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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : IMPP Panne



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Aurelius
30.03.2010, 22:38
Hallo,

ich war heute mal bei einem Anwalt, der sich seit Jahren mit medizinischem Prüfungsrecht befasst.
Laut seiner Erfahrung/Einschätzung wird das IMPP gar nichts machen.
Also keine Bestehensgrenze runter etc.
Erst recht wird nichts geschehen, wenn sich keiner beschwert. Ich habe leider meine Beschwerde nur ans IMPP gesendet (und keine Antwort erhalten). Da für solche Dinge aber das LPA zuständig ist, werde ich sie dort morgen auch noch einreichen.

Er hat mir den Tipp gegeben, dass diejenigen die nicht sofort klagen wollen, sich möglichst zahlreich beschweren sollen.
Über die Presse an die Öffentlichhkeit gehen sollen (das war ja leider sehr wenig seit dem 11.03.10);
bei Politikern uns beschweren sollen, die es in die Gesundheitsministerien der Länder reichen; Unterschriftenlisten machten sollen usw.

Wer will kann mir mal persönlich schreiben und dann würd ich das alles detailierter erzählen.
Mich regt im Moment einfach tierisch auf, dass denen diese Panne passiert und sie seit dem wahrlich gennug Zeit hatten sich zu äußern, es aber unterlassen...

Hat einer von euch auch schon Kontakt zu einem Anwalt, bzw. schon geklagt?
Wer hat so was schon in Erwägung gezogen?


LG und schönen Abend noch
Felix

airmaria
01.04.2010, 07:26
gesprächsnotiz tel vom 01.04.2010 mit leiter impp:
die bestehensgrenze soll um 20 punkte auf 204 angehoben werden, da damit gerechnet werden muss, dass je definitiv eingereichter klage im gegenzug 1 punkt wieder abgezogen werden muss.
airmaria

pottmed
01.04.2010, 07:52
:-)) :-))

sayeh
01.04.2010, 08:26
super airmaria....-.-

sonnenscheinsche
01.04.2010, 08:35
heißt das also indirekt, dass die Bestehensgrenze normalerweise auch laut IMPP bei 184 Punkten liegt oder hast du einfach auf die Medilearn-Grenze 20 Punkte draufgerechnet?
Dürfen die sowas überhaupt machen? Ich find das grad echt heftig, dass die das bringen wollen...

Liebe Grüße

pottmed
01.04.2010, 08:37
schon mal an das heutige Datum gedacht :-D

Dokra
01.04.2010, 08:39
gesprächsnotiz tel vom 01.04.2010 mit leiter impp:
die bestehensgrenze soll um 20 punkte auf 204 angehoben werden, da damit gerechnet werden muss, dass je definitiv eingereichter klage im gegenzug 1 punkt wieder abgezogen werden muss.
airmaria


Na, wenn die sich damit mal nicht ins eigene Fleisch schneiden.
zuerst hätten sie ja so um die 50 Klagen + - am Hals gehabt (halt die betroffenen Studenten). Jetzt müssen die doch damit rechnen das alle klagen, die dadurch durchfallen würden.
Okay, dann wird die Grenze wieder runtergesetzt- aber das ist doch irgendwie ne alberne Lösung. Dann sollen sie die doch gleich untenlassen.
Was ist denn eigentlich wenn man klagt? Wird man dann unter Vorbehalt in die klinik eingeteilt?
Naja, wer keine Arbeit hat, der macht sich eben welche :-)


Aber schöner Aprilscherz :-)

sonnenscheinsche
01.04.2010, 08:40
gut ^^
hab grad echt nen schock bekommen ;)

malt
01.04.2010, 08:41
Nur nochmal kurz für alle: heute ist der 1.April...
:-wow

THawk
01.04.2010, 08:43
:-D :-D

sayeh
01.04.2010, 08:44
wie alle drauf reinfallen! :D mist, das wollte ich airmaria eigentlich nicht gönnen ;)

pottmed
01.04.2010, 08:44
Nur nochmal kurz für alle: heute ist der 1.April...
:-wow

So etwas banales, kann dem lerngeplagten Mediziner schon mal entgehen ;-)

malt
01.04.2010, 08:47
ja, ja, mich hat heut schon eine freundin angerufen, um mir mitzuteilen, dass meine prüfer für das mündliche nächste woche sich leider noch geändert haben - ja vielen dank auch... *herzchen in hose gerutscht*:-))

airmaria
01.04.2010, 12:41
wie alle drauf reinfallen! :D mist, das wollte ich airmaria eigentlich nicht gönnen ;)
jaja, missgunst und schadenfreude, dass sind doch immer noch wahre gefühle :-))
puhh, das war aber knapp, denn jetzt sind die ergebnisse tatsächlich draussen, also back to topic:

...möglicherweise lässt sich am ende sogar vorrechnen, dass mit rausnahme der betroffenen prüfungsgruppen die bestehensgrenze nicht niedriger, sondern höher liegen müsste, wäre nen recht peinlicher aha-effekt bei ner klage ;-)
...und genau so sieht es aus:
http://www.impp.de/Fruehjahr2010/Erg/Med.html
zahlenmässig relevante betroffene referenzgruppen sind nur bei mainz (104) und giessen (112) zu berücksichtigen und siehe da: beide liegen knapp unterm schnitt. also klagepunkt wegen falsch höherer bestehensgrenze bei vereinzelt mehr zur verfügung gestellter zeit löst sich da schnell in rauch auf!
airmaria

madarati
01.04.2010, 14:05
hallo zusammen,

hat jemand die Punktzahl 183 erreicht und war von den betroffenen mit der PANNE (falsche Auflage)?
Ich werde ein Gerichtsverfahren ziehen!
Die betroffenen und nicht betroffenen hatten gedacht ,dass die Bestehungsgrenze aus diesem Grunde sinken wird.
Ich finde das alles unfair, von wegen Gleichberechtigung!
Wieso sollte jeder eine halbe Stunde mehr bekommen!!!
Es sollten nur die betroffenen mehr bekommen,da wir zunächst einmal auf die neue Auflage warten mussten während dessen die nicht betroffenen schon dabei waren!!!!!!!
Darunter verstehe ich keine Gleichberechtigung!!
Es ist erst dann fair wenn die Bestehungsgrenze gesinkt wäre.

zoc65
01.04.2010, 14:08
ich finds auch ne absolute Frechheit!

pottmed
01.04.2010, 14:16
hallo zusammen,

hat jemand die Punktzahl 183 erreicht und war von den betroffenen mit der PANNE (falsche Auflage)?
Ich werde ein Gerichtsverfahren ziehen!
Die betroffenen und nicht betroffenen hatten gedacht ,dass die Bestehungsgrenze aus diesem Grunde sinken wird.
Ich finde das alles unfair, von wegen Gleichberechtigung!
Wieso sollte jeder eine halbe Stunde mehr bekommen!!!
Es sollten nur die betroffenen mehr bekommen,da wir zunächst einmal auf die neue Auflage warten mussten während dessen die nicht betroffenen schon dabei waren!!!!!!!
Darunter verstehe ich keine Gleichberechtigung!!
Es ist erst dann fair wenn die Bestehungsgrenze gesinkt wäre.

Dreimal posten muß nicht sein.....

Wie schaut denn ein für dich faire Regelung aus, ein Absenken der Bestehensgrenze, einfach mal pauschal ? Wieso das.... macht keinen Sinn :-wow

An anderer Stelle wurde schon geschrieben, dass an Unis die fehlerhafte Prüfungsauflagen hatten, der Durschnitt eh unterhalb des Gesamtdurchschnitts lag und damit deren Referenzgruppen zu einem Absenken der Bestehensgrenze beigetragen haben.

epf55
02.04.2010, 19:17
Hallo!

Ich studiere in Giessen...und war auch von der "Panne" betroffen. Bin mit 180Pkt. (2.Versuch) durchgeffallen. Man kann vielleicht nicht klagen weil die Bestehensgrenze wegen "extra Zeit" so hoch wurde...aber weil die Situation in den verschiedenen Unis so unterschiedlich behandelt wurde. Frankfurt und Giessen 15min extra/ Mainz 30min und Homburg garnichts...

Vielleicht bringt es nicht viel...sicher werden wir dadurch nicht bestehen...aber man könnte ja versuchen dass die einem den Versuch zurückgeben...wenn man dagegen klagt.

Ist jemand derselben Meinung? Kenne mich leider nicht so gut aus in diesen Umfeld...aber hätte nix dagegen ein Versuch zu starten...

LG

Coxy-Baby
02.04.2010, 19:30
Also wir halten fest, du hattest ein fehlerhaftes Heft in Giessen, durftest 15 min länger schreiben und willst jetzt klagen, daß Studenten in anderen Unis andere Zeiten hatten?
Das beste wird sein du gehst mal zu nem Anwalt deines Vertrauens trägst dem das ganze vor und fragst mal wie da realistisch die Erfolgsaussichten sind und was es kostet bzw wie lange das dauert....

Grüße

Solara
03.04.2010, 17:38
@epf

darf ich fragen, warum du nicht direkt nach der Prüfung gegen diese Ungleichbehandlung Einspruch eingelegt hast (davon ausgehend, dass du das nicht gemacht hast - hört sich zumindest so an).

Oder ist es erst jetzt ein Ungleichbehandlung/Ungerechtigkeit, weil du jetzt Punkte/Bestehensgrenze weisst?

Soweit ich das aus einem vergleichbaren Fall in Erinnerung habe, kannst du gegen die Prüfungsbedingungen etc. nur zeitnah klagen/Einspruch einlegen, solange noch keine Ergebnisse/Bestehensgrenzen da sind.

Wobei ich bei dir und 15min mehr als die anderen Coxy beipflichten muss - wird wohl schwer zu argumentieren.