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Kandra
24.06.2012, 11:53
Hast du schon ein bisschen geforscht oder Praktika im biomedizinischen Bereich? Dann würd ich auf jeden Fall über die wissenschaftlichen Gründe gehen.

Miss_H
24.06.2012, 23:26
Wenn beides geht, wieso nicht beides ausprobieren?

Kandra
25.06.2012, 06:17
Hat sich bei ihm so angehört, als würde er die beruflichen Gründe präferieren. Und ich sehe die Chancen eher in der wissenschaftlichen Begründung. Mehr wollte ich nicht ausdrücken, war ein bisschen missverständlich, sorry ;)

Also ja: natürlich beide Begründungen schreiben und sich die Uni sehr gut (!) aussuchen, an die man die Begründung schickt.

mape2k
25.06.2012, 09:05
Danke nochmals für die Antworten.

Habe eine wissenschaftliche Begründung fast fertig. Denke nun auch, dass ich dort mehr Chancen habe als in den beruflichen Fallgruppen. Als Medizintechniker bin ich ja schon gut ausgebildet und leidet gibt es kein Berufsbild was zwingen Medizintechnik+Medizin fordert. Sicher würde zB ein Radiologe von detaillierterem Wissen über die bildgebenden Verfahren profitieren, aber ist dies zwingend notwendig? Leider nicht!

Noch eine Frage: Was ist, wenn die Uni meine Gründe befürwortet. Dann habe ich ja nur die Ortsbindung gewonnen. Kann dann HSS trotzdem sagen, sie erkennen die wissenschaftlichen Gründe nicht an?

gepp
25.06.2012, 09:43
Nein, das ist der große Vorteil der wissenschaftlichen Begründung. Wenn die begutachtende Universität entscheidet dir X Punkte zu geben, dann ist hochschulstart daran gebunden.

Dies macht die Angelegenheit prinzipiell einfacher, weil die Universitäten keine einheitlichen Kriterien haben, wohingegen die Kriterien von hochschulstart für die Bewertung und Vergabe der Punkte ziemlich klar, aber sehr eng sind. Dies gilt meiner Meinung nach zurecht und stellt aber für viele eben eine Hürde dar.

Miss_H
25.06.2012, 10:30
Auch wenn es für mich nicht mehr wichtig ist. Gibt es Unis die wissenschaftliche Begründungen "leichter" anerkennen als andere? Ich hatte das Gefühl, dass es in Mannheim echt schwer ist.

dahema
26.06.2012, 14:03
Wie haltet ihr (Mit-Zweitstudiumsbewerber) diese Ungewissheit bis zum 10. August eigentlich so locker aus...?

Ich finde es echt schwierig, einerseits die Entscheidung zum Medizinstudium getroffen zu haben, aber andererseits nichts wirklich vorbereiten zu können, weil nun ja auch eine recht große Wahrscheinlichkeit besteht, eine Absage zu kassieren und dann ein ganzes Jahr auf eine neue Chance warten zu müssen...

Hut ab vor eurer Geduld :-)

lg
- dahema

LotF
26.06.2012, 14:25
Gibt es Unis die wissenschaftliche Begründungen "leichter" anerkennen als andere?

ja, die gibt es.


Wenn die begutachtende Universität entscheidet dir X Punkte zu geben, dann ist hochschulstart daran gebunden.

das ist nicht der Fall, steht aber auch explizit im Merkblatt für Zweitstudienbewerber.

gepp
03.07.2012, 13:37
@ LotF: Das steht ein wenig verwirrend da, aber vermutlich hast du Recht, dass HSS nicht daran gebunden ist. Jedoch werden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Gutachten folgen.


