach 1-2 Jahre betragen. Es steht auch nicht dort, dass die Befristung (weit) nach Studienbeginn liegen muss, es ist ja nur ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis zum Antragszeitpunkt gefordert. Dass dies eigentlich nicht Sinn und Zweck von dem Antrag auf wirtschaftl. Gründe ist, ist mir schon klar - nur dann sollen sie das doch auch bitte richtig formulieren, die berufen sich ja auch immer auf ihre Rechtsverordnung(en).
Streifi2011
06.01.2011, 12:50
sagt mal, wo steht bis zu welchem SK zum SS 10 und WS 10 man genommen wurde
SteffiChap
06.01.2011, 13:22
hochschulstart.de --> Auswahlgrenzen --> Sommersemester/ Wintersemester --> bundesweit --> Wartezeit --> Medizin :-)
Sommersemester 2010 http://http://hochschulstart.de/index.php?id=1632
Wintersemester 2010 http://http://hochschulstart.de/index.php?id=1795
...nun soll ich eine Arbeitsbescheinigung einreichen, auf der steht, dass ich ungekündigt bin. Das stand zwar auf der ersten, aber leider nicht auf der zweiten Arbeitsbescheinigung. Dafür hatte die zweite den Dienststempel und es stand drauf, dass mein Arbeitsverhältnis unbefristet ist.
Also habe ich jetzt eine Bescheinigung angefordert, auf der steht, dass ich seit 2006 in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stecke und dass ich derzeit ungekündigt bin. An den Dienststempel habe ich natürlich auch erinnert. Abgesehen davon, dass mich unsere Personalabteilung mittlerweile für völlig bekloppt halten muss ...
:-top:-))
Asclepia
06.01.2011, 14:30
Wie lange sind Eltern unterhaltsplichtig? Auch noch nach Abitur, dann 3 Jahre Ausbildung und 3 Jahre im Beruf? Ich wäre dann 25 Jahre alt.
Die Entfernung von der Uni zum Arbeitsplatz spielt keine Rolle??
Streifi2011
06.01.2011, 15:53
3 Jahre Ausbildung und 3 Jahre Berufstätigkeit (arbeitslos zählt nicht)
Absolute Arrhythmie
06.01.2011, 16:08
Wie lange sind Eltern unterhaltsplichtig? Auch noch nach Abitur, dann 3 Jahre Ausbildung und 3 Jahre im Beruf? Ich wäre dann 25 Jahre alt.
Die Entfernung von der Uni zum Arbeitsplatz spielt keine Rolle??
Unterhaltspflicht weiß ich nix darüber, aber nach 3 Jahren Ausbildung und 3 Jahren Berufstätigkeit hast du Anspruch auf Elternunabhängiges Bafög :)
Ehemaliger User 05022011
06.01.2011, 16:14
also liebe Asclepia, Eltern schulden ihren Kindern vom Grundsatz her erst mal nur eine Ausbildung, für eine zweite Ausbildung müssen Eltern nur dann zahlen, wenn zwischen der ersten und der zweiten Ausbildung ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht ( also z.B. Krankenschwester gelernt und dann Medizinstudium), dann sind Eltern auch für diese zweite Ausbildung unterhaltspflichtig
ich dachte aber generell nur bis 25 oO
SuperSonic
06.01.2011, 17:00
Ja, siehe http://www.gutefrage.net/frage/unterhaltspflicht-ueber-27-jahre
@Streifi2011:
3 Jahre Unterhaltspflicht, wenn das Kind schon berufstätig ist?!
Streifi2011
06.01.2011, 17:44
ja, es müssen insgesamt 6 jahre arbeit zusammenkommen, dann bekommt man elternunabhängig bafög. wenn du 3 jahre deine ausbildung machst und gleich im anschluss nen job für 3 jahre, ist das perfekt, alles andere, arbeitslosigkeit, .... wird abgerechnet von der zeit. hatte mich selber mal informiert.
hatte übrigens ausversehen SK1 geschrieben, bin aber SK2 :-blush
SuperSonic, soweit mir bekannt ist das ein weitläufiger Irrtum, dass Unterhaltspflicht mit dem Alter erlischt, bei dem die Familien-Krankenversicherung entfällt. Steht meines Wissens nach nämlich nicht im Gesetztestext. Wenn also ein Kind ewig (ordentlich) studiert, dann müssen die Eltern auch "ewig" zahlen.
Ehemaliger User 05022011
06.01.2011, 18:20
ich dachte aber generell nur bis 25 oO
nein -generell bis zum Ende der Ausbildung, ist doch auch logisch (überleg doch mal epeline, das dies schon rein logisch nicht sein kann - der Gesetzgeber würde so doch z.B. Medizinstudenten, die meistens nicht mit 25 fertig sind schlechter stellen als andere Studenten/Auszubildende)
schaut mal z.B. hier, das ist eine offizielle Bafögseite und nciht ein Forum wie "gute.frage", wo Halbwissen und falsche Dinge veröffentlicht werden
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/kind-volljaehrig.html
oder auch hier:
http://www.studis-online.de/StudInfo/unterhalt.php
danke, ich hatte vorhin keine Zeit zu suchen :)
Asclepia
06.01.2011, 20:45
@LotF: Hast du da irgendwas schrifliches im Internet? Aus der Familienkrankenversicherung bin ich ja mit 25 raus.
ja, es müssen insgesamt 6 jahre arbeit zusammenkommen, dann bekommt man elternunabhängig bafög. wenn du 3 jahre deine ausbildung machst und gleich im anschluss nen job für 3 jahre, ist das perfekt, alles andere, arbeitslosigkeit, .... wird abgerechnet von der zeit. hatte mich selber mal informiert.
