Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenversicherung: privat oder gesetzlich?
Seiten :
1
2
3
4
5
6
7
[
8]
9
10
11
WackenDoc
03.02.2012, 13:00
Das ist ne gute Idee- GKV-versichern und dann die Anwartschaft für ne Zusatzversicherung nutzen.
Ich denke ich werde mich für die PKV entscheiden. Habe jetzt mit einigen Leuten gesprochen und ein Wechsel von PKV in GKV sei für zahlungsfähige Kunden kein Problem. Und aktuell würde ich einfach Geld sparen, wenn ich in der PKV bin. Dazu habe ich mehr Leistungen. Sollte dann die Familie kommen, kann ich immernoch wechseln..
Relaxometrie
03.02.2012, 20:07
Ich denke ich werde mich für die PKV entscheiden. Habe jetzt mit einigen Leuten gesprochen und ein Wechsel von PKV in GKV sei für zahlungsfähige Kunden kein Problem. Und aktuell würde ich einfach Geld sparen, wenn ich in der PKV bin. Dazu habe ich mehr Leistungen. Sollte dann die Familie kommen, kann ich immernoch wechseln..
Ähhhm, bist Du Dir da ganz sicher, daß es sich so einfach aus der PKV in die GKV wechselt? Soweit ich weiß, sind diesem opportunistischen Wechsel (erst billig in der PKV verischert sein und dann in die GKV wechseln, weil es auf einmal günstiger ist) zu Recht Grenzen gesetzt.
Im Alter von >55 Jahren gibt es wohl (diese Info aber bitter überprüfen) kaum noch Wechselmöglichkeiten. Es sei denn, man ist wieder angestellt tätig ist und liegt wieder unter der Beitragsbemessungsgrenze.
LasseReinböng
03.02.2012, 21:38
Ich denke ich werde mich für die PKV entscheiden. Habe jetzt mit einigen Leuten gesprochen und ein Wechsel von PKV in GKV sei für zahlungsfähige Kunden kein Problem. Und aktuell würde ich einfach Geld sparen, wenn ich in der PKV bin. Dazu habe ich mehr Leistungen. Sollte dann die Familie kommen, kann ich immernoch wechseln..
Wenn der Wechsel wirklich so einfach wäre, gäbe es ja die Diskussion hier nicht. In der letzten Ausgabe des DÄ gabs einen Beitrag zum Thema Wechsel PKV->GKV:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/119899
So wie ich das verstehe, bedarf es erheblicher Winkelzüge, um in die GKV zurückzuwechseln. Wer wird z.b. schon mutwillig sein Einkommen durch Teilzeitarbeit reduzieren, nur um zurückwechseln zu können, wenn er sonst keinen anderen Grund für Teilzeitarbeit hat usw.
Ähhhm, bist Du Dir da ganz sicher, daß es sich so einfach aus der PKV in die GKV wechselt? Soweit ich weiß, sind diesem opportunistischen Wechsel (erst billig in der PKV verischert sein und dann in die GKV wechseln, weil es auf einmal günstiger ist) zu Recht Grenzen gesetzt.
Im Alter von >55 Jahren gibt es wohl (diese Info aber bitter überprüfen) kaum noch Wechselmöglichkeiten. Es sei denn, man ist wieder angestellt tätig ist und liegt wieder unter der Beitragsbemessungsgrenze.
Bis 55 habe ich noch gut 30 Jahre Zeit. :) Ich bin mir nicht absolut sicher, mir haben nur einige gesagt, dass ein Wechsel kein Problem sei und dass die "gesetzliche Krankenkasse" einen aufnehmen "muss". Inwiefern das nun stimmt, weiß ich nicht, allerdings verlasse ich mich auf die Aussagen. Persönliche Erfahrungswerte habe ich aufgrund meines zarten Alters noch nicht :)
...Sollte dann die Familie kommen, kann ich immernoch wechseln..
Du hast diesen Thread nicht wirklich gelesen, oder? Langfristig lohnt sich der Wechsel zur Privaten so gut wie nie und ein Zurück gibbet nich... ist das so schwer zu verstehen?
Relaxometrie
03.02.2012, 22:27
Ich bin mir nicht absolut sicher
mir haben nur einige gesagt, dass ein Wechsel kein Problem sei
Du verlässt Dich auf solch wackelige Aussagen?
dass die "gesetzliche Krankenkasse" einen aufnehmen "muss".
Dem ist eben NICHT so.
Inwiefern das nun stimmt, weiß ich nicht, allerdings verlasse ich mich auf die Aussagen.
Na, dann kann es -wenn es keine grundlegenden Änderungen im Krankenversicherungssystem in Deutschland geben wird- einen harten Aufprall in der Realität geben. Aber ich möchte Deinen Beratern nicht ins Wort fallen :-))
...allerdings verlasse ich mich auf die Aussagen...
... mach das mal und berichte uns dann wie es gelaufen ist... :-keule
Nee, kannst frei wählen.