Eine andere Frage bzgl. der Sozialversicherung für berufstätige Zweitstudenten:

Laut den Infos in anderen Threads besteht die Möglichkeit Mitglied in der Krankenversicherung der Studenten zu sein, wenn man nicht mehr als 20 Stunden im Monat arbeitet. Ist das richtig so? Das würde dann für mich als WiMi (TV-L E13, S2) bedeuten, dass ich dann bei einer halben Stelle (bedeutet in meinem Bundesland exakt 20 h durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit) bis Vollendung meines 30. Lebensjahres (ist zum Glück noch 3 Jahre hin) nur 64,77 € statt 147,55 € KV und 13,13 € statt 22,04 € PV bezahlen müsste?
Das würde eine Ersparnis von gut 1100 € im Jahr bedeuten und somit die zu bezahlenden Zweitstudiengebühren (welche sich ja wohl von Steuer absetzen lassen) von 1000€ im Jahr amortisieren.

Da scheint ein Zweitstudium unter finanziellen Aspekten sogar noch attraktiver... Oder was denkt ihr, liege ich da falsch?

Ist es schwierig die dafür nötigen Formalitäten beim AG bzw. der KK durchzukriegen?

edit: die Arbeitslosenversicherung müsste ja auch wegfallen, was nochmal eine kleine Finanzspritze ist.

mpi
03.07.2012, 13:52
Hallo zusammen, hat jemand von euch Erfahrungen im Bereich Stipendien für Zweitstudenten? Giobt es sowas? Weil die meisten großen Organisationen ja fordern, dass man nicht weiter als 4. Semester etc ist.

SuperSonic
03.07.2012, 17:12
@gepp:
Als wissenschaftlicher Mitarbeiter bist du dem äußeren Erscheinungsbild nach voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Du bräuchtest schon einen Werkstudentenvertrag, damit die "20-Stunden-Regel" greifen kann. Aber zur Sicherheit einfach mal bei deiner KK erkundigen.

LotF
03.07.2012, 17:14
LotF: Das steht ein wenig verwirrend da, aber vermutlich hast du Recht, dass HSS nicht daran gebunden ist. Jedoch werden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Gutachten folgen.

nein das steht nicht verwirrend dort und HSS hält sich nicht unbedingt an das Gutachten, solange dieses positiv ist und HSS meint es sollte nicht positiv sein. Im umgekehrten Fall hält sich HSS jedoch immer an das Gutachten der Uni.

Die Zweitstudiengebühren sind Werbungskosten und lassen sich von der Steuer absetzen zzg. eben weiterer Werbungskosten und können bei negativen Einkommen dann auch ins Folgejahr übernommen werden, falls du mal nicht arbeiten solltest oder ähnliches. Die KV und PV ist in deinem Fall dann günstiger, das ist richtig. Allerdings hast du durch den Wegfall der Arbeitslosenversicherung ja nicht nur Vorteile. Bei weniger Stunden kann die stud. Krankenversicherung aufgrund der Gleitzonenregelung auch deutlich teurer sein, also da musst du ein wenig aufpassen. 20h nebenbei arbeiten ist ja auch nicht immer eine so einfache Geschichte...

SuperSonic, warum? 20h sind 20h, ob ich nun selbst. tätig bin, Geschäftsführer oder Hiwi ist egal.

SuperSonic
03.07.2012, 18:06
Es ist nicht egal, wie mir mein neuer AG mitgeteilt hat. Wenn ein "normaler" Arbeitsvertrag geschlossen wurde, dann aber wegen Studentenstatus keine Sozialabgaben außer RV abgeführt werden, kann es bei einer Betriebsprüfung rückwirkend Ärger geben.

gepp
03.07.2012, 18:36
@ LotF: Ich finde die Beschreibung doch etwas verwirrend:

Denn im oberen Teil steht: "Außerdem bewertet sie die wissenschaftlichen Gründe für das Zweitstudium und setzt dafür ebenfalls eine Punktzahl fest" Für mich bedeutet festsetzen etwas bindendes bzw. absolutes.

Aber du hast Recht in den anzuwendenden Richtlinien steht "Die Stiftung trifft die Auswahl auf der Grundlage des von der Hochschule erstellten Gutachtens." Das hatte ich erst nach deinem Hinweis gelesen. Dennoch steht dort, das HSS sich an dem Gutachten orientieren wird und wenn sie das nicht tun, müssen sie sicherlich gute Gründe haben.