Hallo ich bin ja auch in dem Dilemma Bafög beantragen zu müssen/wollen...und diese Aussage ist nicht ganz korrekt:
Grundsätzlich ist es so wie Du sagt, um elternunabhängiges Bafög zu bekommen muss man entweder 3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre arbeiten oder 5 Jahre berufstätig sein.
Es gibt da aber eine kleine Lücke, die mir und anderen evtl. zu Gute kommt: Wenn die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind, kann man auch ohne die Vorraussetzungen zu erfüllen elternunabhängiges Bafög bekommen!
Wie schon mehrere geschrieben haben, die Eltern sind nur verpflichtet einem die 1. Ausbildung zu ermöglichen. Ebenso ist es korrekt, dass Sie auch die 2te Ausbildung zahlen müssen, wenn die 1. im Zusammenhang mit der 2. steht, als z.B Vorraussetzung ist um die 2te Ausbildung überhaupt machen zu können.
In meinem Fall habe ich 2 1/2 Jahre Ausbildung + 1 1/2 Jahre Job, aber meine erste Ausbildung ist eine berufsqualifizierende, so dass mir diese theoretisch fürs "überleben" reichen würde. Dazu steht der Fachinformatiker nun mal in keinem Zusammenhang mit Medizin und ist auch keine Vorraussetzung, sprich meine Eltern sind mir nicht mehr unterhaltspflichtig und ich müsste elternunabhängiges Bafög bekommen.
So zumindest stellt sich das für mich nach stundenlanger Recherche auf diversen Bafög Seiten dar....
Na mal sehen....Hauptsache erst mal den Platz kriegen...den Rest schaffen wir dann auch noch!:-top
Übrigens find ich das interessant, dass einige so viele Zusatzblätter vom AG einreichen mussten. Man hört ja hier immer von "reduzierbarer Stundenzahl", "Entfernung" usw....wie gesagt, bei mir war da nix nötig... :-wow
Hi Leute, ich bin grad am Verzweifeln. Ich versuche mal wieder aus der Zvs schlau zu werde. Versuche SK 3 zu kriegen... unter Sk3.3 steht ja folgendes:
"....,zusätzlich Eidesstattliche Versicherung und Einkommenssteuerbescheide oder Jahresverdienstbescheinigungen aller verdienenden Familienmitglieder...."
wie ist das mit der eidesstattlichen Versicherung gemeint? brauche ich die zwangsläufig? wäre ja en Witz wenn ich da jetzt nen Offenbarungseid leisten müsste...????
weiterhin schreiben die:"... Bestehen keine Unterhaltsansprüche oder ist die Geltendmachung unzumutbar, sind zum Nachweis geeignete Unterlagen beizufügen und ein steuerpflichtiges Arbeitseinkommen nachzuweisen."
Wie soll ich denn bitte nachweisen, dass meine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind und wär schriebt mir so ne Bescheinigung, mit Dienstsiegel^^
Und reicht als Arbeitsnachweis eine Bestätigung des Arbeitgebers aus, brauche ich gar keinen Arbeitsvertrag vorlegen??
Btw:Habe auch gerade mit dem Bafögamt zwecks elternunab. Bafög gesprochen, und die meinten arbeitet man nach der 3-jährigen Ausbildung z.b. nur 2,5 Jahre und keine 3 Jahre, fällt man in eine juristische Grauzone und dann ist eine Einzelfallprüfug notwendig, die meistens vor Gericht verhandelt wird, da das Bafögamt es meistens ablehnt EU-Bafög zu zahlen.
langewartezeit
12.01.2011, 08:41
Hi Leute,
hab mal eine Frage bzgl. SK3
Bin auch gerade dabei und versuche es zu beantragen, jetzt steht bei mir aber im Kontrollblatt, dass ich noch angeben muss, wieviel meine Eltern verdienen. Kann mir ein Nachteil daraus erwachsen, dass mein Vater Zahnarzt ist. Halt dass er nachher zuviel verdient? Ich habe ja schon eine abgeschlossene Ausbildung, theoretisch müsste er mir ja meinen Studienplatz nicht finanzieren.
Zudem steht da noch, dass der Nachweis einer besonderen wirtschaftlichen Notlage besteht- aber wieso bei SK3????
Zu der Einkommenssteuererklärung. Da steht einmal:
Es fehlt der Nachweis zum Studienortwunschantrag über ihre wirtschaftliche Situation bzw. die wirtschaftliche Situation ihrer Eltern (Einkommensnachweis)
Und dann steht da noch:
Es fehlt eine beklaubigte Kopie des letzten verfügbaren Einkommenssteuerbescheid ihrer Eltern.
Ist das nicht doppelt gemoppelt???
Was passiert eigentlich, wenn das jetzt nicht durchgeht oder ich zu einer Sache nichts schicken könnte- wäre dann mein ganzer Antrag nichtig- also dass ich auf keinen Fall einen Platz bekomme?
LG
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