Ggf kannst Du bei der PKV nachfragen ob sie Dir die durch die Anwartschaft gesicherten günstigeren Konditionen auch für eine private Zusatzversicherung anrechnen würden, sofern eine solche gewünscht.So kenne ich das auch: Am Ende der Laufzeit kann man in die PKV oder die private Zusatz wechseln. Wenn nicht, verfällt die Anwartschaft
Ich bin mir nicht absolut sicher, mir haben nur einige gesagt, dass ein Wechsel kein Problem sei und dass die "gesetzliche Krankenkasse" einen aufnehmen "muss".Viel Erfolg! Die GKV muss dich und wird dich nicht aufnehmen. Wenn du nicht unter die Beitragsbemessungsgrenze fällst darf sie das nicht einmal. Ich weiß nicht, von wem du deine Informationen hast, aber ich würde die Quelle wechseln.
DocEmmetBrown
04.02.2012, 07:52
Bei Rückwechsel in die GKV bestehen natürlich Hürden. Vor Zeit gab es ein Interview im TV mit dem Vorstand einer GKV, der sich so äußerte, dass man gerne mit den PKVlern nach Möglichkeiten suchen würde, diese wieder aufzunehmen. Für die GKV scheint es sich also betriebswirtschaftlich durchaus zu rechnen, auch einen etwas ältern Gutverdiener wieder in die Kasse zu lassen. Das wird die Sache unter der Hand sicherlich deutlich einfacher machen.
Im Übrigen sollten wir vielleicht die Aussage, dass die PKV sich über die Lebenszeit nicht lohnt, auch nochmal rechnerisch untermauen. Für einen berenteten Arzt, der in der GKV ist, fällt ja dann auch der doppelte Beitrag an. Und nicht jeder ist verheiratet, hat viele Kinder und eine Frau, die länger in Elternzeit geht oder gehen will. Zudem steigt durch die Erhöhung der BBG auch der Beitrag in der GKV jährlich.
Im Übrigen sollten wir vielleicht die Aussage, dass die PKV sich über die Lebenszeit nicht lohnt, auch nochmal rechnerisch untermauen. Für einen berenteten Arzt, der in der GKV ist, fällt ja dann auch der doppelte Beitrag an. Und nicht jeder ist verheiratet, hat viele Kinder und eine Frau, die länger in Elternzeit geht oder gehen will. Zudem steigt durch die Erhöhung der BBG auch der Beitrag in der GKV jährlich.
Die beiträge verdoppeln sich nicht nur, könnte sogar noch etwas mehr werden, da wir dann den alleinigen beitrag mit arbeitgeberanteil zahlen. Da wir ins versorgungswerk einzahlen sind wir auch als rentner freiwillig versichert in der gkv, was bedeutet das auf ALLE unsere einnahmen (renten, bezüge, kapitalerträge, mieten) 15,5% (bzw. 14,9%) entfallen, die wir an die gkv zu entrichten haben. Das ganze wird zwar wieder durch eine beitragsbemessungsgrenze gedeckelt, aber die ist ungefähr so hoch wie im tätigen berufsleben. vorteil wäre wenn man von der grv rente betieht, dann kann man nochmal 106,00 euro zuschuss von denen bekommen. wenn nicht, trägt man eben den ganzen beitrag allein.
die frage, die man sich stellen muss, wie sieht man die medizin in 20 jahren, was kostet das ganze und wird das vielleicht in einer gkv bezahlbarer bleiben auch als rentner im gegensatz zu einer pkv, die keinen politisch festgelegten beitragssatz hat....
Viel Erfolg! Die GKV muss dich und wird dich nicht aufnehmen. Wenn du nicht unter die Beitragsbemessungsgrenze fällst darf sie das nicht einmal. Ich weiß nicht, von wem du deine Informationen hast, aber ich würde die Quelle wechseln.
Danke für den Hinweis JJ. Ich habe die Quellen von Bekannten, die den Wechsel vollzogen haben. Zwar nicht gestern, aber innerhalb der letzten 2 Jahre.
Grombühlerin
04.02.2012, 13:51
Im Übrigen sollten wir vielleicht die Aussage, dass die PKV sich über die Lebenszeit nicht lohnt, auch nochmal rechnerisch untermauen. Für einen berenteten Arzt, der in der GKV ist, fällt ja dann auch der doppelte Beitrag an. Und nicht jeder ist verheiratet, hat viele Kinder und eine Frau, die länger in Elternzeit geht oder gehen will. Zudem steigt durch die Erhöhung der BBG auch der Beitrag in der GKV jährlich.
Mal ne ganz doofe Frage, wenn man als Angestellter in der Privaten ist, zahlt dann der Arbeitgeber auch einen Anteil?
Und warum zahle ich als Rentner den doppelten Betrag? Was unterscheidet Ärzte da von anderen Angestellten?
Und warum sind wir als Renter freiwillig versichert?
Da die Private für mich nicht in Frage kam (war nie 3 Jahre über der Grenze, werde in nächster Zeit weiter Teilzeit arbeiten, bin einer Frau und deutlich ü30...) hab ich mich mit diesen Deteils nie beschäftigt.
Danke für den Hinweis JJ. Ich habe die Quellen von Bekannten, die den Wechsel vollzogen haben. Zwar nicht gestern, aber innerhalb der letzten 2 Jahre.