Also ich habe jetzt noch ein wenig recherchiert und bin ich auf folgendes Schreiben (http://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Arbeitgeberportal/Fachthemen/Studentenjobs/Student_20-_20ja_20oder_20nein_3F/Rundschreiben,property=Data.pdf) der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger gestoßen.
Darin steht: "Bei Arbeitnehmern, die ihre Beschäftigung nach Aufnahme des Studiums bei demselben Arbeitgeber fortsetzen und ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden in der Woche oder weniger reduzieren, ist für die versicherungsrechtliche Beurteilung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung die Werkstudentenregelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGBV, § 27 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III) anzuwenden."

Das mit der steuerlichen Absetzbarkeit hatte ich schonmal irgendwo aufgeschnappt, was natürlich ein wichtiger Fakt ist, da sich ja nicht nur die Studiengebühren absetzen lassen.

In meinem konkreten Fall ist das natürlich von Vorteil, wobei sich das wohl mit dem 30. Geburtstag ändern könnte. Aber unter die 20h werde ich nicht kommen, da ich einen längerfristigen 50% Vertrag habe und eher mehr als weniger arbeiten sollte und für einen eventuellen Studienbeginn die zweite 50% Stelle kündigen werde.
Um ehrlich zu sein, wäre das Studium für mich auch eher ein Privatvergnügen, welches ich neben meinem Job betreiben will um zusätzliches Wissen für meine Arbeit bzw. meine Diss zu erlagen, also somit der Job doch irgendwie im Vordergrund steht.
Mein Chef untersterstützt mein Vorhaben, daher mache ich mir im Moment nicht so die großen Sorgen ob das machbar ist, denn gleichzeitig habe ich auch keine Ambitionen Arzt zu werden. Daher kommt mir natürlich diese Regelung für die ersten zwei Jahre (eigentlich habe ich im Moment auch nur Interesse an der Vorklinik) sehr entgegen.

edit:
@SuperSonic, dann solltest du vielleicht nochmal mit deinem AG/deiner KK reden. Vielleicht gibts ja sogar was zurück...

LotF
03.07.2012, 19:37
supersonic,

ich habe mich diesbezüglich ja auch ein wenig schlau gemacht, weil ich eben genau dem umgekehrten Fall habe: ich würde bedingt durch die Gleitzone inkl. AV und RV wesentlich weniger zahlen als bei der stud. KV+PV - allerdings kommt da ja noch der AG Anteil hinzu. Auf jeden Fall dachte ich auch, dass man da ein Wahlrecht hätte. Durch as Schreiben des Spitzenverbandes der GKV ist aber ziemlich eindeutig, dass die GKV das anders sieht und so hat es mir auch meine KV telefonisch bestätigt. Das müsste man folglich wohl vor dem soz. Gericht klären.

Die Paragraphen für die positiven Seiten der stud. KV sind doch aber ziemlich eindeutig und der stud. Status lediglich durch die Zeit limitiert und nicht was für eine Tätigkeit ausgeübt wird.

Gepp, es steht da aber nunmal drin und die Debatte hatte ich mit HSS auch schonmal ;)

Miss_H
03.07.2012, 20:05
@Gepp: Wieso brauchst du denn gerade die Vorklinik? Da wäre es doch einfacher sich in Bio einzuschreiben. Dann sucht man sich halt die Kurs die man machen möchte (Biochemie, Physio, als Nebenfach Psycho) und Anatomie kannst du auch aus dem Atlas lernen. Und nebenbei Medizin zu machen halte ich nicht für sinnvoll. Man braucht schon viel Zeit zum Lernen. Und falls du nur Vorlesungen anhören möchtest, einfach reinsetzen.

Kandra
03.07.2012, 21:31
@ LotF: Ich finde die Beschreibung doch etwas verwirrend:

Denn im oberen Teil steht: "Außerdem bewertet sie die wissenschaftlichen Gründe für das Zweitstudium und setzt dafür ebenfalls eine Punktzahl fest" Für mich bedeutet festsetzen etwas bindendes bzw. absolutes.