Wechsel in welche Richtung? GKV --> PKV oder umgekehrt? Essentielles Detail!
So ganz komplett richtig kann ich es nicht widergeben, aber die Quintessenz ist die, dass man als Rentner, der seine Rente nicht aus der Deutschen Rentenversicherung Bund sondern aus einem Versorgungswerk erhält, sprich wir Ärzte, mit Eintritt in die Rente nicht wie alle anderen, die grundsätzlichen Anspruch darauf haben (führt zu weit, das genau zu beleuchten), dann über die Krankenversicherung der Renter (KVdR) geführt werden, bei der die Rentenversicherung anteilsmäßig mitzahlt. GKV-versicherte Ärzte, die in Rente gehen, können sich weiter gesetzlich versichern lassen, werden dann aber keine Zuzahlung wie zuvor vom Arbeitgeber bzw. der Rentenversicherung/dem Versorgungswerk erhalten.
Relaxometrie
04.02.2012, 14:14
Wechsel in welche Richtung? GKV --> PKV oder umgekehrt? Essentielles Detail!
Die Richtung des Wechsels ist doch egal, oder nicht :-)) :-D :-))
Jeder Wechsel ist jederzeit gut, einfach & problemlos möglich. Was macht Ihr nur für einen Streß :-D :-)) :-D
LasseReinböng
04.02.2012, 16:14
Die Richtung des Wechsels ist doch egal, oder nicht :-)) :-D :-))
Jeder Wechsel ist jederzeit gut, einfach & problemlos möglich. Was macht Ihr nur für einen Streß :-D :-)) :-D
Wenns wider Erwarten doch nicht so reibungslos läuft, kann man sich immer noch aus Deutschland absetzen und auf eine neue Gesetzeslage hoffen.
z.B. nach Sri Lanka, wie im folgenden Besipiel aus dem Zeitartikel... (auch mein Vater ist nur durch einen Auslandsaufenthalt aus der PKV wieder rausgekommen - war allerdings keine Flucht :-))).
Quelle: http://www.zeit.de/2012/06/Private-Krankenversicherung/seite-1
So ganz komplett richtig kann ich es nicht widergeben, aber die Quintessenz ist die, dass man als Rentner, der seine Rente nicht aus der Deutschen Rentenversicherung Bund sondern aus einem Versorgungswerk erhält, sprich wir Ärzte, mit Eintritt in die Rente nicht wie alle anderen, die grundsätzlichen Anspruch darauf haben (führt zu weit, das genau zu beleuchten), dann über die Krankenversicherung der Renter (KVdR) geführt werden, bei der die Rentenversicherung anteilsmäßig mitzahlt. GKV-versicherte Ärzte, die in Rente gehen, können sich weiter gesetzlich versichern lassen, werden dann aber keine Zuzahlung wie zuvor vom Arbeitgeber bzw. der Rentenversicherung/dem Versorgungswerk erhalten.
Mal ne ganz doofe Frage, wenn man als Angestellter in der Privaten ist, zahlt dann der Arbeitgeber auch einen Anteil?
Und warum zahle ich als Rentner den doppelten Betrag? Was unterscheidet Ärzte da von anderen Angestellten?
Und warum sind wir als Renter freiwillig versichert?
Da die Private für mich nicht in Frage kam (war nie 3 Jahre über der Grenze, werde in nächster Zeit weiter Teilzeit arbeiten, bin einer Frau und deutlich ü30...) hab ich mich mit diesen Deteils nie beschäftigt.
Hier:http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1305 gibt es eine kleine erklärung der rechtslage und zu urteilen bzgl. der "ungerechtigkeit" das versorgungswerk-bezieher keine zuschüsse zur gkv im rentenalter bekommen.
@Grombühlerin
Zu deinen fragen,
ja wenn du in der privaten bist zahlt der arbeitgeber einen anteil zur gkv (ich glaube bis zum maximalen anteil bei gk-versicherten).
zur zweiten frage siehe Link von mir. wir bekommen staatlich eben keine zuschüsse, sondern müssen unseren gesamten einnahmen veranlagen und von denen gehen dann die entsprechenden 15,5 bzw. 14,9% ab. du kannst aber, falls du doch eine gesetzliche rente beziehst (5 jahre anwartschaft voll), bis zu 106€ zuschuss als freiwillig versicherter in der gkv bekommen. in der privaten gibt es das zwar auch nicht, aber da senken die altersrückstellungen deinen beitrag und zusätzlich fällt das krankentagegeld raus.
uns unterscheidet von anderen angestellten, dass wir unsere rente sozusagen nicht aus der grv, sondern vom versorgungswerk beziehen. also nicht in einen großen pott einzahlen, sondern in unseren eigenen und somit eigentlich nicht wirklich solidarisch sind.
wir sind als rentner nicht in der gkv pflichtversichert, weil wir nicht in die grv einzahlen.
weiteres in dem beitrag der anwältin.
Grombühlerin
04.02.2012, 18:21
Aha, vielen Dank!
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2026 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.