Aber du hast Recht in den anzuwendenden Richtlinien steht "Die Stiftung trifft die Auswahl auf der Grundlage des von der Hochschule erstellten Gutachtens." Das hatte ich erst nach deinem Hinweis gelesen. Dennoch steht dort, das HSS sich an dem Gutachten orientieren wird und wenn sie das nicht tun, müssen sie sicherlich gute Gründe haben.


Prinzipiell muss sich HSS tatsächlich nicht daran halten, meistens tun sie es aber wohl schon. Bzw nehmen halt das, was dir am meisten Punkte bringen würde. Ich habe damals auch noch eine berufliche Begründung eingereicht, für den Fall, dass die wissenschaftlichen Gründe abgelehnt werden. Sie hätten aber auch die beruflichen Gründe als wichtiger erachten und mir dementsprechend die Punkte zuschreiben können.

gepp
03.07.2012, 22:01
Ich denke den Gang vors Sozialgericht kann man sich sparen, denn das Schreiben des Spitzenverbandes beruht ja auf mehreren verlorenen Gerichtsprozessen.

Um es festzuhalten: Du hast definitiv Recht, dass sie sich nicht dran halten müssen. Dennoch werden sie es in den meisten Fällen tun, denn die Unis verzapfen ja normalerweise auch keinen Blödsinn und HSS wird einen Teufel tun sich irgendwie juristisch angreifbar zu machen.

Miss_H: Warum ich das im Rahmen des Medizinstudiums machen will beruht auf mehreren Gründen
Ich kenne mich in Zwischenzeit schon ganz gut und weiß, dass ich ohne äußeren Druck nicht wirklich dazu komme mich auch mit unliebsamen Stoff zu beschäftigen, daher ist ein richtiges Studium aufzunehmen für mich persönlich der beste Weg.
Aber der einfachste Grund ist, dass es mich einfach interessiert und warum sollte ich komplizierte Wege gehen, wenn mir das Rundum-Sorglos Paket von meiner Uni hier vor Ort angeboten wird in dem ich all das lernen kann was mich interessiert. Sowohl mein Doktorvater, mein Mentor einer anderen Uni als auch Partner aus Unternehmen haben mir zu diesem Schritt geraten. Also warum nicht? Meinem Verständnis nach sind dafür die wissenschaftlichen Gründe da... Achja und es gibt keine Biologie an meiner Uni und ich bin beruflich an die Stadt gebunden.

Deswegen bleibt zu hoffen, dass mein Gutachten positiv ausfällt, rechtzeitig bei HSS eintrifft und diese auch noch die Punkte anerkennen ;)

LotF
03.07.2012, 23:11
Um es festzuhalten: Du hast definitiv Recht, dass sie sich nicht dran halten müssen. Dennoch werden sie es in den meisten Fällen tun, denn die Unis verzapfen ja normalerweise auch keinen Blödsinn und HSS wird einen Teufel tun sich irgendwie juristisch angreifbar zu machen.


ich weiß nur, dass HSS bzw. vielmehr die ZVS es schonmal getan hat und es wie gesagt auch so im Merkblatt steht. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen.


Ich denke den Gang vors Sozialgericht kann man sich sparen, denn das Schreiben des Spitzenverbandes beruht ja auf mehreren verlorenen Gerichtsprozessen.
tut es das? Das wäre mir neu...

Herzkasperl
04.07.2012, 08:29
Also das mit den Gerichtsprozessen ist mir auch unbekannt. Aktenzeichen parat?

Normalerweise schreiben diese Lobby-Fuzzies in solche Schreiben eine Wunschauslegung von Gesetzen rein. Wenn das Zeug bereits gerichtlich geklärt ist, wird das in der Regel gleich mit angegeben oder der ganze Punkt wird gar nicht erst erwähnt, weil ohnehin klar.

Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen, Gepp, das wird schon klappen.